COMMUNICATIONS LASER #17
May 18, 2012, 07:20:32 AM *
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Author Topic: [Informationsfreiheit... ]  (Read 11591 times)
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« Reply #30 on: March 29, 2010, 09:07:44 AM »

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[...] Laut einem offenen Brief, den Wikileaks-Gründer Julian Assange an ABCnews geschickt hat, werden Mitarbeiter der Whistleblower-Plattform Wikileaks von amerikanischen Geheimdienstlern auf Island beschattet. Dort beraten sie momentan die isländische Regierung bei der Arbeit an einem Datenfreiheitsgesetz.

Wikileaks will grundsätzlich denen zur Seite stehen, die unethisches Verhalten in ihren eigenen Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen. Dafür wurde ein technisches System geschaffen, das eine nicht zurückverfolgbare Veröffentlichung von Dokumenten erlaubt. Das ist einigen ein Dorn im Auge: So machte sich etwa der US-Militärgeheimdienst ACIC Sorgen über die Whistleblower-Plattform und erörterte mögliche Gegenmaßnahme.

Das alleine scheint den Geheimdiensten aber nicht zu reichen. Auch Assange selbst wurde nach seinem Flug zu einer Journalismus-Konferenz in Norwegen die Passagierliste des Fluges zugespielt, auf der zwei Mitarbeiter des "US State Department" aufgeführt waren.

Zuvor war ein jugendlicher isländischer Wikileaks-Freiwilliger von der örtlichen Polizei verhört worden und musste die Nacht in Untersuchungshaft verbringen, obwohl er von seinem Vater begleitet wurde. Der Jugendliche sollte den ehemaligen Journalisten Assange identifizieren, der beim Verlassen eines Fischrestaurants fotografiert worden war. Assange, ein australischer Staatsbürger, flog anschließend nach Norwegen.

Warum er beschattet wird, darüber kann Assange selbst nur spekulieren. In seinem offenen Brief nennt Assange ein Gutachten des US-Militärgeheimdienstes, das von Wikileaks veröffentlicht wurde. Die Echtheit dieses Gutachtens wurde zwischenzeitlich vom Armeesprecher Gary Tallman gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bestätigt.

Ein weiterer Grund könnte die geplante Veröffentlichung eines Videos durch Wikileaks sein, in dem ein Massaker durch US-Soldaten im Irak dokumentiert sein sollen. Das Video wurde Wikileaks zugespielt und wird derzeit auf seine Echtheit überprüft. Es soll am 5. April veröffentlicht werden, wenn die Aufnahme verifiziert werden kann.

Schließlich könnte ein vertraulicher Bericht des US-Botschafters in Island ein Grund für die Beschattung darstellen. Auch dieser Bericht war von Wikileaks veröffentlicht worden. In ihm geht es um Absprachen zwischen US-amerikanischen, isländischen und britischen Behörden über den öffentlichen Umgang mit Finanzdetails, die zum Zusammenbruch des Bankenssystems auf Island führten.

Ob neben der Beschattung von Mitarbeitern der Wikileaks-Initiative weitere Maßnahmen gegen die Initiative geplant sind, ist unklar. Auf der Webseite des Gerüchteportals Gawker gibt es Meldungen, nach denen US-Behörden den Zugang zu Wikileaks für ihre internen Mitarbeiter gesperrt haben.


(Detlef Borchers) / (jk)

Quote
muffpotter, 26. März 2010 12:30

...

Wikileaks scheint alles richtig zu machen; technisch und
organisatorisch! "The Others" bekommen langsam Angst...

Danke Wikileaks!


Quote
26. März 2010 18:15
Ich möchte mal ein Land sehen, daß durch eine Wikileaks-Veröffentlichung...
Heisasa (mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.04)

... "gefährdet" worden wäre. Diese ganze Heimlichtuerei ist ein
Schwertstoß in das Herz von Rechtsstaat und Demokratie. Es ist
eigentlich ein Irrsinn, daß jene, die im Sinne der Demokratie handeln
- nämlich das Volk zu informieren - um ihr Leben fürchten müssen.



Aus: "US-Geheimdienstler folgen Wikileaks-Mitarbeitern" (26.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Geheimdienstler-folgen-Wikileaks-Mitarbeitern-964681.html

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« Reply #31 on: March 31, 2010, 08:43:47 AM »

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[...] BERLIN apn |  Ab 1. April soll Schluss sein mit der jahrelangen Geheimniskrämerei von Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Infoscore und anderen. Verbraucher haben jetzt das Recht, einmal pro Jahr gratis alle über sich gespeicherten Daten abzurufen - und damit zu erfahren, warum etwa ein Handy-Vertrag aus heiterem Himmel abgelehnt wurde, obwohl man gar keine Schulden hat.

Die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes zwingt Unternehmen wie die Schufa, erstmals auch Licht ins Dunkel des streng gehüteten und heftig umstrittenen Scoring-Systems zu bringen. Diese Geheimdaten entscheiden darüber mit, inwieweit Millionen Bürger kreditwürdig sind."Leute, nutzt die neue Auskunftsmöglichkeit und ruft die eigenen Daten präventiv ab", ermuntert Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, zum Handeln.

[...]  Wer falsche Einträge über sich findet, kann Korrektur verlangen und bestenfalls auch Einfluss auf eine bessere Einstufung nehmen, wie Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erläutert.

Die bekannteste Auskunftei in Deutschland ist die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, in Wiesbaden. Allein dieses Unternehmen sammelt und verwaltet Daten über die Zahlungskraft von rund 65 Millionen Bürgern. Kaum jemand, der nicht erfasst ist. Jede Girokonto-Eröffnung wird an die Schufa gemeldet, kein Geld- oder Warenkredit bleibt unbemerkt.

Die Schufa weiß, ob Kunden eine EC- oder Kreditkarte haben, einen Telefonvertrag, Raten- oder Immobilienkredite. Sie weiß, wie hoch die Schulden sind, ob sie ordentlich abbezahlt werden, ob Mahnverfahren laufen, eine Privatinsolvenz oder gar ein Haftbefehl ansteht. Aus den über 370 Millionen Einzeldaten der Bürger werden seit 1996 Punktwerte errechnet, die Scores. Je besser der Wert von 1 bis 1.000, desto kreditwürdiger der Kunde. Sowohl die gesammelten Daten als auch die statistisch berechneten Score-Punkte werden dann weiterverkauft. Abnehmer sind Unternehmen, die die Zahlungskraft ihrer Kundschaft einschätzen wollen und bei Geschäften in Vorleistung gehen. Dazu gehören neben Kreditinstituten Mobilfunkfirmen, Autovermieter, Onlinehändler, Versand- oder Einzelhändler.



Aus: "Schufa muss Geheimdaten rausrücken" (.taz.de, 30.03.2010)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/schufa-muss-geheimdaten-rausruecken/

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« Reply #32 on: December 22, 2010, 11:22:06 PM »

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[...]  Am Wiener Schwarzenbergplatz fand am Mittwochabend eine Solidaritätskundgebung für die Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks statt. Zur Teilnahme an der von Privatpersonen organisierten Kundgebung hatten auch Reporter ohne Grenzen (ROG) Österreich und Amnesty International (AI) Österreich aufgerufen. Nach Angaben der Polizei hatten sich rund 100 Personen ab 18:00 Uhr zu einer friedlichen "Kundgebung für freie Information und gegen staatliche Zensur" am Hochstrahlbrunnen versammelt, die bis 23:00 anberaumt war. Die Veranstalter sprachen von 300 Teilnehmern.

"Reporter ohne Grenzen tritt für den freien Informationsfluss ein, auch für den Schutz der Quellen, ohne die investigativer Journalismus nicht stattfinden kann", erklärte Rubina Möhring, Präsidentin von ROG Österreich. Seit heute werde deshalb die Website von Wikileaks auf der Website von Reporter ohne Grenzen International gespiegelt. "Die Bedrohungen und die Versuche, Wikileaks politisch und finanziell unter Druck zu setzen, widersprechen dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung."

"Wir sehen gerade in diesen Tagen in unserem Nachbarland Ungarn ein erschreckendes Beispiel, wie Medienfreiheit per Gesetz abgeschafft wurde", sagte Möhring. "Wir sehen in Weißrussland, wie kritische Stimmen brutal zum Versummen gebracht werden. Wir sehen im Fall von WikiLeaks, wie international ein Leck in das Recht der Gesellschaft auf Information geschlagen werden soll. Wir leben in einem neuen Informationszeitalter - WikiLeaks ist hier nur ein Beispiel. Solange also WikiLeaks keine Grenzen überschreitet, wird sich Reporter ohne Grenzen für WikiLeaks einsetzen . (red/APA)

Quote
Amuse Gueule
22.12.2010 21:45
Es waren mindestens 350 Teilnehmer!

Ich weiss es, denn ich war dort. Tolle Reden, Schweigeminute für Bradley Manning, super Veranstaltung!



Aus: ""Kundgebung für freie Information und gegen staatliche Zensur"" (22. Dezember 2010)
Quelle: http://derstandard.at/1292462497226/Wikileaks-Solidaritaetsdemo-in-Wien-Kundgebung-fuer-freie-Information-und-gegen-staatliche-Zensur

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« Reply #33 on: April 13, 2011, 09:41:40 AM »

Quote
[...] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die schriftliche Begründung seines Urteils in Sachen "Heise versus Musikindustrie" nachgereicht. Mit der im Oktober 2010 ergangenen Entscheidung hatte das oberste deutsche Gericht bestätigt, dass heise online im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung einen Link zum Hersteller Slysoft setzen darf, der Kopierschutz knackende Software anbietet. Dem BGH-Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen gegen die Musikindustrie vorausgegangen (siehe Dokumentation: "Heise versus Musikindustrie": http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html).

Dem BGH zufolge sind Links im Rahmen der Online-Berichterstattung auf fremde Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst, wenn sie "einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen". Der Grundrechtsschutz umfasse die Meinungs- und Pressefreiheit in sämtlichen Aspekten: "Er erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Meinungsäußerung oder Berichterstattung; zum Recht auf freie Presseberichterstattung gehört gleichfalls neben der inhaltlichen die formale Gestaltungsfreiheit", so der 1. Zivilsenat des BGH. (hob)

Quote
11. April 2011 15:26
Super Sache! Danke!
talonmies (mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.10)

Nicht nur für den ganzen Rechtsstreit, sondern auch für die
ausführliche Diskussion der ganzen Geschichte!


Quote
11. April 2011 15:33
Ein kleiner Privat-Fuzzi mit seinem Forum hätte das nie gepackt...
Harald Friedrich,

Danke heise, für Eure Ausdauer! Und wahrscheinlich für das viele
Geld, das Ihr zumindest vorstrecken musstet. Das zeigt wieder
überdeutlich: Der kleine Privatmann, der vielleicht sein
Mini-Musik-Forum betreibt, hätte sicherlich nie sein Recht bekommen.
Nur weil ihm vorher bereits die Kohle ausgegangen wäre.

Geld regiert die Welt. Von wegen Rechtsstaat. Für den Kleinen steht
sein gesamtes Privatvermögen auf dem Spiel, für die Musikindustrie
ist es nur ein linkes Arschbackenzucken. Danke nochmal für Eure
Geduld und Euren Mut! Das war selbst für heise ein Kampf David gegen
Goliath. Schön, dass es noch Grundrechte zu geben scheint, die das
Recht auf Kommerz übertreffen...

Gruß Harald Friedrich


Quote
11. April 2011 18:07
Das man für den gesunden Menschenverstand...
schmeichler (387 Beiträge seit 28.12.04)

...eine höchstrichterliche Begründung braucht, ist einfach nur
traurig.


Quote
12. April 2011 11:30
Bundesverdienstkreuz!!! KT
24V (104 Beiträge seit 13.06.06)

kt


Quote
12. April 2011 15:18
Ein schwarzer Tag für "Edna Krabappel"
Tomas_HH

hat der Foren-Troll doch nach der BGH-Rechtsprechung keinen
Ansatzpunkt mehr für sein tatsachenverdrehendes Gelaber.

Quote
11. April 2011 16:55
wo zum teufel ist edna, (Editiert vom Verfasser am 11.04.11 um 16:59)
.dot (376 Beiträge seit 14.04.09)

ja, ... edna krabappel

urlaub ? kurz ausser haus ? versunken ? erstickt am letzten bissen ?
heulend unter einer bettdecke ?

lg.

PS. Danke Heise.



Quote
11. April 2011 21:34
Der Weg ist holperig aber es hat sich gelohnt.
3.14159265 (1000 Beiträge seit 20.01.05)

Danke, Thanks, Merci, grazie!

pi



Aus: "Heise vs. Musikindustrie: Begründung des BGH-Urteils gegen Link-Verbot" (11.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Heise-vs-Musikindustrie-Begruendung-des-BGH-Urteils-gegen-Link-Verbot-1225587.html

-.-

http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html

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« Reply #34 on: October 08, 2011, 11:12:36 AM »

Quote
[...] In einer Vergleichsstudie von Gesetzen zur Akteneinsicht in 89 Ländern, die am Donnerstag auf der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Ottawa vorgestellt wurde, schneiden Deutschland und Österreich denkbar schlecht ab. Die Bundesrepublik belegt in der Untersuchung mit 54 von 150 Punkten den fünftletzten Platz, Österreich bildet mit 39 Zählern das Schlusslicht. Die ersten drei Plätze belegen Serbien, Slowenien und Indien. Durchgeführt haben die Analyse die beiden Bürgerrechtsorganisationen Access Info Europe aus Spanien und das in Kanada beheimatete Centre for Law and Democracy. Sie schränken ein, dass die Ergebnisse für einzelne Nationen, zu denen Deutschland und Österreich gehören, noch einer zusätzlichen Bewertung durch nationale Experten harrten. Dabei sei aber kaum mehr von großen Verschiebungen auszugehen.

Die Rangliste basiert auf 61 Indikatoren, die zu Kategorien wie der Reichweite des Informationsanspruchs sowie Ausnahmen davon zusammengefasst wurden. Informationsfreiheitsgesetze jüngeren Datums schützen der Studie zufolge das "Recht auf Wissen" stärker als vergleichbare ältere Regelungen. Von den 20 Ländern mit Ergebnissen über 100 Punkten hätten 18 ihre Gesetze nach der Jahrtausendwende erlassen. Hier seien vor allem die Kontroll- und Durchsetzungsrechte gut ausgeprägt. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das Rot-Grün gegen heftige Widerstände aus der Verwaltung 2005 verabschiedet hatte, bildet laut den Experten eine wenig rühmliche Ausnahme.

Von den Top 20 liegen sieben Ländern in Ost- und Mitteleuropa, fünf in Asien und vier auf den beiden amerikanischen Kontinenten. Mit Finnland hat es nur ein westeuropäisches Land gerade noch in die Führungsriege auf Platz 18 geschafft. Die Umsetzung vieler der vergleichsweise jungen Gesetze auf den oberen Rängen in den Behördenalltag müsse aber noch beobachtet werden, meinen die beiden Organisationen. Insgesamt gebe es noch "großen Raum für Verbesserungen", da über zwei Drittel der untersuchten Länder im Mittelfeld rangierten.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat die Veröffentlichung der Studie zum Anlass genommen, der hiesigen Politik ins Gewissen zu reden. Deutschland müsse endlich zu den Staaten aufschließen, "die dem freien Informationszugang hohe Priorität einräumen", betonte Schaar. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz enthalte eine Vielzahl Ausnahmeregelungen, nach denen staatliche Stellen die Herausgabe von Informationen verweigern können. Diese Bestimmungen müssten überprüft und eingeschränkt werden.

Erfreut zeigte sich Schaar, dass die Konferenz in Kanada seinen Vorschlag für eine Entschließung angenommen habe. Darin wird Transparenz als "unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie" bezeichnet. Sie stärke das Vertrauen der Bürger in die Arbeit nationaler und internationaler Einrichtungen und leiste einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Korruption. Das Recht auf Information sei in nationalen Gesetzen zu verankern; bereits bestehende Informationszugangsrechte müssten weiter ausgebaut werden. Verwundert reagierte Schaar darauf, dass es die Bundesregierung bisher versäumt habe, der jüngst unter Federführung der USA und Brasiliens gestarteten "Open Government Partnership" beizutreten. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Studie: Deutschland und Österreich weit hinten bei der Informationsfreiheit" (07.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Deutschland-und-Oesterreich-weit-hinten-bei-der-Informationsfreiheit-1357424.html

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