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« Reply #15 on: February 12, 2007, 08:59:49 AM » |
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[...] Gesetzesänderungen, um die heimliche Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, werden nun auch in der Schweiz diskutiert. Nach einem Bericht der in Zürich erscheinenden SonntagsZeitung hat der auf Internetüberwachung spezialisierte Sankt Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob sich für den Einsatz von "Softwarewanzen" ausgesprochen. Hansjakob leitet die Arbeitsgruppe Organisierte Kriminalität der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.
Auch der eidgenössische Inlandsgeheimdienst DAP wolle Spähsoftware nutzen, sogar ohne strafrechtlich relevanten Verdacht gegen den PC-Besitzer, so das Blatt. Dies stehe im Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Hansjakob wende sich gegen diese Absichten. "Es ist zu befürchten, dass Trojaner unter solchen Voraussetzungen leichtfertig zum Einsatz kommen", zitiert die Zeitung. Solche Techniken dürften nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung angewendet werden, und die Betroffenen müssten nachträglich informiert werden.
Auf der anderen Seite tritt Hansjakob für eine drastische Verlängerung der Frist für die Vorratsspeicherung ein. Wenn es nach ihm geht, sollen Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht mehr nur für sechs Monate, sondern für zehn Jahre aufbewahren. Telekom-Unternehmen, die bei den gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen nicht kooperierten, sollten mit hohen Bußgeldern und Sanktionen belegt werden.
Aus: "Online-Durchsuchung auch in der Schweiz gefordert" (11.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85111
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« Reply #16 on: February 12, 2007, 09:08:34 AM » |
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[...] Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ingo Wolf (FDP), lehnt heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. "Nach derzeitigem Stand sehen wir keine Notwendigkeit", sagte Wolf dem Nachrichtenmagazin Focus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte solche verdeckten Ermittlungen in Computern als "unerlässlich" bezeichnet. Wolf forderte die Bundesregierung auf, überzeugende Gründe für eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen: "Die Beweislast liegt bei Herrn Schäuble."
Seinem Verfassungsschutz hat Nordrhein-Westfalen dagegen als bisher einziges Bundesland ausdrücklich per Gesetz Online-Durchsuchungen erlaubt. Terroristen hätten sich "über das Internet verständigt und dort ihre Bau-Anleitungen für Bomben abgelegt". Als "Ausnahme-Instrument" müsse dem Verfassungsschutz daher auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, so Wolf.
Politiker von Union und SPD forderten im Focus eine gesetzliche Regelung für den Bundesverfassungsschutz. "Der Staat darf sich nicht dümmer stellen als er ist", sagte der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb. "Aber jeder Eingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung." Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz ebenfalls für erforderlich, aber: "Haben wir ausreichende gesetzliche Grundlagen? Meine Antwort ist nein."
Aus: "Online-Durchsuchungen: Polizei nein, Verfassungsschutz ja" (10.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85101
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« Reply #17 on: February 12, 2007, 04:04:16 PM » |
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[...] Ich verstehe das Problem nicht...was ist an Durchsuchungen schlimm? Fussfetischist Wer nichts zu verbergen hat, hat doch auch nichts zu befürchten.Ich bin über jede Maßnahme froh, die mir im Alltag ein Stück mehr Sicherheit vor Terroristen und Verbrechern bringt. Deshalb verstehe ich auch ehrlich gesagt die ganze Diskussion nicht. Es sollte normal sein, dass sie Strafverfolgungsbehörden jedes Mittel an die Hand bekommen, um die Bevölkerung zu schützen. 12. Februar 2007 10:57 Re: Ich verstehe das Problem nicht...was ist an Durchsuchungen schlimm? hadela
So ein Schwachsinn, dieser saudumme Satz stirbt wohl genausowenig wie der Satz: Solange du deine Füße unter meinen Tisch streckst, .... Die Idiotie scheint bei Manchen grenzenlos.
Aus: "Online-Durchsuchung auch in der Schweiz gefordert" (Stand: 12.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12177530&forum_id=112315-.- [...] 1. "Wer nichts zu verbergen hat ..."
1.1. Der Staat und seine Bürger Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, ..." macht zunächst Geheimnisse zum Thema: Irgendjemand verbirgt etwas vor jemand anderen.
Weil dieser Satz zur Rechtfertigung von Sicherheitsgesetzen gebraucht wird, kann man nun bestimmen, um welche Art von Geheimnissen es sich handelt und welche Personen wem gegenüber etwas zu verbergen haben könnten. Nicht gemeint sind Geheimnisse wie die heimliche Geliebte oder eine politische Intrige. Die Enthüllung des Verborgenen folgt also weder einem privaten noch öffentlichen Aufklärungsbedarf. Es geht um Geheimnisse, die die innere Sicherheit bedrohen. Sachwalter der inneren Sicherheit ist der Staat (im Sinne der Exekutive), der diese Aufgabe durch Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze erfüllt. Er ist damit derjenige, vor dem etwas verborgen wird. Geheimgehalten werden nun tatsächlich begangene und geplante Gesetzesübertretungen, also Straftaten. Von besonderer Bedeutung sind terroristische Straftaten, da sie die innere Sicherheit am stärksten bedrohen.
Die Eigenheit der meisten Straftaten ist es, dass deren Geheimhaltung die Bedingung ihres Erfolgs ist. Der Terrorist muss seine Opfer überraschen, um sie zu treffen. Nur so kann er verhindern, dass diese sich vorsorglich schützen. Entsprechend ist die – aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben zwingend erforderliche - Aufdeckung eines Terrorplanes bereits seine Vereitelung (siehe auch: Stölting, Erhard: Das Geheimnis, die Macht und die soziologische Neugier. Antrittsvorlesung, Potsdam 1996, unveröfftl. Manuskript).
Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." beschreibt also zwischen den Zeilen das Verhältnis von Staat und Bürger. Es sind die Bürger, die dem Staat gegenüber etwas geheim halten könnten, und es ist der Staat, der einen Aufklärungsbedarf hat. Und: Es ist richtig, dass der Staat diese Aufklärung unternimmt.
1.2. Geheimnisse des Staates
An diesem Punkt zeigt sich, dass die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." ein wichtiges Problem ausspart: Nicht nur die Bürger können Geheimnisse gegenüber dem Staat haben, sondern der Staat hat auch Geheimnisse gegenüber dem Bürger. Die Geheimdienste bezeugen diese Tatsache bereits durch ihren Namen. Deren Tätigkeit ist der Kontrolle des Bürgers weitestgehend entzogen. Nur eine ausgewählte kleine Gruppe von Leuten, das Parlamentarische Kontrollgremium, darf Einblick nehmen, muss aber der Öffentlichkeit gegenüber schweigen.
Staatliche Geheimhaltung ist auch Bestandteil der debattierten wie umgesetzten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze. Zwar gibt es Ausnahmen, wie die Videoüberwachung, die aus Präventionsgründen für jedermann erkennbar ist. Doch andere Maßnahmen wie Telefon- oder Internetüberwachung funktionieren nur, wenn sie geheim gehalten werden. Zum Geheimnis gehört die Täuschung (siehe: Stölting): Der Überwachte darf nicht merken, dass er überwacht wird. Nur dann, wenn er sich in Sicherheit wähnt, wird er relevante Informationen auch am Telefon preisgeben.
Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, ..." stellt nur in einer Richtung den Zusammenhang zwischen Geheimhaltung und Sanktionswürdigkeit her: Nur der Bürger muss etwas befürchten, wenn er etwas verbirgt. Die staatliche Geheimhaltung ihrerseits wird von den Nutzern des "Killerarguments" keiner besonderen Erwähnung für Wert befunden. Man sieht sich nicht genötigt, zwischen legitimen und illegitimen Staatsgeheimnissen zu unterscheiden. Folglich lässt man den Kritiker wissen, dass staatliche Geheimhaltung grundsätzlich legitim ist.
Damit wird das Problem, dass die Täuschung des Bürgers die Grundsätze demokratischer Transparenz verletzt, nicht argumentativ aufgelöst, sondern lediglich ignoriert.
1.3. "...hat auch nichts zu befürchten": Ungleich verteilte Sanktionsgewalt
Der hier zitierte Teilsatz weist darauf hin, dass die staatliche Kontrolle nicht harmlos ist. Jene, die illegitim Geheimnisse hüten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Es sind unangenehme Konsequenzen, anderenfalls müsste ihr Eintreten nicht befürchtet werden. Der Staat hat also die Mittel, unerwünschtes Verhalten mit unangenehmen Konsequenzen zu sanktionieren.
Über die Art dieser Konsequenzen kann man an dieser Stelle bereits einiges ableiten. So gehört die oben bereits erwähnte Täuschung des Bürgers durch den Staat im Beispielfall einer Telefonüberwachung offenbar nicht dazu. Diese Sanktionen nach der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." sind ausschließlich jenen vorbehalten, die etwas zu verbergen haben. Die Täuschung im Überwachungsfalle trifft aber auch den fälschlich der Geheimniskrämerei verdächtigten Bürger, dessen Unschuld erst im Zuge der Überwachung erkenntlich wird. Folglich kann die Täuschung nicht gemeint sein, wenn von den unangenehmen Konsequenzen die Rede ist.
Zudem wird diese Täuschung in der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." gar nicht thematisiert, somit schon gar nicht problematisiert. Dass diese Täuschung unangenehm sein könnte, wird damit verneint. Hier wird auch sichtbar, dass die durch den Bürger selbst vorgenommene Definition, was ihm an staatlichem Handeln als unangenehm erscheint, nicht gelten gelassen wird. Was als zu Befürchtendes gilt, bestimmt allein der Staat. Der Staat bestimmt auch, wann seine Macht gegen den Bürger eingesetzt wird.
Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." teilt die Bürger in zwei Gruppen ein: Auf der einen Seite gibt es jene, die wegen ihrer geheimen Aktivitäten mit Sanktionen zu rechnen haben. Auf der anderen Seite steht der unbescholtene Bürger. An diesen richtet sich diese Aussage, um dessen Furcht vor staatlicher Sanktion zu besänftigen. Auch er ist prinzipiell der staatlichen Sanktionsfähigkeit unterworfen, sonst müsste man ihn nicht erst von der Grundlosigkeit seiner Furcht überzeugen. Maßstab für den Einsatz der Sanktionen ist nach der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." allein das Verhalten des Bürgers: Entspricht es den Vorstellungen des Staates, verzichtet dieser auf den Einsatz der Sanktionsmacht. Inwiefern eine Kontrolle dieser staatlichen Sanktionsmacht möglich und sinnvoll ist, blendet die Aussage dagegen aus. Weil das Verhalten des Bürgers ausschlaggebend ist, wird Kontrolle hier durch Selbstkontrolle ersetzt.
2. Wie sicher weiß ich, dass mir nichts geschieht?
Der Satz "Wer nichts zu verbergen hat ..." suggeriert, es sei gesicherte Tatsache, dass der unbescholtene Bürger staatliche Sanktionen nicht befürchten muss. Doch auf welchem Fundament steht diese vermeintliche Gewissheit? Dieser Satz unterschlägt tatsächlich wichtige Zusätze, die nötig sind, um seinen Status zu erkennen. In mindestens zwei Weisen kann bzw. muss man ihn daher ergänzen:
* "Ich weiß: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten." * "Ich glaube: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten."
Jeder, der zu wissen meint, dass dem so ist, muss dem Zweifler und dem Kritiker nun glaubhaft machen, woher und wie er das weiß. Anderenfalls verfällt das Argument. Nur unter bestimmten, durch die Aussage selber nicht mit benannten Voraussetzungen kann man dieses Argument als Wissen behaupten. Diese Voraussetzungen will ich nachfolgend benennen und prüfen.
2.1. Kriterien des Unbescholtenseins
Angenommen, ein Bürger sagt, er wisse, dass er nichts zu befürchten habe. Grund für dieses Wissen sei sein Wohlverhalten. Dann unterstellt er, dass die staatlichen Behörden seine Selbsteinschätzung teilen und ihn ebenfalls für unbescholten halten. Dieser Bürger hat recht in dem Falle, wo es objektive Kriterien gibt, anhand derer sein Unbescholtensein nachweisbar ist. Solche Kriterien bietet das Gesetz.
Das Gesetz definiert, welches Verhalten als strafwürdig eingestuft werden muss. Es bestimmt damit die Fälle, in denen der Einsatz staatlicher Sanktionen geboten und jene, in denen er ausgeschlossen ist. Das Gesetz ist objektiv: Es ist schriftlich dokumentiert, damit für alle einsehbar und es bindet Bürger und staatliche Behörden gleichermaßen. Schuld und Unschuld werden bestimmt nach den Regeln des Gesetzes und nicht nach subjektiven Empfinden des Bürgers oder der ermittelnden Behörden.
Instanz der Regelanwendung ist das Gericht, der Richter als neutraler Dritter. Dessen Unabhängigkeit schiebt einer möglichen staatlichen Willkür einen Riegel vor. Die Ermittler müssen ihre Vorwürfe vor Gericht beweisen und ihr Vorgehen rechtfertigen. Hinzu kommen die Abwehrrechte, die das Rechtssystem dem Bürger einräumt: Der Bürger kann von sich aus eine Prüfung veranlassen, ob die staatliche Seite sich rechtstreu verhält.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." als Wissen formuliert werden. Das auf das Gesetz gestützte Sicherheitsgefühl wird allerdings durch mindestens zwei Probleme wieder untergraben.
2.2 Gesetze sind veränderbar - aber nicht durch jedermann
Ein fundamentales Problem ist verbunden mit der Frage der politischen Mitbestimmung. In der repräsentativen Demokratie werden die Gesetze von einer Minderheit gemacht. Zwar hat der Bürger die Wahl zwischen Parteien bzw. Personen und damit die Möglichkeit, eine ihm näher stehende Politik zu begünstigen. Sind diese erst einmal gewählt, kann der Bürger nur noch geringfügig intervenieren: Welche Gesetze konkret entwickelt werden, kann der Bürger nun nicht mehr beeinflussen. Er ist nicht souverän, sondern dem politischen Geschehen weitgehend ausgesetzt.
Dies bedeutet auch, dass der Bürger die Veränderung geltender Gesetze hinnehmen muss. Damit kann sich keiner drauf verlassen, dass seine Selbstsicht als gesetzestreu auch künftig noch auf festem Fundament steht. Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen können die Kriterien dessen, was als verdächtig oder strafwürdig gilt, verändern. Was gestern noch unbedenklich war, ist heute ein Verdachtsmoment. Da jeder Bürger an die staatliche Gesetzgebung gebunden ist, muss er sich fügen, auch wenn die neuen Kriterien seinem Rechtsempfinden nicht entsprechen mögen.
Dieses Problem blendet die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." einfach aus. Staatliches Handeln ist kein Gegenstand der Besorgnis, im Gegenteil: Man erklärt jegliche Sorge diesbezüglich als unbegründet. Dies betrifft dann auch die Gesetzgebung. Folglich lautet die implizite Botschaft dieser Aussage: Der Bürger möge darauf vertrauen, dass die beschlossenen Gesetze schon die richtigen seien. [local] "Wir sollen also einfach vertrauen, wenn auch der anderen Seite dieses Vertrauen den vielen 'Braven' nicht entgegengebracht wird". Das heißt auch, dass jegliche demokratische Kontrolle des Staates durch den Bürger eigentlich nicht nötig sei.
2.3. Abschaffung von Abwehrrechten und Erweiterung von behördlichen Spielräumen
Das zweite Problem bezeichnet etwas, was eintreten kann, aber nicht muss. Das geltende Recht kann dahingehend geändert werden, dass Abwehrrechte der Bürger eingeschränkt und der Handlungsspielraum staatlicher Behörden erweitert wird. Diese Entwicklung kann man seit Jahren beobachten.
Solche Eingriffe in die Bürgerrechte können auf verschiedenen Wegen erfolgen. So kann etwa der Katalog an Überwachungsmaßnahmen, welche man lediglich auf Verdacht hin einsetzen darf, ausgeweitet werden. Desgleichen kann der Interpretationsspielraum der Ermittlungsbehörden ausgeweitet werden, indem auch ein unspezifischer und durch wenige Indizien begründeter Verdacht als ausreichende Handlungsbasis angesehen wird. Die Begründungspflicht für behördliche Maßnahmen kann abgeschwächt bis abgeschafft werden, indem man den Zeitpunkt der Einholung eines richterlichen Beschlusses nach hinten schiebt oder den Richtervorbehalt gänzlich außer Kraft setzt.
[...] Man kann die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." auch so lesen, dass sie zu Vertrauen in die Rechtschaffenheit der mit diesen Freiräumen ausgestatteten Ermittlungsbehörden aufruft. Vertrauen bietet aber keine Gewähr dafür, im Ernstfall auch tatsächlich fair behandelt zu werden. In dieser Lesart versagt das "Argument" "Wer nichts zu verbergen hat...", denn die von ihm suggerierte Sicherheit erweist sich als Etikettenschwindel.
3. Staatliche Kontrolle und individuelles Kosten-Nutzen-Kalkül
Es heißt: Wer nichts zu verbergen hat, muss staatliche Sanktionen (siehe oben: durch Gerichte verhängte Strafen) nicht fürchten. Wo der Unbescholtene aber keine Strafe zu befürchten hat, kann die staatliche Kontrolle auch keinerlei Schaden für ihn bedeuten. Sie schadet nur denen, die diesen Schaden ohnehin verdient haben. Ein DNA-Test im Zuge einer Mordermittlung z.B. schadet nicht, denn der Unbescholtene ist auch danach noch ein freier Mann. Eine solche Argumentation spricht vor allem die individuelle Nutzenkalkulation der Bürger an. Sie beantwortet die Frage, ob ich als Individuum persönlich Nachteile befürchten müsse.
Für schadlos wird auch die Verschärfung staatlicher Kontrolle gehalten. Laut der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." gilt prinzipiell, also in absolut jedem Fall, dass sich für den unbescholtenen Bürger durch die Kontrolle nichts ändert, vielmehr erweist sie, dass er tatsächlich rechtschaffen ist. Wo aber Kontrolle grundsätzlich keinen Schaden birgt, spielt auch die Reichweite des staatlichen Zugriffs keine Rolle. Eine Ausdehnung der Reichweite von Kontrollen ist damit also kein nennenswertes Problem.
Insgesamt kümmert sich die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." überhaupt nicht um die möglichen Qualitäten staatlichen Handelns. Nur das Verhalten des Bürgers wird direkt thematisiert: Offenbar hängt es allein vom Verhalten des Bürgers ab, ob staatliche Sanktionen zu befürchten sind oder nicht. Hat der Bürger ein Geheimnis, hat er ein Risiko, hat er kein Geheimnis, gibt es keine Gefahr. Hinweise auf mögliche Gefahren aufgrund staatlichen Verhaltens bekommen wir dagegen nicht. Zwischen Sanktionsgefährdung und staatlichem Verhalten scheint es keinen Zusammenhang zu geben. Problemfelder wie Machtmissbrauch sind in dieser Aussage ausgeblendet. Auch ist die Frage nach Rechtsgrundlagen und Kriterien des staatlichen Machteinsatzes kein Thema. Thema ist allein das Wohlverhalten des Bürgers. Der Bürger erscheint hier als Untertan des Staates. Wer die Kontrolleure kontrolliert, ist in der benannten Aussage irrelevant. Damit stellt sich dann auch gar nicht die Frage, ob eine Kontrolle des Staates angebracht wäre.
Ist das Wohlverhalten des Bürgers Kern der Argumentation, geht es wiederum vor allem um den individuellen Nutzen oder Schaden: wer das richtige Verhalten wählt, wird keinen Schaden erleiden. Die andere Handlungsalternative ist aufgrund der zu erwartenden Strafen zu kostenträchtig.
In der Sicherheitsdebatte wird nun noch ein individueller Nutzen durch staatliche Kontrolle behauptet. Die Kontrolle enthüllt mögliche Terrorplanungen und schafft damit Sicherheit durch Prävention. Da potenziell jeder ein Opfer von Terror werden kann, ist diese Prävention ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn. Entsprechend kann man die Akzeptanz der Kontrolle durch den Bürger nicht nur verlangen, er müsste sie auch freudig begrüßen: Sie bescheren keine individuellen Kosten, bieten aber maximalen Sicherheitsgewinn. Heißt: Weil sie einen hohen Nutzen versprechen, müssten die Bürger sich von sich aus für diese Kontrollen entscheiden.
Eine solche Argumentation verzichtet auf demokratietheoretische Begründungen. Das macht sie blind für die Tatsache, dass die von Staats wegen verhängten Sicherheitsmaßnahmen obligat werden, sobald sie Gesetz sind. Der Appell an das individuelle Nutzenkalkül hat darum keine Basis, denn Bürger hat gar keine Wahl. Er kann sich nicht freiwillig der Kontrolle unterwerfen, denn er ist (in der Sicht unseres "Arguments") längst unterworfen. So ist alle individuelle Freude nichts denn mentale Anpassung an bereits bestehende Autoritätsverhältnisse (siehe Tappenbeck, Inka: Phantasie und Gesellschaft. Zur soziologischen Relevanz der Einbildungskraft, Göttingen: 1998, Kap. 3: Macht, S. 150- 169)
[...] Mit dem Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." wird die Beweislast umgekehrt. Gemeint ist nicht die Beweislast im juristischen Sinne: Bislang steht (in Deutschland jedenfalls) am Ende immer noch der Richter, der über Schuld und Unschuld befinden muss. Die Beweislastumkehr erfolgt hingegen in der Debatte um die Innere Sicherheit. Die Logik der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." macht es schwer, die Legitimität von Bürgerrechten zu begründen. Der Verteidiger der Bürgerrechte muss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo und verfassungsmäßig verbrieft ist. Hingegen haben die "Revolutionäre", die den Status Quo verändern wollen, das Recht scheinbar auf ihrer Seite.
Sie müssen nichts beweisen, weil ja nichts zu befürchte stehe für den Unbescholtenen. Zudem schöpfen die "Revolutionäre" ihr Recht aus dem beschworenen Extremfall, dem terroristischen Anschlag. Die Gefahr für Leib und Leben erfordert unverzügliches Handeln. Das Leben des Einzelnen ist das höchste Gut. Dies zu schützen hat darum absoluten Vorrang. Entsprechend müssen andere Anliegen vor dieser Aufgabe zurücktreten. Das gilt auch für den Schutz der Privatsphäre. Die rhetorische Botschaft lautet ja nun: Die Privatsphäre ist Privatinteresse, dessen Verfolgung im Ernstfall sehr vielen Menschen das Leben kosten kann: Es bindet dem Staat durch Verbote die Hände, dem Terror effizient vorzubeugen. Wer aber sieht sich berechtigt, diesen Preis für den Schutz seiner Privatsphäre zu zahlen?
Darauf ist schwer zu antworten. Dies gelingt nur, wenn man die Widersprüche und verdrängten Probleme der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." zum Thema macht. Weil die Kontrolle unabdingbar und deren Verhinderung als Ausbremsen des Staates bei der Erfüllung seiner Aufgaben angesehen werden, wird der Widerstand gegen die Aushebelung der Bürgerrechte selbst unter Verdacht gestellt.
Aus der Behauptung, dem Einzelnen entstehe ja kein Schaden durch die Kontrolle, folgen zwei mögliche Gründe für Proteste gegen die Ausweitung: a) Der unbescholtene Bürger rennt unwissentlich gegen einen Popanz an. Hier helfe dann Aufklärung und die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." leiste diese mit dem Hinweis, dass die Angst unbegründet ist. Oder: b) Der Protestierer hat etwas zu verbergen, der Protest ist also lediglich Schein und Mittel, sich der drohenden Entdeckung zu entziehen.
Entsprechend erscheint der Protest letztlich als unberechtigt und kann abgewiegelt werden. Wo er den Verdacht erregt, lediglich Strategie zu sein, wird wiederum Kontrolle unvermeidlich, denn sein Zweck ist dann die Aufrechterhaltung jener Schutzräume, in denen ungestört auch Terrorpläne gedeihen können. Der ehrliche wie auch der lediglich strategische Protest sehen nach außen aber gleich aus. Deshalb ist es eigentlich sinnvoll, jeden Protest vorsorglich unter Verdacht zu stellen. Ob diese Befürchtung dann berechtigt war, erweist allein der kontrollierende Zugriff des Staates.
Ein solcher Zugriff erfolgt derzeit wohl nicht. Der rhetorische Kniff besteht stattdessen in der zwischen den Zeilen formulierten Drohung, dass der Protestierer als verdächtig angesehen werden könnte. Die Kritiker geraten dadurch in Begründungsnot, weil sie beweisen müssen, dass sie nicht durch heimliche Sympathie oder fahrlässige Naivität motiviert sind.
Bruchstücke aus: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" Von Michael Lohmann (27.09.2006) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html
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« Reply #18 on: February 12, 2007, 04:42:18 PM » |
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[...] 10. Februar 2007 19:51 Der Innenminister sollte sich einmal... bitkocher ...eine Rechtsberatung einholen. Dort würde man ihm sagen:
1. Staatsanwalt kann einen Durchsuchungsbeschluss beantragen 2. Richter unterschreibt den Durchsuchungsbeschluss 3. Damit kann der Staatsanwalt die Polizei beauftragen, die angegebenen Räumlichkeiten zu durchsuchen 4. Polizei stellt alle in Frage kommenden Gegenstände sicher 5. Ggf. unter Hinzuziehung des LKA/BKA werden die vorgefundenen Computer genau untersucht.
So hat man die Möglichkeit, auch an verborgene bzw. evtl. gelöschte Daten heranzukommen. Die technischen Möglichkeiten einer "online Durchsuchung" sind dagegen gegenüber dem physikalischen Zugriff doch eher eingeschränkt.
[...] 10. Februar 2007 15:16 Geht es nur mir so... HelmutSch
... oder habt ihr zur Zeit auch wesentlich mehr Angst vor den Politikern, die immer mehr das deutsche Grundgesetz unterwandern, als vor angeblichen Bedrohungen durch Terroristen?
10. Februar 2007 17:44 wenn man die terroristen schon gewinnen lässt... testingEtch
[...] Wenn wir alle sowas von die Hosen voll haben, dass wir unsere freiheitlichen Grundsätze über Bord werfen, haben die T ihr Ziel erreicht - und diesen Sieg wuerde ich ihnen nicht goennen.
Text Fraktale aus: "Online-Durchsuchung auch in der Schweiz gefordert" (11.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=112315
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« Last Edit: February 12, 2007, 10:12:53 PM by lemonhorse »
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« Reply #19 on: February 13, 2007, 12:52:15 PM » |
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[...] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. "Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität", sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte heimliche Online-Durchsuchungen privater und geschäftlich genutzter PCs durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig erklärt. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen. Zypries hatte bereits vor einigen Tagen vor Schnellschüssen gewarnt, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten. Der Kabinettskollege von Zypries, Bundesinnenminister Schäuble, hat allerdings bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Schäuble (CDU) hatte zudem bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien. Unterstützung bekommt Schäuble unter anderem vom obersten Kriminalbeamten der Republik: BKA-Chef Jörg Ziercke hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten." Das bayerische Kabinett hat zudem bereits Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. 13. Februar 2007 11:44 "Übersetzung" agentneo
"Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht."
Übersetzt bedeutet das:
1. die erhitzten Gemüter abkühlen lassen 2. eine "plausiblere" Begründung finden als bisher 3. dem Ganzen einen neuen Namen geben 4. alles noch vehementer umsetzen
agentneo
13. Februar 2007 10:19 Ich tue es nicht gerne... seagers1
.... aber diesesmal muss es einfach sein:
Danke Brigitte!
13. Februar 2007 12:32 Das Mister S. sich als dbcb
größter Verfassungsfeind darstellt, haben wir ja schon akzeptiert. Das aber Zypries aufeinmal Gewissensbisse bekommt ist doch etwas erstaunlich! Ich dachte, sie beherscht nur das Durchwinken der Lobbyanträge. Anscheinend habe ich mich geirrt.
13. Februar 2007 10:39 Macht endlich die Augen auf Leute! Das ist vera*****e Elvis Lebt
Sagt mir dass ich da falsch liege, aber auch ich interpretiere Frau Zypries Äusserungen eher in die Richtung, dass die da auf der sicheren Seite sein will, nicht dass die die Online Durchsuchung garnicht haben will. Trau dem Braten nicht, dass ist heisse Luft von der Dame, IMHO. Ich habs schon mehrmals orakelt: das kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Die deutschen Politiker haben in kurzer Zeit ein unglaubliches Talent entwickelt, das Grundgesetzt zu "dehnen" und ihren eigenen Wünschen anzupassen. Und die halten zusammen, ihr habt schliesslich eine grosse Koalition, das wollen wir mal nicht unter den Tisch kehren. Und nochmal: der Rechtsstaat wird überall zerschlagen, zur Zeit. Heute lese ich in der Zeitung, dass in meinem Land Polizisten nach Guantanamo geflogen sind (OHNE RICHTERLICHE HANDHABE! somit vollkommen illegal) um dort Häftlinge zu verhören, alles schön geheim, die gesamte EU hält sich bei den illegalen CIA Flügen hübsch bedeckt, etc., etc. Glaubt da noch jemand seine Festplatte wird NICHT durchsucht werden? LOL!Vielleicht machen sie es doch schon (?) Schön an den Richtern vorbei (?).
An alle "ich hab ja nichts zu verbergen" Jünger: ich auch nicht. Oder doch? Wer legt denn Fest was noch legal ist oder straks als illegal eingestuft wird? Antwort siehe oben.
Wie man es auch dreht und wendet: all dies ist mit einem Rechtstaat nicht mehr vereinbar. Die Demokratie ist schn längst und klammheimlich flöten gegegengen. Der letzte macht dann bitte noch das Licht aus.
13. Februar 2007 10:42 Guter Bulle - Boeser Bulle? Gonzo (149 Beiträge seit 13.01.00)
Die spielen wohl gerade Guter Bulle - Boeser Bulle. Egal wie es ausgeht, der Angeklagte (wir), ist am Ende der gearschte. Und alle fuehlen sich gut, weil der Extremfall von Schaeuble nicht realisiert wurde und es "zum Glueck" ja nur eine abgeschwaechte Form ist ...
Gonzo
13. Februar 2007 10:50 @Heise oneSTone o2o Wäre es nicht sinnvoll, mal zu dem ganzen Themenkomplex - Grundgesetz zum Thema Privatsphäre, Datenschutz, etc. - Geschichtlicher Rückblick (Weimarer Republik, Nazi-Zeit, DDR, etc.) - Zusammenfassung George Orwell "1984" - Überwachung - Biometrie - Online-Durchsuchung - Datensammelwut der Behörden - usw. - Konsequenzen daraus mal ein Spezial zu machen, ein richtig dickes Heft, mit allen Argumenten, Hintergründen, usw.? Und zwar so, dass auch Nicht-Fachleute das verstehen. Am besten sollte das eine Kooperation mit anderen Verlagen, TV-Anstalten usw sein, ich meine nicht, weil ihr das inhaltlich nicht alleine hinbekommen würdet, nein im Gegenteil, sondern um dort Nachhilfe zu leisten, um denen zu helfen, das Thema allumfassend und mit allen Konsequenzen anschaulich darzustellen. Wenn man nämlich den Mann auf der Straße fragt, die haben alle nichts zu verbergen, bis man ihnen mit ihrer Steuererklärung, Online-Banking und sonst was kommt, dann nämlich plötzlich schon. Es sollte bei der Kooperation vor allem um die Reichweite gehen, damit möglichst viele Teile der Bevölkerung endlich kapieren, das das nichts ist, was sie selbst nicht betrifft. 13. Februar 2007 10:56 Das wichtigste fast vergessen. oneSTone o2o
Ein kostenloses Exemplar pro Bundestags- und Landtagsmitglied denen jeweils auf den Tisch legen!
13. Februar 2007 11:23 Re: @Heise - Verständlichkeit für Politiker rewrite (314 Beiträge seit 28.11.03)
Für die allgemeine Verständlichkeit würde ich vorschlagen, dass zumindest unsere Politiker das eher im Stil der "Sendung mit der Maus" vorgesetzt bekommen sollten.
Grüße
13. Februar 2007 10:49 Laßt uns alle zusammenarbeiten xpert71
und die Festplatte vom Wolfgang untersuchen. Er hat ja nix zu verbergen und somit sollte es legal sein. Vielleicht finden sich auch noch Hinweise zum Verbleib von 100.000 Mark?
13. Februar 2007 11:09 Kein Kernbereich privater Lebensführung max82
Hmm... wäre die Konsequenz daraus nicht auch, bei einer Abhöraktion die Mikrofone nicht mehr abzuschalten, wenn es z.B. zu Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen kommt? Denn schließlich könnten sie dabei auch über geheime Zeichen Informationen über eine Anschlagsplanung austauschen.
Der Ausschluss des "Kernbereichs privater Lebensführung", den Schäuble fordert, geht also durchaus weiter und die vollständige Durchsuchung der Computer könnte dabei nur der Anfang vom Ende sein.
13. Februar 2007 11:25 Fiktiver Polizeibericht _roro
Berlin - Wie die hessische Polizei mitteilte, gab es gestern am 13.10.2008 eine Bombendrohung in der Frankfurter Innenstadt. Ein unbekannter Anrufer erklärte, eine Bombe sei im Hochhaus der Hessischen Landesbank versteckt. Eine sofort eingesetzte Sonderkommision des Bundeskriminalamtes (BKA) fand einen Sprengsatz unter dem Ziehungsgerät der Lottogesellschaft versteckt.
Die Entschärfung der Bombe stellt selbst Experten vor ein großes Problem, da die Bauart derselben bisher unbekannt ist. Unter dem Apsekt der nächsten Ziehung der Lottozahlen am morgigen Mittwoch (15.10.) ist die Entschärfung gleichzeitig ein Wettlauf mit der Zeit. Ein Sprecher der Hessischen Polizei erklärte, es handele sich um einen gezielten Terroranschlag, ob sich dieser jedoch gegen die Hessische Landesbank oder die Lottogesellschaft richtet, ist derzeit noch unklar.
Weiter heißt es in einer Presseerklärung, dass derzeit verdeckt ermittelt wird, unter Zuhilfenahme des sogenannten "Bundestrojaners". Bisher ist der "Kommisar Trojaner" auf etwa 3.8 Millionen privaten Computern von Bundesbürgern im Einsatz. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, insbesondere gehe es darum, den Bauplan des Sprengsatzes zu finden. Dazu würden hauptsächlich die temporären Internetdateien und Mailordner auf den Privatcomputern untersucht, was angesichts der durchschnittlichen Festplattengröße von 40 Gigabyte pro Rechner ein ziemliches Unterfangen ist, jedoch zeigen sich die Experten sehr zuversichtlich, weil seit der Einführung des "Bundestrojaners" vor über einem Jahr schon viele Erfahrungen in Sachen verdeckter Ermittlungen vorliegen.
Die Zuammenarbeit mit dem bundesweit einheitlichen Internetzugangsprovider (T-IZP) erweist sich als sehr kooperativ, wie die Pressestelle des BKA weiter mitteilt. Zahlreiche Computer von Bundesbürgern, die sich gesetzeswidrig der Online-Ermittlung zu entziehen versuchen, wurden beschlagnahmt und die Besitzer in Untersuchungshaft genommen, genaue Zahlen über diese drastischen Maßnahmen wurden allerdings nicht bekanntgegeben.
Insgesamt, so heißt es abschließend beim BKA, sei die morgige Ziehung der Lottozahlen nicht gefährdet, die Bürger können normal ihre Tipps in jeder Lotto-Annahmestelle abgeben.
13. Februar 2007 11:46 Jack Bauer.. gfc
.. schert sich nicht um die Verfassung ;-)
Aus: "Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab" (13.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85204
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« Reply #20 on: February 13, 2007, 01:17:57 PM » |
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[...] [Peter Nowak:] Das Land NRW hat in seinem Verfassungsschutzgesetz die heimliche Onlinedurchsuchung bereits im letzten Herbst legalisiert. Ist dieses Gesetz durch das Urteil betroffen? Sönke Hilbrans: Dieses Gesetz betrifft das Verfassungsschutzamt eines Bundeslandes und ist weiterhin in Kraft. Insofern gibt es keine unmittelbaren Auswirkungen durch den Richterspruch. Es sind allerdings mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz in NRW anhängig. Mit dem Beschluss des BGH gibt es jetzt eine Rechtsmeinung, die man beim Bundesverfassungsgericht interessiert zur Kenntnis nehmen dürfte. Die Fachdebatte in der Justiz ist eröffnet. Viele Politiker, allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, interpretieren das Urteil in erster Linie als Aufforderung, jetzt so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die heimliche Internetüberwachung zu schaffen. Kann man die Entscheidung so lesen? Sönke Hilbrans: Der Senat deutet immerhin an, dass er eine Online-Durchsuchung nicht für einen trivialen Eingriff hält. Und das ist auch richtig, weil sie heimlich ist, weil sie den Zugriff auf Kommunikationsinhalte ebenso erlaubt wie den Zugriff auf Daten, die nie für Dritte bestimmt gewesen sind. Das Vertrauen der Betroffenen in die Unverletzlichkeit ihrer Privatsphäre wird in einem Bereich in Frage gestellt, in dem sich die Betroffenen gerade nicht – wie im Telefon- oder Mailverkehr - der Hilfe von Providern bedienen oder sich sonst bewusst dem Risiko aussetzen, beobachtet zu werden. Der Gesetzgeber kann also bei seinem Versuch, die Maßnahme verfassungsgemäß zu regeln, durchaus erneut scheitern, wenn es ihm nur darum gehen sollte, jetzt schnell die fehlende Rechtsgrundlage für die heimliche online- Durchsuchung zu schaffen. Ein erneuter Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist also wahrscheinlich? Sönke Hilbrans: Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, ein Gesetz zu erarbeiten, das über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist. Das ist ihm in letzter Zeit selten gelungen. So ist es gut möglich, dass ein solches Gesetz sich der verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen muss. Braucht die Gesellschaft aus Ihrer Sicht ein solches gesetzliches Instrumentarium überhaupt? Sönke Hilbrans: Nein. Wir erleben schon ohne einen sprunghaften Anstieg von heimlichen Ermittlungstätigkeiten bei einem gleichzeitigen Sinken der Kriminalitätsrate, auch bei schwerwiegenden und Gewaltdelikten. Aber was ist mit der Bekämpfung des militanten Islamismus, die von den Befürwortern der Maßnahme immer wieder heran gezogen wird? Sönke Hilbrans: Die terroristische Bedrohung islamistischer Prägung hat sich für Deutschland zwar nicht als völlig irreal erwiesen. Doch sie ist bei weitem nicht so schwerwiegend, dass sie nicht mit den klassischen Ansätzen der Strafverfolgung systematisch verfolgt werden könnte. Es wäre sinnvoller, auf eine attraktiv erscheinende neue Ermittlungsmethode wie die heimliche Online-Durchsuchung zu verzichten, anstatt eine neue Eingriffsmethode zu legalisieren, die wegen ihres vielseitigen Charakters schnell von einem Ausnahmeinstrument zu einer Standardmaßnahme werden würde. [...] 13. Februar 2007 11:28 Bürgerrechtsbewegung? Attler
Also unter einer "Bewegung" stelle ich mir was anderes vor; Nur so zu Erinnerung: Die Friedensbewegung ( egal wie man zu ihr steht) hat hunderttausende auf die Straße gebracht, _das_ ist eine Bewegung. Momentan können wir allenfalls von den Anfängen einer Bürgerrechtsbewegung sprechen, wenn überhaupt.
13. Februar 2007 8:19 Suedsee
[...] das sollte einem schon zu denken geben. Wenn selbst die Damen und Herren Volkvertreter sich einen Sch... um die Grenzen scheren, die ihnen das Grundgesetz setzt, ist es nicht mehr so weit in altbekannte Zeiten. Wenn sich andeutet, dass in Zukunft ständig irgendwelche Einzelpersonen die höchsten Gerichte bemühen müssen, um das Parlament in Schach zu halten, ist irgendwo etwas faul. Nicht immer werden wir auch einen Präsidenten haben, der den gröbsten Unsinn gleich abblockt..
13. Februar 2007 6:34 Klartext tomk (529 Beiträge seit 13.12.01)
Hi,
> ... anstatt eine neue Eingriffsmethode zu legalisieren, die wegen ihres > vielseitigen Charakters schnell von einem Ausnahmeinstrument zu einer > Standardmaßnahme werden würde.
Für diejenigen zum nachdenken, die meinen, das Herr Schäuble vielleicht doch recht haben könnte und um aus dieser Aussage Klartext zu machen:
Das Ganze wird dann ein paar Jahre später nicht mehr, oder wenigstens nur noch in den seltensten Fällen für die Verfolgung von Terroristen verwendet werden (weil ... die haben dazugelernt und sich andere Kommunikationswege gesucht), sondern eher rasterfahndungsartig auf der Suche(!!!) nach diversen Kleinkriminellen!
Mal ganz abgesehen vom technischen Aspekt, vor dem man sich sogar recht gut schützen kann - was natürlich nuuuuur die bööööösen Terroristen machen. Aber das wird dann sicher, analog zu Kopierschutz und Co. gegen den Betroffenen ausgelegt. So nach dem Motto: "Wenn Du uns nicht auf Deine Festplatte läßt, MUSST Du ja was auf dem Kerbholz haben!"
Schönen Tag noch, Thomas
Aus: "Kein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung" Peter Nowak (TP; 13.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24633/1.html
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« Reply #21 on: February 13, 2007, 01:52:02 PM » |
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[...] Berlin (dpa) - Das Bundeskriminalamt (BKA) besteht auf heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen. BKA-Präsident Jörg Ziercke widersprach am Dienstag bei einem Polizeikongress in Berlin vehement Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Die hatte zuvor schwere rechtliche Bedenken gegen die auch von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) geforderten Online-Razzien vorgebracht. Nach Worten Zierckes muss die Polizei mit dem Fortschritt der Täter Schritt halten und kann deshalb auf dieses Instrument nicht verzichten. «Der Staat wird dadurch nicht zum kriminellen Hacker.» Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Online-Durchsuchungen staatlicher Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten hatte, forderte Ziercke eine rasche Gesetzesänderung. Der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität nutzten immer stärker das Internet. «Die Kriminalität im Internet kennt keine Grenzen mehr.»
Nach Ansicht von Zypries bedeuteten Online-Durchsuchungen eine völlig neue Qualität staatlicher Überwachung. Anders als bei einer Hausdurchsuchung bei Anwesenheit des Beschuldigten würde der Staat virtuell in eine Wohnung eindringen. Bevor man vorschnell nach neuen Gesetzen rufe, müsse man erst prüfen, ob dieses Instrument überhaupt gebraucht werde. Im Gegensatz zu Zypries will Innenminister Schäuble eine Gesetzesänderung.
Aus: "Zypries und das BKA streiten über Online-Razzien" (13.02.2007) Quelle: http://www.welt.de/appl/newsticker2/index.php?channel=pol&module=dpa&id=13791384-.- [...] "Wer die Verfassung ändern und das staatliche Hacken erlauben will, der trägt die Darlegungslast. Der muss sehr überzeugend nachweisen, dass dieser tiefe Eingriff in die bürgerliche Freiheit zu enormen Vorteilen bei der Bekämpfung schwerster Verbrechen führt. Ich bin sehr skeptisch, ob dies gelingen kann. Natürlich sind heimliche Maßnahmen für die Ermittler bequemer und einfacher. Aber das ist nicht der Maßstab für Grundrechtseingriffe", sagte Zypries. Die Ministerin lässt damit aber eine Hintertür für Online-Durchsuchungen offen. Denkbar wäre demnach vermutlich, Online-Durchsuchungen an ähnliche Bedingungen zu knüpfen wie Abhörmaßnahmen in einer Wohnung. (ji)
Aus: "Zypries gegen heimliche Online-Durchsuchungen - Heimliche Überwachung eine völlig neue Qualität staatlicher Überwachung"" (Networld / 13.02.2007) Quelle: http://www.golem.de/0702/50508.html
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« Reply #22 on: February 13, 2007, 03:47:39 PM » |
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-------- Original Message -------- Subject: Re: [Politech] German court bans police from installing Trojan Horses remotely [priv] Date: Mon, 5 Feb 2007 20:44:46 +0100 From: Twister (Bettina Winsemann) <twister@stop1984.com> Organization: STOP1984 To: Declan McCullagh <declan@well.com> References: <45C78079.3070802@well.com>
On Mon, 05 Feb 2007 11:07:37 -0800 Declan McCullagh <declan@well.com> sed:
> A few thoughts: > > 1. This seems to preclude German police from doing a remote search > (which would have to include malware or some way of exploiting a > security hole on the target's computer) even with a court order.
No, this precludes German police from doing so ****without an adequate law**** Northrhine-Westfalia (county of Germany) where I live unfortunately has recently adopted a particular law where such remote or online searches are allowed. The BGH simply said: a) this is different to a search in reality b) you must have a law allowing the search Northrhine-Westfalia has adopted this law so that in Northrhine-Westfalia such searches are legal. I have taken legal action against this law which will be sent to the highest court in Germany (Bundesverfassungsgericht) in the next week.
But the BGH did not say "this is now allowed" - it just said "it is a method interfering with privacy differently to real life searches" and "not without a legal ground" The legal ground was already adopted in Northrhine-Westfalia and shall be adopted in Germany in general.
More information? I shall be glad to give it but I think this should be enough. The BGH did not judge about remote searches in general!
Twister
Posted by Declan McCullagh on Feb 05, 2007 in category privacy
From "Details on German court banning police from remotely installing Trojan Horses" (Feb 05, 2007) Source: http://www.politechbot.com/2007/02/05/details-on-german/-.- [...] A few thoughts:
1. This seems to preclude German police from doing a remote search (which would have to include malware or some way of exploiting a security hole on the target's computer) even with a court order.
2. In the U.S., the FBI reportedly has developed similar malware called Magic Lantern, which we've discussed here before: http://www.politechbot.com/p-03034.html http://en.wikipedia.org/wiki/Magic_Lantern_%28software%29
3. I can't think of any domestic case offhand when we know for a fact that the FBI has gained unauthorized remote access to a suspect's system. Can anyone? The Scarfo case involved physical access, and this remote intrusion case dealt with a computer in Russia: http://news.zdnet.com/2100-9595_22-529917.html
-Declan
---
http://www.nytimes.com/aponline/world/AP-Computer-Searches.html?_r=1&oref=slogin German Court Nixes Hard Drive Search By THE ASSOCIATED PRESS Published: February 5, 2007 Filed at 1:42 p.m. ET BERLIN (AP) -- A German court on Monday ruled that police cannot remotely search criminal suspects' computer hard drives over the Internet without their knowledge. The decision of the Federal Court of Justice in Karlsruhe bars police from using the online ''Trojan horse'' method, which involves using a computer program to search through remote hard drives over an Internet connection, unless parliament passes a law explicitly allowing it. Police will still be allowed to seize evidence from computer hard drives when conducting searches in person.
[...remainder snipped...]
Posted by Declan McCullagh on Feb 05, 2007 in category privacy
From: "German court bans police from installing Trojan Horses remotely" (Feb 05, 2007) Source: http://www.politechbot.com/2007/02/05/german-court-bans/
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« Reply #23 on: February 14, 2007, 10:34:13 AM » |
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[...] Shortly after Alexander took over as NSA director in August 2005, he became convinced Turbulence would be critical to the agency's ability to detect threats in cyberspace. Alexander spent decades in the Army, specializing in intelligence and favoring quick-turnaround projects that got information into soldiers' hands.
Alexander told the Turbulence team last year that "the fight on the network" will arrive soon, adding that they were at the forefront of fighting enemies in cyberspace, according to the 2006 internal memo on Turbulence.
Launched in late 2005, Turbulence differs from another troubled NSA technology upgrade, "Trailblazer," which attempted to vacuum up all digital communications and then sort through them later. Turbulence seeks to collect, and potentially disrupt, information by targeting routes along the Internet and other networks thought to be traveled by terrorists or other adversaries.
The NSA is "applying the lessons learned" from Trailblazer with its current efforts, said White, the agency spokesman. There is "nothing more important in this agency" than Turbulence, Alexander told the Turbulence team, according to the internal memo.
Turbulence includes nine core programs, with intriguing names such as Turmoil, Tutelage and Traffic Thief. Among their goals: mapping social networks based on intercepted communications, embedding technology on networks to collect data, and searching for patterns across hundreds of NSA databases.
[...] Spending on Turbulence and related efforts is classified, but intelligence officials familiar with the program said its cost this year will be between $250 million and $500 million, and its total tally will exceed $2 billion.
Estimates vary because Turbulence has so many component programs. By putting the initiative together that way and funneling money from other programs into Turbulence, the NSA could avoid rules that expose its major spending efforts to closer oversight from Congress and the Pentagon, critics said.
From: "Costly NSA initiative has a shaky takeoff - Vexing snags for cyberspace tool 'Turbulence' " By Siobhan Gorman (baltimoresun.com; 11.02.2007) Source: http://www.baltimoresun.com/news/nationworld/bal-te.turbulence11feb11,0,5555978.story?page=2&coll=bal-home-headlines-.- "NSA-Programm für die Internetüberwachung kommt nicht voran" - Nun berichtet die Baltimore Sun, dass ein weiteres Programm mit dem Namen "Turbulence", das 2005 gestartet wurde, ebenfalls in Schwierigkeiten steckt. Informanten aus dem Geheimdienst hätten über das geheime Projekt unter der Bedingung der Anonymität berichtet, unter anderem aus der Sorge, dass das Programm trotz aller Probleme überbewertet wird. Der seit 2005 im Amt befindliche NSA-Direktor Keith Alexander räumt dem Programm angeblich höchste Priorität ein. Nach ihm wird der "Kampf um den Cyberspace" bald beginnen und stehe die NSA an der Spitze der Bekämpfung von Terroristen im Internet. Von Florian Rötzer 13.02.2007 Quelle #2: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24640/1.html
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« Reply #24 on: February 14, 2007, 01:47:41 PM » |
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[...] Nicht nur in Deutschland fordern Politiker wie Innenminister Wolfgang Schäuble, dass staatliche Behörden wie die Polizei PCs von verdächtigen Anwendern ausspionieren dürfen. Auch in der Schweiz denkt man über solche Maßnahmen nach. Dort will man außerdem die Internetprovider verpflichten, die Daten ihrer Kunden deutlich länger als bisher zu speichern. Mehr noch: Der Geheimdienst möchte sogar ohne konkreten Verdacht PCs durchschnüffeln.
In Deutschland darf die Polizei Computer vorerst nicht heimlich über das Internet ausspionieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor einigen Tagen ( die PC-WELT berichtete ). Deutsche Politiker, die den staatlichen Zugriff auf Anwender-PCs nun per Gesetz regeln wollen, bekommen vielleicht bald Unterstützung von den Eidgenossen: Denn auch in der Schweiz denkt man über staatlichen Zugriff auf die Rechner von verdächtigen Anwendern nach.
So fordert Thomas Hansjakob, Staatsanwalt und Leiter der Arbeitsgruppe "Organisierte Kriminalität" in St.Gallen, den heimlichen Einsatz von Trojanern auf PCs, wie die Schweizer Sonntagszeitung berichtet. Allerdings soll das nur mit richterlicher Genehmigung möglich sein.
Damit nicht genug: Internetdienstleister sollen die Daten ihrer Kunden statt wie bisher sechs Monate in Zukunft bis zu zehn Jahre speichern. Andernfalls sollen sie mit hohen Bußgeldern und Sanktionen belegt werden.
Die Begehrlichkeit der Schweizer Schlapphüte ist ebenfalls geweckt. Der eidgenössische Inlandsgeheimdienst (DAP) geht allerdings noch weiter als der Staatsanwalt und möchte künftig sogar ohne strafrechtlich relevanten Verdacht Spähsoftware gegen PC-Besitzer einsetzen, wie unsere Schwesterpublikation PC Tip berichtet.
Aus: "Geheimdienst will Trojanereinsatz auch ohne strafrechtlich relevanten Verdacht" Von Hans-Christian Dirscherl (12.02.2007) Quelle: http://www.pcwelt.de/news/online/71629/
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« Reply #25 on: February 14, 2007, 02:50:48 PM » |
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[...] Knapp 3000 Tote am 11. September 2001, 14 tote Deutsche im April 2002 in Djerba, fast 200 Tote im März 2004 bei den Anschlägen in Madrid, 52 Tote im Juli 2005 in London, knapp gescheiterte Anschläge auf die englische Luftfahrt und die Deutsche Bahn im Jahr 2006 - in diesem Bedrohungsumfeld verliert das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers, wie es das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil postulierte, immer mehr an Bedeutung. Angesichts der Terror- bedrohung verhalten sich viele Bürger bislang kooperativ. Über mögliche Folgen zerbricht sich niemand den Kopf, nach dem Motto: Wer ein reines Gewissen hat, muss sich nicht sorgen.
[...] Was 2001 und 2002 mit den im Volksmund als Otto-Katalog verspotteten Antiterrorgesetzen von Otto Schily begann, ufert immer weiter aus. So forderte die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denn auch 2004, "nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren". Und dies scheint mit neuen Techniken - zum Beispiel GPS in bald jedem mobilen Endgerät; immer leistungsfähigeren Kameras zur Überwachung; RFID zur Identifizierung; Hochleistungsspeicher, die Abermillionen von Datensätzen festhalten; Gigabit-Netze, die in Sekundenbruchteilen einen Datenabgleich ermöglichen; neue Software, die die gewonnenen Daten automatisch auswertet und korreliert - immer schneller auf uns zuzurasen.
Der technische Fortschritt weckt beim Staat immer größere Begehrlichkeiten nach dem gläsernen Bürger. So sollen künftig alle Kommunikationsverbindungen im Rahmen der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Und Innenminister Wolfgang Schäuble sorgte erst jüngst mit seinen Vorschlägen zum BKA-/Bundestrojaner, einem Programm zum heimlichen Online-Ausspähen von Computern, für Schlagzeilen, ebenso das neue Verfassungsschutzgesetz Nordrhein Westfalens, das "verdeckte Online-Durchsuchungen" vorsieht - um nur einige aktuelle Beispiele zu nennen.
Die Wende vom rechtsstaatlichen Prinzip der Strafverfolgung nach einer Tat hin zu einem Präventionsstaat, der bereits im Vorfeld durch Überwachungsmaßnahmen künftige Verstöße ahnden will, ist in vollem Gang. Beispielsweise plant das Saarland eine Verschärfung seines Polizeigesetzes, das eine "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" vorsehen und auch eine Überwachung von Telefonanschlüssen erlauben soll, die eine verdächtige Person "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nutzen wird.
Doch nicht nur der Umfang der Überwachungsmaßnahmen steht in der Kritik. Experten bezweifeln zudem teilweise, ob mit ihnen überhaupt das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann. Hinter vorgehaltener Hand wird beispielsweise der Ansatz des Bundestrojaners als "Schnapsidee" bezeichnet. Nicht hinter dem Berg hält Alexander Vukcevic, Manager Viruslab der Avira GmbH in Tettnang, mit seiner Meinung: "Das Ganze kann nur funktionieren, wenn die entsprechenden Rechner mit dem Internet verbunden sind und so Code eingeschleust werden kann", bezweifelt Vukcevic die Erfolgsaussichten, "und genau dies dürften die Verdächtigen wohl vermeiden".
Selbst wenn die Rechner online sind, stellt sich die Frage, ob es den Sicherheitsorganen so einfach gelingt, Online-Durchsuchungen zu betreiben. Staatlich verordnete Zugänge (Backdoors) zu den Computern wird es wohl kaum geben. "Sonst müsste der Gesetzgeber den Import von Firewalls und anderem Sicherheitsequipment ohne Backdoor verbieten, und bei der Umsetzung einer solchen Politik hat selbst China Probleme", erklärt Marco Di Filippo, Geschäftsführer der auf Sicherheits- und TK-Lösungen spezialisierten Visukom GmbH in Stegaurach bei Bamberg.
Letztlich bleiben damit auf elektronischem Weg nur die klassischen Methoden wie E-Mail-Anhänge, das Ausnutzen von Exploits oder der Download von Programmen mit verdeckten Schadroutinen übrig, um den Bundestrojaner auf die Rechner zu schmuggeln. Dies funktioniert aber auch nur dann, wenn die Rechner nicht dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen, also etwa bei Windows XP kein Service Pack 2 installiert ist oder regelmäßige Updates von Betriebssystem und Virensignaturen vernachlässigt werden. "Und dies ist", so Vukcevic, dessen Unternehmen etwa die Antivirensoftware Antivir vertreibt, "lediglich bei 30 bis 40 Prozent der PCs der Fall, wobei das wohl kaum die Rechner sind, die zur Planung von Straftaten verwendet werden". Auch Di Filippo hält den Aufwand, der im Zusammenhang mit dem BKA-/ Bundestrojaner getrieben wird - in Fachkreisen munkelt man von einem Budget in Höhe von über 400000 Euro - für wenig zielführend: "Jeder einigermaßen versierte User sollte mit den bereits heute verfügbaren Tools in der Lage sein, sowohl den eingehenden als auch ausgehenden Verkehr seines Rechners zu kontrollieren und zweifelhafte Aktivitäten zu unterbinden."
Angesichts dieser Unwägbarkeiten glaubt Vukcevic, dass die Sicherheitsorgane mit klassischen Ermittlungsmethoden wie dem unbemerkten Eindringen in Wohnungen, wo sie dann anstelle der bisherigen Wanzen etwa einen Keylogger am PC anbringen, besser fahren. Und dies nur, wie Paul Hoffmann, Geschäftsführer der auf Sicherheitstechnik spezialisierten Datakom/Gten in Ismaning, ergänzt, nach einem rechtsstaatlichen Maßnahmenbeschluss: "Ansonsten sollte das Eindringen in fremde Rechner etwa mit Hilfe von Trojanern auf absolute Härtefälle wie etwa Lebensgefahr bei Entführungen beschränkt bleiben, wobei wir aber der Polizei die adäquate Technik zu Verfügung stellen sollten." Vorerst ist das Thema Bundestrojaner sowieso vom Tisch: Der Bundesgerichtshof schob der heimlichen Online-Durchsuchung vorerst einen Riegel vor, da ihr die gesetzliche Grundlage fehle. Experten rechnen aber damit, dass Innen- minister Schäuble eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung anstreben wird.
Angesichts dieser Unwägbarkeiten glaubt Vukcevic, dass die Sicherheitsorgane mit klassischen Ermittlungsmethoden wie dem unbemerkten Eindringen in Wohnungen, wo sie dann anstelle der bisherigen Wanzen etwa einen Keylogger am PC anbringen, besser fahren. Und dies nur, wie Paul Hoffmann, Geschäftsführer der auf Sicherheitstechnik spezialisierten Datakom/Gten in Ismaning, ergänzt, nach einem rechtsstaatlichen Maßnahmenbeschluss: "Ansonsten sollte das Eindringen in fremde Rechner etwa mit Hilfe von Trojanern auf absolute Härtefälle wie etwa Lebensgefahr bei Entführungen beschränkt bleiben, wobei wir aber der Polizei die adäquate Technik zu Verfügung stellen sollten." Vorerst ist das Thema Bundestrojaner sowieso vom Tisch: Der Bundesgerichtshof schob der heimlichen Online-Durchsuchung vorerst einen Riegel vor, da ihr die gesetzliche Grundlage fehle. Experten rechnen aber damit, dass Innen- minister Schäuble eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung anstreben wird. Unter dem Strich trägt für Di Filippo die Diskussion um den Bundestrojaner wenig zur Erhöhung der gefühlten Sicherheit bei, "vielmehr wird der Bürger verunsichert, weil ihn das Brief- und Fernmeldegeheimnis nicht mehr schützen".
Aus: "Demokratie in Gefahr" Autor: Jürgen Hill (13.02.2007) Quelle: http://www.computerwoche.de/knowledge_center/it_security/587948/
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« Reply #26 on: February 15, 2007, 09:49:08 AM » |
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[...] Bei einer Diskussionsrunde deutscher Innenminister auf dem europäischen Polizeikongress herrschte weitgehende Einigkeit darüber, dass das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung von PCs ein Bestandteil polizeilicher Ermittlungsarbeit sein muss. Einzig der Berliner Innensenator Ehrhart Körting meldete Zweifel an der Vernünftigkeit der Methode an: "Mit dem Versand von Trojanern erreichen wir nur noch den DAU, aber doch nicht die Schwerstkriminellen und Terroristen, die sich hüten werden, auf Computern Spuren zu hinterlassen."
Obwohl nicht nur Heise-Leser an der Darstellung des Vorfalls zweifeln, bildete das Geschehen in Gelsenkirchen die Vorlage für eine Diskussionrunde deutscher Innenminister auf dem 10. europäischen Polizeikongress. In Gelsenkirchen wurde eine Gruppe junger Türken verhaftet, die angeblich einen Anschlag auf die Sängerin Nena planten. Seitdem müssen die Jugendlichen, deren Mobiltelefonate und SMS-Nachrichten abgehört wurden, als Beweis dafür herhalten, dass es in Deutschland einen "hausgemachten Terrorismus" gibt, der in Deutschland aktiv ist und sich nicht etwa wie frühere Terrorgenerationen zum Kampf in Tschetschenien oder Bosnien abmeldet.
Auch wenn die Überwachung in dem Sinne erfolgreich war, dass ein Anschlag verhindert werden konnte, forderte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm eine genauere Beobachtung des Internets, in dem sich Jugendliche radikalisieren. Sein Kollege Ingo Wolf betonte, dass man mit allen Mitteln versuchen müsse, in die Kommunikation von Gruppen hereinzukommen, die sich völlig alleine radikalisieren. Der hessische Innenminister Volker Bouffier machte dagegen darauf aufmerksam, dass Streifenbeamte und Ortspolizisten besser erkennen könnten, wann sich Jugendliche radikalisieren. Und der Berliner Innensenator Körting verwies als Beamter einer Stadt mit hohem Ausländeranteil auf den Zusammenhang zwischen Radikalisierung und mangelnden Ausbildungs- oder Arbeitsperspektiven.
Größere Einigkeit herrschte in der Diskussionsrunde in der Frage der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern. So mahnte der bayerische Innenminister Günther Beckstein einen dringenden Handlungsbedarf beim Gesetzgeber an, damit die Online-Durchsuchung von Computern schnellstens möglich werde. "Wir brauchen schnellstens eine Änderung der Rechtsgrundlage und einen Straftatenkatalog, der festlegt, bei welcher Tat die Online-Durchsuchung gestattet ist. Wir brauchen das auch, weil nicht mehr die Festplatte die Daten enthält, sondern der Terrorist oder Schwerstkriminelle sie auf irgendwelchen Internet-Servern versteckt, wo sie über Verschlüsselungsmaßnahmen geschützt sind, die nicht zu knacken sind. Dafür muss die Online-Untersuchung her, die ein anderer Eingriff ist als eine einfache Telefonüberwachung."
Zuvor hatte sein hessischer Kollege Bouffier angezweifelt, ob durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) nicht auch die Online-Kommunikation ausreichend intensiv überwacht werden könne. Beckstein machte sich aber angesichts der gefälschten BKA-Mails mit Trojaner-Anhang auch über die generelle Internet-Sicherheit und die Gefährdung des Online-Bankings vieler Bürger Gedanken: "Ich hätte diese Mitteilung des BKA mit hundertprozentiger Sicherheit geöffnet, wenn meine Frau mich nicht vor der schlimmen Mail gewarnt hätte, weil sie darüber in der Zeitung gelesen hatte." Indirekt bestätigte Beckstein, der gerne seine technische Unbedarftheit erwähnt, die Argumentation des Berliner Innensenator. Der hatte zuvor bezweifelt, dass mit einem Trojaner Terroristen und Kriminelle erreicht werden können, weil mittlerweile nur die dümmsten Anwender, von Körting DAU genannt, auf solche Mails reagierten.
Aus: "Online-Durchsuchungen: Von Gelsenkirchen lernen" (14.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85315-.- [...] Auf dem 10. Europäischen Verteidigungskongress der Behörden Spiegel-Gruppe in Berlin sprach der Präsident des Bundeskriminalamt über die aktuellen Entwicklungen der Terroristenabwehr aus polizeilicher Sicht. Die Zahl der Terroranschläge hat im letzten Jahr in Europa erheblich zugenommen, so Ziercke auf dem Kongress. Im Zuge von Antiterrorfahndungen konnten alleine in Großbritannien 24 Personen festgenommen werden, deren Planungen Terroranschläge zu verüben, schon sehr weit fortgeschritten waren. Nach Zierckes Ansicht stellt der internationale Terrorismus immer noch eine massive Bedrohung für die westliche Welt dar. "Die Hauptkommunikationsplattform für international agierende Terroristen stellt nach Erkenntnissen des BKA und anderer nationaler sowie internationaler Sicherheitsbehörden das Internet dar", so Ziercke. Über das Internet kommunizieren Terroristen oder beziehen ihre Pläne zum Bombenbau oder rekrutieren ihren Nachwuchs. "Aus diesem Grunde muss das Internet auch durch Sicherheitsbehörden kontrolliert werden", forderte Ziercke auf dem internationalen Polizeikongress. Hierzu sind auch in Deutschland Einrichtungen geschaffen worden, die im Rahmen der Terroristenabwehr bestimmte Internetseiten, Chatrooms oder Server die Terroristen nutzen, überwachen. Dabei arbeiten heute schon alle nationalen Sicherheitsdienste in Deutschland, angefangen vom Verfassungsschutz über Staatsschutz bis hin zum Militärischen Abschirmdienst unter der Koordination des Bundeskriminalamt eng zusammen, ohne dass die Trennung der einzelnen Dienste juristisch verletzt wird, so der BKA-Chef auf dem Kongress. Insgesamt seinen in der neu geschaffenen Dienststelle, dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), 40 nationale Dienststellen zusammengefasst. Ebenso wie ein Anstieg des Terrorismus zu verzeichnen ist, steigt die Internetkriminalität stark an. Allein im Mai 2006 sind 120.000 registrierte Straftaten über das Internet in Deutschland verübt worden. Durch den vermehrten Einsatz von Trojanern, Suchprogrammen zum Ausspähen von persönlichen Daten wie Kontoverbindungen oder Passwörtern, entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe, so der BKA-Präsident. Die Tendenz der Internetkriminalität sei steigend und wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen.
Aus: "BKA-Chef Ziercke: 120.000 Internet-Straftagen" (02/2007) Quelle: http://www.europaeischer-polizeikongress.de/
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« Reply #27 on: February 16, 2007, 01:55:18 PM » |
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[...] Als Günther Beckstein die Bühne betrat, brandete im Publikum spontan Beifall auf. Auch er befürworte den verdeckten Zugriff auf die heimischen PCs, unter anderem mit dem Argument, die Polizei könne so Urheberrechtsverletzungen verfolgen.
Aus: "Polizei 2.0" Matthia Becker (16.02.2007) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24664/1.html
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« Reply #28 on: February 18, 2007, 11:59:55 AM » |
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[...] „Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln.“, betonte die Generalbundesanwältin. Sie habe aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich des Internets Sorge, dass Deutschland gesetzgeberisch auf Dauer im Hintertreffen bleibe.
Auch der Bundesgerichtshof habe Online-Durchsuchungen nicht generell ausgeschlossen, sondern nur „aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme für unzulässig gehalten“, sagte Harms. Es bedürfe lediglich einer gesetzlichen Grundlage. An der grundsätzlichen Notwendigkeit heimlicher Ermittlungsmaßnahmen aber könne es keinen Zweifel geben. Click here to find out more!
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hatte sich zuvor ebenfalls für eine gesetzliche Regelung für Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Seine Kritik an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die die Arbeit der Strafverfolger mit „staatlichem Hacking“ gleichgesetzt hatte, wies das Ministerium gestern zurück. Zypries habe den Ausdruck in ihrer Rede ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Die Kritik Zierckes gehe deshalb an der Sache vorbei.
Harms plädierte dafür, „diese aufgeregte Diskussion auf eine sachliche Ebene“ zu bringen und festzulegen, bei welchen Straftaten Online-Durchsuchungen erforderlich seien und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden dürfte
Aus: "Bundesanwaltschaft: Chefanklägerin spricht sich für Online-Durchsuchungen aus" Von tju (Artikel erschienen am 16.02.2007) Quelle: http://www.welt.de/data/2007/02/16/1215721.html
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« Reply #29 on: February 18, 2007, 01:30:00 PM » |
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[...] Als vor fünfzehn Jahren die politische Kampagne zur Einführung des großen Lauschangriffs begann, warb der damalige Präsident des Bundeskriminalamts dafür, der Polizei nicht nur diesen Lauschangriff zu gestatten, sondern ihr auch "einen gewissen Vertrauensvorschuss" zu geben. Dieser Vertrauensvorschuss sollte an die Stelle des Rechtsschutzes treten - denn der Lauschangriff war und ist eine heimliche Angelegenheit: Wenn Wanzen in der Wohnung platziert werden, ohne dass der Bewohner davon erfährt, dann kann er sich nicht juristisch dagegen wehren. Daher meinte der BKA-Präsident: "Der Bürger darf das Zutrauen haben, dass der Rechtsgebrauch in einem rechtsakzeptablen Rahmen geschieht." So ähnlich klingt es heute, wenn Jörg Ziercke, der derzeitige BKA-Chef, für die Online-Durchsuchung wirbt - bei der die elektronischen Wanzen nicht mehr, wie beim Lauschangriff, unter dem Bett, sondern via Internet im Computer installiert werden; man nennt sie Trojaner; mit ihrer Hilfe will die Polizei heimlich auf die Texte und Dateien zugreifen. Der Bundesgerichtshof hat soeben festgestellt, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür derzeit nicht gibt. Seitdem drängen die Sicherheitspolitiker und die Kriminalisten, Jörg Ziercke an der Spitze, ein solches Gesetz eilends zu erlassen - mit weiten Befugnissen für die Polizei. Die Begründungen klingen exakt so wie einstmals bei der Einführung des Lauschangriffs: Es dürfe keine rechtsfreien Räume und keine Sicherheitsdefizite geben. Heute heißt die Bedrohung "internationaler Terrorismus"; damals hieß sie "organisierte Kriminalität". Die maßgeblichen politischen Kräfte im Land hatten damals so getan, als hingen Sein und Nichtsein des Staates vom Lauschangriff ab; er wurde zum Wundermittel der Kriminalitätsbekämpfung stilisiert. Wer ihm nicht zustimmte, galt als nützlicher Idiot des Verbrechers. Also wurde der große Lauschangriff gegen den Widerstand aller vertraulich arbeiten Berufsgruppen (von den Ärzten bis zu den Pfarrern) im Jahr 1998 Gesetz. Fünf Jahre später fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über diesen Lauschangriff statt - und dabei stellten sich die Ankündigungen über seine angeblich ungeheuere Bedeutung als Übertreibung heraus. So kleinlaut und unsicher wie damals vor dem höchsten Gericht hat man Regierungsvertreter und Kriminalisten selten erlebt. Dies ist offenbar eine Erfahrung, an die sich jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angesichts des Getrommels für ein schnelles Online-Durchsuchungsgesetz mit Schrecken erinnert. Die Justizministerin war es nämlich auch, die die hohen Anforderungen an den Lauschangriff, die das höchste Gericht im Urteil des Jahres 2004 formulierte, in ein Gesetz gießen musste. Mit diesem Gesetz hadert jetzt - Jörg Ziercke. Der BKA-Chef murrt, dass der Lauschangriff für die Praxis nicht mehr tauge, weil es dabei so viel zu beachten gebe. Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist. Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt. Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen "aus praktischen Gründen" nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben. [...] 16.02.2007 19:47:04
Rademacherfrank Nachtrag zum Beitr. Sicherheit geht vor Datenschutz
Totalunsinn ist, dass die Beamten die Bevölkerung grundlos überwachen wollen. Es geht um die Kriminellen, Terroristen, Sexualtriebtäter, Kindermörder aber auch gegen die Jenen die antisemitische Parolen von sich geben. Und ganz zum Schluss kommen die Jenen dran die gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Dies zu recht, auch die müssen verfolgt werden. Frank Rademacher
16.02.2007 19:01:14
Olly77 Rademacherfrank und der Schutz vor der Erkenntnis
Ich melde mich ungern zwei Mal, aber gegen so viel betonierte Ignoranz muss ich doch mal die verbale Handgranate schmeißen:
Die Privatsphäre ist ein Grundrecht im Rang eines Verfassungsartikels. Kapiert? Sie kann nicht einfach abgeschafft werden, weil Wichtigmacher und technologische Analphabeten in Personalunion sich davon mehr Sicherheit versprechen. Ist's durchgedrungen?
[...] 16.02.2007 18:43:47
Rademacherfrank Liebe Mitdiskutanten # Sicherheit geht vor Datenschutz
In eigner Sache: Mit dem Kampf gegen den Terrorismus, mit meinem Einsatz für die freie Welt ist es absolut ernst. Da ist nicht ein Millimeter Ironie oder Verstellung dabei.
[...] Abschließend noch mal zum Thema: Sicherheit geht vor Datenschutz und dabei ist es absolut unwichtig ob von Einem unschuldigen, irrtümlich die Unterhose ausgekramt wird. Es darf nicht sein das Ermittlungsbehörden nach einem evtl. Anschlag angeben „wir hätten für Sicherheit sorgen können, wenn dieser Datenschutz nicht gewesen wäre“ Lieber kein Datenschutz als keine Sicherheit.
16.02.2007 17:05:46
Rademacherfrank Wer nichts zu verbergen hat muss auch nichts befürchten
Und genau aus diesem Grund sollten die Ermittlungsbehörden uneingeschränkt ermitteln dürfen. Wie soll der Kampf sonst, gegen den internationalen Terrorismus effektiv bekämpft werden? Auf meinen Artikel mit Henry Boder darf ich hinweisen. Sicherheit geht vor Datenschutz. Sicherheit ist das Fundament unserer Informationsgesellschaft. Um was geht es? Es geht um den Kampf gegen den Terrorismus. Es geht um die Vereidigung der freien Welt. Um dies so effektiv wie möglich für uns alle durch zu führen ist eben auch die überwachung von jedem PC erforderlich. Wer nichts zu verbergen hat kann doch gegen mehr Sicherheit keine Einwendungen haben. Ich finde es völlig in Ordnung, dass alle PC`s auf der ganzen Welt überwacht werden. Man sollte diese Art von überwachung auf sämtliche Kommunikationsgeräte ausweiten, es geht dabei um nicht`s wichtigeres als den Terrorismus zu bekämpfen. Ich bin mir Sicher das die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung meiner Meinung ist. Ich fordere Jeden SZ Leser auf seinen zuständigen Bundestagsabgeordneten zu kontaktieren und ihn aufzufordern schnell ein ordentliches Kommunikations-, PC -und Internetüberwachungsgesetz zu beschließen. Es ist höchste Zeit das auch diese Lücke gegen den Terrorismus und die Menschenverachter geschlossen wird.
16.02.2007 18:09:38
cfranck295 Und in Zukunft?
Im Moment würden solche ÜBerwachungsmittel vielleicht noch "korrekt" eingesetzt, was aber, wenn wir weiter und weiter in einen Überwachungsstaat rutschen (DDR mit moderner Technik)? Wie soll sich dann noch freie Meinungsäußerung entfalten oder Widerstand? Und wird es dann noch einen wie Haribert Prantl geben dürfen, der auf solche Missstände hinweist?
Die Geschichte lehrt uns, dass die Führungselite von Staaten oft ein zunehmendes Kontrollbedürfnis über "ihre" Bürger entfalten, sich selbst gleichzeitg der Kontrolle entziehen und dann darüber wundern, wenn die Argumente wie "Terrorbekämpfung" nicht von allen akzeptiert werden.
Wenn unsere Politiker aus unserem Staat das machen wollen, was wir den Terroristen eigentlich unterstellen tun zu wollen, nämlich ein totalitäres System, dann läuft doch gewaltig was schief!
Und was passiert, wenn ein Computerhacker das Tool missbrauchen? Mir kann keiner weis machen, dass beim BKA oder Innenministerium Software entwickelt würde, die sicher ist. Missbrauch wäre Tor und Tür geöffnet! Und dann: Gute Nacht!
16.02.2007 17:18:53
uli.w. Alles vollkommen unrealistisch
Mit welcher Naivität wird da zu Werke gegangen?
- Beweisnot: Ein Trojaner kann Daten verändern. Dem Betroffenen muss bewiesen werden dass ihm die fraglichen Daten von den Ermittlern nicht untergeschoben wurden. - Das ganze funktioniert sowieso nur unter Windows. Welcher potentielle Terrorist ist so blöd dass er das nicht wüsste? - Kriminalle könnten sich der Bundestrojaner bedienen, die nicht lange unentdeckt bleiben werden. - Macht sich der Benutzer strafbar, wenn er einen heimlich installierten Trojaner löscht? - Machen sich Entwickler strafbar, die Abwehrstrategien entwickeln? Mit welcher Rechtsgrundlage? - 99,99% der zu sichtenden Daten gehen niemanden etwas an, noch nicht einmal die Ermittler.
Noch nie wurde derartig mit Scheuklappen gearbeitet. Das hört sich alles wohlfeil an wird aber so was von in die Hose gehen, selbst mit Vertrauensvorschuss (den sehr viele Menschen trotzdem aus guten Gründen nicht gewähren)
16.02.2007 16:55:19
bubif Frueher April Scherz?
Ich bin ein Bayer der seit ueber 20 Jahren in USA lebt. Ich habe den Artikel mit starker Verwunderung gelesen. Erst hab' ich gedacht es muss ein Aprilscherz sein mit den Wanzen im Computer. Aber meine Verwunderung hat sich in Bestuerzung verwandelt. Das kann doch nicht sein, oder? Selbst dem Herr Bush hier in USA wuerde sowas nicht im Traum einfallen und auch wenn's im einfallen wuerde waeren die Leute und die Medien sofort auf Angriff. Ich finde das Lausch Konzept komplett undenkbar in einer freien Gesellschaft! Wir sind doch nicht mehr in der DDR. Und ein Vertrauensvorschuss fuer Beamte? Bin ich den bloed?!
16.02.2007 16:39:43
Katharina_Knack Prantl!!
Danke, Danke, Danke und nochmals Danke.
Sie sind wahrlich eine Lichtgestalt für den seriösen bürgerlichen Journalismus in Deutschland (zusammen mit Herrn Leyendecker, evtl.) Ich bitte Sie, auch weiterhin ihre Stimme zu erheben und zu mahnen, wenn selbsternannte Verfassungsschützer die Verfassung brechen und Strafverfolger sich am jnormalen Bürger strafbar machen. Man diskutiert und streitet über das achso prolematische Erbe der "Stasi", und kein Wort, außer von ihnen, in den Medien, dass unser heutiger Staat, der Rechtstaat BRD, die Genossen von damals in Sachen Qualität und Quantität überholt hat. Mit freundlichem Gruß. K. Knack.
16.02.2007 16:37:43
Weltenreiter undsoweiter
Und so wird es weitergehen. Der 11.9. dient inzwischen zur Vorlage für jede nur erdenkliche Einschränkung bürgerlicher Freiheit - und viele jubeln noch dazu. Ich weiß gar nicht, warum in Deutschland immer noch so eine Stasi-Hetze betrieben wird - gegen das, was inzwischen in diesem Lande passiert war die Stasi nur ein Trachtenverein.
Aus: "Online-Durchsuchungsgesetz: Der Staat zieht seine Bürger aus" Ein Kommentar von Heribert Prantl (SZ vom 17./18. Februar 2007) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/401/102299/-.- "Großer Lauschangriff" Quelle #2: http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Lauschangriff
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« Last Edit: February 18, 2007, 01:34:10 PM by Textaris(txt*bot) »
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