COMMUNICATIONS LASER #17
May 21, 2012, 06:23:48 PM *
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Author Topic: [Datenschutz... (Notizen)]  (Read 2961 times)
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« Reply #15 on: April 22, 2009, 08:54:08 AM »

Quote
[...] ÜBERWACHUNG - Britische Regierungsbeamte gaben vor einer Demonstration vertrauliche Polizeiinformationen über Umweltschützer an den Energiekonzern Eon weiter.

Das britische Wirtschaftsministerium hat vertrauliche Polizeiinformationen über Umweltschützer an den Energiekonzern Eon weitergegeben. Das berichtet der Guardian in seiner heutigen Ausgabe, entsprechende E-Mails liegen der Londoner Zeitung vor. Das Unternehmen soll unter anderem Dokumente über die Aufenthaltsorte und Bewegungen von Aktivisten im Vorfeld einer Demonstration zugespielt bekommen haben.

"Dass die Regierung und die Energieunternehmen sich gegenseitig helfen, uns zu überwachen, ist ein Skandal", sagte Arthur McDonnough von der betroffenen Organisation Climate Camp der taz. "Andererseits wundert uns so etwas kaum noch, wir haben gerade beim G-20-Gipfel noch viel Schlimmeres erlebt." Anlass für die Dokumentenweitergabe war eine Demonstration gegen ein neues Kohlekraftwerk im Südosten Englands. Eon muss die alte Anlage Kingsnorth in der Grafschaft Kent wegen zu hoher Verschmutzung stilllegen, will aber an gleicher Stelle eine neue bauen. Der Protest im August 2008 verlief friedlich.

Neben den Daten über die Aufenthaltsorte von Aktivisten sollen Ministeriumsbeamte laut Guardian auch ein geheimes Strategiepapier der Umweltbewegung an den Energiekonzern geschickt haben. Dies bestreitet das Umweltministerium allerdings dezidiert. Offenbar gab Eon im Tausch für die Polizeidaten die eigenen Strategiepapiere für den Umgang mit den Demonstranten an das Wirtschaftsministerium. Außerdem dachten der Konzern und die Beamten über eine gemeinsame Medienstrategie nach. Unklar ist bisher, wer genau die Daten weitergegeben hat - britische Parlamentarier fordern hier eine schnelle Aufklärung.

Weder die Eon-Zentrale in Deutschland noch die Dependance im Vereinigten Königreich bestätigten direkt, die Polizeidaten erhalten zu haben. Sie dementierten dies aber auch nicht "Es gehört zu einer verantwortungsbewussten Praxis, speziell im Falle von massiven Protesten und möglichen Übergriffen gegen unsere Kraftwerksanlagen mit Behörden und Polizei zusammenzuarbeiten", sagte der deutsche Eon-Sprecher Jens Schreiber. Dies geschieht vor allem zur Sicherheit derjenigen, die protestieren." Sein britischer Kollege äußerte sich fast wortgleich. Ob es solche Dokumentendeals auch in Deutschland gibt, sagte Schreiber nicht.

Die britischen Ministerien für Umwelt und Wirtschaft fahren eine ähnliche Strategie wie Eon: weder bestätigen noch verneinen. "Es ist nur richtig, dass die Regierung mit den Eigentümern von Kraftwerken zusammenarbeite, um für Notfälle gerüstet zu sein", sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums der taz.

Als Folge der Enthüllungen könnte die Überprüfung der Polizeitaktik während des G-20-Gipfels in London ausgeweitet werden. Bei dem Gipfel war vor zwei Wochen ein Mann gestorben, nachdem ein Polizist ihn geschlagen hatte. Bisher wurden zwei Polizisten wegen brutalen Verhaltens suspendiert. Auch sonst gehen Britanniens Sicherheitsbehörden nicht allzu sanft mit Umweltschützern um. Erst in der vergangenen Woche wurden 114 Aktivsten verhaftet.




Aus: "Regierung gibt vertrauliche Polizeidaten weiter - Infos über Aktivisten an Eon gepetzt" (21.04.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/infos-ueber-aktivisten-an-eon-gepetzt/

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« Reply #16 on: August 12, 2009, 11:25:36 PM »

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[...] Es ist genau ein Jahr her, seit bei der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein eine CD mit 17.000 Kundendaten und Bankverbindungen aufgetauchte. Der Skandal um den Missbrauch von Millionen sensibler Kundendaten nahm seinen Anfang. Selbst die Politik reagierte umgehend mit einem neuen Datenschutzgesetz. Recherchen von NDR Info ergaben jedoch: Es ist immer noch unglaublich einfach, an massenweise Kundendaten heranzukommen. Ein paar e-mails genügten, um Tausende Adressen und Bankverbindungen aufzutreiben. Ein erschütterndes Protokoll von Sofie Donges und Jürgen Webermann:

Schnell mal zwei Stichworte bei google im Internet eingeben, und zwar "Adressen kaufen", und schon gibt es den link zu einer Seite voller Kleinanzeigen. Eine klingt verlockend: "Adressen zu verkaufen. Wurden nur einmal genutzt. Bei Bedarf bitte melden." Also: Mal eine e-mail schreiben an diesen dubiosen Verkäufer. Anonym und aus dem Internetcafe heraus. Unsere Anfrage lautet:

Hallo! Ich habe Interesse an ihren Adressen. Was sollen sie mit Bankverbindung kosten?
Genau 15 Minuten später die Antwort. Der Datenhändler sitzt offenbar in Tunesien, schreibt er zumindest.
Wir haben Adressen, die für Gewinnspiele geeignet sind. Mit Bankverbindung natürlich. Sagen Sie, wie viele Sie brauchen.
Ok, 200 Adressen zum Anschauen ist gut. Dann bitte mehrere Tausend und bei Gefallen 50.000.
Betroffene sind schockiert

Kurz darauf schickt der Händler die ersten Testdaten: Hunderte Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und - besonders prekär - Bankverbindungen. Wir rufen stichprobenartig einige Betroffene an. Sie sind schockiert. Einigen wurde sogar schon unerlaubt Geld vom Konto abgebucht. Wer die Bankdaten hat, kann sie umgehend missbrauchen. Der Mann aus Tunesien will jetzt unser Geld sehen: 350 Euro für 3.000 Adressen. Wir schlagen ihm vor, das Geld bei dem Dienstleister Western Union einzuzahlen - das geht bei einigen Banken. Dann kann er Minuten später den Betrag abheben - und tatsächlich: der Geldtransfer klappt. Kurz nach der Einzahlung erhalten wir per mail den nächsten Datensatz mit folgender Information:

Im Anhang bekommen Sie 3.000 Adressen. Wir haben noch weitere, Telekommunikation, Privatkrankenversicherung, Strom, Gewinnspiele und so weiter. Wir haben eine Datenbank von über 1,5 Millionen Kundenadressen.
20 Millionen Bankdaten im Umlauf

1,5 Millionen Daten. Geliefert aus Tunesien. All das überrascht Peter Schaar nicht. Er ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz: "Wo sich Personen außerhalb des europäischen Bereichs aufhalten und illegal mit Daten handeln, ist es schwierig, das zu unterbinden." Der Händler aus Tunesien hat offenbar gute Kontakte zu deutschen Call Centern. Verlage oder Lotterien beauftragen sie regelmäßig, Kunden anzurufen. Immer wieder aber missbrauchen Call Center diese Daten, geschickt fragen sie Verbraucher etwa nach der Bankverbindung. Dann verkaufen sie die Adressen, zum Beispiel nach Tunesien. Experten schätzen, dass allein 20 Millionen Bankdaten im Umlauf sind.

Doch die Datenschutzbehörden sind machtlos, sagt Peter Schaar: "Die Aufsichtsbehörden brauchen Ressourcen und die haben sie zum Teil noch nicht."

Zu wenige Datenschützer, und immer noch eine Flut an sensiblen Adressen auf dem Schwarzmarkt. Auf den Vorschlag aus Tunesien, im nächsten Schritt 50.000 Daten und dann 1,5 Millionen zu kaufen, verzichten wir jedoch - genauso wie auf andere Angebote etwa aus Istanbul oder von einem ehemaligen Call Center Mitarbeiter aus dem Rheinland. Denn schon jetzt ist klar: An persönliche Kundenangaben heranzukommen, ist immer noch denkbar einfach – und der Datenmissbrauch eine beinahe logische Folge.

Quote
calypso, vor 5 Stunden, 53 Minuten

wo daten gesammelt werden werden daten missbraucht. gilt natürlich nicht für "mich könnens ruhig überprüfen, i hob ja nix gmacht"-leute.




Aus: "Adressen zu verkaufen!" (NDR Info exklusiv | 11.08.2009 06:20 Uhr)
Von Jürgen Webermann, Sophie Donges
Quelle: http://www.ndrinfo.de/nachrichten/datenklau120.html

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« Reply #17 on: August 30, 2009, 10:09:33 AM »

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[...] Die seit langem kritisierte Praxis der Durchsuchung von elektronischen Geräten und Speichermedien von Reisenden an den US-Grenzen wird beibehalten. Künftig muss jedoch ein Vorgesetzter das Einbehalten von Geräten durch den Zoll für länger als fünf Tage genehmigen. Jegliche Kopien, die im Zuge der Überprüfung des Gerätes gemacht werden, müssen künftig innerhalb weniger Tage vernichtet werden, wenn kein rechtswidriger Tatbestand vorliegt.

Vergangenen Juli sprach die Heimatschutzbehörde in einem formalen Akt den Grenzbeamten das Recht zu, dass Dokumente und elektronische Geräte ohne besonderen Grund durchsucht werden dürfen. Erlaubt war auch, die Dokumente und Geräte für eine "angemessene Zeitspanne" einzubehalten, um eine gründlichere Durchsuchung "an Ort und Stelle oder an einem externen Standort" durchzuführen.

Die neue Richtlinie, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, bringt einige Einschränkungen für die Beamten. Künftig soll ein Aufsichtsbeamter während der Durchsuchung zugegen sein. Wie bisher dürfen Zoll- und Grenzschutzbeamte elektronische Geräte oder Daten nur in Verwahrung nehmen, wenn sie einen hinreichenden Grund dafür haben, dass diese mit einem Verbrechen in Zusammenhang stehen. Neu ist hingegen, dass, wenn kein rechtliches Vergehen nachgewiesen werden kann, die Daten innerhalb von sieben Tagen zerstört werden müssen.

Die Grenzbeamten müssen künftig einen Rechtsanwalt konsultieren, wenn sie Reisende durchsuchen wollen, die sensibles juristisches Material, medizinische Aufzeichnungen oder Unterlagen, die in Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit stehen, betreffen. Beschlagnahmen von Geräten sind künftig limitiert und dürfen nicht länger als 30 Tage andauern.

EFF-Anwältin Marcia Hofmann sagte in einem Interview, dass die neue Regelung zwar eine Verbesserung sei, aber nicht weit genug gehe. Die neue Richtlinie besage zwar, dass die Reisenden darüber informiert werden, wenn Einsicht in ihren Besitz genommen wird, nicht jedoch, wenn Kopien von ihren Daten erstellt wurden.

Mit der Durchsuchung von Laptops und anderen elektronischen Geräten haben die US-Grenzbeamten einen viel stärkeren Einblick in die privaten Belange eines Reisenden als bei der Überprüfung des Koffers. Bürgerrechtsorganisationen und Anwälte setzten sich dagegen zur Wehr. Denn ihrer Meinung nach ging die Regierung damit einen Schritt zu weit, wenn sie in privaten E-Mails, Betriebsgeheimnissen, vertraulichen Geschäftsdaten und Dergleichen legal herumstöbern darf.

Reisende meldeten in einigen Fällen in der Vergangenheit den Verdacht, dass die Grenzbeamten Kopien ihrer Dateien auf Laptops oder Handys angefertigt hätten, nachdem diese von den Beamten beschlagnahmt wurden. Die Zeitspannen der Beschlagnahmen reichten von wenigen Minuten bis hin zu Wochen.

Laut Heimatschutzbehörde wurden zwischen 1. Oktober 2008 und 11. August 2009 mehr als 221 Millionen Reisende von den Zoll- und Grenzschutzbeamten an der US-Grenze abgefertigt. Etwa 1.000 Laptops wurden durchsucht, wobei 46 davon einer genaueren Untersuchung unterzogen wurden.


Aus: "USA: Neue Regeln für Laptop-Kontrollen" (28.08.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1625532/

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« Reply #18 on: September 08, 2009, 09:29:10 AM »

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[...] Die unerlaubte Einsichtnahme in fremde E-Mails durch einen Systemadministrator stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München mit Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. 11 Sa 54/09). Die Richter bestätigten damit die vorinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München.

Der Kläger des Verfahrens war als Systemadministrator beschäftigt. In dieser Eigenschaft nahm er unter anderem Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers. Diese legte er einem anderen Geschäftsführer vor, um damit nachzuweisen, dass der Empfänger der Nachrichten vertragswidrig gegen seine Dienstpflichten verstößt und damit das Unternehmen schädige. Zudem griff er unbefugt auf Daten aus dem Personalbereich zu. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt.

In seiner Entscheidung stellte das Landesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung fest. Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Nach "herrschender Auffassung" rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Insbesondere habe der Admin gezielt den Ordner "gesendete Objekte" des Geschäftsführers geöffnet, um zumindest eine E-Mail auszudrucken. Die Ausführung des Klägers, er habe lediglich im Rahmen des betrieblich Üblichen während der Urlaubsabwesenheit des Geschäftsführers E-Mail-Post geöffnet und dabei zufällig die streitgegenständliche E-Mail vorgefunden, sei durch die Beweisaufnahme widerlegt.

Das Unternehmen habe sich vielmehr darauf verlassen können müssen, dass seine Systemadministratoren auch in Ausnahmesituationen die eingeräumten Zugriffsrechte nicht missbrauchen und nach Material suchen, das andere Arbeitnehmer oder gar die Geschäftsführer belaste. Auch im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung habe eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers nicht fallen können. Vielmehr habe der Kläger im Laufe des Verfahrens durch sein beständiges Leugnen des Vorfalls und seine Vertuschungsversuche eindrucksvoll bewiesen, dass ihm seine besondere Vertrauensstellung nicht bewusst gewesen sei.

Das Urteil des LAG München bestätigt damit eine vergleichbare Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen aus dem Jahr 2005. (Joerg Heidrich) / (vbr/c't)



Quote
7. September 2009 15:04
Tja, lieber CDU Vorstand, jetzt ist Hartz IV angesagt ...
Der_Gegenpapst (140 Beiträge seit 29.05.09)

siehe:


http://www.heise.de/newsticker/Fraktionsspitze-kassiert-private-E-Mails-ein--/meldung/144896


Quote
7. September 2009 15:22
Unsinn!
Die Troll-Nanny (mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.07)

Das Einsehen von E-Mails ist, laut CDU, mit dem Lesen von Postkarten
vergleichbar. Wir haben die Kraft!


Quote
7. September 2009 15:45
Ehrenkodex
don-alfonso (585 Beiträge seit 22.07.04)

Als ich noch enger mit der Technik verbunden war, habe ich von meinen
ehemaligen Kollegen im RZ immer ihren "Ehdenkodex" aufgesagt
bekommen:

- Du hast als Admin nichts in den Userverzeichnissen zu suchen, es
sei denn dort muß ein Problem behoben werden, und dann hast du auch
nur DORT deine Finger reinzustecken.

- Tippt ein Benutzer sein Passwort ein, so schaut man für diese Zeit
weg.

- Erstellt man ein Passwort für einen Benutzer, vergisst man es
gleich nach Übergabe wieder.

- eMails sind Tabu.

Damit sind wir damals immer gut gefahren. Ist jetzt aber auch schon
wieder über fünfzehn Jahre her. Ich finde es schade dann so einen
Fall lesen zu müssen - Das diskreditiert m.E. auch immer ein bisschen
die ehrbaren und vor allem verlässlichen Menschen, die ich kennen und
schätzen gelernt habe...



Aus: "Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung" (07.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Unerlaubte-E-Mail-Einsichtnahme-durch-Admin-rechtfertigt-Kuendigung--/meldung/144934

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« Reply #19 on: September 18, 2009, 09:40:53 AM »

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[...] Frankfurt am Main - Schon wieder ein neuer Datenskandal: Hunderte Bewerbungsunterlagen, die Jobsucher an eine Firma in Frankfurt am Main geschickt haben, wurden im Internet gehandelt. Die Kiste voller persönlicher Daten, Bewerbungsfotos, Lebensläufe und Zeugnisse von Hunderten Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet sei am 16. Juli 2009 beim Internetauktionshaus Ebay versteigert worden, berichtet die "Frankfurter Rundschau".

Angeblich standen 500 leere gebrauchte Bewerbungsmappen zum Verkauf. Für zehn Euro habe ein Schreibwarenhändler die Ware ersteigert, sich über den Inhalt gewundert und ihn der Zeitung übergeben.

...


Aus: "Datenskandal - Firma versteigert Hunderte Bewerbungsunterlagen im Internet" (18.09.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,649784,00.html

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« Reply #20 on: November 23, 2011, 09:29:13 AM »

Quote
[...] Das Spektrum der knapp 30 an dem Bericht beteiligten Fachleute reichte von Theoretikern der "Ära nach dem Datenschutz und der Privatheit" ("Post Privacy") bis zu einem Vertreter einer Datenschutzbehörde. Sie seien sich dennoch darüber einig geworden, dass das Internet die Vorstellungen über Privatsphäre massiv verändere, erklärte Collaboratory-Leiter Max Senges zur Vorstellung des Berichts in Berlin.

...

(Stefan Krempl) / (anw)

Quote
Post Privacy - der Bericht benennt das Hauptproblem
freakgs

Wie bereits im Artikel und Bericht angemerkt, ist die Voraussetzung
für Post Privacy, dass absolute Toleranz herrscht. Es müsste also
egal sein, wenn mein Nachbar SM Vorlieben hat oder mein Chef ein
schweres Herzleiden.

Die Wahrheit ist aber: Der Nachbar würde misstrauisch als "Perverser"
abgestempelt und der Chef würde entweder mit falschem Mitleid
überschüttet oder man würde diese Information dazu nutzen seinen
Posten zu eroben ("Der Mann kann das doch gar nicht mehr machen, der
ist krank!").

Und genau deshalb habe ich ein Problem mit Post Privacy, weil
absolute Toleranz mit dieser Menschheit nicht zu machen ist und die
Evolution wird uns wohl kaum innerhalb der nächsten Generation so
verändern, dass unser Denken sich von Vorurteilen befreit.

PS:
Irgendwo ist mein Post natürlich auch ein Vorurteil, gegenüber uns
Menschen aber andererseits bestätigt das ja auch wieder was ich sage
*seufz*.

Quote
23. November 2011 06:43
Re: Post Privacy - der Bericht benennt das Hauptproblem
freakgs (26 Beiträge seit 03.11.11)

FischX schrieb am 22. November 2011 18:27

> Seit ich auf der Welt bin ist die Gesellschaft wesentlich toleranter
> geworden - eine Arbeitskollegin hat erzählt das sie im Swingerklub
> war, nur ein verwunderter Blick von mir weil ich mir dachte dass man
> das auf der Arbeit nicht unbedingt gut ist zu erzählen, noch vor 10
> Jahren IMHO nicht so denkbar.

Du hast natürlich völlig Recht, dass der Durchschnitt sicherlich
toleranter wurde aber absolute Toleranz setzt dies leider bei jedem
und zu absolut jedem Thema voraus. Genau hiervon sind wir aber -
meiner Meinung nach - noch weit entfernt.

Quote
23. November 2011 09:02
Re: Post Privacy - der Bericht benennt das Hauptproblem
Anestis

freakgs schrieb am 23. November 2011 06:43

> Du hast natürlich völlig Recht, dass der Durchschnitt sicherlich
> toleranter wurde aber absolute Toleranz setzt dies leider bei jedem
> und zu absolut jedem Thema voraus. Genau hiervon sind wir aber -
> meiner Meinung nach - noch weit entfernt.

Nun hat aber Toleranz nichts mit Privatsphäre zu tun, denn ich kann -
ja muss! -  tolerieren, wenn jemand seine Privatsphäre bewahren
möchte. Die Datenhändler zielen aber darauf ab, eben mit so positiv
belegten Begriffen wie "Toleranz" die Menschen dazu zu bringen, ihre
Privatdaten freudig lachend ins Netz zu schleudern. Sie scheuen sich
nicht, am Datenschutz vorbei zu manipulieren, u.a. indem sie sich der
sog. "Denkfabrik" bedienen (also einer Gruppe von Lobbyisten, die die
Wahrung der Privatsphäre "im Zeitalter des Post-Denkens" als
intolerantes Verhalten verkaufen soll).





Aus: "Google-Denkfabrik entwirft Szenarien zur Zukunft der Privatsphäre" (22.11.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Denkfabrik-entwirft-Szenarien-zur-Zukunft-der-Privatsphaere-1382958.html

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