COMMUNICATIONS LASER #17
May 18, 2012, 07:19:38 AM *
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News: LASER#17 | TEXT MEMORY UNIT | ZITAT MONTAGEN | TEXT DATENBANK
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Author Topic: [Peer-to-Peer (P2P)... (Filesharing)]  (Read 5988 times)
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« Reply #30 on: April 13, 2008, 10:28:45 AM »

Quote
[...] Der neue Auskunftsanspruch

Für den neuen Auskunftsanspruch gelten die folgenden Bedingungen (§ 101 UrhG):

   1. Es muss eine Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ vorliegen. Das ist der Fall, wenn Ziel der Handlung die Erlangung eines „unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils“ ist. Das Herunterladen von Werken für den eigenen Privatgebrauch ist keine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen (z.B. Bereitstellung einer großen Zahl von Musikstücken in Tauschbörsen) wie auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

   2. Ist zur Auskunfterteilung die Verwendung von Verkehrsdaten erforderlich, setzt der Auskunftsanspruch eine richterliche Anordnung voraus. Dies gilt insbesondere in Tauschbörsenfällen, wenn der Internet-Zugangsanbieter Auskunft darüber erteilen soll, welcher seiner Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte, dynamisch vergebene IP-Adresse genutzt hat. Die Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu den einzelnen Kunden ist ein Verkehrsdatum, weil sie „bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes“ anfällt (§ 3 Nr. 30 TKG). Die richterliche Anordnung muss der Rechteinhaber beantragen und dafür 200 Euro zahlen (§ 128c KostO). Diese Gebühr kann er später von dem Rechtsverletzer ersetzt verlangen.

   3. Internet-Zugangsanbieter dürfen zur Erteilung solcher Auskünfte keine auf Vorrat gespeicherten Daten verwenden (§ 113b TKG). Leider sind Internet-Zugangsanbieter bisher verbreitet der Meinung, sie seien aus § 100 TKG zu eigenen Zwecken – zur Missbrauchsahndung – berechtigt, für sämtliche Kunden eine Woche lang zu speichern, mit welcher IP-Adresse sie wann das Internet genutzt haben. Das widerspricht dem Gesetz (§ 96 TKG) und dem Urteil des Landgerichts Darmstadt im Fall Voss gegen T-Online, ebenso der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es entspricht aber der Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Staatsanwaltschaften, des Amtsgerichts Bonn und einer nicht rechtskräftigen, späteren Entscheidung des Landgerichts Darmstadt. Daher müssen Internetnutzer damit rechnen, dass ihr Provider Dritten Auskunft über ihre Identität erteilt, wenn die beanstandete Handlung nicht länger als eine Woche zurück liegt. Um das zu verhindern, sollten sie gegen ihren Zugangsanbieter auf Unterlassung klagen. Eine solche Klage hat nach meiner Einschätzung hohe Erfolgsaussichten.

Der neue Auskunftsanspruch schränkt die schon bisher bestehenden Zugriffsmöglichkeiten der Rechteinhaber nicht ein: Diese können bei der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Angabe der IP-Adresse des Tauschbörsennutzers Strafanzeige erstatten (§ 106 UrhG). Als Opfer der Straftat können sie anschließend die Ermittlungsakte einsehen (§ 406e StPO).

Die Staatsanwaltschaft ermittelt zumeist die Identität des betroffenen Nutzers. Staatsanwaltschaften haben nach § 113 TKG nämlich einen uneingeschränkten Anspruch auf Auskunfterteilung über die Identität von Internetnutzern. Die Zugangsanbieter müssen zur Auskunftserteilung auch Vorratsdaten nutzen (§ 113b TKG). § 113 TKG ist wohl mit der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung nicht eingeschränkt worden. Das Gericht hat zwar entschieden, dass Vorratsdaten nach § 100g StPO einstweilen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten (§ 100a StPO) herausgegeben werden dürfen. Eine Auskunfterteilung nach § 113 TKG über die Identität von Internetnutzern (Bestandsdaten) unter Verwendung von Vorratsdaten bleibt aber nach § 113 TKG zur Verfolgung jeglicher Bagatelldelikte und sogar Ordnungswidrigkeiten zulässig. Mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung müssen Internet-Zugangsanbieter den Staatsanwaltschaften somit künftig sechs Monate lang Auskunft über den Nutzer einer IP-Adresse erteilen. Bisher war dies aufgrund der Löschungspraxis der Provider nur maximal eine Woche lang möglich. Hiergegen hilft nur die Verwendung eines Anonymisierungsdienstes oder Proxys.

Ein kleiner Teil der Gerichte und Staatsanwaltschaften versperrt den Rechteinhabern neuerdings den Weg, über eine Strafanzeige und Akteneinsicht die Identität von Tauschbörsennutzen auszuforschen (Heise-Meldung: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing--/meldung/105888). Diese Haltung hat sich aber bislang noch nicht durchgesetzt.

Insgesamt ist die Beschränkung des neuen, direkten Auskunftsanspruchs auf gewerbliche Rechtsverletzungen als Erfolg anzusehen, wenngleich der Auskunftsanspruch als solcher weiterhin abzulehnen ist. Das schwerere Problem liegt aber nicht in dem Auskunftsanspruch, sondern in der Vorratsdatenspeicherung. Wäre die Aufzeichnung von Kommunikationsdaten auf das erforderliche Maß begrenzt, liefen sämtliche Zugriffsmöglichkeiten leer und würde wieder eine vertrauliche Kommunikation möglich. Eine Überwachung und Auskunfterteilung im Fall eines konkreten Verdachts mag in Grenzen angehen, nicht aber eine anlasslose Aufzeichnung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung.

Abmahnkosten

Anwaltliche Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung dürfen künftig maximal 100 Euro kosten (§ 97a Abs. 2 UrhG), wenn

   1. es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt,
   2. ein einfach gelagerter Fall vorliegt,
   3. eine nur unerhebliche Rechtsverletzung abgemahnt wird und
   4. die Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.


Ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ ist nach der Rechtsprechung bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegeben, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszweckes dienen. Eine Gewinnerzielung ist nicht erforderlich, nicht einmal ein Handeln gegen Entgelt. Für die Annahme eines Handelns im geschäftlichen Verkehr kann es daher ausreichen, wenn die Rechtsverletzung auf einer Homepage erfolgt, auf der bezahlte Werbebanner eingeblendet sind oder entgeltliche Dienste angeboten werden.

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die Begrenzung der Abmahnkosten insbesondere in den folgenden Fällen gelten:

    * Öffentliche Zugänglichmachung eines Stadtplanausschnitts der eigenen Wohnungsumgebung auf einer privaten Homepage ohne Ermächtigung des Rechtsinhabers,
    * Öffentliche Zugänglichmachung eines Liedtextes auf einer privaten Homepage, ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermächtigt zu sein,
    * Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber.

Auch wenn die Abmahnung in diesen Fällen nur 100 Euro kosten darf, kann der Rechteinhaber zusätzlich Erstattung der Lizenzgebühr verlangen, die für eine Erlaubnis zu zahlen gewesen wäre. Die Lizenzgebühr kann sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

Insgesamt ist daher weiterhin zu raten, nur Werke unter CreativeCommons-Lizenz weiter zu verwenden. Um das zu ermöglichen, sollten möglichst viele Menschen ihre Homepage und Werke unter eine solche Lizenz stellen. Bei den Texten auf daten-speicherung.de ist dies der Fall.


Aus: "Der neue Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverstößen" Von Patrick Breyer (11. April 2008 um 9.57 Uhr · Abgelegt unter Datenschutz im Privatsektor, Internet-Zugangsprovider, Juristisches, Metaowl-Watchblog)
Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.php/der-neue-auskunftsanspruch-der-unterhaltungsindustrie-bei-urheberrechtsverstoessen/


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« Reply #31 on: April 29, 2008, 02:51:25 PM »

Quote
[...] Filesharer haben schnelle Rechner - Polizisten nicht ….

29. April 2008

Bitte auch unser Update am Ende dieser Meldung beachten.

Im Rahmen der mehr als 1.000 von uns betreuten Filesharing-Verfahren haben wir ja schon so einiges erlebt. Heute aber fiel uns ein besonders interessantes Exemplar einer Ermittlungsakte in die Hände. Zur Ausgangssituation: Ein Mandant ist beim Filesharing erwischt worden, die Polizei durchsucht seine Wohnung, findet seinen Rechner und entdeckt dort etwa 3500 Musikstücke, die der Mandant angeboten haben soll. Gegen den Mandanten wird ein Strafbefehl erlassen - rund 65 Tagessätze a 40 € ( = 2600 €) soll er zahlen, der Computer soll eingezogen und verwertet werden.

Ohne Einschaltung eines Anwaltes gibt der Mandant die Tat zu und beugt sich seinem Schicksal (was übrigens keinem Filesharer zu empfehlen ist). Erst als die Kanzlei Rasch im Zivilverfahren nun weitere 10.000 € von ihm verlangt, werden wir eingeschaltet. Soweit so gut. Das Besondere an dem Fall ist aber, dass der Mandant einen sehr schnellen Rechner hat(te), der so im Polizeialltag offenbar noch nicht aufgetaucht ist. Es handelt sich um den Medion “MED MT 380″ (incl. gültiger Windows XP Lizenz !), auf den die Polizeibeamten offenbar “scharf” sind. Jedenfalls liest sich so der Verwertungsvorschlag der zuständigen Staatsanwaltschaft, den wir nachfolgend zitieren:

Quote

    Verwertungsvorschlag:

    Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen

    Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.

    Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.

    Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium […], Dezernat 4.2 zu beantragen. […]


Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen. Die Geschichte ist damit doppelt traurig: Traurig ist, dass der Mandant mit 65 Tagessätze absolut überzogen bestraft worden ist. Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff “Beschaffungskriminalität” bald neu definiert werden… ;-)

Den gesamten Verwendungsvorschlag gibt es hier als pdf

Update: Wegen der vielen Nachfragen hier noch der Hinweis: Der beschlagnahmte Rechner wurde in der Winteraktion 2005 bei Aldi erworben. Bei der angesprochenen Staatsanwaltschaft handelt es sich um die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Das Eigentum an eingezogenen Gegenständen geht in Deutschland nach der Einziehung auf den Staat über, wie ein Blick in unser Strafgesetzbuch beweist:

    § 74 StGB
    Voraussetzungen der Einziehung

    (1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.

    (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
    1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
    2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.

    (3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.

    (4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.

    § 74e StGB
    Wirkung der Einziehung

    (1) Wird ein Gegenstand eingezogen, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über.

    (2) Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen. Das Gericht ordnet jedoch das Erlöschen dieser Rechte an, wenn es die Einziehung darauf stützt, daß die Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2 vorliegen. Es kann das Erlöschen des Rechts eines Dritten auch dann anordnen, wenn diesem eine Entschädigung nach § 74f Abs. 2 Nr. 1 oder 2 nicht zu gewähren ist.

    (3) § 73e Abs. 2 gilt entsprechend für die Anordnung der Einziehung und die Anordnung des Vorbehalts der Einziehung, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig ist.

Update 2: Vielleicht für den einen oder anderen auch ein guter Hinweis; der Staat versteigert oftmals die beschlagnahmten Tatobjekte bzw. Hehlerware auf seiner eigenen Versteigerungsplattform. Da die Auktionen dort aber offenbar nicht so gut laufen, hat das Sächsische Justizministerium im August 2007 beschlossen, Hehlerware künftig bei ebay einzustellen.
Autor:    Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
Stichwörter: Abmahnung, Filesharing



Aus: "Filesharer haben schnelle Rechner - Polizisten nicht…" Von Christian Solmecke (29. April 2008)
Quelle: http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/421/filesharer-haben-schnelle-rechner-polizisten-nicht/

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« Reply #32 on: April 30, 2008, 08:42:17 AM »

Quote
[...] In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08) entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.

Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".

Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist".

Dabei berücksichtigte das Gericht, dass es einen "Anscheinsbeweis", wie ihn Abmahnanwälte in ihren zivilrechtlichen Ansprüchen geltend machen, im Strafprozessrecht nicht gibt. Dort gilt nach Art. 6 Abs.2 EMRK vielmehr die Unschuldsvermutung. "Es ist jedoch", so der Wortlaut des Beschlusses, "nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Als für den Abwägungsvorgang relevant erachtete das Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei den urheberrechtlich geschützten Werken, für die der Klägeranwalt Rechtsverletzungen geltend machte, um Pornofilme handelte. Solche Werke dienen dem Gericht zufolge "der sexuellen Neugier und Befriedigung der jeweiligen Betrachter", weswegen eine Offenlegung von Nutzerdaten "ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers" eingreift.

Auch das Landgericht Saarbrücken hatte in einem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einer zwar wesentlich kürzeren aber ähnlichen Begründung entschieden, dass bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund von Filesharing-Vorwürfen keine Akteneinsicht zu gewähren ist. (pem/Telepolis)




Quote
29. April 2008 14:20
Meine Empfehlung an die Pornoindustrie: Ein offener Brief an Frau Merkel...
Der fliegende Ferdinand (29 Beiträge seit 09.01.06)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Geschlechtsverkehr vor der Kamera ist gut fürs Wachstum in
Deutschland!
...
Durch die illegale Verbreitung von Pornographie im Internet entsteht
unserer Kultur- und Kreativwirtschaft jährlich ein Schaden in
Milliardenhöhe.
...
Schon heute und auch in Zukunft ist der Verkauf und Verleih von
Pornos ein Motor für stetiges Wachstum und Wohlstand in Deutschland.
...
Deshalb bitten wir Sie: Nehmen Sie sich dieses Themas an und machen
Sie es zur Chefsache. Denn während etablierte Künstler noch von den
Erfolgen der Vergangenheit zehren können, trifft die
Internetpiraterie vor allem junge Nachwuchstalente. Langfristig wird
so die kulturelle und kreative Vielfalt in unserem Land abnehmen und
wir verspielen eine unserer wichtigsten Zukunftsressourcen.


[http://www.heise.de/bilder/106992/0/1]

Quote
29. April 2008 15:46
Schäbig! Und die Porno-Industrie geht derweil den Bach runter
Alles aufklappen (81 Beiträge seit 31.01.06)

Kein Geschäftsbereich hat unter dem illegalen Tauschen von
geschützten Inhalten mehr zu leiden als die Porno-Industrie. Die
Umsätze sind derart eingebrochen, dass die Darsteller inzwischen auf
eigene Kosten am Drehort erscheinen müssen. Die Gagen sind so gering,
dass die Akteure seit geraumer Zeit darauf angewiesen sind, ihr
Einkommen weitestgehend auf dubiosen Porno-Messen zu verdienen, wo
sie sich vom Publikum bisweilen begrabschen lassen müssen -
entwürdigend!

Auch die Herstellung hochwertiger Porno-Produktionen muss zukünftig
gesichert bleiben. Außerdem steht den Darstellern ein faires
Einkommen für ihre Schauspielkunst zu - gleiches Recht für Alle.



Aus: "Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen" (29.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-bei-Filesharing-Vorwuerfen--/meldung/107175

-.-

Kontextuales Textrauschen:
    
[Lobbyismus vom feinsten... (Notiz, BRD, Merkel, MI)] « Reply #55 on: April 27, 2008, 12:05:15 PM »
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Künstlern Unterstützung im Kampf gegen illegale Kopien aus dem Internet zugesagt.
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,46.msg3207.html#msg3207

« Last Edit: April 30, 2008, 08:54:27 AM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #33 on: May 08, 2008, 11:09:12 AM »

Quote
[...] Valence Media, die Betreiber der Torrent-Suchmaschine TorrentSpy, müssen wegen Copyright-Verletzungen 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz an die US-Filmindustrie zahlen. Dies entschied das Bundesbezirksgericht in Los Angeles laut einer Mitteilung der Motion Picture Association of America (MPAA). Außerdem darf Valence Media künftig keine Torrent-Suchmaschine mehr betreiben. Die TorrentSpy-Website ist bereits seit gut einem Jahr nicht mehr am Netz.

MPAA-Mitgliedsunternehmen hatten Anfang 2006 einige P2P-Verzeichnisse verklagt, darunter auch TorrentSpy. Dessen Betreiber wollten nicht klein beigeben und erhielten dabei Unterstützung der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie begründeten ihren Antrag auf Klageabweisung damit, dass auf TorrentSpy selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material vorgehalten werde.

Außerdem wehrten sich die Beschuldigten dagegen, Daten zum Besucherverkehr auf der TorrentSpy-Website aufzeichnen zu müssen und der MPAA auszuhändigen. Administratoren der Website hatten unter Eid ausgesagt, dass IP-Adressen der Nutzer nicht verfügbar gemacht werden könnten. Allerdings hatten Moderatoren des TorrentSpy-Forums bereits im Frühjahr 2006 eingeräumt, dass IP-Adressen aufgezeichnet werden könnten. Das Gericht kam im Dezember 2007 zu dem Schluss, die TorrentSpy-Betreiber hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet. Sie seien für für Copyright-Verletzungen verantwortlich.

In der Zwischenzeit wurde nur noch über die Höhe der Schadenersatzsumme verhandelt. Die Filmindustrie feiert das nun ergangene Urteil als einen "wichtigen Sieg für die großen Hollywood-Studios". Die Höhe des Schadenersatzes sei ein eindeutiges Zeichen, dass derlei Angebote illegal seien. In dem Verfahren ging es um etwa 3700 Torrent-Dateien, für die rechnerisch jeweils ein Schadenersatz von rund 30.000 US-Dollar fällig werden. (anw/c't)

Quote
8. Mai 2008 11:05
Endlich mal Gerechtigkeit
HoChiMin (308 Beiträge seit 08.04.08)

Aber diese verlogenen Beweisvernichter (ha ha wie blöd muss man sein
um zu behaupten IP Addressen nicht aufzeichen zu können - sie wollen
es einfach nicht)
sollten sich nicht mit einem Chapter 11 und ein paar tausend US$
Verlust der eigeneinlage ihrer Ltd. davonkommen. Alleine für diese
Aussage gehörten sie wegen Falschaussage (war's gar ein Meineid? -
das gibt pauschal drei Jahre) in den Knast.

Und schön das die EFF jetzt kräftig Anwaltskosten zahlen muss.

...



Quote
8. Mai 2008 11:28
In World-Trade-Centern gemessen...
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

110 Millionen $...  Bei 200$ Schadensersatz pro versehentlich
getötetem Afghanischen Zivilisten ist das verlinken auf
"Raubkopierer" also so schlimm wie das Töten von 550.000 Menschen...

Das verlinken auf 3700 "Raubkopierer" entspricht also 211
World-Trade-Centern...

Jeder einzelne Link entspricht 150 Menschenleben oder 12,6
World-Trade-Center Etagen

Moment mal... demzufolge müsste Osama Bin Laden eigentlich mit einer
Geldstrafe von 520.400$ davonkommen... Warum versteckt der sich
eigentlich? ich meine wenn nur jeder 150. der Opfer (also 18 Stück)
selbst eine Raubkopie besessen hat, haben die USA nach dieser
Rechnung durch die Anschläge sogar noch PLUS gemacht! Am Ende zahlen
die dem noch was drauf!





Aus: "TorrentSpy-Betreiber müssen 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen" (08.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/TorrentSpy-Betreiber-muessen-110-Millionen-US-Dollar-Schadenersatz-zahlen--/meldung/107605

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« Reply #34 on: May 27, 2008, 08:12:14 AM »

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[...] Wegen seiner Weigerung, gegen Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsen zu ermitteln, ist der Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Schoß werde wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung ermittelt, bestätigte ein Sprecher des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts am Montag einen Bericht der Neuen Rhein Zeitung. Nach Bekanntwerden der Linie der Wuppertaler Ermittlungsbehörde waren Strafanzeigen gegen den Ermittler eingegangen.

Es zeichne sich aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Schoß ab, ergänzte der Sprecher auf Anfrage. Zur Haltung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft könne es zwar abweichende Rechtsmeinungen geben. Ein strafrechtlicher Vorwurf erwachse daraus aber nicht. Die Wuppertaler Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele-Industrie missbraucht. Die Ermittlungen seien "nicht mehr verhältnismäßig".

Tausende Strafanzeigen wurden von den Behörden in den vergangenen Wochen abgewiesen. Zwar verletze das Herunterladen von Musik oder Filmen das Urheberrecht, dies sei aber keine gravierende Straftat. Den Rechte-Inhabern gehe es nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die Namen der Nutzer, die sie für Abmahnungen verwenden, hatte ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Haltung der Behörde begründet. Auch andere Juristen, etwa in Schleswig-Holstein oder dem Saarland, sehen das inzwischen so. (dpa) / (vbr/c't)


Quote
26. Mai 2008 21:12
Komisch, am 28. März wollte Heise dazu noch keine News raus geben
Wakko (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Ich hatte Heise angeschrieben und die meinten, dass Sie Gravenreuths
Selbstinszenierung keine Plattform geben wollen.

Wakko




Aus: "Filesharing: Ermittlungen gegen Wuppertaler Staatsanwalt" (26.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Filesharing-Ermittlungen-gegen-Wuppertaler-Staatsanwalt--/meldung/108489

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« Reply #35 on: July 01, 2008, 08:29:24 AM »

Quote
[...] Zwischen 2003 und 2005 war elitetorrents.org einer der größten BitTorrent-Tracker. Am 25. Mai 2005 veranlasste das US-Justizministerium die Schließung der Webseite und übernahm die Kontrolle über die Webserver. Nun sind die Geschworenen in dem Verfahren gegen den Elite-Torrents-Administrator Daniel Dove zu einer Einigung gekommen: Wie das Department of Justice mitteilte, befanden die Geschworenen den Angeklagten der Konspiration zu schwerer Urheberechtsverletzung für schuldig.

Über Elite Torrents waren urheberrechtlich geschützte Werke meist schon erhältlich, bevor sie in Geschäften zu kaufen oder in Kinos zu sehen waren. Bekanntestes Beispiel dürfte Star Wars Episode III: Revenge of the Sith gewesen sein, der bereits Stunden vor der Erstaufführung zum Download bereitgestanden haben soll. Innerhalb von 24 Stunden sei er mehr als 10.000 Mal heruntergeladen worden.

Die Urteilsverkündigung ist für den 9. September angesetzt; Dove drohen bis zu zehn Jahre Haft. Seine Co-Administratoren Grant T. Stanley und Scott McCausland bekannten sich bereits im September 2006 schuldig. Beide wurden zu jeweils fünf Monaten Gefängnis mit anschließender Bewährungsstrafe verurteilt. (vza/c't)
Quote
30. Juni 2008 10:58
Bekenne mich auch schuldig!
Lena X (870 Beiträge seit 15.08.07)

Könnte wetten die Geschworenen haben selbst gesaugt wie die Deppen -
dabei allerdings nicht wirklich nachgedacht und ständig dieses
bedrückende Gefühl gehabt, etwas Verbotenes zu tun. Und an diesem
scheiss Gefühl sind natürlich die Betreiber dieser Seiten schuld!
Muss man dicht machen damit sie anständige Bürger nicht in Versuchung
führen!

Die Alternative wäre natürlich das Denken.
Wenn sich 90% der Bevölkerung für Schuldig bekennt, dann müsste das
in einer angeblichen Demokratie reichen um bestehende Gesetze zu
ändern.
Und jetzt komm mir keiner mit "Superstars müssen doch auch leben" -
ich hab im gerade vergangenen Monat genau 3 CDs gekauft. Gruppen die
hier Musik gemacht haben und im Anschluss ihre 100% independent CDs
ohne Kopierschutz verkauften:
http://www.hannahpearl.com/
http://www.makana-movement.de/

Auch Filesharer geben Geld für "Content" aus. Nur Sony-BMG und
Konsorten gehen dabei leer aus. Aber damit kann ich leben.


Quote
30. Juni 2008 11:01
Konspiration zu schwerer Urheberechtsverletzung (Editiert vom Verfasser am 30.06.08 um 11:03)
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)

> Zwischen 2003 und 2005 war elitetorrents.org einer der größten
> BitTorrent-Tracker.

Ein _Tracker_ - die Betreiber haben also höchstens mittelbar zu
Urheberrechtsverstößen beigetragen.
Entsprechend hat man wohl auch ein wenig Straftatbestände
konstruiert, um mal "ein Exempel statuieren" zu können, denn was
genau ist denn bitte "Konspiration zu schwerer
Urheberechtsverletzung"?

Insgesamt liest sich die Meldung auf USDOJ.GOV seltsam und verworren
und ich bin nach der Lektüre nicht wirklich klüger.

| Elite Torrents used BitTorrent peer-to-peer (P2P) technology to
| distribute pirated works to thousands of members around the world.

Hm, hm... sie haben nun mal nichts selbst verteilt, sondern eher so
etwas wie einen Teil der dafür notwendigen Infrastruktur
bereitgestellt.

| Dove was an administrator of a small group of Elite Torrents
| members known as "Uploaders" [who had very high-speed Internet
| connections], who were responsible for supplying pirated content to
| the group.
| Dove operated a high-speed server, which he used to distribute
| pirated content to the Uploaders.

Also was jetzt:
1. Dove wirbt "Uploader" mit schnellen Zugängen an (50x schneller als
"reguläre"?), die Werke (Filme, Software, ...) im Gepäck hatten und
macht diese über seinen Tracker verfügbar.
2. Dove hatte "high-speed server" und hat von diesen Werke an die
"Uploader" verteilt.

Ein einziges Durcheinander...

Gab es zentrale Personen, die Inhalte geliefert haben und in welchem
Verhältnis stand Dove zu diesen? Er hat sie "geworben", doch was
bedeutet das? Ist das die "Konspiration"?
Hat Dove selbst Material besorgt oder verteilt oder verfügbar
gemacht?

Klare Beschreibung und Abgrenzungen zwischen den Tätigkeiten der
einzelnen Personen fehlen mir hier und so kann ich auch überhaupt
nicht einschätzen, wieso Dove nun zehn Jahre Gefängnis erwarten
könnten, während Co-Administratoren zu fünf Monaten verurteilt
wurden.

[Edit: Grammatikwirrwarr beseitigt]


Quote
30. Juni 2008 12:59
Verurteilung wegen VERTEILUNG und UPLOAD
Pandur2000 (601 Beiträge seit 01.03.04)

Lest doch mal...

"The jury was presented with evidence that Dove was an administrator
of a small group of Elite Torrents members known as "Uploaders," who
were responsible for supplying pirated content to the group.

Die Jury wurde mit Beweisen konfrontiert, dass Dove als der
Administrator einer kleinen Gruppe von Elite Torrent-Mitgliedern, als
"Uploader" bekannt, die dafür verantwortlich waren, raubkopierten
Inhalt an die Gruppe bereitszustellen, tätig war."

The evidence also showed that Dove operated a high-speed server,
which he used to distribute pirated content to the Uploaders.

Die Beweise zeigten außerdm dass Dove einen High-Speed-Server
betrieb, dn er dafür benutzte, raubkopierte INHALTE an die Uploader
zu verteilen."

Es geht hier also nicht um das Bereitstellen von Torrent-Links,
sondern um die Bereitstellung der entsprechenden Dateien. Sprich, die
Jungs waren als Releaser tätig. Dass das, gerade bei Filmen die noch
nicht mal Premiere hatten, höchst illegal ist (und meiner Meinung
nach unnötig), das muss man nicht bestreiten.


Quote
30. Juni 2008 11:19
Im Namen der Lobbyverbände...ääh, des Volkes verkünde ich folgendes Urteil ;-) kt
His.Dudeness (137 Beiträge seit 04.02.06)

kt



Aus: "P2P: Geschworene befinden Administrator von Elite Torrents für schuldig" (30.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/P2P-Geschworene-befinden-Administrator-von-Elite-Torrents-fuer-schuldig--/meldung/110187

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« Reply #36 on: October 17, 2008, 11:32:03 AM »

Quote
[...] Der Anwalt Dieter Fussenegger von der Vorarlberger Kanzlei bestätigte gegenüber ORF.at den Versand der Schreiben: "Es trifft zu, dass wir Urheberrechtsverletzungen über Auftrag unserer Mandanten anwaltlich geltend machen." Bei dem in den Briefen geforderten Betrag von 790 Euro handle es sich um eine Pauschale, die Ansprüche der Rechteinhaber nach dem Urheberrechtsgesetz, die Kosten der Beweissicherung sowie die Anwaltskosten abdecken soll.

Die Urheberrechtsverletzungen wurden laut Fussenegger von einem von den Mandanten der Kanzlei beauftragten Software-Unternehmen erfasst und ausgewertet. Als Auftraggeber nannte der Anwalt Medien- und Software-Unternehmen.

Laut "Format" sind von den Schreiben bisher ausschließlich Kunden der Telekom Austria [TA] betroffen. Die Telekom Austria berief sich in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Magazin auf "eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz, auch ohne richterlichen Beschluss oder staatsanwaltlichen Auftrag Auskunft über die Stammdaten ihrer Kunden [Anm.: Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Inhaber einer IP-Adresse war] geben zu müssen".

Gegenüber ORF.at sagte TA-Sprecher Martin Bredl, dass im Jahr 2005 eine Urteil des Obersten Gerichtshofs [OGH] ergangen sei, das die Telekom Austria bei Urheberrechtsverletzungen zur Herausgabe der Daten an Rechteinhaber zwinge. Die TA habe sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Richterspruch gewehrt, sagte Bredl: "Aufgrund des Urteils sind wir jedoch gezwungen, die im Urheberrecht vorgegebene Herausgabe durchzuführen."

Ob in solchen Fällen Urheberrecht vor Datenschutz geht, ist nach Meinung von Rechtsexperten jedoch in der Schwebe. Der OGH hatte diese Frage 2007 in einem Verfahren einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Internet-Anbieter an den Europäischen Gerichtshof [EuGH] weitergegeben. Eine Entscheidung steht noch aus.

"Wenn jemand Auskunft gibt, dann gibt er freiwillig Auskunft", sagte der Salzburger Richter Franz Schmidbauer, der die Website Internet4Jurists betreibt, zu ORF.at. Seiner Meinung nach besteht derzeit keine zivilrechtliche Auskunftspflicht für Provider.

Quote
Deutsche Zustände?
reistidis, vor 8 Stunden, 39 Minuten
Auch auf die Gefahr hin, daß manche hier meine Bedenken wieder als unbegründet abtun:
Das Geschäftsmodell der angelaufenen Abmahnwelle
in Österreich wurde praktisch unverändert aus Deutschland importiert.
Allerdings hat in Deutschland die Politik bereits reagiert und gegen den
Abmahnmahn die Notbremse gezogen. Daher weichen jetzt manche
findige Unternehmer nach Österreich aus, hier finden sie aufgrund
unklarer gesetzlicher Bestimmungen einen richtiggehenden Selbstbedienungsladen vor.

Es geht hier nicht mehr um das Behandeln von einzelnen Fällen, es ist
eine Systemantwort dringend nötig, d.h. die Politik ist gefordert.

Für die Skeptiker, die meinen: "ja, aber in Österreich läuft das alles
ganz anders und ist außerdem rechtlich völlig in Ordnung..."
noch ein Ausschnitt aus der angesehenen
Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Thema:

...Pervertiert wird das System jedoch inzwischen durch eine zwar immer noch kleine, aber höchst effiziente Truppe von Abmahn-Anwälten, die das Internet systematisch nach Rechtsverletzungen durchsuchen. Nicht selten gehen sie bei ihren Geschäften den umgekehrten Weg: Nicht der Mandant wendet sich an eine Kanzlei seiner Wahl, sondern der Advokat sucht sich einen geeigneten Auftraggeber, um seinen Fund mit Hilfe von kostensparenden Satzbausteinen in bares Geld umzuwandeln.
Der Verdacht, dass dabei nicht alles nach den guten Sitten der Anwaltschaft läuft, liegt nahe: Es scheint schwerlich vorstellbar, dass sich ein Mandant über die horrenden Gebühren zu dem angegebenen Streitwert von oft 50.000 Euro eine verbindliche Rechnung ausstellen lässt, nur damit sein Anwalt die Summe wegen Lappalien vom mutmaßlichen Rechtsverletzer eintreiben kann. Advokaten, die missbräuchlich mit Abmahnungen um sich werfen, droht von den Rechtsanwaltskammern meist nur eine Rüge, die von so manchem sanktionierten Juristen auch noch als Trophäe an die Wand gepinnt wird.
Deckelung der Gebühren bei 100 Euro ist überfällig
Der Weg der SPD-Ministerin, die Gebühren für Anwälte bei 100 Euro zu deckeln, ist deshalb zwar ungewöhnlich, aber überfällig. Die Auswüchse zeigen deutlich, dass die bisherigen Instrumente insbesondere der Rechtsprechung nicht ausreichen, um dieses sittenwidrige Geschäftsmodell auszutrocknen. Es darf nicht allein den Gerichten überlassen werden, ob sie Missbrauch erkennen und in ihrem Urteil berücksichtigen.
Gewiss: Die Zeche zahlt der Urheber, der in einfach gelagerten Fällen bald nicht mehr eine so imposante Drohkulisse aufbauen kann. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass künftig scharenweise Internetbegeisterte die Urheberrechte anderer sehenden Auges zu ihren Gunsten ausschlachten und im Schutz der Kostenbegrenzung eine unerfreuliche Abmahnung in Kauf nehmen. Immerhin gilt sie ausschließlich für einmalige, unerhebliche Verstöße, bei denen eine solche Beschränkung der Urheberrechte eher zu verschmerzen ist....




Quote
Crashkurs Abmahnwahn
reistidis, vor 10 Stunden, 19 Minuten
Hier für alle neu Hinzugekommenen eine kleine Einleitung zum Thema:

Die Sache mit den Urheberrechtsverletzungen wird bloß vorgeschoben um
schnell an möglichst viel Geld zu kommen. Daß mit dieser Abzocke irgendwelche
Rechtsverstöße geahndet bzw. verhindert werden sollen ist eine reine Verarschung.
Wenn dem so wäre, müßten zuallererst die Internetspitzel jene User ermitteln, die
die abgemahnten Dateien als erste in Umlauf bringen. Aber anscheinend schaffen die das nicht...
Macht aber nichts, man ist ja kreativ beim Ausdenken neuer Geschäftsmodelle.
"Turn Piracy into Profit" lautet das Motto einer Abmahn-Abzockfirma.
Peinlicherweise ist jetzt ein geheimer Vertrag veröffentlicht worden, der zeigt, wie
eine dieser "Internetdetekteien" direkt mit den Pornoproduzenten zusammenarbeitet.

(http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn-vertrag-geleaked-2008-08-18/)

Funktioniert so:
Die stellen rechtlich einwandfrei die Pornofilme in der Tauschbörse ein und überwachen
dann einfach, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum/Uhrzeit auf diese Dateien zugegriffen
wird. Dabei reicht schon der reine Download, denn nach deren Argumentation stellt man
dann automatisch die Datei allen anderen Nutzern zur Verfügung.
Die Spitzel haben also zunächst nur folgendes:
Eine urheberrechtlich geschützte Datei, eine IP-Adresse von der darauf zugegriffen
wurde und eine entsprechende Uhrzeit/Datum.
Diese zunächst harmlosen Daten werden dann an die Rechtsanwaltskanzleien weiter-
gegeben. Die RA klopfen dann bei der Telekom/AON an und fragen: "Welchem ihrer
Kunden war zu dem und dem Zeitpunkt diese und jene IP-Adresse zugeordnet?
Der ist nämlich nach unseren Daten (Uhrzeit, Datei, IP-Adresse) ganz ganz böse gewesen!"
Ganz nebenbei reichen sie unter dem Tisch noch 102,80 Euro pro Datensatz rüber,
damit AON auch was vom Kuchen abbekommt.
AON empört sich daraufhin, rechtlich abgesichert, über die bösen, bösen
Tauschbörsennutzer und gibt die sensiblen persönlichen Daten ihrer eigenen Kunden
(Name, Adresse und gottweiß was sonst noch)an die Rechtsanwälte weiter.
Das widerspricht nach Meinung von AON aber nicht dem Recht auf Datenschutz,
denn die "konkretisierten Angaben, die auf eine Straftat hinweisen"
(nochmals: Uhrzeit, Datei, IP-Adresse)rechtfertigen ja die Herausgabe der Daten
an irgendwelche fragwürdige Dritte, ganz ohne richterliche Anordnung!

...



Aus: "Pornoproduzenten mahnen P2P-Nutzer ab" (16.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/315216/

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« Reply #37 on: April 14, 2009, 12:34:14 PM »

Quote
[...] Das französische Parlament hat das umstrittene Gesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Netz in einer erneuten Lesung am Donnerstag überraschend doch noch abgelehnt. Das vom konservativen Regierungsbündnis UMP eingebrachte und von Staatspräsident Nicolas Sarkozy maßgeblich unterstützte Vorhaben scheiterte in der vor den Osterfeiertagen nur spärlich besetzten Nationalversammlung mit 15 gegen 21 Stimmen. Französischen Medienberichten zufolge stimmten zwei UMP-Abgeordnete mit der Opposition gegen den Gesetzentwurf.

Der weltweit beachtete und von der Unterhaltungsindustrie gestützte Vorstoß der Regierung Sarkozy hätte den Franzosen eines der weltweit schärfsten Gesetze gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen beschert. Der Entwurf sah vor, dass Internetnutzer bei wiederholten Downloads geschützter Werke etwa aus Filesharing-Netzen der Zugang abgeklemmt werden sollte. Darüber sollte eine eigens einzurichtende Behörde (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet, Hadopi) wachen.

Am Donnerstagmorgen hatte das Gesetz die zweite Kammer des Parlaments, den Senat, passiert. Berichten zufolge hat die UMP die peinliche Schlappe einigen von der zweiten Kammer in letzter Minute vorgenommenen Änderungen zu verdanken, die ein UMP-Abgeordneter und ein parteiloser Ex-UMP-Mann nicht mehr mittragen wollten. Dass vom Internet abgeklemmte Nutzer trotzdem weiter für ihren Anschluss zahlen sei in ihren Augen eine unverhältnismäßige doppelte Bestrafung. In der Abstimmung am Donnerstag fand dieser Entwurf keine Mehrheit mehr.

In der vergangenen Woche hatten sich wenige Abgeordnete des Parlaments in mitternächtlicher Abstimmung noch auf die Kernpunkte der Vorlage verständigt. In diesem abgesegneten Entwurf gestrichene Verschärfungen seien dann vom Senat wieder eingefügt worden, hieß es heute, sodass eine neue Abstimmung erforderlich wurde. In dieser habe dann auch die Zentrumspartei ihre neutrale Haltung aufgegeben und sich der Opposition angeschlossen.

Staatssekretär Roger Karoutchi kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) an, die Regierung werde in den kommenden Wochen eine entsprechend geänderte Fassung erneut einbringen. Die Opposition hofft allerdings, dass das Gesetz mit der gestrigen Abstimmungspleite erledigt ist. Bürgerrechtler sehen in dem vorerst gescheiterten Gesetz einen "wunderbaren Sieg für die Bürger". (vbr/c't)


Quote
10. April 2009 18:49
"Three Strikes"-Gesetz für Deutsche Politiker !
wahrheit (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

3 mal einem Gesetz zugestimmt das vom Bundesverfassungsgericht
gekippt wurde und das war es mit der Wählbarkeit.
Die Halbwertszeit eines deutschen Berufslügners läge im Schnitt,
vermutlich bei 3,5 Zustimmungen.




Aus: "Französische Nationalversammlung lässt Anti-Filesharing-Gesetz überraschend durchfallen" (09.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Franzoesische-Nationalversammlung-laesst-Anti-Filesharing-Gesetz-ueberraschend-durchfallen--/meldung/136043

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« Reply #38 on: July 09, 2009, 01:23:45 PM »

Quote
[...] Der französische Senat hat am gestrigen Mittwoch den ergänzenden Sanktionsteil zum Anti-Filesharinggesetz zugestimmt. Mit einer Mehrheit von 189 Stimmen gegenüber 142 Gegenstimmen hat die 2.Kammer der Legislative den Vorschlag der Regierung angenommen. Die Gegenstimmen kamen überwiegend aus der sozialistischen und der kommunistischen Partei.

Der verabschiedete Gesetzestext legt Strafen fest, die bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen über einen Internetnutzer verhängt werden können. Die Ergänzung zum bereits verabschiedeten gekürzten Internetgesetz wurde von der Regierung vorangetrieben, nachdem der Verfassungsrat Anfang Juni entschieden hatte, dass der vorherige Regierungsentwurf nicht verfassungskonform ist. Nach dem neuen Entwurf werden die Strafen, wie von den Verfassungsrichtern gefordert, nun strafrichterlich angeordnet, statt von einer eigens geschaffenen Behörde (HADOPI) verhängt.

In einem vereinfachten beschleunigten Verfahren, das demjenigen ähnelt, das bei Geschwindigkeitsüberschreitungen praktiziert wird, kann der Richter eine Höchststrafe von bis zu einem Jahr Internetsperre für mehrmaliges nicht-lizenziertes Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aussprechen. Die Gebühr für den Provider muss der betroffene Nutzer dennoch weiter entrichten. Sollte ein Internetuser, der bereits gesperrt ist, ein erneuter Urheberrechtsverstoß nachgewiesen werden, droht ihm eine Strafe von 3750 Euro. Der Richter entscheidet auf der Grundlage eines Dossiers, das von der Kontrollbehörde HADOPI, die eng mit Rechteinhabern zusammenarbeitet, vorbereitet wird. Laut Regierung soll dieses Verfahren 80 Prozent der Fälle abdecken. Man erwartet etwa 50.000 Fälle im Jahr. Dazu sollen 109 neue Stellen geschaffen werden, darunter 26 Magistratsrichter.

Bei besonders schweren Verstößen und im Fall eines Widerspruchs sind strafrechtliche Verfahren vorgesehen. Hier kann die bereits bestehende Gesetzgebung zu Fälschungen angewendet und Gefängnisstrafen bis zu 2 Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Wenn Urheberrechtsverletzungen unter dem Strafbestand der Fälschung geahndet werden, gelten die Verurteilten als vorbestraft. In den anderen Fällen werden die Verstöße nicht in das Vorstrafenregister aufgenommen.

Laut dem neuen Entwurf riskiert der mehrmals verwarnte Filesharer auch dann eine einmonatige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, wenn ein Dritter über seinen Internetzugang die Urheberrechtsverstöße begangen hat. Der dazugehörige neu eingeführte Tatbestand der "Nachlässigkeit" – im Orginalgesetzestext "négligence caractérisée" – wird bereits kritisiert, da er eine Sicherungssoftware des Internetusers voraussetzt. Die Kritiker befürchten, dass über vorgeschriebene Software zur Absicherung des Internetzugangs über lange Frist eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden kann.

Umstrittenen ist auch eine Formulierung, die neu im Ergänzungstext aufgenommen wurde: Demnach könnten nicht nur Verstöße geahndet, die via Internet begangen werden, sondern allgemein über "elektronische Kommunikation", also auch Mail-Anhänge. Weitere Debatten über das Hadopi2-Gesetz sind also zu erwarten. Ab 21. Juli kommt die Sanktionsergänzung vor die erste Kammer des französischen Parlaments, die Nationalversammlung. (tpa/Telepolis)

Quote
9. Juli 2009 13:57
Logisch und gerecht
Kommando Abdul Rahman, Alexander Vogt (mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.06)

Wer betrunken Auto fährt, dem entzieht man die Fahrerlaubnis.

Wer das Internet illegal benutzt, dem entzieht man den Zugang.

Das ist logisch und gerecht.


Quote
9. Juli 2009 14:00
Frankreich wird Hotspotlos...
usual suspect (346 Beiträge seit 31.05.05)

Ich bin ja mal gespannt, wie lange das Gesetz durchhält.

Welches Hotel oder Restaurant kann denn jetzt noch einen Hotspot
betreiben?
Wie wollen die denn verhindern, dass Firmen abgeklemmt werden?
Was passiert mit Hochschulen/Schulen?

Reicht es jetzt, wenn ich in einem Krankenhaus an eine RJ45 Dose
komme, dass das gesamte Krankenhaus vom Internet getrennt wird?

Fragen über Fragen...


Quote
9. Juli 2009 13:50
DIESMAL haben Carla und Nico dran gedacht...
SeBiG (mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.02)

...auch die Verfassungrichter zu schmieren - und nicht nur das
lobbyhörige Pack im Parlament.

   Où est Europe? :-( = SeBiG


Quote
9. Juli 2009 13:48
Immer wenn der Staat droht die Kontrolle über seine Bürger zu verlieren ...
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

... schubst er die gesamte Gesellschaft zurück ins Mittelalter.
Scheint ein ehernes Gesetz zu sein, unabhängig von der gerade
aktuellen Regierungsform.

Hier haben wir weitestgehende Überwachung (damit es zu Verfahren
kommen kann), Schnellverfahren (nur in Unrechtssystemen und in
Notlagen üblich), Unverhältnismäßigkeit (Sperrung), Sippenhaft
(strafe ohne Tatverantwortung), Vertragszwang (weiterzahlen trotz
Sperre), Bestrafen von Rechtsansprüchen (erhöhte Strafen bei
Wiederspruch) und dieses Seltsame Konstrukt eines Richters, der auf
Basis einer Behördenempfehlung entscheidet (und nicht etwa auf Basis
seines Urteilsempfindens und seiner Gesetzesinterpretation, wie sich
das gehört) die wiederrum eng mit den Lobbyverbänden zusammenarbeitet
klingt jetzt auch nicht wirklich koscher.

Und Parlamentarier, die das für in Ordnung halten und ihm Zustimmen -
Demokratie, was ist nur aus Dir geworden :(


Quote
9. Juli 2009 13:46
Wer kontrolliert das alles?
Tims Katze (mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.07)

Der letzte Absatz stößt wirklich übel auf:

<<Umstrittenen ist auch eine Formulierung, die neu im Ergänzungstext
aufgenommen wurde: Demnach könnten nicht nur Verstöße geahndet, die
via Internet begangen werden, sondern allgemein über "elektronische
Kommunikation", also auch Mail-Anhänge.>>

Mal abgesehen davon, dass meines Wissens die "elektronische
Kommunikation" heutzutage fast immer Teil des Internets ist, ist es
einfach nicht einzusehen, dass "einfach" so Behörden Einblick in den
privaten Netzverkehr nehmen. Man muss sich demnach gar nicht mehr auf
"bösen" Ports herumtreiben, um sich verdächtig zu machen, die reine
Präsenz reicht aus.

Und selbst wenn im Anhang eine MP3-Datei steckt: Hier ist es doch
mehr als nur wahrscheinlich, dass es hier um eine Weitergabe im Sinne
einer Privatkopie an einen Freund handelt, sofern der Adressat kein
Verteiler ist.






Aus: "Französischer Senat stimmt neuem Gesetz zu Internet-Sperren zu" (09.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Franzoesischer-Senat-stimmt-neuem-Gesetz-zu-Internet-Sperren-zu--/meldung/141766

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« Reply #39 on: August 01, 2009, 07:07:17 AM »

Quote
[...] Ein Gericht in den Niederlanden verfügte zugunsten der Anti-Piraterie-Organisation Brein und gegen The Pirate Bay. Die drei Gründer von The Pirate Bay haben jetzt zehn Tage Zeit, um den Traffic zu und aus den Niederlanden zu blockieren.

Der Richter Wil Tonkens hielt in einem schriftlichen Gerichtsbeschluss fest, dass die drei Betreiber "jeder für sich und alle zusammen" sich um den Stopp des Datenverkehrs zu kümmern hätten, ansonsten falle eine Strafe in der Höhe von 30.000 Euro pro Tag an. In dem Urteil wurden Hans Frederik Lennart Neij, Peter Kalevi Sunde Kolmisoppi und Per Gottfrid Svartholm Warg namentlich genannt.

Aus dem Gerichtsbeschluss geht allerdings nicht hervor, wie die Betreiber den Traffic zu blockieren hätten und wie das Gericht die Umsetzung des Urteils erzwingen könnte, wenn die Betreiber diese Sperre nicht umsetzen können.


In einer separaten Entscheidung des niederländischen Gerichts wurde festgestellt, dass auch das schwedische Unternehmen, das den Kauf von The Pirate Bay angekündigt hatte, die Blockierung des Datenverkehrs vom ersten Tag der Übernahme an umsetzen müsste.

Die Global Gaming Factory (GGF) hatte angekündigt, The Pirate Bay für 7,8 Millionen Dollar übernehmen zu wollen. Der Verkauf wurde bisher nicht abgeschlossen.

Mitte April waren die drei Gründer und der Finanzier Carl Lundström von einem schwedischen Gericht zu 3,6 Millionen Dollar Schadenersatz und einem Jahr Haftstrafe verurteilt worden.

(AP/futurezone)

Quote

      solala, vor 8 Stunden, 12 Minuten

      Uii, da wird sich die MI freuen, endlich können die Nillarden an Verlusten ausgeglichen werden, die Leute werden shlange stehen vor den CD Läden heißt es doch, wir wollen alle den neuesten Schinken....

      Blöd, wann der Schuß nach hinten geht, und das das passiert, dafür gibts einige Wisschenfaftlcihe arbeiten, die das bestättigen, sprich, am Ende wird die MI noch weniger verkaufen als jetzt!

      Da wird in einigen Ländern die MI noch bitter böses Lehrgeld bezhalen müssen!
   
...




Aus: "Niederlande: Pirate Bay muss draußen bleiben" (31.07.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1621981/

« Last Edit: August 01, 2009, 07:10:09 AM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #40 on: November 05, 2009, 10:07:57 AM »

Quote
[...] Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die "Gatekeeper" in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie "Männerherzen", auf dem Forum zu "Prävention und Aufklärung" der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei "technisch kein Problem", betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, "nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler".

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, "Nebelkerzen" zu werfen, um "wirksame Mittel" gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften "gar nicht erst in Versuchung" geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen. Auch den Widerstand der Zugangsanbieter sowie zahlreicher Nutzer und Datenschützer gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstand der Produzent nicht. Es rege sich schließlich auch niemand mehr darüber auf, "dass Autos Nummernschilder haben". Eine dynamische IP-Adresse entspreche in diesem Bild einem Mietwagen, bei dessen Anbieter auch noch im Interesse der Strafverfolgung wochen- und monatelang zu ermitteln sei, wem das Fahrzeug zu einem gewissen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurde.

Auch Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sah "mutige Provider gefragt". Diese müssten den "Arsch in der Hose haben, das Richtige zu machen". Er gehe mit der Idee aus der Veranstaltung, "selbst Zugangsanbieter zu werden" und so Pionierarbeit zu leisten. Den Bürger über müsse kommuniziert werden, dass sie den Cyberspace derzeit "auf eigene Gefahr betreten". Denn eine Strafverfolgung finde im Internet derzeit "nicht wirklich statt". Dies liege unter anderem an der "Flatrate-Misere", durch die vielfach keine Verbindungsdaten mehr gespeichert würden und der "Tatort" im Netz dadurch nicht mehr zu rekonstruieren sei. Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete Jansen daher als "einzige Chance", um den Opfern im virtuellen Bereich noch irgendwie zu helfen: "Wir müssen zu Lösungen finden, mit denen wir regulierend eingreifen können."

Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wehrte sich dagegen, "einen ganzen Industriezweig als Wurzel des Übels darzustellen". Das Internet sei keineswegs ein rechtsfreier Raum. So gebe es zum einen auf der strafrechtlichen Ebene "Mittel und Weg zur Rechtsdurchsetzung". Zum anderen sei für zivilrechtliche Verfahren ein eigener Auskunftsanspruch geschaffen worden. Gegen illegale Inhalte bei Host-Providern gebe es ferner mit Notice-und-Takedown-Verfahren ein effektives Mittel. Der Großteil der Anbieter entferne entsprechende Inhalte, da sie nach Kenntnisnahme in der Haftung seien. Eine Sperrung würde dagegen "überhaupt nichts bringen" und sei "immer mit großen rechtlichen Problemen verbunden". Es handle sich dabei um einen "grundlegenden Eingriff" in die technische Infrastruktur, für den es keinen Rechtsrahmen gebe.

Dem Polizeivertreter erwiderte der Providervertreter, dass sich die Ermittler offenbar "ihres eigentlichen hoheitlichen Aufgabenfelds" im Internet entledigen wollten. Sinnvoller wäre es, die Strafverfolger "mit geschultem Personal und Technik auszurüsten". Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinke zudem völlig, da in diesem Bereich auch nicht die Privatwirtschaft etwa über die Zulassung von Autos bestimme. Ferner werde dort auch nicht für ein halbes Jahr gespeichert, "wer wann von wo nach wo fährt". Die Netze würden zudem zu 99 Prozent legal genutzt und der Breitbandausbau sorge seit Jahren für einen allgemeinen Wirtschaftsaufschwung.

Der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer schätzte indes den Anteil des illegalen Traffic am gesamten Internetverkehr auf etwa 50 Prozent. In Schweden sei der P2P-Verkehr nach Inkrafttreten eines neuen Copyright-Gesetzes mit einer Art Auskunftsanspruch stark eingebrochen. Sorgen bereitete Sommer die weitere Dezentralisierung von Filesharing-Netzen etwa mit OpenBitTorrent oder webbasierten Datei-Hostdiensten. Auch das Streaming illegaler Kopien weiche von etablierten großen Plattformen auf kleine Spezialangebote aus, die schwieriger zu verfolgen seien. Generell sprach sich Sommer für eine verstärkte "Kooperation" mit Providern aus, in deren Rahmen Nutzern nach Rechtsverstößen deutliche Warnhinweise zugestellt werden sollten. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote
3. November 2009 16:22
Dumm, Dümmer, Unterhaltungsindustrie
Christian Treczoks, (658 Beiträge seit 13.01.00)

Wann wachen diese Deppen endlich auf und _nutzen_ das Netz, statt
immer nur dagegen anzuschreien? Diese ewige Forderungen "Drehen Sie
die Zeit zurück, aber sofort!" und "Unsere Profite aus einem
überholten Geschäftsmodell sind wichtiger als die Freiheit der
Bürger" geht mir langsam auf die Nerven!


Quote
3. November 2009 16:29
IP Adresse = Nummernschild ? (Editiert vom Verfasser am 03.11.09 um 16:29)
bill_bo (718 Beiträge seit 29.07.00)

Kein schlechter Vergleich.

Ich moechte mal sehen was passiert, wenn an allen Strassenecken
Kameras aufgestellt werden, die die Nummerschilder vorbeifahrender
Autos fotographieren , nur fuer den Fall, dass jemand einen Unfall
verursacht und Fahrerflucht begeht.

Denn nichts anderes passiert im Web in den diversen Serverlogs. Die
Verbindung der IP zu einer Person ist nur der letzte fehlende Stein
der zur umfassenden Ueberwachung im Netz noch fehlt.

Quote
4. November 2009 09:32
Re: IP Adresse = Nummernschild ?
tk-guru (7 Beiträge seit 27.05.09)

Machen wir es doch ganz einfach - IPV6 einführen und jeder bekommt
bei der Geburt eine IP-Adresse (bis zur Bare) und schon kann sich die
Content Mafia die ganze Ermittlung sparen.

...



Quote
3. November 2009 16:39
Ich kanns echt nicht mehr lesen und nicht mehr hören.
Blutwurst0815 (373 Beiträge seit 09.05.08)

Die Filmindustrie fordert dies. Die Musikindustrie fordert jenes.

Was die fordern geht mir 8 Spurig am Arsch vorbei. Echt.

Ich fordere von der Filmindustrie mal wieder richtige Filme zu
produzieren, wo es sich lohnt mal ins Kino zu gehen und nicht so eine
einheitlich weichgespülte PG16 Kacke. Von der Musikindustrie fordere
ich die Förderung von richtigen Künstlern und nicht das massenhafte
auf den Markt kotzen von zusammengecasteten Retortentrotteln, die
einen Sommer rumzappeln und dann in der Versenkung verschwinden.

Ich fordere das Recht meine Lieder für mich verfielfältigen zu
dürfen, ohne dafür gleich kriminalisiert zu werden. ich fordere
Rootkitfreie Medien, die ich auf meinem PC abpsielen kann, ohne
gefahr zu laufen, das Herr Sony, oder Frau GEMA bestimmen, welches
Lied ich womit abspiele.

Da die FI und die MI dies nicht erfüllen werden, habe ich denen nur
noch eins zu sagen : Ihr nervt. geht sterben. Euren Scheiss lade ich
mir nicht mal umsonst aus dem Netz. Ihr habt am Markt
vorbeiproduziert, die Zukunft nicht erkannt und heult nun rum, das
keiner Euren Müll kaufen will. Da kann kein Provider der Welt etwas
dran ändern.


Quote
3. November 2009 16:44
Meinte Mutter(!!!) ...
Ali Admachu (mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.04)

... hat mich letztens gefragt, ob ich kino.to kennen würde! Auf
Arbeit würen viele darüber reden!

Dazu ist anzumerken, dass meine Mutter froh ist, den Rechner
anzukriegen, Mails zu schreiben (Bild anhängen ist schon schwierig!)
und zu Surfen. Von torrents, rapidshare, Esel, P2P, TOR, etc. hat sie
nie was gehört.

Wenn Seiten wie kino.to bei Otto Normal angekommen sind, hat die
Filmwirtschaft verloren! Und meine Mutter ist für mich der Beweis,
dass sie angekommen sind!

Quote
3. November 2009 16:58
Meine auch..
Mr.Burns_ (13 Beiträge seit 20.10.09)

Geil,

hat meine auch schon gefragt. "Wie geht denn das?" Allerdings
scheiterte sie an den wiederholten "Installationsaufforderungen" die
angeblich notwendig sind..

Also nutzt sie den PC weiter zum Mahjong und Solitär..



Quote
3. November 2009 17:03
Das Schöne ist, es BRINGT ja auch tatsächlich was.......
cw173 (53 Beiträge seit 15.08.07)

1998 - Napster tritt auf die Bühne und steigt in kürzester Zeit zum
erfolgreichsten "Musikdienst" auf. Nach anfänglicher Ignoranz werden
die Betreiber niedergeklagt und helfen sich erst mit Filterlisten
(dann halt Madona statt Madonna gesucht....) um wenig später ganz
aufzugeben. Die Musikindustrie sieht sich am Ziel.

2000-2001 - Morpheus und weniger später Kazaa lösen Napster ab, die
User wechseln in kürzester Zeit einfach den Clienten. Die
Musikindustrie kämpft auch hier wieder jahrelang, bis sich die
Dienste einstellen oder "legal" umwandeln, um dann natürlich in der
Bedeutungslosigkeit zu verschwinden.

2004 - Edonkey / Emule - Dasselbe in grün, nur werden diesmal mehrere
dezentrale Server verwendet, das wegklagen gestaltet sich daher
schwierig. Es wird anfangs versucht einige große Hauptserver vom Netz
zu nehmen, mit mäßigem Erfolg. Man freundet sich langsam mit dem
Gedanken an, diese "Plage" nie loszuwerden, sagt das aber natürlich
nicht so. Edonkey gibt es daher bis heute.

2005 - heute - Bittorrent erblickt das Licht der Welt - die Technik
ist besser, das runterladen schneller, die Technik schon fast
dezentral, trotzdem etablieren sich wenige große Seiten
(piratebay...) als zentraler Umschlagplatz und kämpfen teilweise sehr
theatralisch gegen die Schließung, bis heute. Bis heute die
meistverbreiteste Technik im P2P-Bereich.

2006 - heute - Rapidshare und Co. treten auf den Plan. Heute kann
jeder 12jährige mit der Kombination "gesuchtes Programm bzw.
mp3-Album + rapidshare" bei google zum gewünschten Erfolg kommen.
Ohne Freigabe des eigenen Uploads etc. Die Musikindustrie scheint
langsam die Segel zu streichen, denn hier hat man es mit einem
zentralen Server zu tun (rapidshare), den man relativ leicht
stilllegen könnte. Aber man feiert lieber wenige Prozente Rückgang
bei Emule als Erfolg, was wohl ganz einfach daran liegen könnte dass
rapidshare und Co. wesentlich schneller sind und einfacher......

1998 - 2009 - 11 Jahre, in denen die Musikindustrie nur langsam
dazugelernt hat, und immer noch oft in das alte Schema "wir hauen
drauf und dann wächst nichts nach" agiert.

Liebe Musikindustrie: Schaltet 1 Seite ab, und es entstehen 3 neue.
Schmiert die Politiker solange bis sie Netzsperren einrichten, und
OpenDNS's werden wie Pilze aus dem Boden schießen. Verklagt einen
13jährigen und seine Mutter auf 100.000 EUR Schadensersatz, und es
werden tausende in Blogs und Foren Geld sammeln, um dagegen zu
kämpfen. KOMMT NUR !

...

Quote
3. November 2009 18:38
youtube zensur
Gunstick (442 Beiträge seit 07.03.04)


Oh, das wort youtube ist gefallen.
Na da erzähl ich doch mal meine kleine story...
Ich filme mit meiner DV kamera eine Akrobatik show.
Aus den Lautsprechern dröhnt rockmusik.

Stelle es auf youtube.
Das video wird zensiert wegen copyright der musik.
Wie gesagt, nicht nur die musik stummgeschaltet sondern das gesamte
video.
Dabei gibt's das stück in voller Länge ein duzend mal auf youtube,
ohne störenden applaus und hintergrundgespräche.

Bis heute ist, trotz nachfragen, nix seitens youtube passiert.

Das ganze copyright geschwafel ist also ein kompletter schwachsinn.
Die können mich alle dort lecken wo die sonne nie scheint.



Quote
3. November 2009 19:57
Re: Das Schöne ist, es BRINGT ja auch tatsächlich was.......
PremKavi (mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.06)

> 2006 - heute - Rapidshare und Co. treten auf den Plan. Heute kann
> jeder 12jährige mit der Kombination "gesuchtes Programm bzw.
> mp3-Album + rapidshare" bei google zum gewünschten Erfolg kommen.
> Ohne Freigabe des eigenen Uploads etc. Die Musikindustrie scheint
> langsam die Segel zu streichen, denn hier hat man es mit einem
> zentralen Server zu tun (rapidshare), den man relativ leicht
> stilllegen könnte. Aber man feiert lieber wenige Prozente Rückgang
> bei Emule als Erfolg, was wohl ganz einfach daran liegen könnte dass
> rapidshare und Co. wesentlich schneller sind und einfacher......

Stimmt nicht ganz, mit dem Segel streichen, denn Rapidshare hat
längst der Contentindustrie einen direkten löschenden Zugriff auf den
Server ermöglicht. Dass dabei die Contentindustrie dennoch düpiert
wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn es gibt auch längst ein
Tool, das Rapidshare Uploads automatisch überwacht und mit einem
geänderten Hashwert und leicht veränderten Dateinamen wieder hoch
lädt, dabei auch gleich den Link auf der Website anpasst, wenn es
feststellt, dass die Datei Rapidshare gelöscht wurde. Im Prinzip ist
also der löschende Zugriff eine uferlose Sisyphusarbeit, an der
lediglich die Firmen verdienen, die im Auftrag der Contentindustrie
die Recherche und Löschungen vornehmen.

Völlig übersehen hast Du in deiner Zusammenstellung das Usenet, das
ebenfalls vollkommen dezentral ist, in dem zudem keine Protokolle
über einzelne Downloads angelegt werden und selbst die Löschung per
Admin Cancel (Notice and take down), obwohl prinzipiell im Usenet
vorgesehen, Schwierigkeiten macht, weil insbesondere einige
holländische News-Server den Admin Cancel generell ignorieren und
noch nicht einmal an ihre Peering Partner weiterleiten.

> 1998 - 2009 - 11 Jahre, in denen die Musikindustrie nur langsam
> dazugelernt hat, und immer noch oft in das alte Schema "wir hauen
> drauf und dann wächst nichts nach" agiert.

Die Musikindustrie hat von den Unternehmen der Contentindustrie wohl
noch am ehesten dazugelernt, wenn man von der Pornoindustrie absieht,
die mit als erste das Internet zur Distribution und erfolgreichen
Vermarktung genutzt hat. Die Softwareindustrie hat es auch ziemlich
schnell begriffen, wer kauft heute noch eine Software auf der
Original DVD, stattdessen erwirbt man über das Internet. Abgesehen
von der einem PC bereits beiliegenden Software

Dagegen haben die Verlage überhaupt noch nichts kapiert und die
Filmindustrie eigentlich auch nicht.

Vom Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter können wir
ohnehin nichts anderes erwarten, als die Forderung nach stetig weiter
ausgedehnter Überwachung möglichst jeden Bürgers. Wenn man unfähig
ist, zu ermitteln, weil man noch in den Größenordnungen von vor 10
Jahren denkt und mit den technischen Entwicklungen nicht etwa mangels
Gesetzen sondern mangels qualifizierten Personals nicht mithalten
kann, dann will man eben diejenigen verpflichten, Stoppschilder
aufzustellen, die dieses qualifizierte Personal haben, also die
Internet Service Provider. So kann man sich auch in Zukunft die
erforderliche Fortbildung sparen und auf das Ermitteln verzichten.
Eine sehr bequeme Haltung, mit der man die eigene Unfähigkeit bestens
übertünchen kann

Es ist allgemein bekannt, dass leistungsfähige Webserver eigentlich
nur in einigen wenigen Ländern der Welt stehen, voran die
Bundesrepublik Deutschland. Man bräuchte also, statt zu sperren, nur
zu ermitteln und würde feststellen, dass sich das Geschehen im
wesentlichen in jenen Industrieländern abspielt, die beim
Urheberrecht wie auch der Haftung des Host Providers ab Kenntnis sehr
ähnliche Gesetze haben.

Um eine andere, der Filmindustrie verhasste Webseite zu nennen,
nzb.to, ist auf einem Server in Belgien. Der Hauptsponsor hat seinen
offiziellen Firmensitz in Miami, einen Strohmann als Geschäftsführer,
doch tatsächlich sitzt er in einem kleinen Dorf in
Schleswig-Holstein.

Ich weiß nicht, warum sich die Contentindustrie nach wie vor weigert,
sich mit den Realitäten des Internets zu befassen. Es wäre so
einfach, solche Webseiten vom Netz zu nehmen, wenn man sich nur die
Mühe machen würde, zu ermitteln, auf welchem Server sie gehostet
sind.

Schließlich wurde das BKA nun auch gerade dazu verpflichtet, zu
ermitteln statt einfach ein Stoppschild davor zu stellen.

Die Internet Service Provider sollen offensichtlich nach dem Willen
sowohl der Contentindustrie als auch die Sicherheitspolitiker, die
auffälligerweise seit Jahren in das selbe Horn blasen, so etwas
ähnliches spielen wie früher der Zoll an den Grenzen. Dabei wurde
doch die Grenzkontrolle innerhalb der EU inzwischen abgeschafft. Im
Internet möchte man sie nun wieder einführen.

Das wäre vielleicht noch verständlich, wenn leistungsfähige
Infrastruktur tatsächlich in Ländern wäre, die das Urheberrecht oder
Kinderpornos ignorieren. Doch in den wenigen Ländern, in denen eines
von beiden ignoriert wird, wird sich wohl kaum die Infrastruktur für
leistungsfähige Server finden inklusive deren internationaler
Netzanbindung.

Seit über einem Jahr habe ich gelegentlich mit MPA, GVU und anderen
Verbänden der Contentindustrie zu tun und bin immer wieder überrascht
über die völlige Unkenntnis des Internets wie auch der technischen
Möglichkeiten. Ich fürchte, bei der Polizei sieht es damit noch viel
schlimmer aus. Doch statt sich die erforderlichen Kenntnisse zu
verschaffen, fordert man schärfere Gesetze. Als ob ohne
Ermittlungsarbeit irgendein Gesetz überhaupt einen Erfolg haben
könnte.

Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum, wie es im Wahlkampf von
der Union immer wieder postuliert wurde, noch ein urheberrechtsfreier
Raum, wie es jetzt im Koalitionspapier steht. Doch man muss es
verstehen, nicht nur juristisch, sondern auch technisch.


Quote
3. November 2009 17:58
Wenn ich öffentlich "mutige Bürger" suchen würde...
Beaker (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.01)

...solche, die den "Arsch in der Hose haben, das Richtige zu machen",
zum Kampf gegen:

- korrupte Politik
- gleichgeschaltete Lügenmedien
- die den Staat beherrschende Finanzwirtschaft
- Entsozialisierung und weitere Umverteilung von unten nach oben
- usw. usf.

Was wäre dann?

Richtig, ich hätte ratz fatz ein paar nette Herren mit Strumpfmasken
vor der Tür, die mir einen kostenlosen Hubschrauberflug nach
Karlsruhe spendieren...


Quote
3. November 2009 19:48
ToDo Liste - Zensur
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

To-Do Liste zur Einführung einer Zensur ...

- KiPo (Zur Einführung, sowas mag keiner)
- Raubmordkopierer (In Arbeit ...)
- Glücksspiel (Geht bestimmt was als Suchtthema)
- Linke und rechte Blogs
- Regierungskritisches
- Politische Foren im allgemeinen

Abschließend Umstellung auf Whitelisting ...





Aus: "Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten" (03.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filmindustrie-fordert-Massnahmen-gegen-Verlinkung-illegaler-Streaming-Seiten-849096.html

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« Reply #41 on: November 18, 2009, 11:26:13 AM »

Quote
[...] Seit ein paar Tagen schon ist der Tracker "down". Und daran wird sich auch nichts ändern. The Pirate Bay, der wahrscheinlich umfangreichste und mit Sicherheit umstrittenste Tracker der Welt, bleibt offline. Die Betreiber des vor sechs Jahren ans Netz gegangenen Dienstes erklärten das endgültige Aus heute mit dem technischen Fortschritt. Tracker als zentrale Register werden angesichts dezentral organisierter P2P-Netze nicht mehr gebraucht: "Es ist das Ende eine Ära", heißt es im Blog der Piratenbucht. Das ist nur die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen hat der Tracker seinen Machern zwar viele Sympathien im weltweiten Netz, aber auch eine Menge Ärger vor internationalen Gerichten eingebracht. Die Gründer des Dienstes betonen zwar, mit dem laufenden Verfahren in Schweden oder den Verfügungen etwa in den Niederlanden habe die Entscheidung nichts zu tun. Doch ist ein Vorteil des trackerlosen Filesharing-Netzes auch, dass es eben keine zentrale Vermittlungsinstanz mehr gibt, die von der Justiz für mögliche Urheberverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden kann.

"Es gibt niemanden mehr, der rechtlich verantwortlich ist", sagt Mitgründer und Ex-Sprecher Peter Sunde, der aber immer noch für die Seite spricht, der schwedischen Nachrichtenagentur TT. "Es gibt keinen Sündenbock mehr." Doch betont Sunde, die Website werde es weiter geben. Die Dateien sollen nun mit sogenannten Magnet-Links referenziert werden. Das P2P-Blog Torrentfreak berichtet von Verhandlungen in der Szene, sämtliche Tracker aufzugeben und auf dezentrales Filesharing umzustellen.

Die große Frage ist nun, wie sich das Abschalten des Trackers auf das in Schweden laufende Strafverfahren gegen die drei Ur-Piraten und den umstrittenen Unternehmer Carl Lundström auswirkt. Nach der spektakulären Verurteilung der vier Angeklagten zu Haft- und Geldstrafen im April soll das Berufungsverfahren im kommenden Jahr beginnen. Vorher sollen die von den vier Angeklagten vorgebrachten  Befangenheitsvorwürfe gegen die Berufungskammer geklärt werden.

Auch Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg rechnet mit Auswirkungen auf die Rechtsstreitigkeiten. Warg und der dritte Pirat im Bunde, Fredrik Neij, waren erst Ende Oktober vom Stockholmer Amtsgerichts mit einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung belegt worden. Sie sollen den Betrieb der Pirate Bay unterlassen, ansonsten droht ihnen eine Strafe von jeweils 500.000 Kronen (knapp 50.000 Euro). Alle drei haben zu verschiedenen Anlässen wiederholt erklärt, nicht mehr für den Betrieb der Website verantwortlich zu sein.

Die internationale Unterhaltungsindustrie, für die The Pirate Bay der Inbegriff des bösen Internets geworden ist, glaubt diesen Beteuerungen nicht. Sie darf sich über einen symbolischen Sieg freuen, hat sie es in der Vergangenheit doch immer öfter verstanden, Gerichte trotz teilweise schwacher Indizien von der Schlüsselrolle der drei Gründer zu überzeugen und auch die Provider mit in den Streit hineinzuziehen. Andererseits sind die drei Piraten eine überzeugende Distanzierung bisher schuldig geblieben – das gilt auch für ihre Rolle bei dem gescheiterten Versuch, die Pirate Bay zu verkaufen und zu legalisieren.

(vbr/c't)




Aus: "Pirate Bay nimmt Torrent-Tracker vom Netz" (17.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-nimmt-Torrent-Tracker-vom-Netz-862216.html

-.-

Quote
[...] Einen der größten dieser Tracker betrieb bislang Pirate Bay. Der wird nun abgeschaltet, weil neue Erweiterungen für das Bittorrent-Protokoll einen Tracker überflüssig machen. Mit speziellen Erweiterungen können die Clients einander ohne zentrale Verweisstelle entdecken.

Derart erweiterte Torrent-Dateien bietet Pirate Bay weiterhin zum Download an - Verweise auf eine andere Datenquelle also, die wiederum auf weitere Adressen verweisen, an denen dann Daten zu holen sind. Daten, die durchaus das Urheberrecht der Verlage, Labels, Filmstudios, Software-Firmen, Programmierer, Musiker, Regisseure, Drehbuchautoren und anderer Kreativer verletzen können, deren Werke jemand digitalisiert hat und zum Download anbietet. In der Top 100 der beliebtesten Torrents auf Pirate Bay stehen derzeit vor allem Raubkopien von Filmen, Computerspielen, Softwarepaketen und Fernsehserien.

lis


Aus: "Pirate Bay schließt Vermittlungsstelle - Datentausch läuft weiter" (18.11.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,661921,00.html

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« Reply #42 on: July 26, 2010, 10:49:28 AM »

Quote
[...] Eine australische Analyse von Filesharing-Dateien im BitTorrent-Netzwerk will herausgefunden haben, dass es sich bei den getauschten Inhalten zum Großteil um urheberrechtlich geschütztes und nicht zum Download freigegebenes Material handele. Bei 89 Prozent der untersuchten Torrents seien Copyright-Verletzungen festzustellen gewesen, heißt es in einer jetzt von der Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) veröffentlichten Studie (PDF-Datei), die das Internet Commerce Security Laboratory (ICSL) der University of Ballarat im Frühjahr durchgeführt hat. Unterstützung für die Forschungsarbeit erhielt das Institut vom australischen Medienkonzern Village Roadshow, der AFACT-Mitglied ist.

Die Studie nahm die beliebtesten BitTorrent-Tracker in den Blick, die auf der kanadischen Meta-Suchmaschine Torrentz.com gelistet waren. Diese hat unter anderem Torrent-Seiten wie Mininova, Demonoid oder The Pirate Bay in ihrem Index. Andere, speziell auf legale und frei verfügbare Inhalte ausgerichtete Torrent-Verzeichnisse wie ClearBits oder http://linuxtracker.org/:LinuxTracker|_blank)$ blieben dagegen außen vor. Wenig überraschend fanden die Forscher bei ihrer Probe von 1000 zufällig über Torrentz ausgewählten und mit Dateinamen versehenen Download-Links heraus, dass sich unter den Top 100 nur ein legal getauschtes Open-Source-Programm befand.

Insgesamt stellte sich laut dem Report heraus, dass es sich nur bei 0,3 Prozent der Torrents um nicht gegen das Copyright verstoßende Inhalte handelte. 16 Fälle bezeichneten die Wissenschaftler als "zwiespältig", da ihr rechtlicher Status nicht genau herauszufinden gewesen sei. 91 Torrents hätten sich auf pornographische Inhalte bezogen, die aufgrund "unklarer Herkunft" etwa in Form von Amateuraufnahmen nicht weiter untersucht wurden. Der Anteil von Kinderpornos lag mit vier Funden bei "größer als 0,0 Prozent".

43,3 Prozent der Torrents bezogen sich auf Filme, 29,1 auf TV-Shows und 16,5 Prozent auf Musikstücke. Spiele machten 4,4 und Bücher 0,2 Prozent des untersuchten Aufkommens aus. Zugleich sollen nur vier Prozent der Torrents für 90 Prozent der letztlich erfolgten Downloads verantwortlich gewesen sein. Zu den beliebtesten Dateien gehörten demnach der Hollywood-Streifen "The Incredible Hulk" und die jüngste Folge aus der "Indiana Jones"-Serie. In der Kategorie Musik war die Doppel-CD "The Fame Monster" von Lady Gaga am gefragtesten. In einer Hochrechnung schätzen die Forscher, dass zum Zeitpunkt der Analyse 117 Millionen Dateien mithilfe von rund einer Million Torrents getauscht wurden.

Für die AFACT ist damit klar, dass BitTorrent und die darauf aufbauende P2P-Software zwar an sich rechtmäßig sein könnten. Es brauche aber nur eine Internetverbindung und ein entsprechendes Torrent-Programm, um effizient große Dateien zwischen Nutzern auszutauschen. Letztlich handle es sich so um die bevorzugte Software für das Filesharing nicht-autorisierter Inhalte. ClearBits kritisierte dagegen in einer ersten Reaktion, dass die Studie "kompletter Unsinn" sei. Man biete selbst mehr legale Torrents an, als in der Analyse insgesamt untersucht worden seien.

(Stefan Krempl) / (jk)

Quote
24. Juli 2010 14:41
98% aller Copyright-Verstöße werden mit einem Microsoft-Betriebssystem begangen
Belshirash (7 Beiträge seit 12.04.10)

Verbietet Windows!

Mal im Ernst:
Danke an Heise dass ihr die Antwort von ClearBits noch im letzten
Satz erwähnt. Ohne diese Suchmaschine zu kennen, ich denke das "z" im
Namen ist doch ein eindeutiger Hinweis auf "WareZ", wie diese Inhalte
von der Zielgruppe genannt werden. Wer damit sucht, sollte nichts
anderes erwarten.


Quote
24. Juli 2010 14:49
Mängel an dieser Studie
hyanakin (82 Beiträge seit 03.05.09)

TorrentFreak hat sich die Studie mal ein bisschen genauer angeschaut
und dabei auf zahlreiche Mängel hingewiesen:

http://torrentfreak.com/tech-news-sites-tout-misleading-bittorrent-piracy-study-100724/


Quote
24. Juli 2010 20:27
Der Zweck der Studie ist doch klar...
MagicMulder (mehr als 1000 Beiträge seit 04.01.02)

Die Studie soll doch offenbar die weltfremden Politiker darauf
vorbereiten, nach "im Netz ist sowieso nur Schmutz und Terrorismus"
auch auf "Tauschbörsen sind sowieso nur für Illegales" einzuschwenken
und die entsprechenden Programme (Herstellung, Vertrieb, Besitz, ...)
unter Strafe zu stellen. All hail MPAA & RIAA, gods and goddesses of
the holy content.

Quote
24. Juli 2010 22:48
Re: Der Zweck der Studie ist doch klar...
Baneus (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.01)

schlimmer. Australien möchte ein Filter/Zensursystem einführen bzw
hat das bereits getan.... Rest darfst dir denken


Quote
25. Juli 2010 00:11
Re: Der Zweck der Studie ist doch klar...
bgks (mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.03)

Du scheinst nicht bis "4% der Torrents bedienen 90% der Downloads"
runtergelesen zu haben, oder was daran ist schwer zu verstehen? Es
geht nicht um ein Einschwören. Das ist bereits eine
Kosten-Nutzen-Analyse.



Quote
24. Juli 2010 21:03
So what?
jupp0r (193 Beiträge seit 17.08.03)

Mal im ernst: wen verwundert das denn?

Filesharing wird nicht mehr weg gehen, es wird, solange es das
Internet gibt als Phänomen erhalten bleiben und die Frage ist doch:
wie gehen wir damit um, also wie schaffen wir es trotzdem, Menschen
davon zu überzeugen Kulturerzeugnisse herzustellen.

Quote
25. Juli 2010 00:18
Re: So what?
jupp0r (194 Beiträge seit 17.08.03)

bgks schrieb am 24. Juli 2010 23:53
> Offensichtlich dadurch nicht, daß "wir" die Gewinnaussichten für
> Produkte von zweifelhaftem kulturellem Wert durch Filesharing
> mindern. Und diese Absicht halte ich auch für nichts als einen
> Vorwand.

Wo soll denn bei ihrem Kommentar die Aussage sein? Stellen sie meine
Prämisse infrage und denken, durch restriktive Gesetze und technische
Maßnahmen ließe sich Filesharing bekämpfen?

Ich glaube nicht daran. Der technische Fortschritt hat hier nun
einmal Fakten geschaffen. Jeder kann weltweit mehr oder weniger
unbehelligt Informationen austauschen, ohne diese Technik würde
unsere Gesellschaft schon jetzt nicht mehr funktionieren.

Die einzige Möglichkeit, Filesharing zu vermeiden, indem die
Industrie frühzeitig brauchbare Angebote schafft wurde verschlafen
(bei Musik und Film, auf dem Buchmarkt sind die Verlage zumindest in
Deutschland grad kräftig dabei). Jetzt muss es darum gehen, damit
umzugehen.


Quote
25. Juli 2010 05:25
Re: So what?
Michael9 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.00)

jupp0r schrieb am 25. Juli 2010 00:18

> Die einzige Möglichkeit, Filesharing zu vermeiden, indem die
> Industrie frühzeitig brauchbare Angebote schafft

Letztens in der U-Bahn: Zwei Jugendliche Unterhalten sich, wie
sie ihr iPhone "geknackt" haben (das Pseudo-Untergrund-
Englisch war fürchterlich).

Jetzt zahlen sie an irgendeine obskure Gang aus Sonstwoistan
(soweit ich das im Netz nachforschen konnte) 5€ im Monat und
dafür gibt es nahezu alles im iPhone Shop geknackt für Lau zum
runterladen. (Ich hab kein iPhone und die iPhone User um mich
herum sagen zu dem Thema irgendwie nichts. Merkwürdig...)

Nur um das Mal in Relation zu setzen:
Eine durchschnittliche Anwendung im iPhone Store kostet ~99cent.
Apple hat alles richtig gemacht und der Markt hat die Preise schon
in den Keller gedrückt.

Klar hat sich der Markt und die Industrie geändert, keine Frage.
Aber wir sollten einfach anerkennen, dass sich der Mensch auch
geändert hat. Es gibt einfach zunehmend Leute, die anscheinend
aus bizarrer "Selbstverteidigung", politischen, sozialen, recht-
haberische Gründen oder gar aus geistiger Umnachtung sich längst
aus der normalen Gesellschaft verabschiedet haben.

Filesharing ist für sie kein Zwischenzustand, bis die iPhone
Store Applikationen 1cent kostet oder es eine Flat für 5€
gibt. Das ist der Dauerzustand, der nicht mehr geändert wird.
Wenn Apple 5€ verlangt, werden sie jemanden finden der 1€
verlangt.

Diese Leute sind komplett verloren. Diese beiden Kids werden in
ihrem ganzen restlichen Leben immer und immer wieder versuchen
an digitales Zeug "anders" ranzukommen. Wenn Sie zahlen, dann
nur dann wenn es das Spiel oder das Video oder das Happening
erfordert. Nur wenn der "einfache Weg" lange und hart
versperrt ist.

Hier geht es nicht um den gelegentlichen Griff in den Schlamm.
Es geht hier um einen kompletten Lifestyle, von dem Konstant
behauptet wird dass er nicht existiert - obwohl man ihn immer
mehr und mehr sieht.

Und das ist genauso _verlogen_ wie der sinnlose, gierig-politisierte
Kampf der Content-Maschine. Wenigstens haben BEIDE Seiten längst
akzeptiert, das keiner die Moral-Karte hochhalten kann. Die ist
längst verschütt gegangen.

#m



Quote
26. Juli 2010 07:41
Mir ist langweilig
Landi01 (797 Beiträge seit 17.12.01)

ich mach mal ne Studie....

oder was sagt die Studie sonst aus, für etwas was jeder weiss
brauch ich keine Studie.

Die nächste kommt von rapidshare, hotfile etc...



Aus: "Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-Inhalten" (24.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Copyright-Verstoss-bei-89-Prozent-von-BitTorrent-Inhalten-1044822.html

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« Reply #43 on: February 02, 2012, 01:44:24 PM »

Quote
[...] Nach der Verhaftung der Megaupload-Hintermänner hat nun Schwedens Oberster Gerichtshof (Högsta Domstolen) die Haft- und Geldstrafen gegen die Pirate-Bay-Gründer Frederik Neij und Peter Sunde sowie ihren Unterstützer Carl Lundström bestätigt.

Neij muss zehn Monate, Sunde acht Monate und der Großindustrielle Lundström vier Monate ins Gefängnis. Die Geldstrafe beläuft sich auf umgerechnet insgesamt 5,2 Millionen Euro. Der Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Im April 2009 hatte ein schwedisches Gericht die drei Mitglieder in erster Instanz zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. In einer Berufungsentscheidung im Jahr 2010 wurden zwar die Strafen verringert, das Urteil aber im Grundsatz bestätigt.

Die schwedische Seite fungierte vor einigen Jahren als Bit-Torrent-Tracker, ein Verzeichnis von Daten, die auf den angeschlossenen Rechnern auf aller Welt lagern. Die Suchfunktion ermöglichte auch den Zugang zu urheberrechtlich geschütztem und illegal herunterladbarem Material, das Nutzer einander auf ihren Festplatten zur Verfügung stellen. Die Kläger hatten sechs Filme als Beispiele für solche Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die Macher von The Pirate Bay argumentierten hingegen, auf der Seite nur ein technisches Verzeichnis zu bieten, nicht jedoch urheberrechtlich geschützte Dateien selbst zu hosten.  Die schwedische Justiz folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte die Verantwortlichen wegen Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien. Der vierte Verurteilte, Svartholm Warg, war von der Berufung ausgenommen, da sein Urteil bereits rechtskräftig war.

Nach Angaben der Website Torrentfreak will nun mindestens einer der Verurteilten vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - dies ändert allerdings nichts daran, dass die Pirate-Bay-Macher ihre Haftstrafen antreten müssen. Peter Sunde, der auch den Social-Payment-Dienst Flattr gründete und weiterhin für dieses Unternehmen arbeitet, zeigt sich in einem Blogeintrag enttäuscht, aber nicht überrascht.  "Der Kampf geht mit mir oder ohne mich weiter, ich bin nur ein Bauer in diesem Spiel. Aber immerhin ein Bauer auf der moralisch richtigen Seite."  Sunde kündigte an, im Gefängnis ein geplantes Buch zu vollenden.

Die Marke Pirate Bay wird trotz des Urteils weiterhin bestehen: Ein in Schweden lebender Brite hatte sich den Namen gesichert - und will unter diesem künftig Rum anbieten.



Aus: "Gründer der Pirate Bay müssen ins Gefängnis"  (02.02.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/oberstes-gericht-bestaetigt-urteil-gruender-der-pirate-bay-muessen-ins-gefaengnis-1.1273669

-.-

Quote
[...] Jetzt ist auch das zweite Urteil im Prozess gegen die Gründer der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay rechtskräftig. Wie TorrentFreak am heutigen Mittwoch meldet, hat der Oberste Gerichtshof Schwedens den Berufungsantrag der Gründer Fredrik Neij und Peter Sunde sowie des Unternehmers Carl Lundström abgelehnt. Damit ist das Urteil vom November 2010, in dem die beiden jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen und zur Zahlung von 46 Millionen Kronen (rund 5 Millionen Euro) verurteilt wurden, jetzt rechtskräftig. Bereits im November war das letzte Urteil im abgetrennten Prozess gegen Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg bestätigt worden.

Den Gründern der Website und dem Internetunternehmer wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen geboten zu haben. Die Beklagten hatten dagegen stets erklärt, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe.

Seit Bekanntgabe der Entscheidung wird auf Pirate Bay außerdem von der ursprünglichen .org-Domain auf eine .se-Domain umgeleitet. Gegenüber TorrentFreak begründete ein Betreiber diesen Schritt mit der jetzt großen Gefahr, dass US-Behörden die Domain beschlagnahmen. Direkt von dem Urteil sei der Betrieb der Site aber nicht betroffen. (mho)

Quote
1. Februar 2012 17:30
TPB dazu im Blog
nerventanz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.02.09)

> http://thepiratebay.se/blog/204

> Our 3 friends and blood brothers have been sentenced to prison.
> This might sound worse than it is. Since no one of them no longer
> lives in Sweden, they won't go to jail. They are as free today as
> they were yesterday.

LOL!


Quote
1. Februar 2012 17:31
Keine Religionsfreiheit in Schweden? (Link inside)
SirGrey


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-erkennt-Filesharing-Bewegung-als-Religion-an-1405056.html


Gestern hott und heute hüh. Die spinnen die Schweden.


Quote
2. Februar 2012 08:16
Re: Verbrecher gehören bestraft
Hezekiah

Haskell Mustard schrieb am 1. Februar 2012 21:29

> Insofern weckt das Urteil in mir Genugtuung sowie Schaden- und
> Gerechtigkeitsfreude.

Das zeigt das du keine Ahnung hast warum hier wer für was verurteilt
wurde.
Jemand hat, vereinfacht gesagt, eine Suchmaschine für Torrents
entwickelt und sie "ins Netz gestellt". Dafür wurde er vor einiger
Zeit verurteilt und das Urteil wurde jetzt bestätigt. Aktuell wird
diese Suchmaschine übrigens von der schwedischen Piratenpartei völlig
legal betrieben.

WikiQuote:
"Dem schwedischen Urheberrecht zufolge konnte ThePirateBay, da sie
als Tracker selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien
anbietet, nicht belangt werden."


Quote
2. Februar 2012 07:06
Re: Verbrecher gehören bestraft
ambio

Haskell Mustard schrieb am 1. Februar 2012 21:29
> Insofern weckt das Urteil in mir Genugtuung sowie Schaden- und
> Gerechtigkeitsfreude.

Schon mal überlegt dich einliefern zu lassen?
Bist du als kleines Kind vielleicht auf den Kopf gefallen?



Aus: "Letztes Urteil im Prozess gegen Pirate-Bay-Gründer" (01.02.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Letztes-Urteil-im-Prozess-gegen-Pirate-Bay-Gruender-1426772.html

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