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« Reply #345 on: January 23, 2012, 11:24:10 AM » |
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[...] Berlin - Es war eine beispiellose Spitzelaktion: Rund um eine Anti-Neonazi-Demonstration spionierte die Dresdner Polizei im Februar 2011 die Telefone Zehntausender Bürger aus. Scheibchenweise stellte sich heraus, dass die Behörden mehr als eine Million Datensätze sammelten, angeblich um schwere Straftaten zu verhindern. Die Affäre kostete den Dresdner Polizeipräsidenten am Ende den Job und belastete die sächsische Landesregierung schwer. Seitdem sind Datenschützer besonders sensibel, wenn Telefone im Spiel sind. Jetzt beschäftigt sie erneut ein Fall, der Fragen aufwirft. Diesmal allerdings nicht in Sachsen - sondern in der Hauptstadt. In Berlin werteten die Behörden in den vergangenen Jahren womöglich Tausende Handydaten aus, um Autobrandstiftern auf die Spur zu kommen. Das Instrument der sogenannten Funkzellenabfrage sei 2011 "in erheblichem Maße" genutzt worden, heißt es bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Stets habe es richterliche Beschlüsse gegeben, betont die Polizei. Doch aufgrund der großflächigen Anwendung dürften auch viele unbescholtene Personen betroffen gewesen sein, kritisieren Datenschützer. Vor allem ein Fall illustriert das Problem. Er liegt gut zwei Jahre zurück, wurde aber erst jetzt publik. Das Blog Netzpolitik.org veröffentlichte Teile einer Strafakte. Konkret geht es darin um eine versuchte Autobrandstiftung am 24. Oktober 2009 in der Rigaer Straße im Berliner Stadtteil Friedrichshain. Um ermitteln zu können, wer sich zur Tatzeit vor Ort befand, bat die Polizei den Dokumenten zufolge um Auskunft über "sämtliche Verkehrsdaten" von insgesamt 13 Mobilfunkzellen in der Umgebung. Vier große Mobilfunkbetreiber mussten daraufhin die Daten in der Zeit von 03.45 Uhr bis 05.00 Uhr am Morgen des fraglichen Tages offenlegen. Ein Problem wollen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht erkennen. Rechtlich, so heißt es von Behördenseite, sei alles sauber gelaufen. In jedem Einzelfall ordne ein Richter die Datenerhebung an. Die Funkzellenabfrage gilt als juristisch hoch sensibler Bereich. Üblicherweise speichern Provider die Daten von Handygesprächen für Abrechnungszwecke ab. Die Staatsanwaltschaft darf zwar Einsicht beantragen - laut Telekommunikationsgesetz bei Gefahr "gegen Leib oder Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit". Ob darunter auch Autobrandstiftung fällt, ist umstritten. In Hamburg wurden entsprechende Anträge zur Funkzellenabfrage gerichtlich bereits als unverhältnismäßig abgelehnt. Zu Ausmaß und Umfang der Auswertung im Herbst 2009 äußerten sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Ähnliche Datenmengen wie in Dresden dürften in diesem Falle zwar nicht angefallen sein. Anders als in Sachsen scheint die Erfassung der Handydaten zeitlich und räumlich begrenzt gewesen zu sein. Doch ist das Gebiet rund um die Rigaer Straße derart dicht besiedelt, dass Tausende Anwohner und Touristen in ihren Wohnhäusern und Hotels von den Auswertungen betroffen gewesen sein könnten. Zudem sind viele Punkte noch offen. So ist etwa unklar, ob die Daten möglicherweise in andere Verfahren eingeflossen sind. Zugeknöpft geben sich Polizei und Staatsanwaltschaft auch zu der Frage, ob die betroffenen Personen von der Datenauswertung benachrichtigt wurden und wie regelmäßig das Instrument zum Einsatz kommt. Entsprechend alarmiert sind Datenschützer und Innenexperten. Christopher Lauer, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte SPIEGEL ONLINE: "Autobrandstiftungen rechtfertigen nicht den massiven Eingriff in die Grundrechte". Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, zeige dies, "dass die Möglichkeiten von Überwachungstechniken zu leichtfertig angewandt werden." Lauer rief den Senat auf, so schnell wie möglich alle Fakten auf den Tisch zu legen: "Wer wurde wann in welchem Umfang überwacht - und was ist mit den Daten geschehen? Die Berliner haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung." Der heikle Fall von Überwachung wird in der kommenden Woche zum Streitpunkt im Berliner Landesparlament: Am Montag tagt der Innenausschuss, dann soll der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) Auskunft geben. Für Donnerstag haben die Piraten eine Aktuelle Stunde zum Thema beantragt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Alexander Dix, forderte von der Berliner Polizei per Brief eine Stellungnahme. Auch im Bundestag sorgt die massenhafte Handydaten-Auswertung für Empörung. Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Neskovic bezeichnete das Vorgehen der Polizei als "kriminalpolitischen Blindgänger". Es sei ausgeschlossen, in einer Großstadt damit zu ermitteln, wer ein Auto angezündet habe, so der Rechtsexperte. "Selbst wenn sich aus der riesigen Datenmenge ein Verdächtiger herausfiltern ließe, wäre damit nur ein Indiz, nicht aber ein gerichtsfester Beweis erbracht", sagte Neskovic. Sollte die Möglichkeit der pauschalen Abfrage nicht abgeschafft werden, müssten zumindest die Voraussetzungen auf eng umgrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, in dessen Wahlkreis der von der Abfrage betroffene Stadtteil Friedrichshain liegt, bezeichnete die Vorgehensweise als "rechtlich sehr problematisch". Die Verhältnismäßigkeit sei in dem bekannt gewordenen Fall nicht gegeben gewesen. Er forderte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sowie die Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme zu der Frage auf, wie viele Telefonate und SMS erfasst und in welchen Verfahren diese Daten genutzt wurden. Es zeigt uns mal wieder plastisch, dass immer auch gemacht wird was technisch möglich ist - entgegen aller vorherigen Versprechen und gesetzlicher Verpflichtungen. Lasst uns das eine Lehre sein bei künftigen Vorhaben der Innenminister wie etwas VDS oder Internetsperren. Da heisst es auch immer die weitreichenden Instrumente würden nur bei Terror und Mord eingesetzt werden. Und wenn man sagt, dass wenn die Instrumente erst mal installiert sind immer neue Begehrlichkeiten kommen und per Salamitaktik oder heimlich die Instrumente voll ausgeschöpft werden wird man als Verschwörungstheoretiker geschmäht und verlacht. Dieses Beispiel zeigt wieder eindrucksvoll dass es eben keine VT ist.
http://forum.spiegel.de/f22/berlin-massenauswertung-von-handydaten-empoert-innenexperten-52529-2.html#post9484125
Aus: "Berlin - Massenauswertung von Handydaten empört Innenexperten" Von Veit Medick und Annett Meiritz (20.01.2012) Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,810399,00.html
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« Reply #346 on: January 29, 2012, 05:55:59 PM » |
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[...] Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die 27 Bundestagsabgeordneten der Linken offenbar mit schärferen Mitteln überwacht als bisher bekannt. Vergangene Woche hieß es noch, man würde nur öffentlich zugängliche Quellen auswerten und nicht etwa abhören oder V-Leute einsetzen. Tatsächlich enthält nach SPIEGEL-Informationen aber zum Beispiel die fast tausend Seiten starke Verfassungsschutzakte über Gregor Gysi deutlich mehr als nur Zeitungsausschnitte.
Warum der Fraktionschef seine Akte nicht in Gänze lesen darf, begründete das Innenministerium in einer 41-seitigen Stellungnahme: "Bei Blatt 18 bis 24 handelt es sich um eine Übersendung von nachrichtendienstlich beschafften Unterlagen an das BfV", heißt es etwa. Zu den nicht vorgelegten Seiten 12 bis 14 der Gysi-Akte schreibt das Ministerium: "Der notwendige Schutz der Informationsquellen und der Vertraulichkeitszusagen an Informanten lässt das Geheimhaltungsinteresse überwiegen." Fast 130 Seiten in der Akte fehlen mit solchen Begründungen, weitere 500 Seiten wurden teilweise geschwärzt und noch mal rund 200 ausgetauscht.
Das Amt für Verfassungsschutz bestätigte, dass bei einigen Landesämtern "nachrichtendienstliche Mittel" eingesetzt würden, und deren Erkenntnisse könnten dann auch in die Personenakten beim Bundesamt gelangen. Die Schwärzungen begründete die Verfassungsschützer unter anderem damit, dass durch Unterstreichungen oder Bemerkungen am Rand durch die Bearbeiter Rückschlüsse auf die "Arbeitsweise und Ziele der Beobachtung" möglich seien.
Der sächsische Bundestagsabgeordnete Michael Leutert, der auch auf der Liste des Amts steht, sagte dem SPIEGEL, man habe ihn bereits als Schüler für Spitzelarbeit anwerben wollen. In der Akte des Abgeordneten Steffen Bockhahn, der als Mitglied des Vertrauensgremiums des Bundestags für die Kontrolle der Geheimdienst-Etats zu - ständig ist, fehlen mehrere Seiten. Sie betreffen einen Zeitraum, bei dem sich Bockhahn an Überwachungen aus einem Auto erinnert und vermutlich auch sein Telefon angezapft wurde, als sich 2007 in seinem Rostocker Büro Linke trafen, um Proteste gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm vorzubereiten.
Mittlerweile gibt es auch in der Unionsfraktion Unmut über die Arbeit des Verfassungsschutzes. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), solidarisiert sich mit der Opposition: "Der Weg, auf dem die Linke beobachtet wird, ist nicht in Ordnung. Schließlich kontrolliert das Parlament die Verfassung und nicht der Verfassungsschutz das Parlament."
cte
Aus: "Verfassungsschutz bespitzelte Linke schärfer als gedacht" (29.01.2012) Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,812060,00.html
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« Reply #347 on: January 29, 2012, 06:21:34 PM » |
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[...] Aus der Grundidee, dass Leute wie der RAF-Terrorist Andreas Baader nicht Lehrer werden sollen, wurde eine automatische Anfrage der Behörden beim Verfassungsschutz zu jeder Person, die sich für den öffentlichen Dienst bewarb. Der Verfassungsschutz präparierte sich für diese Regelanfrage mit Zigtausenden "Dossiers"; er schickte seine Leute zu diesem Zweck in Veranstaltungen an den Unis.
Rolf Lamprecht, damals Karlsruher Korrespondent des Spiegel, erinnert sich mit grimmigem Spott so: "Manche dieser Horcher waren offenkundig intellektuell überfordert, Kritik an den Regierenden fiel bei ihnen stets unter die Kategorie ,staatsfeindliche Umtriebe'." Es war eine Gesinnungsschnüffelei sondergleichen, für die sich Brandt vier Jahre später genierte: "Ich habe mich geirrt." Aber dieser Irrtum galoppierte fast zwanzig Jahre lang wie verrückt durch Deutschland.
Als der Bund den Radikalenerlass außer Kraft setzte, praktizierten ihn die Länder weiter. Von einer "Hexenjagd auf junge Menschen" sprach in Bayern Karl-Heinz Hiersemann, der Chef der SPD-Landtagsfraktion, und bat den Ministerpräsidenten Strauß händeringend und vergeblich darum, damit aufzuhören.
Was war passiert? Die Verfassungsschutzämter hatten auf der Basis des Radikalenerlasses einen gigantischen Apparat aufgebaut: Sie überprüften eineinhalb Millionen Menschen, mindestens 20 000 erniedrigende "Anhörungen" fanden statt, Tausenden jungen Leuten wurde der Eintritt in den öffentlichen Dienst verwehrt, betroffen waren Beamte jeden Ranges - Postboten, Löschmeister, vor allem aber junge Lehrer; für sie bedeutete eine Ablehnung Berufsverbot.
Wer sich mit ihnen in Zeitungsanzeigen solidarisierte, wurde selber verfolgt. Die absolute Zahl der Opfer war gar nicht so hoch - aber es entstand ein vergiftetes Klima. Der Begriff "Freiheitliche demokratische Grundordnung" verkam zum Schimpfwort "FDGO". Die Berufsverbote führten dazu, dass eine ganze Generation auf Distanz zum Staat ging; der Verfassungsschutz hatte daran wesentlichen Anteil.
Die Erinnerung an diese fatale Großschnüffelei wird nun bei den Überwachungsaktionen gegen Abgeordnete der Linken wieder wach. Diesmal sind es nicht Hunderttausende, über die Dossiers angelegt werden, sondern nur ein paar Dutzend. Aber die sind gewählte Parlamentarier: Diese Abgeordneten, die laut Grundgesetz "nur ihrem Gewissen unterworfen" sein sollen, sind also, weil das Bundesinnenministerium das so angeordnet hat, auch dem Verfassungsschutz unterworfen. Das steht nicht in der Verfassung, sondern auf der Agenda der CDU/CSU. Auf diese Weise wird die politische Befangenheit des Verfassungsschutzes deutlich.
Er hat aber nicht die Aufgabe, Regierungsparteien vor ihr unbequemen Abgeordneten und vor deren Wählern zu schützen; er ist kein Regierungsschutz, und er darf auch keine Zentralstelle zur geheimen Registrierung missliebiger politischer Kritik sein. Seine Aufgabe ist es, Gruppierungen zu beobachten, die ihre Politik nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Man muss die Frage stellen, ob dafür nicht der polizeiliche Staatsschutz ausreicht.
Ein Verfassungsschutz soll Schaden von der Verfassung abwenden und ihren Nutzen mehren; es darf nicht sein, dass es beim real existierenden Verfassungsschutz umgekehrt ist. Man wünscht sich einen Verfassungsschutz, der diesem Namen wirklich gerecht wird.
...
Aus: "Hilfe, der Verfassungsschutz!" Ein Kommentar von Heribert Prantl (29.01.2012) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/untersuchungsausschuss-hilfe-der-verfassungsschutz-1.1269341-2
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« Reply #348 on: February 09, 2012, 09:33:12 AM » |
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[...] Polizeiliche Funkzellenabfragen seien "in Mode" gekommen und müssten dringend eingegrenzt werden, befanden Datenschützer, Richter und Anwälte bei einer Anhörung im Bundestag am Mittwoch. Ihrer Ansicht nach stellt die umstrittene Ermittlungsmaßnahme die Gefahr erheblicher Eingriffe in Grundrechte bis hin zur Presse- und Versammlungsfreiheit dar. Betroffene gerieten unter einen "Erklärungsdruck", der zu Einschüchterungseffekten führen könne. Eine Einschränkung oder gar die Streichung der gesetzlichen Befugnis zur Auswertung von Handy-Daten sei daher verfassungsmäßig geboten, um Rechtssicherheit herzustellen. Mit einer Funkzellenabfrage während einer Versammlung werde quasi anhand von Mobilfunknummern eine "Anwesenheitsliste" der Teilnehmer erstellt, führte Wilhelm Achelpöhler vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) aus. Zudem könnten durch den Abgleich mehrerer entsprechender Maßnahmen Bewegungsprofile erstellt werden. In der verfassungsmäßigen Ordnung sei kein Raum für ein solches Instrument. Anlass für die Expertenbefragung waren Gesetzesanträge der Grünen zur "rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage" sowie der Linken zum Abschaffen der Maßnahme. Gemeinsam mit Achelpöhler bezeichnete der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg den Vorstoß der Grünen als nicht ausreichend. Der Straftatenkatalog für die Erlaubnis des Instruments müsse stärker eingeschränkt, eine Weitergabe der Verbindungs- und Standortdaten untersagt werden. Ferner seien Löschungs- und Benachrichtigungspflichten einzuführen. Einen wirksamen Grundrechtsschutz verspreche der Ansatz der Linken. Der stellvertretende sächsische Datenschutzbeauftragte Bernhard Bannasch hielt eine gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung der zur Strafverfolgung nicht erforderlichen Verkehrsdaten für nötig. Dem Ermittlungsinstrument käme allgemein aber eine gewisse Bedeutung zu. Auch für Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, kommt trotz aller Bedenken ein Ausstieg erst in Frage, wenn sich eine grundrechtsverträgliche Ausgestaltung als nicht machbar erwiesen hat. Angefeuert wurde die Auseinandersetzung durch neue Zahlen aus Berlin, die der Tagesspiegel veröffentlicht hat. Bereits bekannt war, dass die Polizei in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren in 375 Ermittlungsverfahren insgesamt 4,2 Millionen Mobilfunkverbindungen in Tatortnähe registriert hatte. Dem Bericht zufolge gab Berlins Innenstaatssekretär Bernd Krömer jüngst bekannt, dass darüber hinaus seit 2009 in mehr als 800 weiteren Verfahren bis zu acht Millionen Verkehrsdaten per Funkzellenabfragen erfasst und ausgewertet worden seien. Der Prozentsatz sei angesichts rund 40 Millionen täglich im Mobilfunk in der Hauptstand anfallender Verkehrsdaten zwar relativ gering, hieß es weiter. Generell werte die Polizei aber zunehmend Funkzellen aus. So sei die Zahl der Abfragen von 355 im Jahr 2009 auf 541 im vergangenen Jahr gestiegen ohne einen damit einhergehenden Anstieg einschlägiger Straftaten. Der Leipziger Oberstaatsanwalt Hans Strobl räumte im Parlament zwar ein, dass ohne die Vorratsdatenspeicherung die unverzügliche Funkzellenauswertung an Bedeutung gewonnen hab. Trotzdem sei diese bislang nur als "ultima ratio" angewendet worden. Sein Münchner Kollege Robert Schnabl unterstrich, dass Strafverfolgungsbehörden die Funkzellenabfragen an den Einzelfall angepasst verantwortungsvoll und grundrechtsschonend einsetzten. Mit den von den Grünen angestrebten Bestimmungen werde ein effektiverer Grundrechtsschutz nur vorgespiegelt, aber nicht erreicht. Der Bamberger Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann meinte, dass die Erfordernis eines Eingreifens des Gesetzgebers anhand der "angeführten Einzelfälle" in Berlin und Dresden nicht schlüssig dargelegt sei. Aus praktischer Sicht seien die Vorschläge in Konzeption und Ausgestaltung verfehlt und formal nicht durchdacht. Die grüne Initiative würde zudem zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich bringen, dem kaum ein nutzbarer Ertrag gegenüberstünde. Unisono kreideten die Ankläger an, dass die Anträge aus der Opposition von einem nicht nachvollziehbaren Misstrauen gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten zeugten. (Stefan Krempl) / (vbr) 9. Februar 2012 03:24 ...und wer wird fuer den Missbrauch bestraft renewehle
Meines Erachtens wurde eine eindeutige Straftat begangen, aber das scheint keinen zu interessieren, weil es die Polizei selbst war?
9. Februar 2012 07:36 In der DDR, da gab es... Das Provokant
...garantiert auch kein Misstrauen in der Bevölkerung gegen die dortigen Sicherheitsbehörden, und besonders keinerlei Misstrauen gegen das Ministerium für Staatssicherheit. Die waren ja alle so grundehrlich die dortigen Sicherheitsbehörden.
Und natürlich ist Misstrauen in der Bevölkerung gegen die nun wiedervereinigten heutigen Sicherheitsbehörden völlig unangebracht, nicht wahr?
Ich rate den Sicherheitsbehörden, noch schamloser und vehementer die Grundprinzipien vom Rechtsstaat zu missachten und die (Grund)Gesetze zu brechen, das wird garantiert noch sehr viel mehr Vertrauen in der Bevölkerung schaffen.
...
9. Februar 2012 01:15 Als verantwortungsvoller.. WildThin9
Chaot, Randalierer und Krimineller hab ich ja grundsätzlich mein Handy dabei, schliesslich könnte Mutti anrufen, oder mein Bewährungshelfer, oder der Pizzaservice, weil er meine Adresse nicht findet. "Grundrechtschonend" ist eine geniale Wortschöpfung, erinnert mich etwas an "fast vergewaltigt".. aber nur ein bischen, abgespritzt wird draußen ...
8. Februar 2012 20:03 Was denke ich beim Lesen dieses Artikels? paul_in_pub
... Was soll dieses "grundrechtsschonend". Entweder ich habe diese Grundrechte oder sie werden wieder mal vom Staat mit Füßen getreten.
8. Februar 2012 19:23 khdummy1
Die spinnen alle. Glauben die im Ernst, daß sich die "Schweren Jungs" heute noch mit ihren eigenen Telefonen/Karten orten lassen?
Aus: "Rasterfahndung mit Handy-Daten beschäftigt den Bundestag" (08.02.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rasterfahndung-mit-Handy-Daten-beschaeftigt-den-Bundestag-1431016.html
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« Reply #349 on: March 14, 2012, 10:30:10 AM » |
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[...] In Niedersachsen wurde in drei Fällen "TKÜ-Systemtechnik" der Firma Syborg eingesetzt, um im Sinne der "Quellen-TKÜ" per Skype geführte Telefonate mithören zu können. In zwei Fällen arbeiteten die niedersächsischen Polizeiermittler mit der Software, was 36.975 Euro kostete, in einem Fall wurde sie von Zollermittlern genutzt, sie wurde vom Bund bezahlt. Bei allen Einsätzen konnte die Software erfolgreich installiert werden, sie führte in mindestens einem Fall zu einem Fahndungserfolg mit Festnahme eines Verdächtigen.
Das geht aus einer Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Anfrage mit dem Titel "Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen – Wie steht es mit dem Einsatz von Staats-Trojanern in Niedersachsen?" wurde wegen Geheimnisschutz' nur teilweise beantwortet, um die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht zu gefährden. So liefert sie keine neuen Erkenntnisse zum Einsatz von Trojaner-Software.
Die Syborg-Software wurde vor dem Einsatz durch das Landeskriminalamt auf ihre Funktionen hin geprüft, wobei der zuständige Datenschutzbeauftragte nicht eingebunden war: "Der Quell-Code wurde vor Einsatzbeginn nicht gesichtet und ist der Landesregierung auch nicht bekannt." Neben der Software setzte das LKA aus taktischen Verschleierungsgründen gemieteten Webspace beim US-amerikanischen Provider Webintellects ein, über den die gesamte TKÜ-Überwachung zu einem Aufzeichnungsserver in Deutschland weitergeleitet wurde.
Das Syborg-Produkt wurde laut Landesregierung genutzt, da die luxemburgische Firma Skype behauptet habe, keine Abhörmöglichkeiten zu haben: "Die zwischen zwei Skype-Clients geführte Kommunikation wird auf skype-fremden Netzwerken geführt und baut auf einer 256-Bit-AES-Verschlüsselung auf. Die eingesetzten Verschlüsselungscodes werden unter Zuhilfenahme des RSA-Verfahrens (1536 bis 2048 Bit) übermittelt." Die benötigten privaten Entschlüsselungscodes lägen nur an den Endpunkten, also bei den Kommunikationspartnern, temporär vor, heißt es weiter in der Antwort. Skype hätte die Kommunikation nur verschlüsselt bereitstellen können. (Detlef Borchers) / (anw)
Aus: "Niedersachsens Überwachungssoftware stammt von Syborg" (13.03.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsens-Ueberwachungssoftware-stammt-von-Syborg-1470752.html
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« Reply #350 on: April 07, 2012, 09:43:39 AM » |
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[...] Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) haben im vergangenen Jahr von über 200 US-Polizeibehörden Informationen zum Beschatten von Handy-Nutzern auf Basis des "Freedom of Information Act" abgefragt. Die Resultate in Form von über 5500 Aktenseiten hat die "New York Times" jetzt veröffentlicht. Demnach gehört auch in den Vereinigten Staaten die Überwachung des Mobilfunks mittlerweile zu den Routinemaßnahmen der Strafverfolger. Zunehmend setzen die Ermittler dabei auch auf Funkzellenabfragen, mit denen sich quasi eine Anwesenheitsliste aller Handy-Nutzer erstellen lässt, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Reichweite eines Sendemasts befunden haben. Fast alle der über die gesamte USA verteilten Polizeistationen, die auf die Ersuchen reagierten, setzen nach Angaben der ACLU in der ein oder anderen Form auf die Verfolgung Verdächtiger anhand der Spuren ihrer Mobiltelefone. Rechnungen von Telekommunikationsfirmen etwa zeigten, dass allein die Fahnder in der Stadt Raleigh in North Carolina Verbindungsdaten von Hunderten Handys pro Jahr auswerteten. Bei vielen Strafverfolgungseinrichtungen existierten spezielle Handreichungen, welche Informationen Provider wie lange aufbewahrten und wie man diese am besten abfragen könne. Weiter werde teils erklärt, wie man den Passwortschutz von Smartphones aushebeln und deren Inhalte "klonen" könne. Einzelne Polizeibehörden haben sich den Papieren zufolge eigene IMSI-Catcher zur Ortung Verdächtiger und zur weiteren Überwachung ihres Mobilfunkverkehrs zugelegt oder geliehen. Die Gemeinde Gilbert in Arizona etwa hat für derlei Gerätschaften 244.000 US-Dollar ausgegeben. Rasterfahndungen in Handy-Daten per Funkzellenabfrage sind zumindest für die Städte Cary, Randolph, Raleigh sowie den Landkreis Guilford in North Carolina und für Kommunen in Nevada belegt. Auch die Preise, die Telcos dafür veranschlagen, sind dokumentiert. So berechnet T-Mobile für eine Funkzellenabfrage 150 US-Dollar pro Stunde, Verizon Wireless bittet die Behörden für gleiche Dienstleistungen mit 30 bis 60 US-Dollar alle 15 Minuten zur Kasse. Sorgen, dass Provider Verbindungs- und Standortdaten bald wieder löschen, müssen sich US-Ermittler nicht machen. Der Anbieter Sprint hält die begehrten Informationen nach Angaben des US-Justizministeriums zwischen 18 und 24 Monate vor, AT&T "seit 2008". US-Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) stört an den Aktenfunden vor allem, dass die meisten Strafverfolger sich die Mobilfunküberwachung nicht von einem Richter absegnen lassen. In der Ortschaft Ogden in Utah etwa überlässt es der Sheriff den Netzbetreibern, ob sie eine gerichtliche Anweisung sehen wollen oder nicht. Ein Übungsmanual aus Nevada weist darauf hin, dass es nur in Notfällen erlaubt sei, ohne Richterprüfung Ortungsanfragen zu stellen. Es sei wiederholt zu Missbräuchen der Befugnisse gekommen, was das Misstrauen von Mobilfunkanbietern geweckt habe. Anwälten zufolge sind die Gesetze und die Rechtsprechung in dieser Hinsicht nach wie vor unklar, auch wenn der Supreme Court Anfang des Jahres betont habe, dass ein GPS-Sender in der Regel nicht ohne Richtergenehmigung angebracht werden dürfe. Die ACLU und die EFF sehen den Gesetzgeber in Zugzwang. Sie machen sich für die Verabschiedung eines Geolocation Privacy and Surveillance Act stark, der derzeit im US-Kongress beraten wird und eine gerichtliche Anordnung für die Nutzung von Handy-Daten vorsieht. Ferner drängen die Vereinigungen auf eine Reform des Electronic Communications Privacy Act (ECPA), da dieser derzeit auch zum Ausspähen von E-Mail-Konten missbraucht werde. Hierzulande hat die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak derweil Klage beim Amtsgericht Dresden wegen der Verwendung ihrer Verbindungsdaten nach einer Funkzellenabfrage im Rahmen der Protestaktionen gegen einen Neonazi-Umzug in der sächsischen Hauptstadt im Februar 2011 erhoben. Bei derartigen Maßnahmen rückten zahlreiche unverdächtige Menschen in den Fokus polizeilicher Ermittlungen, weil sie "zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren", rügte die Parlamentarierin. Die Fahnder bedienten sich dieses Instruments leichtfertig, was auch das Beispiel der Berliner Autobrände zeige. Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden im Juli 2011 selbst nach einer Farbbeutelattacke auf das Glücksgas-Stadion eine Funkzellenabfrage durchgeführt hat. Dabei sollen Verkehrsdaten "im niedrigen vierstelligen Bereich" erhoben worden sein. (Stefan Krempl) / (keh) 6. April 2012 11:27 Elektronische Fußfessel für Jedermann Wolfgang Nohl,
Und das sogar freiwillig! Man hat das Handy ständig bei sich, und es ist natürlich permenent eingeschaltet, somit läßt sich der Aufenthaltsort auch jederzeit ermitteln.
Schöne neue Welt!
Aber ganz unschuldig, ist man natürlich nicht an dieser Situation, denn noch wird niemand dazu gezwungen, diese gesellschftliche elektronische Fußfessel ständig eingeschaltet zu haben.
mfg Wolfgnag Nohl
Aus: "Zunehmende Mobilfunküberwachung in den USA in der Kritik" (06.04.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zunehmende-Mobilfunkueberwachung-in-den-USA-in-der-Kritik-1517279.html
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« Reply #351 on: April 11, 2012, 12:41:51 PM » |
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[...] Siemens hat laut einem Fernsehbericht im Jahr 2000 Überwachungstechnik an Syrien verkauft. Der Netzwerkausrüster Nokia Siemens Network, das Nachfolgeunternehmen der seinerzeit beteiligten Siemens-Sparte, hat dem Bericht des MDR-Magazins "Fakt" zufolge den Verkauf bestätigt. 1999 hatte die staatliche Telefongesellschaft Syrian Telecommuncation Establishment (STE) einen millionenschweren Ausrüstungsvertrag zum Aufbau eines Internet-Verbundes in Syrien ausgeschrieben. Damals nutzten nur rund 5000 Syrer das Internet, doch lagen der STE Berechnungen vor, dass spätestens 2005 rund 64.000 Internet-Nutzer zu erwarten seien. In der von der Piratenpartei veröffentlichten Ausschreibung (PDF-Datei) ist schon in der Präambel klar davon die Rede, dass das zu installierende Internet vollständig überwacht werden sollte: Zu den Anforderungen gehört ein "elektronisches Überwachungs- und Kontrollsystem", mit dem der Staat jedes Datenpaket ohne Verzögerung für den Anwender überprüfen können müsse. Auf Seite 19 der Ausschreibung wird die Einrichtung eines Monitoring Center beschrieben, das neben dem Online-Monitoring Kopien aller ein- und ausgehenden E-Mails anfertigen und diese in einer Datenbank ablegen soll. Diese Datenbank soll gemäß der Ausschreibung auch alle aufgerufenen Adressen speichern und als Grundlage für die Blockade unerwünschter Websites dienen. Das Monitoring Center soll überdies Internet-Chats überwachen und die Realnamen aller Teilnehmer mitspeichern können. Optional soll der Bieter ein System beschreiben, dass in der Lage ist, jedwede verschlüsselte Kommunikation im Internet zu erkennen und zu blockieren. Da Nokia Siemens Network (NSN) gegenüber dem MDR-Magazin bestätigte, im Jahre 2000 das syrische Netz geliefert zu haben, geht die "Fakt"-Redaktion davon aus, dass die gewünschte Überwachungstechnik Bestandteil dieser Lieferung war. Das Monitoring Center soll heute von der NSN-Ausgründung Trovicor betreut werden, die ein Finanzinvestor übernommen hat. Der "Fakt"-Bericht verweist zudem auf interne Abrechnungslisten der Aachener Firma Utimaco, aus denen hervorgehen soll, dass Utimaco noch 2005 die notwendigen Komponenten für eine Überwachungszentrale an Siemens geliefert hat. In den Abrechnungslisten sollen als Zielpartner der Komponenten "Siemens Syrien" und Syriatel aufgeführt sein. Syriatel ist die dominierende Mobilfunkfirma von Rami Makhlouf, einem Cousin von Staatschef Bashar al-Assad. Laut Fakt verweigerte Utimaco eine Auskunft zu seinen Endkunden, ebenso Trovicor, das nach Unterlagen der Redaktion das System installierte. Als Utimaco im Jahr 2005 seine Komponenten lieferte, war das Syrien-Embargo der USA bereits in Kraft. Auch die Anti-Folter-Verordnung der EU trat in diesem Jahr in Kraft. Amnesty International bewertet die syrische Regierung seit den 1980er Jahren als Folterregime. Ein syrischer Regimegegner erklärte gegenüber "Fakt", dass ihm bei Verhören Ausschnitte seiner Internet-Kommunikation vorgelegt worden seien. In der Fernsehsendung äußerte sich Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty: "Ich befürchte, dass die Überwachung des Internets durch die syrischen Sicherheitskräfte mit dazu führt, dass solche Leute inhaftiert werden und dann in dieses große Risiko laufen, auch gefoltert zu werden." Das Problem der Technologielieferung an Staaten, die westliche Technik gegen die eigene Bevölkerung einsetzen, ist nicht neu – Siemens und Syrien sind kein Einzelfall. Auch das libysche Regime konnte auf importierte Technik zurückgreifen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen führt eine lange Liste der "Feinde des Internets", auf der neben Ländern wie China, Iran, Kuba und Nordkorea seit 2011 auch Syrien steht. Während es etwa gegen Nordkorea ein weitreichendes Embargo gibt, ist die Lage bei anderen Ländern weniger klar. Die Bundesregierung sieht allerdings keinen Handlungsbedarf und verwies in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Dezember auf geltende Regeln für die Ausfuhr von Gütern, die auch militärisch genutzt werden können. So habe man Nokia Siemens Networks den Export von Zensurtechnik in den Iran verboten. Im vergangenen Dezember hatte US-Außenministerin Hillary Clinton die Technologiebranche aufgerufen, freiwillig auf Geschäfte mit autokratischen Regimes zu verzichten. Wer solche Produkte an Staaten wie den Iran oder Syrien liefere, müsse "wissen, dass sie benutzt werden, um Menschenrechte zu verletzen", hatte die Ministerin erklärt. (Detlef Borchers) / (vbr) 11. April 2012 13:20 US-Außenministerin Hillary Clinton ... UndWechHier (mehr als 1000 Beiträge seit 27.11.08)
"Im vergangenen Dezember hatte US-Außenministerin Hillary Clinton die Technologiebranche aufgerufen, freiwillig auf Geschäfte mit autokratischen Regimes zu verzichten. Wer solche Produkte an Staaten wie den Iran oder Syrien liefere, müsse "wissen, dass sie benutzt werden, um Menschenrechte zu verletzen", hatte die Ministerin erklärt."
... Wieso leifern die USA weiterhin entsprechende Technik zB. an Saudi-Arabien und Katar?
Das Siemens eh mit jedem Verbrecher Geschäfte macht, wissen wir doch spätestens seit "Stuxnet"!
Aus: "Deutsche Überwachungstechnik für Syrien" (11.04.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Ueberwachungstechnik-fuer-Syrien-1518793.html-.- ... Überraschend kommt das nicht, liefert man doch auch an Iran und Bahrain. Damals wurde bekannt, dass Menschen “routinemäßig” gefoltert werden, weil den Behörden ihr komplettes Online-Verhalten zur Verfügung steht.
Auch davon hat FAKT ein neues Beipiel:
Wie die deutsche Überwachungstechnik offensichtlich eingesetzt wird, schildert der Syrer Mohammed, der nach Deutschland geflüchtet ist. Er erzählt, dass er im Internet Videos von Demonstrationen gegen das Assad-Regime bereitgestellt hat. Als er später verhaftet worden sei, habe man ihm jeden einzelnen Schritt genannt, den er im Internet unternommen habe. Amnesty International kennt nach eigenen Angaben viele solcher Fälle.
...
Aus: "ARD-Magazin FAKT: Deutsche Firmen liefern Überwachungstechnologie an Syrien" Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 10.04.2012 http://netzpolitik.org/2012/ard-magazin-fakt-deutsche-firmen-liefern-uberwachungstechnologie-an-syrien/http://netzpolitik.org/2012/siemens-und-syrien-was-die-uberwachungstechnik-kann/ http://www.mdr.de/fakt/siemens106.html
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« Last Edit: April 12, 2012, 10:09:31 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #352 on: April 26, 2012, 04:31:49 PM » |
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[...] Nach Informationen der New York Times hat der gestürzte Spitzenpolitiker und bis März amtierende Parteichef der 30-Millionen-Metropole Chongqing, Bo Xilai, die Telefonate fast sämtlicher Spitzenpolitiker abhören lassen, die ihn jemals dort besuchten. Und dazu zählte auch Chinas Präsident und Machthaber Hu Jintao.
Unter Berufung auf „der Kommunistischen Partei nahestehende Quellen“ sei die Bespitzelung hochrangiger Politiker einer der Gründe für Bos Absetzung gewesen, schreibt die Zeitung. Die chinesische Staatsführung hatte ihn Mitte März von seinem Amt als Parteichef im südwestchinesischen Chongqing enthoben und ihn letzte Woche sämtlicher Posten entbunden. Anfang des Jahres galt Bo noch als gesetzt für einen Posten im Ständigen Ausschuss des Politbüros, dem mächtigsten Gremium der Volksrepublik.
... Laut New York Times wollte Bo mit der Bespitzelung seiner Parteigenossen herausfinden, was genau über ihn gesagt werde.
...
Aus: "Bo ließ Präsident abhören" (26.04.2012) Quelle: https://www.taz.de/Abhoerskandal-in-China/!92270/
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« Reply #353 on: April 29, 2012, 04:02:13 PM » |
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[...] Hamburg - Aldi-Kundinnen sind von Managern des Discounters nach SPIEGEL-Informationen heimlich beim Einkauf gefilmt worden. Das Interesse der Filialleiter weckten demnach vor allem Frauen in kurzen Röcken oder mit ausgeschnittenen Tops, sobald sie sich über Kühltheken beugten oder vor Regalen bückten. Dann zoomten die Aldi-Angestellten mit der Kamera heran. Hinterher wurden die Filme auf CD gebrannt und ausgetauscht. Dies geschah in Aldi-Märkten in Frankfurt am Main, in Dieburg und anderen hessischen Filialen. Aldi Süd äußerte sich nicht konkret zu dem Fall. Das Unternehmen schreibt aber in einer Stellungnahme, dass "das Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters nicht ausgeschlossen" werden könne. "Sollte ein missbräuchlicher Umgang den Vorgesetzten bekannt werden, wird ein solches Vorgehen umgehend untersucht, unterbunden und zieht entsprechende disziplinarische Konsequenzen nach sich." Tatsächlich scheint der Konzern nach Informationen des SPIEGEL auch nach dem Überwachungsskandal bei Lidl im Jahr 2008 wieder dazu übergegangen zu sein, nicht nur die Filialen allgemein, sondern auch den Kassenbereich zu überwachen, obwohl das rechtlich umstritten ist. Detektive wurden "in Verdachtsfällen" beauftragt, zusätzliche mobile Minikameraanlagen zu installieren - auch das ist fragwürdig. Zudem kamen bei Aldi Süd mobile Miniaturkameras nicht nur in den Verkaufsräumen zum Einsatz, sondern auch dort, wo es keinerlei Kundenkontakt gibt - und damit keinerlei Hinweisschilder. In seinen Zentrallagern überwachte das Discount-Unternehmen nach SPIEGEL-Informationen seine Lagermitarbeiter und Speditionsbeschäftigte. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, hält dieses Vorgehen für kritisch: "Wenn etwa Diebstähle durch offene Maßnahmen verhindert oder aufgeklärt werden können, ist eine heimliche Überwachung jedenfalls unzulässig." Aldi Süd argumentiert, bei Kameras im Kassenbereich sei sichergestellt, dass "die PIN-Eingabe keinesfalls einsehbar wird". Die dem SPIEGEL vorliegenden Bilder zeigen jedoch eindeutig das EC-Karten-Terminal. Zudem teilt Aldi Süd mit, mobile Kameras würden nur zum "Schutz unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten vor Gefahrensituationen und Überfällen, zur Prävention und zum Schutz des Eigentums eingesetzt". Aldi Nord setzt Kameras "gleich ob festinstallierte oder mobile - nur ausnahmsweise in einzelnen Märkten ein". Angeblich auch nur dann, "wenn sehr hohe Diebstähle zu verzeichnen sind", schreibt das Unternehmen. Das Filmen der Kassenbereiche und damit die Eingabe von PIN-Nummern würden bei Aldi Nord jedoch "strikt ausgeschlossen". Heute 09:53 von protagon Zitat von haltetdendieb Wenn ich nichts klaue, habe ich wohl nichts zu befürchten. oder sehe ich das verkehrt. Ja, das sehen Sie verkehrt. Sie haben zum Beispiel zu befürchten, dass Bilder Ihrer rangezoomten sekundären Geschlechtsmerkmale als Masturbationsvorlage benutzt werden. Oder dass Ihre EC-Kartendaten missbraucht werden. Worauf der Artikel ja auch klar verweist. http://forum.spiegel.de/f22/kameras-bei-discounter-aldi-filialleiter-filmten-heimlich-kundinnen-59890-2.html#post10100328 #23 Heute 09:55 von ostsee
Die journalistische Qualität dieses Artikels ist auf dem Niveau der Bildzeitung. Unter differenzierter Berichterstattung verstehe ich etwas anderes. Statt sich an Fakten zu halten werden hier - mal wieder - suggestive Formulierungen verwendet so versucht einen kleinen Brand künstlich zu vergrößern.
Wie wäre es mal mit ein wenig Hintergrundinformationen warum eigentlich so viel Geld in Warensicherung gesteckt wird?
Jeder einzelne von uns wird kalkulatorisch vom Einzelhandel zur Kasse gebeten, wenn es um das Thema Warenschwund geht. Je nach Einkaufsverhalten kommen da schnell ein paar Hundert Euro im Jahr zusammen. Da befürworte ich generell jede Maßnahme, die dazu beiträgt diese Kosten niedrig zu halten. ....
http://forum.spiegel.de/f22/kameras-bei-discounter-aldi-filialleiter-filmten-heimlich-kundinnen-59890-3.html#post10100341
... Aus: "Aldi-Filialleiter filmten heimlich Kundinnen" (28.04.2012) Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,830372,00.html-.- 30. April 2012 08:59 Germany's next Datenschutzskandal The Naib of Jacurutu
Unabhähngig davon, dass die vom Spiegel erhobenen Vorwürfe von ALDI allesamt zurückgewiesen werden und nun natürlich durch geeignete Mittel belegt werden müssen (ich gehe davon aus, dass dies passieren wird, denn sonst würde sich der Spiegel nicht so explizit aus'm Fenster lehnen), zeigt auch diese Geschichte wieder einmal sehr schön:
Dort, wo solche Überwachungsstrukturen erst mal etabliert worden sind, finden sich auch Leute, die sie unsachgemäss nutzen, also missbrauchen. IMMER.
...
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Germany-s-next-Datenschutzskandal/forum-227574/msg-21768732/read/
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« Last Edit: April 30, 2012, 09:01:00 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #354 on: May 07, 2012, 08:36:35 AM » |
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[...] Die US-Bundespolizei FBI fordert offenbar die schnelle Einrichtung von Hintertüren in sozialen Netzen, VoIP-Telefonie, Instant-Messaging und bei E-Mail-Anbietern, berichten die US-Medien CNet und Wired. So habe sich die Behörde mit Vertretern von Google, Yahoo, Facebook und anderen Dienste-Anbietern inoffiziell getroffen, um für das Vorhaben zu werben: Bei dem Treffen soll es um eine vom FBI entworfene Gesetzesvorlage gegangen sein, mit der Internet-Diensteanbieter verpflichtet werden sollen, ihre Dienste mit einer Abhörschnittstellen zu versehen.
Bereits früher hatte das FBI gegenüber dem US-Kongress die fehlende Überwachung im Internet als Going-Dark-Problem beklagt: Effektives Abhören, wie es etwa bei klassischer Telefonie möglich sei, würde durch die zunehmende Nutzung von Internet-Diensten immer schwieriger. So seien zwar Telekommunikationsanbieter seit 1994 verpflichtet, Abhörschnittstellen für das FBI bereitzustellen, seit 2004 auch Internet-Zugangsanbieter (Communications Assistance for Law Enforcement Act, CALEA). Internet-Diensteanbieter wie Google, Microsoft/Skype oder Facebook fallen bislang jedoch noch nicht unter die CALEA-Bestimmungen, berichtet Wired.
Laut CNet sucht das FBI zudem nach einer Neuauslegung der CALEA-Richtlinien, sodass etwa auch VoIP- oder Video-Produkte wie Skype oder XBox Live unter die Regelungen fallen. Bereits in 2010 hatte das FBI ähnliche Versuche unternommen, gesetzliche Abhörschnittstellen etwa in verschlüsselter Kommunikation per E-Mail oder VoIP vorzuschreiben. Die Vorlage war an der mangelnden Unterstützung in der US-Administration gescheitert, kommentiert Wired den damaligen Vorstoß. (rek)
Aus: "FBI wirbt bei Internet-Größen für Abhörschnittstellen" (05.05.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FBI-wirbt-bei-Internet-Groessen-fuer-Abhoerschnittstellen-1568784.html
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« Reply #355 on: May 14, 2012, 06:56:07 PM » |
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[...] Vielen Bürgern noch immer unbekannt sind kleine Farbcodes, welche die meisten Laserdrucker und Fotokopierer unmerklich bei jedem Druckvorgang auf das Papier bringen. Die kleinen gelben Farbpunkte sind aufgrund ihres Durchmessers von nur einem Zehntel Millimeter mit bloßem Auge nicht zu erkennen – haben es aber in sich: Als digitales Wasserzeichen macht der Code häufig nicht nur eine Identifikation des individuellen Druckers möglich, auch Datum und Uhrzeit des Druckvorgangs lassen sich ablesen. 2005 erregten die „Secret Dots“ große Aufmerksamkeit in der Fachwelt, als die Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) auf ihren brisanten Fund erstmals aufmerksam machte. Eine anschließende Analyse des Chaos Computer Clubs ergab, dass die Codes in einer Matrix von 32 mal 16 Punkten aufgedruckt werden. Somit kann eine Datenmenge von bis zu 64 Byte untergebracht werden. Ermittler können durch die heimlichen Farbmarkierungen beispielsweise die Urheberschaft von Fälschungen herausfinden. In erster Linie wird das Verfahren aber eingesetzt, um Geldfälschern das Handwerk zu legen. Xerox ist einer der wenigen Drucker- und Kopiererhersteller, der auf die Markierungen hinweist. Die EFF hat eine Liste von Druckerherstellern veröffentlicht, die auf die Punkte verzichten. Kritiker befürchten, dass beispielsweise politische Aktivisten, die Flugblätter drucken, in repressiven Staaten mittels der Secret Docks besser verfolgt werden können – und das ohne zu wissen, wie ihnen das Regime auf die Schliche kam. Die stille SMS ist für Geheimdienste und Polizei ein Mittel zur heimlichen Ortung von Personen. Fast 1,7 Millionen stille SMS haben alleine Bundesbehörden von 2006 bis 2011 verschickt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunk (Linke) hervorgeht. Die stille SMS heißt so, weil sie weder einen Ton erzeugt noch auf dem Display angezeigt wird. Ihr Sinn ist alleine das Anfallen von Verbindungsdaten beim Mobilfunk-Provider, auf welche die Behörden dann Zugriff haben. Damit können auch komplette Bewegungsprofile angelegt werden. Nicht nur die Bundesbehörden machen von der stillen SMS regen Gebrauch. Eine Anfrage der Linken an die Landesregierung NRW ergab, dass die Polizeibehörden des Bundeslandes alleine im Jahre 2010 250.000 stille SMS an insgesamt 2644 Mobilfunkteilnehmer sendeten. Die Berliner Polizei nutzte die stille SMS nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ im Zeitraum von Herbst 2009 bis Ende 2011, um mehrere Millionen Standortdaten von Handys zu ermitteln. Nach einem Bericht von Golem.de lässt Niedersachsens Polizei die heimliche Überwachung von einer Privatfirma durchführen. Die Polizei in Dresden nutzte im Februar 2011 eine andere Methode, die sogenannte Funkzellenabfrage, um sämtliche Mobilfunkverbindungen im Stadtteil Südvorstadt zu überwachen und komplette Bewegungsprofile der Bürger zu erstellen. Hintergrund waren antifaschistische Proteste. Die Polizei überwachte damals über einen Zeitraum von etwa vier Stunden 12.000 Anwohner und 20.000 Demonstranten, wie die Staatsanwaltschaft Dresden der Tageszeitung bestätigte. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern eine Einschränkung der Funkzellenabfrage. Das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis kennt Ausnahmen. Wenn ein Richter beschließt, dass eine Telekommunikations-Überwachung zur Gefahrenabwehr oder zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig ist, können Behörden Telefongespräche überwachen. Technisch ist das bei einem herkömmlichen Telefongespräch kein Problem. Anrufe über das Internet dagegen werden meist verschlüsselt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich vor allem US-amerikanische Geheimdienste Hintertüren in Software wie der Telefonie-Lösung Skype wünschen. Auch US-Präsident Barack Obama forderte schon 2010 Hintertüren in Software wie Facebook und Skype. Ob diese längst umgesetzt wurden, ist nicht ganz klar: Skype legt sein Verschlüsselungsprotokoll nicht offen. Berichte über eine Hintertür in der Software will das Unternehmen weder dementieren noch bestätigen. Österreichische Beamte hatten berichtet, dass es für die Behörden des Landes kein Problem darstelle, Skype-Gespräche abzuhören. Auch Open-Source-Software ist vor solchen Hintertüren nicht ganz sicher. Der Softwareentwickler Gregory Perry berichtete 2010, die US-Regierung habe in den Jahren 2000 und 2001 Programmierer dafür bezahlt, gezielt Schwachstellen in den Code des freien Betriebssystems OpenBSD einzubauen. Perry selbst war als Berater für das FBI tätig. Nach eigenen Angaben machte er den Chefentwickler des Projekts auf das Problem 2010 aufmerksam, weil damals eine von ihm unterzeichnete Verschwiegenheitsklausel mit dem FBI ausgelaufen sei. Chefentwickler Theo de Raadt machte die E-Mail daraufhin öffentlich, weil er nach eigenen Angaben nicht „Teil einer Verschwörung“ sein wollte. Eine Schadsoftware in staatlichen Diensten sollte eine Komplettüberwachung von privaten PCs bei Verdächtigen ermöglichen. Doch dem „Bundestrojaner“ schob das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 einen Riegel vor. Seitdem darf von staatlichen Behörden nur noch das überwacht werden, was auch bei der herkömmlichen Überwachung von Telefongesprächen erfasst wird: die laufende Kommunikation und nicht, was sich auf dem PC des Verdächtigen selbst befindet. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) lautet der Fachbegriff für diese eingeschränkte Form der PC-Überwachung. Weil einige Telefon-Software-Lösungen wie Skype die Telekommunikation verschlüsseln, ist es dem Urteil zufolge auch erlaubt, wenn der Staat eine Schadsoftware einsetzt, um die Kommunikation direkt an der Quelle „anzuzapfen“. Ende 2011 veröffentlichte der Chaos Computer Club allerdings einen Bericht, nach dem die staatliche Überwachungssoftware mehrerer Landesbehörden mehr kann, als vom Bundesverfassungsgericht erlaubt. Die vom CCC analysierten Trojanischen Pferde erlaubten Screenshots vom Bildschirminhalt, auch in schneller Abfolge. Damit kann nicht nur die Chat-Kommunikation überwacht, sondern beispielsweise auch persönliche Notizen oder das Surfverhalten einzelner Nutzer von Behörden mitgeschnitten werden. Noch problematischer ist die Möglichkeit, mit dem Trojaner beliebigen anderen Code nachzuladen und auf dem PC auszuführen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil explizit untersagt. Durch die Möglichkeit, Code nachzuladen, kann theoretisch jede beliebige Schadsoftware mit dem Staatstrojaner installiert werden. Denkbar ist beispielsweise ein Keylogger, der sämtliche Tastatureingaben aufzeichnet oder ein Programm, das die gesamte Festplatte durchsucht. Darüber hinaus ist es mit der Schadsoftware möglich, beliebige Dokumente dem Nutzer des PCs unterzuschieben. Auf dem Foto zu sehen ist die Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom Sonntag, den 09.10.11. Die Zeitung druckte damals den Code der vom CCC analysierten staatlichen Schadsoftware in Auszügen ab. Je mehr Technik in unser Leben einzieht, desto größer werden auch die Möglichkeiten der Überwachung. Die Technik der „radio-frequency identification“ ermöglicht durch kleine Funk-Chips die automatische Identifizierung und Lokalisierung von Gegenständen oder Lebewesen. Die Technik ermöglicht beispielsweise eine deutlich effizientere Logistik und Überwachung von Tieren in der Landwirtschaft. Die Technik ist nicht neu, wurde aber in den vergangenen Jahrzehnten so billig, dass sie inzwischen massenhaft eingesetzt wird. So kommt heute kaum noch ein Barcode an Produkten in Supermärkten oder Bekleidungsgeschäften ohne RFID-Chip aus. Auch im Personalausweis ist ein RFID-Chip vorhanden. Weil die kleinen Funk-Chips eine theoretisch unbegrenzte Lebensdauer haben, wird der Kunde so zu einem wandelnden Informationssender über die Produkte, die er am Leibe trägt. Fälle, in denen diese Informationen unbemerkt ausgelesen wurden, sind bislang aber noch nicht bekannt geworden. Dennoch sieht der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix „dringenden Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers“, wie er dem Tagesspiegel sagte. Datenschützer fordern, dass die RFID-Chips an der Kasse entfernt oder deaktiviert werden. Wer die kleinen RFID-Chips zerstören möchte, kann das entsprechende Produkt übrigens kurz in die Mikrowelle legen. Weitre Tipps finden sich beim Datenschutz-Verein FoeBud. Im Shop des Vereins werden Schutzhüllen angeboten, die ein Fern-Auslesen von Ausweisdokumenten verhindern. Auch im Internet werden wir heimlich überwacht. Browser lassen sich so einstellen, dass sie alle angenommenen Cookies nach dem Schließen der Software löschen - und eine Nachverfolgung des Surfverhaltens somit nicht möglich ist. Wesentlich aggressiver als herkömmliche Cookies gehen sogenannte Zombie-Cookies. Dazu gehören Cookies, die über das Multimedia-Plugin Adobe Flash auf dem PC platziert werden. Sie bleiben wesentlich länger auf dem Computer, sammeln mehr Informationen und können mit vielen Standard-Programmen nicht gelöscht werden. Bei dem Versuch sie loszuwerden, löschen sie nur Teile der Datei, die sich später wieder regenerieren können. Für den Browser Firefox gibt es die kostenlose Erweiterung Better Privacy, die Zombie-Cookies zu Leibe rückt. Außerdem können die Cookies zum Teil auch blockiert werden: Dazu müssen Sie zunächst die Flash-Player Einstellungen über die Systemsteuerung im Startmenü öffnen. Klicken Sie auf Flash Player. Bestätigen Sie mit einem Häkchen die Option „Verhindert, dass Websites Informationen auf diesem Computer speichern“. ... 19.03.2012, 12:56 UhrAnonymer Benutzer: pro-d Nur ein profaner Depp denkt, dass wir nicht für jeden, der möchte, vollkommen transparant sind. Aber, was habe ich denn zu verstecken?
19.03.2012, 16:21 UhrAnonymer Benutzer: SabineM
"Aber, was habe ich denn zu verstecken" So reden profane Deppen!
Aus: "Wo wir heimlich überwacht werden" (02.05.2012) Quelle: http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/spitzel-angriffe-wo-wir-heimlich-ueberwacht-werden/6344504.html
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