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« on: March 01, 2007, 10:45:18 AM » |
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[...] Die Sicherheitsorgane der Schweiz bereiten sich auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 vor. Mit der Einrichtung einer Datenbank für Hooligans schließt Bern nun zu entsprechenden Systemen in Österreich und anderen EU-Ländern auf.
Das Schweizer Bundesamt für Polizei [Fedpol] hat am Donnerstag die Datenbank "Hoogan" in Betrieb genommen, in der Fußball-Hooligans erfasst werden sollen. Die Datenbank ist Teil eines Pakets von Sicherheitsmaßnahmen, die die Schweizer Behörden im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2008 verabschiedet haben.
"Bisher gab es in der Schweiz nur eine Stelle bei der Stadtpolizei Zürich, die ein Hooligan-Verzeichnis geführt hat", sagt Fedpol-Sprecherin Daniele Bersier. "Seit dem 1. Januar gibt es die gesetzliche Grundlage dafür, die Datenbank beim Bund zu führen."
"Hoogan" steht ab sofort den Polizeibehörden derjenigen Kantone zur Verfügung, die Gastgeber der Euro 2008 sind. Gespielt wird in Basel, Bern, Zürich und Genf. Bis Ende 2007 sollen auch alle anderen Kantonspolizeibehörden sowie das Grenzwachtkorps Zugang zu "Hoogan" erhalten.
Die von den Behörden gegen Hooligans ergriffenen Maßnahmen sind ebenfalls in der Datenbank erfasst.
Bis Ende Juni soll die Datenbank um Informationen über jene Personen ergänzt werden, gegen die von den Schweizer Fußball- und Eishockey-Vereinen bereits Stadionverbote verhängt worden sind.
Diese rund 600 Fälle von Stadionverboten werden derzeit von der Hooligan-Beobachtungsstelle in Zürich gesichtet. Die Schweizer Klubs sind außerdem nach wie vor berechtigt, Stadionverbote zu verhängen.
Günter Marek, Projektleiter Sicherheit für die Euro 2008 im österreichischen Innenministerium, zeigt sich auf Anfrage von ORF.at zufrieden: "Wir arbeiten mit den Schweizern ganz eng zusammen." Die Schweiz habe nun die Voraussetzung dafür geschaffen, Hooligans nach den gleichen Kriterien einstufen und behandeln zu können, wie sie von den österreichischen Behörden angewandt werden.
Eine Anfrage bei der schweizer Bundespolizei zum internationalen Abgleich der Hooligan-Daten läuft.
Aus: "Schweiz startet Hooligan-Datenbank" (futurezone.orf.at; 28.02.2007) Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/175092/
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« Last Edit: February 01, 2012, 12:50:47 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #1 on: June 18, 2008, 09:02:58 AM » |
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[...] Ein weiteres Problem betreffe die Qualität der Mitarbeiter. „Nicht alle, die uns aus Deutschland geschickt wurden, haben unseren Kriterien entsprochen. Da waren einige schwarze Schafe dabei“, berichtet Neumann. Euro-Turnierdirektor Christian Schmölzer bestätigte am Wochenende, dass in Klagenfurt neun deutschen Mitarbeitern einer Securityfirma die Uefa-Akkreditierung entzogen worden sei. Sie sind in ihrer Heimat in der Gewalttäter-Datei vorgemerkt. „Es hat einen Fehler bei einem unserer Dienstleister gegeben“, so Schmölzer.
Aus: "Sicherheit: Die große Stunde der Security" Von KLAUS STÖGER (16.06.2008, (Die Presse)) Quelle: http://diepresse.com/home/sport/fussball/euro2008/391541/index.do?_vl_backlink=/home/index.do-.- [...] Den deutschen Security-Kräften bei der Fußball-Europameisterschaft in Klagenfurt droht ein Skandal. Nachdem die Polizei alle Sicherheitsfirmen überprüft hatte, stellte sich jetzt auf einmal heraus, dass mindestens neun Mitarbeiter eines Subunternehmens in der Datei "Gewalttäter Sport" erfasst sind.
In dieser Datei werden in Deutschland jene geführt, die der Polizei aufgefallen sind und der Hooligan-Szene zugeordnet werden. Diesen Vorgang bestätigte gestern Wolfgang Kahle gegenüber der "Welt am Sonntag". Dabei schränkte der Geschäftsführer der Sicherheitsfirma Group 4 Österreich aber ein: "Gegen diese Sicherheitskräfte liegt nach österreichischem Recht nichts vor."
Dennoch ist die Besetzung des Security-Personals höchst unglücklich. Noch Mitte April hatte die EM-Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den Sicherheitsdiensten Group 4, Securitas, Österreichischer Wachdienst, Siwacht und Vias, einer Tochterfirma des Flughafen Wiens - verzweifelt den "ausgedünnten Markt" (Kahle) an Wachleuten abgegrast. In Kärnten fehlte allein ein Drittel aller eingeplanten Sicherheitskräfte nur eineinhalb Monate vor Start der EM.
Um die in Österreich 3850 benötigten Sicherheitskräfte aufzubringen, fragte die Group 4 auch in ihren deutschen Standorten nach. 240 Helfer wurden daraufhin aus der Bundesrepublik, die meisten aus Sachsen, für die Spielstätte Klagenfurt rekrutiert. "Alle wurden mehrfach sicherheitspolizeilich überprüft und sind dabei lückenlos durchgekommen", sagt Kahle auch in Bezug auf das nun betroffene Subunternehmen der Group 4.
Dementsprechend sieht auch Christian Schmölzer, der Turnierdirektor Österreich, keinen Grund zur Panik: "Ich kann absolut ausschließen, dass belastete Mitarbeiter in Stadien zum Einsatz gekommen sind."
Die österreichische Polizei stellt die Sachlage hingegen weniger entspannt dar. Ein Mitarbeiter des besagten Subunternehmens sei sogar wegen Totschlags verurteilt worden, sagte der Kärntner Landespolizeikommandant Wolfgang Rauchegger der "Kronen-Zeitung". WS
Aus: "Gewalttäter im EM-Einsatz" (15. Juni 2008) Quelle: http://www.welt.de/wams_print/article2105384/Gewalttaeter_im_EM-Einsatz.html
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« Last Edit: June 18, 2008, 09:09:56 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #2 on: June 18, 2008, 09:06:07 AM » |
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[...] Berlin - Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover gegen die Datei "Gewalttäter Sport" bleiben deutsche Fußball-Hooligans im Hinblick auf die bevorstehende Europameisterschaft zunächst unverändert im Visier der Behörden. "Das Urteil hat zunächst keine Auswirkung in der Praxis", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin.
Das Gericht war zum Urteil gekommen, die seit Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei sei wegen des Fehlens einer Rechtsverordnung rechtswidrig. Es gebe bereits eine anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung, sagte der Ministeriumssprecher. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Polizeidirektion Hannover lege Berufung ein.
In der Datei sind die Daten von rund 9.700 Hooligans und anderer, bei Sportereignissen auffällig gewordener Personen gespeichert.(APA/dpa)
Aus: "Deutsche Hooligans per Gewalttäter-Datei beobachtet" (07. Juni 2008) Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3347579
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« Reply #3 on: June 18, 2008, 09:20:57 AM » |
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[...] Seit 1994 speichern das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Polizeibehörden in der Datei „Gewalttäter Sport“ Daten von Personen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verurteilt worden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie künftig straffällig werden könnten. In erster Linie werden die Namen von Fußballfans erfasst.
Antje Niewisch-Lennartz, die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, fasst den Einsatz der Datei zusammen: Bundesweit könnten Beamte auf die Datei zugreifen, um beispielsweise festgenommene Sportfans als Wiederholungstäter zu identifizieren und dementsprechend zu behandeln, also Aufenthaltsverbote auszusprechen. Als Hooligans vermerkte Personen erhielten bei Welt- oder Europameisterschaften strenge Melde- und Ausreiseauflagen.
„Das Verwaltungsgericht sieht die Datei ‚Gewalttäter Sport’ als segensreiche Sache an“, erklärt Niewisch-Lennartz, aber sie müsse eben auch rechtens sein. Und das spricht das Verwaltungsgericht der so genannten „Hooligan-Datei“ ab. Für die Datensammlung bestehe „keine ausreichende rechtliche Grundlage“ entschied die 10. Kammer des Gerichts (Az 10 A 2412/07).
Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Gewalttäterdatei um eine so genannte Verbunddatei, weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Die Führung einer solchen Verbunddatei setze aber eine Rechtsverordnung voraus, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, befanden die Richter.
Dass die Datei „Gewalttäter Sport“ rechtswidrig ist, davon war das Bündnis aktiver Fußballfans (BAFF), der bedeutendste vereinsübergreifende Zusammenschluss von Fußballfans in Deutschland, schon lange überzeugt. Es kritisiert die zentrale Datenspeicherung und dass die Betroffenen nur auf gezielte Nachfrage davon erfahren.
Justus Peltzer, Sprecher des Bündnisses, der zudem seine Diplomarbeit über die „Soziale Kontrolle von Fußballfans“ geschrieben hat, sieht die Datei als „völlig verwässert“ an. „Ihr Sinn ist völlig ad absurdum geführt“, holt Peltzer aus, „nicht nur Hooligans werden darin erfasst, viele gespeicherte Personen waren einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort und mussten bei allgemeinen Kontrollen ihre Personalien angeben.“
Peltzer findet den Zeitpunkt des Urteils gut zwei Wochen vor der Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz „spannend“. Der BAFF-Sprecher bleibt aber pessimistisch: „Ich schätze, dass die Angst vor einer EM-Randale auch eine rechtswidrige Datei legitimiert.“ Sie werde im Juni sicherlich angewendet. Das bestätigt Markus Beyer, Sprecher des Bundesministeriums des Innern, umgehend: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hat zunächst keine Auswirkungen in der Praxis.“
Beyer geht noch weiter: „Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Fußball-EM leistet diese bundesweite Datei einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Umfeld von Fußball-Ereignissen.“ Das will Peltzer von BAFF so nicht stehen lassen. Er sagt, die Prävention sei keine Rechtfertigung für eine solche weitreichende „Überwachung“. Es gebe schließlich genügend Alternativen: „Es gibt vor jedem Fußballspiel Sicherheitsbesprechungen. Im besten Fall werden dazu auch die Fanbeauftragen eingeschlossen. Außerdem gibt es doch Zivilpolizisten. Die müssten doch einen ausreichenden Überblick über die Szene haben.“
Die Diskussion um die Datei „Gewalttäter Sport“ wird trotz des Urteils aus Hannover noch lange nicht verstummen: „Das Bundesministerium des Innern tritt dem Eindruck deutlich entgegen, die Datei sei rechtswidrig oder gar ‚gekippt’ worden“, nimmt Sprecher Beyer Stellung. Die Polizeidirektion Hannover werde gegen das Urteil Berufung einlegen.
[...]
Aus: "Kurz vor der Fußball-EM - Urteil: "Hooligan-Datei" ist rechtswidrig" VON JENNIFER TÖPPERWEIN (26.05.2008) Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/sport/fussball/nationalelf/euro_2008/571504/Urteil-Hooligan-Datei-ist-rechtswidrig.html-.- [...] Düsseldorf (RPO). Tim* steht seit einigen Jahren in der Datei „Gewalttäter Sport", die nun vom Verwaltungsgericht Hannover als rechtswidrig erklärt wurde. Der 39-Jährige sagt über sich selbst, er sei „auf dem Weg zum Ex-Hooligan". RP ONLINE erzählt er über sein Leben mit einem Eintrag in der Datei „Gewalttäter Sport".
Seit wann stehen Sie in der Datei „Gewalttäter Sport"?
Tim: Das kann ich nicht sagen. Man bekommt leider nicht Bescheid, dass man eingetragen wurde. Bei der Weltmeisterschaft 2006 habe ich einen Ausdruck gesehen, in dem stand, dass ich mindestens seit 1999 darin stehe.
Wie viele Einträge haben Sie denn?
Tim: Auch das wird einem nicht mitgeteilt. In dem Zeitraum 2003 bis zur vergangenen WM, also in drei Jahren, waren es 17 Einträge. Einige waren aber lächerlich.
Geben Sie doch mal Beispiele.
Tim: Das ist manchmal wirklich kurios, was da drin steht. Da sind gar nicht unbedingt Anzeigen, sondern meist Beobachtungen der Polizei. Zwei, drei Bemerkungen zu mir gab es sogar zu Spielen, bei denen ich überhaupt nicht war. Seltsam nur, dass in der Datei wortwörtlich notiert wurde, ein Polizist habe meine „Personalien festgestellt". Auch die Rechtfertigung anderer Einträge verstehe ich nicht. Da steht zum Beispiel: „Sie haben sich an einem unüblichen Ort getroffen". Ja, es stimmt, dass ich mich an diesem Spieltag nicht an der üblichen Fankneipe mit meinen Jungs getroffen habe, aber es ist nichts passiert. Es kam zu keinen Schlägereien oder anderen verbotenen Dingen. Warum also der Eintrag? Witzig fand ich weiterhin, dass bei einigen Ausschreitungen der falsche Gegner-Verein eingetragen wurde. Wie kann man denn Rot-Weiss Essen mit Arminia Bielefeld verwechseln? Das müssten die szenekundigen Beamten doch wissen.
Aber dass Sie in der Datei stehen, ist schon gerechtfertigt?
Tim: Ja, das ist gerechtfertigt. Aber ich bin immerhin nicht vorbestraft. Deswegen finde ich die Konsequenzen, die ich durch den Eintrag habe, nicht okay. Ich kenne allerdings auch Leute, die zu Unrecht als Gewalttäter geführt werden: Ein Bekannter ist nur mal mit den falschen Leuten im falschen Bus zu einem Auswärtsspiel gefahren. Der Bus wurde an einer Raststätte angehalten und kontrolliert. Da einige Insassen in der Datei stehen, nahm die Polizei die Personalien aller Fans auf. An dem Tag kam es zu keinen Ausschreitungen, die Daten meines Bekannten wurden trotzdem gespeichert und in die Datei eingetragen – das erfuhr er aber erst, als er vor der Weltmeisterschaft Hausbesuche von der Polizei bekam.
Welche Konsequenzen haben Sie?
Tim: Als ich Urlaub in der Türkei machen wollte, wurde ich am Flughafen bei der Passkontrolle festgehalten. Ich musste erst detailliert erklären, warum ich ausreise und was ich dort vorhabe. Als ich den Beamten fragte, warum er das wissen wolle, sagte er, ich stehe in der besagten Datei und der Staat wolle wissen, wo ich mich aufhalte. Was wäre, wenn ich einen Job hätte, bei dem ich viel reisen müsste? Da stehe ich doch bei meinem Chef blöd da, wenn ich an jedem Flughafen Probleme habe, in den Flieger zu kommen. Ein anderes Beispiel für negative Folgen sind die Auflagen während Welt- oder Europameisterschaften. Bei der jetzigen EM muss ich mich eine Stunde vor jedem Deutschland-Spiel bei der Polizei melden. Im Juni ist mein Leben also total eingeschränkt. Das ist doch Freiheitsberaubung.
Wie stehen Sie also zu der Datei?
Tim: Abschaffen, sofort! Wie gesagt: Ich werde meiner Freiheit beraubt – ohne dass ich vorbestraft bin.
Ihre Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgericht ist also positiv?
Tim: Ich freue mich natürlich darüber. Ich warte noch bis das Urteil rechtskräftig ist und beantrage dann sofort meine Löschung. Ich glaube aber, dass es zu einer Gesetzesänderung oder etwas Ähnlichem kommt und die Datei damit weiter bestehen bleibt.
Aus: "Ein Hooligan berichtet - Mein Leben als „Gewalttäter Sport“" VON JENNIFER TÖPPERWEIN (26.05.2008) *(Name von der Redaktion geändert) Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/sport/fussball/nationalelf/euro_2008/571859/Mein-Leben-als-Gewalttaeter-Sport.html
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« Reply #4 on: June 18, 2008, 09:22:32 AM » |
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[...] Sechs deutsche Hooligans sind am Freitag bei Basel an der französisch-schweizerischen Grenze an der Einreise in die Schweiz gehindert worden. Die Männer im Alter zwischen 23 und 33 Jahren sind in der deutschen "Gewalttäterdatei Sport" verzeichnet und führten in ihrem Auto zwei Messer, Mundschutz und gepolsterte Handschuhe mit sich. Wie die Grenzwachtregion Basel mitteilte, wurden die Hooligans nach der Einreiseverweigerung den deutschen Behörden übergeben.
Aus: "Deutsche Hooligans abgefangen" (13.06.2008) Quelle: http://www.sport1.de/de/apps/news/news-meldung/news_2271646.html
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« Reply #5 on: December 17, 2008, 03:53:43 PM » |
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[...] Der seit Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei "Gewalttäter Sport“ fehlt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium müsse eine Rechtsverordnung erlassen, die die Sammlung der Daten regelt, urteilte das Gericht. (Az.: 11 LC 229/08). Geklagt hatte ein Mann aus der Region Hannover, der die Löschung seines Datensatzes verlangt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben die Daten aber weiterhin im Bestand. Die beklagte Polizeidirektion Hannover kündigte Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Das BKA hat Informationen zu knapp 10.000 Hooligans und anderer, bei Sportereignissen auffällig gewordener Menschen gespeichert. Die sogenannte Verbunddatei wird gemeinsam mit den Bundesländern genutzt. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob eine BKA-interne Anordnung reicht, um eine Verbunddatei aufzubauen, oder ob das Bundesinnenministerium dazu eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen muss.
...
Aus: "Sport kompakt: Gewalttäter-Datei rechtswidrig" (17.12.2008) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/sport/147/451856/text/
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« Reply #6 on: March 10, 2009, 12:23:05 PM » |
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[...] Nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Datenbank "Gewalttäter Sport" festgestellt hat, prüft die Bundesregierung nun den Erlass einer Rechtsverordnung, um die Datei zusammen mit den Bundesländern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort des federführenden Innenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor. Aus dem vor dem Urteil der Lüneburger Richter ergangenen erstinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Hannover mit gleichem Tenor habe man dagegen keine Konsequenzen gezogen, da diesem frühere – teils obergerichtliche – Beschlüsse entgegengestanden hätten. So habe etwa das Verwaltungsgericht Mainz Anfang September 2008 die Speicherung personenbezogener Informationen in der sogenannten Hooligan-Datei noch für rechtmäßig erachtet (Az.: 1 K 363/08.MZ). Weiter gibt die Bundesregierung bekannt, dass die "Verbunddatei" Ende Januar 13.772 Datensätze umfasste, die sich auf 10.711 Betroffene bezogen. Ende 2007 habe die Datenbank knapp 12.700 Einträge über etwa 9700 Personen, Ende 2006 fast 12.150 Datensätze zu rund 9400 Personen enthalten. Ein Datensatz bestehe jeweils "aus einem polizeilichen Sachverhalt, der personenbezogene Daten von Betroffenen enthalten kann", teilte das Innenministerium mit. Diese Angaben könnten aber auch bereits "im Rahmen eines anderen polizeilich relevanten Sachverhalts gespeichert worden" sein. Daher übersteige die Zahl der Datensätze die der betroffenen "Gefährder". Informationen aus der Datei habe das Bundeskriminalamt (BKA) nicht an ausländische Stellen weitergeleitet. Inwieweit Behörden der Länder Daten an Drittländer übermittelt hätten, sei nicht bekannt. Die Hooligan-Datei wird von Bürger- und Menschenrechtlern seit Längerem kritisch beäugt. So warnte der Rechtsanwalt Rolf Gössner etwa 2006, dass eine Erfassung für die Betroffenen fatale Konsequenzen wie etwa polizeiliche Gefährder-Ansprachen, Hausbesuche, Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote, Passentzug oder Ausreiseverbote nach sich ziehen könnte. Wer mit der Polizei etwa im Zusammenhang mit Fußballspielen bei Ausschreitungen auch nur in Berührung komme und Daten abgeben müsse, ohne selbst Randale gemacht zu haben, könne sich leicht als potentieller Gewalttäter in der Datei wiederfinden. Überlegungen, strengere Löschungs- und kürzere Aufbewahrungsfristen festzusetzen, gibt es im Innenministerium nicht. Derzeit werde bei Jugendlichen und Erwachsenen nach fünf Jahren geprüft, ob die Informationen über sie auszusondern seien. Unzulässig sei die Speicherung etwa auch nach einem Freispruch von Beschuldigten. (Stefan Krempl) / (vbr/c't) 9. März 2009 21:05 Rechtswidrigkeit als Normalzustand kuckucksei (4 Beiträge seit 11.02.09)
Hooligan-Datenbank rechtswidrig? - Wir brauchen ein Gesetz Online-Durchsuchung im Inland rechtswidrig? - Her mit dem Gesetz Online-Durchsuchung im Ausland rechtswidrig? - Wo bleibt das Gesetz? Durchsuchung bei G8-Gegnern rechtswidrig? - keine Konsequenzen für die Generalbundesanwältin Hausdurchsuchung rechtswidrig? - verwerten lässt sich trotzdem alles Anti-Terror-Vorschläge rechtswidrig? - Das Grundgesetz gehört geändert Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig? - Entscheidung wird vertagt (mal sehen. wann den Beschwerdeführern die Luft ausgeht)
.... rechtswidrig? - Wen juckt´s?
Aus: "Fast 11.000 Personen in Hooligan-Datei gespeichert" (09.03.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Fast-11-000-Personen-in-Hooligan-Datei-gespeichert--/meldung/134232
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« Reply #7 on: January 01, 2010, 07:13:26 PM » |
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[...] In der größten Schweizer Stadt Zürich wird am 1. Januar die polizeiliche Datenbank "Gamma" aktiviert, die ein spezielles Konzept umsetzt: eine so genannte De- Anonymisierung "Gewalt suchender" Sportrowdys. Der Grundgedanke: Gewalt kann möglicherweise, bevor sie überhaupt passiert, verhindert werden. Durch Speicherung in Gamma sollen einschlägige Personenkreise präventiv von Vandalismus und Gewalt bei Sportveranstaltungen abgehalten werden. Wer als "Gewalt suchend" angesehen wird, verhält sich laut Definition der Gamma-Befürworter anlässlich von Sportveranstaltungen derart auffällig, dass er sich von rein sportinteressierten Zuschauern klar unterscheidet. Er oder sie kann dann "einer polizeilichen Maßnahme unterzogen werden", weil der potenzielle Hooligan beispielsweise "eine Bedrohungslage gegenüber Personen oder Eigentum schafft", lautet die Definition des Polizeidepartements Zürich . Da jede registrierte Person darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass sie in der Gamma-Datenbank erfasst wurde, weiß sie, dass ihre persönlichen Daten der Stadtpolizei Zürich bekannt sind. Diese De-Anonymisierung soll die registrierten Personen dann von Straftaten abhalten, hoffen die Befürworter. Das heißt aber auch: Personen, die sich auffällig zur falschen Zeit am falschen Ort bewegen, können sich künftig prophylaktisch registriert finden, obwohl sie keinerlei Gesetzesübertretung begangen haben. Gamma wurde in einer Zürcher Volksabstimmung im September 2009 mit einer großen Mehrheit von 72 Prozent der Stimmen angenommen. Da später kein Rechtsmittel gegen Gamma ergriffen wurde, wird deshalb die Stadtpolizei Zürich die Datenbank ab dem 1. Januar einsetzen. Gamma war und ist selbstverständlich umstritten. Im Vorfeld der Abstimmung setzte sich beispielsweise ein überparteiliches überparteiliches Aktionskommitees "Gamma Nein" aus linken und rechten Politikern, Kulturschaffenden und Juristen gegen die neue Datenbank ein. Eines der wichtigsten Argumente der Gegner der Datenbank von Sportrowdys (die auch schon zweimal zum Big Brother Award nominiert wurde) ist, dass mit "Hoogan" auf nationaler Ebene bereits eine Datenbank existiert. In diese werden allerdings ausschließlich Personen eingetragen, die bereits gewalttätig geworden sind und deshalb etwa mit Stadionverboten, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkung oder Polizeigewahrsam belegt wurden. Eine Mehrheit des Zürcher Stimmvolks hatte jedoch offensichtlich die periodischen, gewalttätigen Ausschreitungen rund um Fußball- und Eishockeyspiele satt und setzte sich daher über mögliche Bedenken und Eingriffe in die Bürgerrechte hinweg. Ganz offiziell und mit dem Segen des Volkes wird die Datensammlung nun also nochmals ausgebaut: Wer in Zürich als sogenannt gewaltbereit oder gewalttätig gilt, wird in Gamma und zudem auch noch in der (ebenfalls umstrittenen) nationalen Datenbank Hoogan registriert. Die Gegner aber lehnten eine weitere, städtische Datenbank als unnötig ab. Vor allem will man keine Datensammlung über unschuldige Personen, schreibt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ): Mit der Nutzung von Gamma werde die Unschuldsvermutung, wie sie laut Völkerrecht und Bundesverfassung für alle noch nicht straffällig gewordenen Personen gelten sollte, "zumindest geritzt", zitiert die Zeitung Staatsrechtler. Gamma soll vorerst bis Ende 2010 betrieben werden. Sollten die Erfahrungen mit der Datenbank und ihr Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zur Reduktion von Gewalt bei Sportveranstaltungen positiv sein, wird dem Gemeinderat eine Weisung zur definitiven Einführung vorgelegt, heißt es in einer Mitteilung der Stadtpolizei Zürich. (Tom Sperlich) / (jk) 31. Dezember 2009 14:20 Pre-Crime alpha Schmarall (393 Beiträge seit 14.09.06)
Da kommt sie so langsam in Fahrt, die Idee, Menschen schon vor einer Tat dingfest zu machen, obwohl der- oder diejenige zu dem Zeitpunkt noch gar nichts getan hat.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report
31. Dezember 2009 15:59 Einfachste Lösung unter Beachtung des Datenschutzes (Editiert vom Verfasser am 31.12.09 um 16:00) monty03 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.04)
Derartige Spiele einfach nicht mehr in der Öffentlichkeit austragen. Fertig.
Ich kann es nicht mehr hören. Fußballrandale hier, Stadionrandale dort.
Es kotzt mich in Deutschland schon mehr als genug an, wieviel Polizisten und sonstige Leute wie Sanitäter, Rettungswagen etc. an diese Veranstaltungen gebunden werden - von den Vereinen zahlt afaik (As Far As I Know) niemand auch nur einen Cent dafür, das Unterstschichten-Prollvolk im Zaum zu halten.
Bevor sich jetzt jeder Fußball-Fan auf den Schlips getreten fühlt: Ich meine damit nicht die begeisterten Fans, sondern genau diese gewaltbereiten oder -tätigen Randgruppen von Hooligans bis Ultras.
Meinetwegen sollen die Veranstalter Mitgliedschaften anbieten und nur diese Mitglieder dürfen auch zu den Spielen. Wer querschießt: raus, und zwar für immer.
Und nun wegen mir ein kräftiges Rot zum Jahresausklang.
Aus: "Polizeiliche Datensammlung zur Verhinderung von Hooliganismus in Zürich" (31.12.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeiliche-Datensammlung-zur-Verhinderung-von-Hooliganismus-in-Zuerich-894129.html
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« Last Edit: January 01, 2010, 07:15:43 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #8 on: June 05, 2010, 09:28:23 AM » |
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[...] Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt, mit dem die umstrittene Datensammlung "Gewalttäter Sport" nebst vielen anderen Warndateien des Bundeskriminalamts (BKA) auf eine rechtliche Grundlage gestellt wird. Das Innenressort hatte die Vorlage unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika und den damit auch hierzulande geplanten "Public Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.
Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei führen eine Vielzahl von Warndateien. Zu den Datensammlungen gehört die sogenannte Hooligan-Datei, in der Anfang 2009 fast 11.000 Personen erfasst waren. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnete deren bereits zehn Jahre zurückliegende Einrichtung vor anderthalb Jahren als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruhe. Auf dieses Manko haben das Innenministerium und die Länderkammer nun reagiert und dabei auch gleich Fakten geschaffen für die Einrichtung später angelegter Dateien etwa zur "Erfassung politisch links motivierter Straftaten", "Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter" und "Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität". Auch die umfassende Anti-Terror-Datei wird von der Rechtsverordnung berührt. Vorausblickend erfolgen zudem Anpassungen der Rechtslage an die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des ins Schlingern geratenen Schengener Informationssystems II (SIS II).
Konkret benennt die Verordnung in Paragraph 1 eine weite Palette an personenbezogenen Daten von Beschuldigten und "anderen zur Identifizierung geeigneten Merkmalen", die erfasst werden dürfen. Sie reicht von Namen einschließlich Spitznamen und Alias-Personalien über den Familienstand, das Geburtsdatum, den Geburtsort oder die Volkszugehörigkeit bis hin zu Lichtbildern, Personenbeschreibungen nebst Merkmalen wie äußerer Erscheinung, besonderen körperlichen Merkmalen, Stimm- und Sprachmerkmalen oder Identitätsdokumenten.
Paragraph 2 umreißt "weitere" Daten, die unter anderem auch von Verdächtigen gesammelt werden könnten. Dazu gehören etwa Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten wie im Umgang mit Waffen, zu verwendeten Kommunikationsmitteln samt IP-Adresse und Diensteanbieter oder zu Fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln. Ferner werden Informationen zu Konten, Finanztransaktionen, Betäubungsmitteln oder zur Religionszugehörigkeit zur Terrorismusbekämpfung angeführt. Ein Eintrag in der DNA-Analyse-Datei oder der Status einer Person nach polizeilichen Definitionen wie "Gefährder" oder "relevante Person" sind ebenfalls eingeschlossen. In Folgeparagraphen werden weitere personenbezogene Datenbestände beschrieben, wie sie etwa bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen der bei einer polizeilichen Fahndun erhoben werden.
Abschließend legt die Verordnung Kategorien von Dateien fest, die das BKA führen darf. Eingeschlossen sind Datenbanken "im Bereich der politische motivierten Kriminalität" oder "sonstiger Straftaten bei öffentlichen Veranstaltungen und Nukleartransporten". Das BKA soll unter anderem auch festlegen dürfen, dass weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten in deliktbezogenen Dateien, Kriminalaktennachweisen oder Gewalttäterdateien aufbewahrt werden dürfen.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, kritisierte in einer ersten Reaktion die Verabschiedung der Verordnung im Eilverfahren gegenüber heise online. Vor allem für die Informationssysteme jenseits der Hooligan-Datei hätte "dringender Gesprächsbedarf" auch im Parlament bestanden. Am besten wäre es nach Ansicht des Oppositionspolitikers gewesen, gleich einen Entwurf für ein "Dateiengesetz" vorzulegen und darin sämtliche Datenschutzprinzipien zu regeln. Das Vorgehen des Innenministeriums könne dagegen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. (Stefan Krempl ) / (vbr)
Aus: "Bundesrat segnet Rechtsgrundlage für "Hooligan-Datei" ab" (04.06.2010) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html
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« Reply #9 on: June 08, 2010, 09:01:58 AM » |
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[...] Freiburg taz | Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat rund 80 Dateien des Bundeskriminalamts vor der Rechtswidrigkeit gerettet. Dazu gehören die Hooligan-Datei, die Dateien für "Gewaltäter links" und "Gewalttäter rechts". Am Mittwoch tritt die von de Maizière erlassene BKA-Daten-Verordnung in Kraft - just an dem Tag, an dem das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit der Hooligan-Datei entscheiden wollte.
Vor wenigen Wochen hatte de Maizière einen Entwurf der BKA-Daten-Verordnung an die Länder gesandt. Der Entwurf wurde aber nicht veröffentlicht. Bekannt wurde er erst letzten Donnerstag, als er ganz kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundesrats genommen wurde. Am Freitag stimmte die Länderkammer dem Entwurf dann ohne jede Aussprache zu, anschließend unterschrieb de Maiziére die Verordnung, am 9. Juni tritt sie in Kraft. Anzeige
Das Innenministerium rechtfertigt das blitzartige Vorgehen damit, dass faktisch nichts geändert werde. Die Verordnung sei nach Auffassung des Ministeriums eigentlich unnötig und diene nur der Rechtssicherheit.
Tatsächlich haben aber mehrere Verwaltungsgerichte seit 2008 entschieden, dass die Hooligan-Datei derzeit rechtswidrig ist (taz 28. 4. 2009). Das BKA-Gesetz erlaubt zwar die Einrichtung von zentralen Dateien - welche Daten darin gespeichert werden dürfen, müsse aber laut Gesetz in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden. Auf diese Verordnung hat die Bundesregierung bisher verzichtet und die Dateien nur auf interne Einrichtungsermächtigungen gestützt. Nach Ansicht von Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) war dies ausreichend, weil alles wesentliche bereits im BKA-Gesetz stehe.
Sein Nachfolger de Maizière geht nun aber kein Risiko ein und schuf schnell die von den Gerichten geforderte Verordnung. Dies ist zumindest ein Gewinn an Transparenz, denn die Verordnung ist öffentlich, die Errichtungsermächtigungen waren geheim.
In der Verordnung ist nun nachzulesen, was über Beschuldigte, Verdächtige und "zukünftige Straftäter" gespeichert werden kann. Neben den üblichen Personalien können allerlei Besonderheiten wie eine ungepflegte Erscheinung, eine schrille Stimme, ein Dialekt, ein Sprachfehler oder auffällige Tätowierungen erfasst werden. Auch die Schuhgröße, die Handschrift und das Gewicht sind, soweit bekannt, in den BKA-Dateien speicherbar. Ob der Speicherumfang damit ausgeweitet wird, bleibt unklar, da die bisherige Errichtungsermächtigung ja nur intern bekannt war.
Unter welchen Voraussetzungen eine Person, die bisher nicht verdächtig war, als "zukünftiger Straftäter" (Seite 32 der Begründung) eingestuft wird, bleibt offen. Laut dem schon seit 1997 geltenden Paragraph 8 des BKA-Gesetzes müssen "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Dies wird auch in der neuen Verordnung nicht konkretisiert.
Zu den 80 Dateien, die de Maizière vor der Rechtswidrigkeit bewahrt hat, gehört unter anderem die DNA-Analysedatei, der Kriminalaktennachweis, die Fahndungs- und Vermissten-Datei sowie zahlreiche spezielle Verbunddateien zu einzelnen Straftaten und Deliktsgruppen.
Die 1994 eingerichtete Hooligan-Datei umfasste Mitte 2009 nach Auskunft der Bundesregierung rund 11245 Personen. Die Speicherung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien der Champions League verweigert wird. Die im Jahr 2000 eingerichtete Datei "Gewalttäter links" erfasste 1866 Personen, die Datei "Gewalttäter rechts" hatte 1328 Einträge.
Aus: "Präventive Datensammlung - De Maizière rettet BKA-Dateien" VON Christian Rath (07.06.2010) Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/de-maiziere-rettet-bka-dateien/
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« Reply #10 on: February 01, 2012, 12:50:35 PM » |
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[...] Caffier plant, künftig Gesichtsscanner in Fußballstadien einzusetzen. Damit sollten Randalierer, Caffier sagt "Chaoten", zuverlässig aus den Arenen ferngehalten werden. Die Geräte könnten die Gesichter der Besucher mit Bildern aus der Datei "Gewalttäter Sport" abgleichen und Alarm schlagen, wenn sich ein Problemfan in die Arena schleichen will. Der Minister geht davon aus, dass Stadionverbote derzeit nicht wirksam durchgesetzt werden, weil etwa bei Auswärtsspielen die Rowdys nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnten.
Nach Auskunft des Schweriner Innenministeriums hat man daher eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz der Gesichtsscanner in Auftrag gegeben. Eine Arbeitsgruppe soll nun die Möglichkeiten der Technik und deren rechtliche Einsetzbarkeit prüfen. Dabei würden auch internationale Expertisen berücksichtigt, heißt es. Anschließend werde man versuchen, in einem Pilotprojekt eigene Erfahrungen zu sammeln: Big Brother bei Hansa Rostock.
... Der Berliner Soziologe und ehemalige Sprecher des Fanbündnisses Baff, Gerd Dembowski, ist empört von den Überwachungsplänen: "Es ist ein Armutszeugnis für jede Demokratie, wenn an solche Methoden gedacht wird." Den Ursachen des Hooliganismus komme man nicht mit "Gesichtserkennungsrobotertum" bei. Die dazu benötigten Finanzmittel sollten besser für Fachleute aufgebracht werden, die das Verhalten von Polizei und Fans analysierten und alternative Handlungsmöglichkeiten entwickelten.
... Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt dennoch die Erprobung der Gesichtsscanner. "Ich halte das für eine sinnvolle Sache", so der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. "Wir müssen alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Schläger aus den Stadien herauszuhalten." Die Datei "Gewalttäter Sport" biete dazu eine hervorragende Grundlage.
...
Aus: "Innenminister plant Gesichtsscanner in Stadien" Von Jörg Diehl und Mike Glindmeier (01.02.2012) Quelle: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,812581,00.html
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« Reply #11 on: April 05, 2012, 11:48:26 AM » |
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[...] Die sogenannte Hooligan-Datei hat in den vergangenen drei Jahren weiter zugelegt. Waren vor drei Jahren noch knapp 11.000 Personen in der Datenbank "Gewalttäter Sport" beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert, sind es mittlerweile bereits etwas über 13.000. Über 2100 davon haben bundesweit Stadienverbot; allein in Nordrhein-Westfalen haben Fußballvereine der Ligen 869 entsprechende Auflagen erteilt. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.
Die Oppositionspartei interessierte sich auch dafür, ob die Hooligan-Datei möglicherweise für Gesichtsscanner an den Eingängen von Fußballstadien zur besseren Durchsetzung von Stadienverboten verwendet werden soll. Vor Kurzem habe es Berichte über einen solchen Vorschlag des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenressortchef Lorenz Caffier (CDU), gegeben. Demnach sollen Gewalttäter nicht in die Sportstätten eingelassen werden. Die Bundesregierung hält eine "abschließende Einschätzung" dieses Vorstoßes derzeit aber noch nicht für möglich. Zunächst bleibe die von Caffier angekündigte Machbarkeitsstudie abzuwarten, an der Bundesbehörden "weder finanziell noch aktiv beteiligt sind".
Das BKA sei vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern zu biometrischen Systemen im Allgemeinen und zur Realisierbarkeit des geplanten Szenarios angefragt worden, räumt das Bundesinnenministerium jedoch ein. Das BKA habe 2006 und 2007 mit dem Projekt "Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel" am Mainzer Hauptbahnhof die Technik in einem "nichtkooperativen Fahndungsszenario" getestet. Die Identifizierungsraten hätten damals abhängig von den Lichtverhältnissen bei bis zu 60 Prozent gelegen. Aktuell bearbeite oder plane das BKA nach dem ernüchternden Versuch keine Vorhaben, bei denen mit Hilfe automatisierter Gesichtserkennung gesuchte Personen "in der Menge" ausgespäht werden sollten.
Personenbezogene Informationen würden in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" ausschließlich nach einer Einzelfallprüfung nach dem Bundeskriminalamtsgesetz und der entsprechenden Errichtungsanordnung gespeichert, erläutert die Bundesregierung. Die Datenbank diene der "Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen". Erfasst werden könne man auf Basis "eingeleiteter und abgeschlossener Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftiger Verurteilungen" unter anderem bei "Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben oder fremde Sachen" oder bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. An die Bundespolizei seien seit 2005 insgesamt 26 Löschungsersuche gerichtet worden, 14 davon sei stattgegeben worden. Sonst seien allein die "datenerhebenden Stellen" für Löschanträge zuständig. (Stefan Krempl) / (anw)
Aus: "Hooligan-Datei wächst weiter an" (04.04.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-waechst-weiter-an-1500597.html
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