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« Reply #285 on: June 21, 2011, 08:19:57 AM » |
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[...] Das grün-rot regierte Baden-Württemberg will sich auf der Innenministerkonferenz am Mittwoch in Frankfurt am Main dafür einsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird. Das kündigte am Montagabend der baden-württembergische Ressortchef Reinhold Gall (SPD) laut NDR Info an. Er meinte, dass es eine Sicherheitslücke im Kampf gegen Terror und Kriminalität gebe. Gall setzt sich dafür ein, die Verbindungsdaten von Telefon und Internet für sechs Monate zu speichern; sie dürften aber nur genutzt werden, um besonders schwere Verbrechen aufzuklären. Als das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, betonte Gall noch einmal, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten. Der Ende April präsentierte Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg enthielt kein klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Die auf Bundesebene regierenden CDU, CSU auf der einen und die FDP auf der anderen Seite konnten sich zu dem Thema noch nicht einigen. In der Innenministerkonferenz ist kein Politiker der FDP vertreten. Umstritten ist auch, ob die Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 beschlossen wurden, verlängert werden sollen. (anw) Aus: "Baden-Württemberg will sich für Vorratsdatenspeicherung einsetzen" (20.06.2011) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html-.- [...] Düsseldorf - Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ralf Jäger und Reinhold Gall von der SPD, wollen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Sechs Monate lang sollen Provider und Telefonanbieter die Kommunikationsdaten aller Nutzer speichern, wie von Unionspolitikern und Sicherheitsbehörden gefordert.
Der Vorstoß der SPD-Politiker provoziert die Koalitionspartner in den Ländern: "Die Grüne Fraktion in Nordrhein-Westfalen lehnt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab", sagte der innenpolitische Sprecher der Partei, Matthi Bolte, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Dies gelte auch für den Vorschlag einiger SPD-Innenminister, der auf der Innenministerkonferenz diskutiert werden soll.
Bolte erklärte, es werde eine Bundesratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung aus Nordrhein-Westfalen ebenso wenig geben wie eine Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen zu möglichen Initiativen aus anderen Ländern oder zu den bisherigen Vorstellungen aus Kreisen der schwarz-gelben Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, in einem solchen Streitfall im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Auch sein Kollege in Baden-Württemberg, der Landtagsabgeordnete Alexander Salomon, weist die Speicherung entschieden zurück: "Der Vorstoß der beiden SPD-Innenminister Gall und Jäger ist weder inhaltlich noch in seiner Vorgehensweise mit uns Grünen abgestimmt. Wir sind nicht bereit, diesen Vorschlag mitzutragen."
Die Grünen hatten in Wahlkämpfen ihre Ablehnung der verdachtslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten geäußert. "Als Bürgerrechtspartei haben wir uns immer wieder auf allen politischen Ebenen klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert und werden dies auch weiterhin tun", sagte Salomon SPIEGEL ONLINE. "Wir werden unser Ziel, die Vorratsdatenspeicherung nicht einzuführen, weiter verfolgen und für dieses Ziel arbeiten."
Auch aus der Bundesspitze der Grünen gibt es heftige Kritik für die offenbar nicht abgestimmten Vorlagen der SPD-Innenminister. Jeder überschätze sich mal oder schieße über das Ziel hinaus, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, zu Handelsblatt Online. "Mit Hans-Peter Friedrich sollte man aber kein Wettrennen auf der rechten Überholspur eingehen."
"Wir wissen zurzeit nicht, warum @spdbawue-Innenminister Gall sich gegen die eigenen Beschlüsse äußert", twitterte Markus Winkler am Dienstag. Für die SPD betreut er mit weiteren Mitstreitern den Twitter-Account @spd_netzpolitik - mit dem Logo der Partei, aber ohne an ein offizielles Parteigremium angeschlossen zu sein. Winkler weist auf einen offenen Brief gegen die Vorratsdatenspeicherung hin, den rund 40 SPD-Netzpolitiker unterzeichnet haben.
Die SPD-Nachwuchsorganisation in Baden-Württemberg lehnt die sechsmonatige Speicherung ebenfalls ab. "Dieses Vorhaben ist ein völlig überzogener Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger", teilte Juso-Landeschef Frederick Brütting mit. Innenminister Gall solle nicht den Hilfssheriff für die CDU-Hardliner auf der Innenministerkonferenz spielen.
Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich in Frankfurt zwei Tage lang mit der umstrittenen Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze und der Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung kassiert. Die Richter hatten vom Gesetzgeber restriktive Kriterien für die Nutzung und bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Speicherung der Daten verlangt.
Am Dienstag zeichnete sich zu beiden Themen eine überraschend deutliche Annäherung der SPD-Innenminister an die Position der Union ab, die auf die Erfassung der Daten drängt. Der rheinland-pfälzische Ressortchefs Roger Lewentz erteilte unmittelbar vor dem sogenannten Kamingespräch im Frankfurter Römer den Plänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Absage. Stattdessen plädierte er im Interesse der Inneren Sicherheit für eine Speicherzeit von drei bis sechs Monaten.
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Daten erst bei einem konkreten Anfangsverdacht speichern. Ihr Kompromissvorschlag an die Union, die auf der Speicherung beharrt: Es wird nur für sieben Tage gespeichert, nicht länger. Erst bei einem konkreten Verdacht werden Daten bis zu einem Monat aufbewahrt und erst auf Anordnung eines Richters an Ermittler übergeben. Dieser Kompromiss wird von Unionspolitikern zurückgewiesen - und auch von SPD-Innenminister Jäger: "Wo nichts ist, kann auch nichts gespeichert werden", hält er dagegen.
Mit Material von dpa und dapd
Aus: "Grüne pfeifen SPD-Innenminister zurück" Von Ole Reißmann (21.06.2011) Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,769638,00.html
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« Last Edit: June 21, 2011, 03:05:31 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #286 on: July 26, 2011, 05:04:37 PM » |
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[...] Ein paar Stunden nach der Explosion der Bombe sagt Norwegens Premier Stoltenberg, die Antwort auf diesen Angriff müsse in mehr Demokratie und mehr Offenheit bestehen. Wenn man dies mit Bushs Reaktion auf die Anschläge vom 11. September vergleicht, kann man darauf stolz sein.
Aus: "Unser Herz der Finsternis" Aslak Sira Myhre (25.07.2011) Quelle: http://www.freitag.de/politik/1129-unser-herz-der-finsternis-.- [...] Mon Jul 25 2011
* [l] Auf den Uhl und die CSU ist doch Verlass:
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, nahm den Bombenanschlag in Oslo und das Massaker unter den Teilnehmern eines Jugendcamps auf der Insel Utøya zum Anlass, seine Forderung nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu erneuern.
Und ich fordere, den Uhl in Sicherungsgewahrsam zu nehmen, damit er unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht weiter aushöhlen kann.
Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=b0d39ffa-.- [...] An diesem Tag würde man gern mal Hans-Peter Uhl sein. Fünf Minuten bloß, um zu verstehen, was dieser Mann – er ist innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion – dachte, als er diese Sätze sagte: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung.... Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen." Solche Taten: Damit meinte er die Attentate von Oslo und Utøya. Wie tickt einer, der zwei Tage nach diesem Massaker eine solche Forderung erhebt? Ob er sich unwohl dabei fühlt, weil er weiß, dass die Toten noch nicht einmal beerdigt sind, während er schon wieder Parteipolitik betreibt? Ob er ein wenig unsicher ist, ob dies der richtige Satz war angesichts des Verbrechens und der Trauer? Ob er, wenigstens kurz vielleicht, daran zweifelt, dass die Vorratsdatenspeicherung eine solche Tat hätte verhindern können, weil der Attentäter Anders Behring Breivik zwar viele radikale Gedanken ins Netz stellte, aber eben nichts, das als Hinweis auf ein bevorstehendes Massaker gedeutet werden könnte. Ja, man wüsste gern, ob Hans-Peter Uhl von der Regierungspartei CSU all dies weiß und trotzdem die Chuzpe hat, sein immergleiches Sprüchlein mit der Vorratsdatenspeicherung aufzusagen. Oder ob er einfach furchtbar schlecht informiert ist. Mit schnellem Reflex reagierte auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut. Er forderte allen Ernstes, eine Datei auffälliger Personen einzurichten – und zwar am Freitagabend, als gerade die ersten Nachrichten vom Amoklauf im Jugendlager bekannt wurden. Wie schamlos muss eine Organisation sein, um zu einem solchen Zeitpunkt eine solche PR zu betreiben? Oder Joachim Herrmann, der Innenminister in Bayern. Der CSU-Mann will nun "diese Interneteinträge noch aufmerksamer verfolgen" lassen. Im Grunde genommen ist Herrmann noch ein wenig schlimmer als sein Parteifreund Uhl, nicht nur, weil er als Innenminister mehr Einfluss hat. Sondern vor allem, weil er sogar zugibt, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat: Bei Einzeltätern komme man "mit der Beobachtung der Kommunikation nicht weiter", sagt er im selben Interview, in dem er die genauere Beobachtung des Internets fordert. Nach was will er dort eigentlich suchen? Nach islamophober Hetze, wie sie der Attentäter von sich gab? Ob er weiß, dass er recht schnell bei den Postings von Henryk M. Broder landen wird? Oder bei den Populisten von Pro Deutschland? Nicht einmal in Norwegen wird zu diesem Zeitpunkt die Verschärfung irgendeines Gesetzes debattiert. Hier dauerte es keine drei Tage. Willkommen im Land der schnellen Reflexe. Wie billig diese und wie sehr auch die Medien hierzulande davon befallen sind, das zeigte sich schon am Freitagabend, unmittelbar nach den Anschlägen. Nichts war zu diesem Zeitpunkt bekannt, schon gar nicht das Motiv. Dennoch waren sich viele deutsche Medien nicht zu schade, Experten zu Wort kommen zu lassen, die von einem islamistischen Hintergrund sprachen. Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex. Im ZDF allerdings durfte der "Terrorexperte" Elmar Theveßen diese Ansicht noch vertreten, als längst Erkenntnisse über den blonden, blauäugigen Täter bekannt geworden waren. Doch warum den gewohnten Pfad verlassen, der sich seit 9/11 als so bequem und eingängig erwiesen hat? Warum über etwas anderes nachdenken als bombende Muslime? Warum über menschenverachtenden Rechtspopulismus und seine Protagonisten (auch in Deutschland!) reden, wenn man mal wieder die Vorratsdatenspeicherung fordern kann? Dieses für Norwegen so grausame Wochenende hat einmal mehr gezeigt, wie reflexhaft und substanzlos in Deutschland oft debattiert wird. * Zeitenhieb * 25.07.2011 um 18:49 Uhr
Abgestumpft
Wir laufen Gefahr, auch die schlimmsten menschlichen Tragödien zu konsumieren wie daily soaps.
Wir laufen Gefahr, auch die schlimmsten Verbrechen zu instrumentalisieren, um Interessen von Gruppen durchzusetzen - seien die Zusammenhänge zwischen Tat und Forderung nach Konsequenzen auch noch so abwegig und konstruiert.
Einige sind bereits so abgestumpft, dass man sich für sie nur noch schämen kann.
* Gas Gerd * 25.07.2011 um 19:09 Uhr
Deutschland debattiert über schärfere Gesetze
Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? SPD und CDU nehmen diese Chance aus Norwegen nur zu gerne auf, das war doch klar. Zum Glück herrscht in Deutschland zur Zeit keine große Koalition, sonst wäre der nächste Abbau von Bürgerrechten schon beschlossene Sache. Die orwellschen Großkoalitionäre waren sich noch nie zu schade, wenn es darum ging sich die Macht per Kontrolle und Überwachung zu sichern.
* Joko_unterwegs * 25.07.2011 um 19:09 Uhr
Norwegen ...
... hat die Datenvorratsspeicherung. Und nu? Artikel noch mal von vorne lesen?
* Thrudheim * 25.07.2011 um 19:11 Uhr
Danke für diesen Artikel!
Sofort jedes und alles für Parteipolitik funktionalisieren unbesehen inhaltlicher Zusammenhänge. So sind sie nun mal, unsere politischen Scharfmacher.
"Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex." Ein angemessenes Eingeständnis eigener Unzulänglichkeit. Das wäre nicht nur bei Zeit Online hinundwieder angesagt.
Es ist allerdings bedauerlich, dass es einer solchen grausamen Tat einschließlich des vollkommen empathielosen Verhaltens der einschlägigen Politiker bedarf um diese Art von selbstkritischer und kritischer Reflexion auszulösen.
Käme diese Art der Reflexion in der Welt der Medien und Politik öfter vor, so wäre eine wichtige Voraussetzung für einen fruchtbaren gesellschaftlichen Dialog geschaffen. Die Menschen fühlten sich ernst genommen und soziale Spannungen und Fehlentwicklungen könnten rechtzeitig erkannt und gemindert werden.
Aus: "Deutsche Reaktion auf Norwegen: Warum auch sachlich bleiben?" Von Markus Horeld (25.7.2011) Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/norwegen-attentat-politik-deutschland-.- [...] Natürlich war es zu erwarten, dass sich deutsche Politiker die Ereignisse in Norwegen zu Nutze machen. Eine schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert etwa Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Er meint, die Vorratsdatenspeicherung könne solche Gewalttaten verhindern. Darüber seien sich alle Experten einig, mit Ausnahme der Bundesjustizministerin.
Uhl spricht davon, Ermittler müssten “die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können”. Diesen Zweck erfüllt die Vorratsdatenspeicherung allerdings nur sehr eingeschränkt, da sie überhaupt keinen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zulässt. Bei der VDS wird festgehalten, welches Telefon wann mit einem anderen verbunden und welcher Internetanschluss wann online war. Dabei handelt es sich um Verbindungsdaten, die erst mal gar nichts über den Inhalt der Kommunikation aussagen.
Es fällt nach dem Kenntnisstand von heute schwer sich vorzustellen, wie die norwegischen Ermittlungsbehörden dem Verdächtigen ausgerechnet mit Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, die es in Norwegen seit kurzem sogar gibt, auf die Spur hätten kommen können. So lange jemand unverdächtig ist, wandern die Daten zunächst mal nur auf eine riesige Halde.
Bei einem Tatverdacht, zum Beispiel der Vorbereitung eines Attentats, haben die Ermittlungsbehörden bei uns schon heute Möglichkeiten, die weit über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehen. Telefone können abgehört, Internetverbindungen belauscht und E-Mails aus Postfächern kopiert werden. So was funktioniert in der Praxis schon längst. Der Lauschangriff auf die kürzlich in Düsseldorf festgenommenen angeblichen Al-Kaida-Mitglieder war zum Beispiel nach offizieller Darstellung ziemlich lückenlos.
Konsequenterweise müsste Uhl also die Präventivüberwachung an sich Unverdächtiger fordern. Und zwar in der Form, dass die Polizei sich ohne konkreten Anlass mal einfach so in Gespräche reinschalten darf, in geschlossenen Chats mitliest oder über eine Schnittstelle zu deinem und meinem E-Mail-Postfach verfügt. Das wäre Prävention im Uhlschen Sinne, damit könnte sich vielleicht auch was im Kampf gegen verquere Einzeltäter ausrichten lassen.
Warum ist Uhl dann nicht ehrlich und verlangt gleich die Möglichkeit der anlasslosen Totalüberwachung jedes Bürgers (Bundestagsabgeordnete selbstverständlich ausgenommen)? Ich habe mittlerweile so meine Zweifel, dass so was jemandem wie Uhl, der seine innenpolitischen Spielchen nicht mal bremsen kann, bis die Toten in Norwegen zu Grabe getragen sind, nicht vielleicht am Ende doch gefallen könnte. Und er es sich derzeit nur nicht zu sagen traut.
Dafür reicht es aber momentan noch zu einer klaren Schuldzuweisung auf das Internet. Der Traum vom freien Internet werde zu einem Albtraum, lässt sich Uhl vernehmen. Welche Rolle das Internet bei der Tat in Norwegen spielt, weiß zwar noch keiner genau. Nach dem derzeitigen Stand steht lediglich fest, dass der Verdächtige sich in Foren geäußert hat. Außerdem hat er wenige Tage vor dem Tattag ein Manifest online gestellt.
Reicht das, um dem Internet die (Mit-)Schuld zu geben? Früher hätte jemand wie der Verdächtige sein Manifest an eine Tageszeitung oder ein Magazin geschickt. Auch vor der Erfindung des Internets haben Menschen miteinander über Politik schwadroniert, persönlich, aber auch unter Ausnutzung so teuflischer Kommunikationsmittel wie dem Festnetztelefon.
Die Argumentation Uhls ist also dünn und brüchig. Aber Hauptsache, es wird ein willkommenes Feindbild weiter etabliert. Zur Seite springt dem Politiker da, wie kaum anders zu erwarten, mal wieder der Funktionär einer Polizeigewerkschaft. Bernhard Witthaut, Chef der Gewerkschaft der Polizei, hält nun plötzlich eine Datei für “Auffällige” für unumgänglich. Er möchte Menschen, die auffällige Dinge ins Internet schreiben, “registrieren und identifizieren”.
Von aussondern spricht der gute Mann zwar noch nicht, aber bis dahin ist es jedenfalls nur noch ein kurzer Schritt. Ich plädiere übrigens dafür, Bernhard Witthaut gleich als ersten in die Kartei aufzunehmen, denn auf dem Boden des Grundgesetzes steht er mit solchen Forderungen jedenfalls nicht.
Das sieht übrigens auch jemand so, der liberalen Gedankengutes bisher eher unverdächtig war. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lehnt so eine Datei als “hanbüchenen Unfug” ab. Wörtlich:
Abgesehen davon, dass nirgends eine Rechtsgrundlage für eine solche Datei vorhanden ist, wird hier suggeriert, dass man mit technischen Mitteln entschlossene Einzeltäter frühzeitig aufspüren und unschädlich machen könnte. Die Wahrheit ist, dass das nicht möglich sein wird und wir akzeptieren müssen, dass das Ausrasten einzelner Verrückter nicht zu verhindern ist.
Wendt erkennt, woher der Wind weht. So gestattet er sich den Hinweis, bei Erfassung aller Menschen mit kruden Gedanken wäre die Datei nicht nur riesengroß, es fänden sich mit Sicherheit auch Gewerkschafter darin wieder. Wendt:
Mindestens genauso wichtig wie ein ausreichendes gesetzliches, personelles und technisches Instrumentarium für die Polizei ist eine Politik, die die Menschen nicht abstößt, sondern Demokratie und Rechtsstaat als lebenswert und gerecht erscheinen lässt.
Die Forderungen der Uhls und Witthauts führen uns genau an die Grenze und darüber hinaus, bis zu der Demokratie und Rechtsstaat noch ihren Namen verdienen – und erträglich erscheinen. Anders gesagt: Wer ohne Scheu den Überwachungs- und Ausgrenzungsstaat promotet, verhilft dem norwegischen Tatverdächtigen zu dem von ihm erhofften Triumph. Genau diesen Staat wünscht sich der Betreffende nämlich.
Die Norweger haben das anscheinend durchschaut. Bleibt nur zu hoffen, dass auch bei uns noch der Groschen fällt.
Aus: "Der Überwachungs- und Ausgrenzungsstaat" Udo Vetter (25.7.2011) Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/25/der-berwachungs-und-ausgrenzungsstaat/
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« Last Edit: July 26, 2011, 05:08:00 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #287 on: September 09, 2011, 09:38:49 AM » |
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[...] Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach nach lehnen zwei Drittel der Deutschen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. In der Erhebung sollten die befragten Bürger dem Institut mitteilen, welches von zwei Modellen zur Verbrechensbekämpfung sie befürworten: Eine sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung oder eine auf Strafverdachtsfälle begrenzte Protokollierung von Verbindungsdaten. 66 Prozent der Befragten befürworteten eine Begrenzung auf Strafverdachtsfälle. Für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung entschieden sich lediglich 19 Prozent. 15 Prozent zeigten sich unentschieden oder verweigerten aus anderen Gründen eine Antwort. Damit ergibt sich in dieser Frage in der Bevölkerung ein ganz anderes Bild als in den Parlamenten, wo die drei Volksparteien CDU, CSU und SPD auf eine Wiedereinführung des vom Bundesverfassungsgerichts verbotenen Instruments hinarbeiten. Bemerkenswert ist dieses Ergebnis aber auch deshalb, weil die Umfrage von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde und unter der Überschrift "Konservativer Markenkern innere Sicherheit" lief. Die bequeme Erklärung, dass es sich bei den Gegnern einer Vorratsdatenspeicherung allesamt um Oppositions- oder FDP-Anhänger handeln könnte, ist radikalen Internetüberwachungsforderern wie Hans-Peter Uhl oder Günter Krings versperrt: Von den 66 Prozent, die sich für eine Begrenzung der Verbindungsdatenspeicherung auf Strafverdachtsfälle aussprachen, gaben 56 Prozent zu, Parteigänger von CDU und CSU zu sein. 8. September 2011 11:34 Umfrageergebnis falsch interpretiert blaa
Die sich gegen die Speicherung wendenden 2/3 der Befragten haben so geantwortet, weil sie die Spuren ihrer alltäglichen, kriminellen Machenschaften verwischen möchten um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Das Umfrageergebnis beweist eindeutig, dass Kriminalität über TK-Netze riesige Ausmaße angenommen hat, die für milliardenschwere Verluste der Wirtschaft sorgen und eine Bedrohung der Demokratie in Deuschland sind. Dieser Bedrohung werden wir mit der VDS entschieden entgegentreten.
gez. Innenminister Friedrich
. September 2011 13:22 DE schlittert nur aeusserst knapp an Terrorbomben-Massaker vorbei... Dr.strg.c
...wie uns gerade durch die unabhaengige Presse glaubhaft versichert wird (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,785076,00.html). Denn in Berlin sind moslemische Maenner festgenommen worden, die mehr als eine Dose Haarspray kauften -- und zusaetzlich auch noch ein Feuerzeug!
Angeblich haben sie auch kleine, suesse Kaetzchen quaelen wollen!
Ich bin mir sicher, dass das mit Sicherheit so gut wie stattgefundene islamistische Terrorbomben-Massaker mit mehr als einer Milliarde Toten nur mit Hilfe der aktuell nicht so ganz legal gespeicherten Vorratsdaten der Mobilfunkprovider in allerletzter Sekunde verhindert werden konnte.
Sollen die Feinde der inneren Sicherheit (AK Vorrat usw.) DAS mal erklaeren. Zum Glueck wird dieses Ereignis vermutlich die Minderheitsmeinung der abweichlerischen 2/3 der Bevoelkerung schon auf Linie bringen!
Wir sollten einen Fackelzug durch Brandenburger Tor organisieren, bei welchem die sofortige Einsetzung der vorsorglichen Datenspeicherung gefordert wird.
Oder seid IHR etwa Kleine-Suesse-Katzen-Quaeler?
Aus: "Deutsche lehnen Vorratsdatenspeicherung mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab" Peter Mühlbauer (08.09.2011) Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/150430http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/
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« Reply #288 on: September 28, 2011, 08:15:38 AM » |
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[...] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen, um die von ihr geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Der aktuelle Regierungsentwurf für die TKG-Reform erlaube den Anbietern eine Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu Abrechnungszwecken für drei Monate, schreiben die Berichterstatter der Union in einem heise online vorliegenden "Nachforderungspapier" zu dem Gesetzesvorhaben. Damit hätten die Sicherheitsbehörden weniger Zeit, die für die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zu einer Rufnummer notwendigen Informationen zu erhalten. Dies widerspreche den von CDU und CSU im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Schwerstkriminalität gewünschten Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung.
Die von der Union vorgeschlagene Lösung ist denkbar schlicht: Aus der Möglichkeit zur dreimonatigen Sammlung von "Verkehrsdaten" soll eine sechsmonatige Verpflichtung werden. Eine weitergehende Änderung etwa einschlägiger Überwachungsparagraphen in der Strafprozessordnung, wie sie der Gegenentwurf des Koalitionspartners FDP vorsieht, halten die konservativen Telekommunikationspolitiker offenbar zunächst nicht für nötig. Die Liberalen lehnen eine Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung entschieden ab.
Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt. Leutheusser-Schnarrenberger setzt dagegen auf das "Einfrieren" von Telekommunikationsdaten im Verdachtsfall ("Quick Freeze"). Dazukommen soll eine einwöchige Speicherung von IP-Adressen zur Bestandsdatenabfrage. (Stefan Krempl) / (vbr)
Aus: "Union: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" (27.09.2011) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Union-Vorratsdatenspeicherung-durch-die-Hintertuer-1350759.html
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« Reply #289 on: September 28, 2011, 08:37:41 AM » |
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[...] Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen fordert den Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands auf, national und in der EU klar NEIN zu sagen zu jeglicher anlassunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben, so der ASJ-Bundesausschuss am Samstag auf seiner Sitzung in Karlsruhe. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die damit einhergehenden schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die SPD-Juristinnen und Juristen nehmen die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und sprechen sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus.
...
Aus: "ASJ spricht sich klar gegen Vorratsdatenspeicherung aus!" Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) (27. September 2011) Quelle: http://www.spd.de/spd_organisationen/asj/aktuelle_themen/asj-spricht-sich-klar-gegen-vorratsdatenspeicherung-aus1
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« Reply #290 on: October 28, 2011, 10:42:15 AM » |
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[...] Die EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dies sei bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte das Verfahren im Juni mit Aufforderungsschreiben an Deutschland und Rumänien eingeleitet. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten. Deutschland habe der Kommission am 16. August mitgeteilt, dass das Justizministerium einen Vorschlag erstellt habe, wie die Richtlinie umgesetzt werden soll. Dieser befände sich in interministeriellen Konsultationen. Die von Rumänien übergebenen Informationen hätten ebenso darauf schließen lassen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind. Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Verzögerte Umsetzungen in innerstaatliches Recht könnten sich negativ auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation auswirken, erläuterte die EU-Kommission. Auch könnten Justiz- und Polizeibehörden dabei beeinträchtigt werden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen. Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind in drei Stufen gegliedert. Zunächst verschickt sie Aufforderungsschreiben beziehungsweise Mahnschreiben an die betreffenden Mitgliedsstaaten. Darauf folgt – wie in diesem Fall – die mit Gründen versehene Stellungnahme und drittens ruft die Kommission den Gerichtshof an, falls die Mitgliedsstaaten den Aufforderungen nicht fristgerecht nachkommen. (anw) 27. Oktober 2011 13:27 Na und? Man schaue mal auf diese Liste cooregan (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)
> http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/bycountry/index_de.htm
sowie in die Archive der Vorjahre, die dort am Ende verlinkt sind. Und selbst das ist dann noch nicht vollständig.
Es sind derzeit ca. 20 Verfahren gegen Deutschland im Gange, z.T. seit mehreren Jahren, für die auch gezahlt wird. Auf eines mehr oder weniger kommt es da nicht an.
Auf den Grundrechtsschutz schon. Die sollen sich ihre VDS-Richtlinie, die sie ja übrigens selbst für fehlerhaft halten und überarbeiten wollen, an die Klowand nageln.
gruß cooregan
27. Oktober 2011 13:20 Verfassung > EU-Verträge 64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)
Soll'n die sich doch auf den Kopf stellen. Die EU kann kein Mitgliedsland dazu zwingen, gegen die eigene Verfassung zu verstoßen und ob eine VDS in verfassungsgemäßer Form in Deutschland möglich ist, ist nach dem Urteil des BVerfG mehr als fraglich.
Außerdem ist ja auch noch gar nicht geklärt, ob die EU-VDS-Richtlinie an sich überhaupt mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Zumindest das entsprechende Urteil des EuGH muss man also noch abwarten, sonst bekommt jedes Land, das jetzt unter Druck die VDS einführt, genau dafür gleich das nächste Vertragsverletzungsverfahren an den Hals.
27. Oktober 2011 14:04 Deswegen muss die Richtlinie weg. Alvar Freude (mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.00)
Daher ist es jetzt wichtig, dass die Richtlinie geändert wird. So manches Überwachungsfanatiker-Land will aber weiterhin speichern, daher ist es wichtig, die Speicherung deutlich einzuschränken und nicht zur Pflicht zu machen. Länder, die das wollen, dürfen dann eben unter bestimmten Bedingungen (Transparenzpflichten usw) speichern lassen, aber es werden nicht alle gezwungen. Jedes Land entscheidet selbst und gut. So wie es nun auch bei Netzsperren beschlossen wurde.
Vor allem die Pflicht, alle Datenarten 6 Monate zu speichern halte ich für indiskutabel.
Ciao Alvar
Aus: "EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherung erreicht nächste Stufe" (27.10.2011) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vertragsverletzungsverfahren-wegen-Vorratsdatenspeicherung-erreicht-naechste-Stufe-1367618.html
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« Reply #291 on: November 16, 2011, 02:12:07 PM » |
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[...] Der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), wies hingegen Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen wieder einmal eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein“, sagte Uhl der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.
...
Aus: "Verfassungsschützer gestehen Panne ein" (16.11.2011 ) Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html
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« Reply #292 on: November 17, 2011, 09:20:24 AM » |
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[...] Die bayerische Justizministerin Beate Merk und der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, haben sich nach dem Auffliegen der "Zwickauer Zelle" erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Erkenntnisse über etwaige Mittäter oder Hintermänner der Neonazi-Mordserie sowie über ein mögliches rechtsterroristisches Netzwerk gebe es nur mithilfe der Vorratsdatenspeicherung, sagte Merk am Mittwoch laut dpa. Uhl sieht die Sache ähnlich. "Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist", sagte der CSU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Mitglieder der rechtsradikalen Zelle dürfte das schwer zu klären sein. Der Bayer appellierte an den Koalitionspartner FDP, seinen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Uhl forderte, dass Computer-Festplatten, Handys und Verbindungsdaten der Täter sowie bereits bekannter Helfer untersucht werden müssten. Zuvor hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Aufbau einer Neonazi-Datei ins Spiel gebracht. Geht es nach dem innenpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, wollen die CSU-Politiker mit ihren Forderungen von eigenen Versäumnissen ablenken. Es stehe der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass sowohl Polizeien als auch Nachrichtendienste über Jahre hinweg das Risiko rechter terroristischer Straftaten massiv unterschätzt haben. Die Ermittlungen erweckten den Eindruck, "dass man auf dem rechten Auge weitestgehend blind agiert" habe. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder könnten und müssten bereits jetzt Informationen über straftatverdächtige Personen an andere Dienste und auch Polizeibehörden weitergeben, wenn sie von Taten mit terroristischem Hintergrund ausgehen. Die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Halina Wawzyniak, hält ebenfalls nichts von neuen Versuchen, den Sicherheitsstaat auszubauen. Keines der von der Union angeführten Mittel sei in der Lage, "die menschenverachtende Ideologie der Nazis und ihre Gewaltexzesse zu stoppen". Dafür sei eine ausreichende Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechts nötig. Zudem müsse die Rolle des Verfassungsschutzes zwingend aufgeklärt werden. Mittelfristig sei die Auflösung des Geheimdienstes nötig, da er sich verselbständigt habe und nicht kontrollierbar sei. (Stefan Krempl) / (vbr) 16. November 2011 21:03 Weshalb ging das so lange? (Editiert vom Verfasser am 16.11.11 um 21:12) hanslimaa
Eigentlich hätte ich schon am Montag damit gerechnet, dass irgend ein politischer Hinterbänker kommt und die Vorratsdatenspeicherung wegen den Neonazis fordert. 16. November 2011 21:00 Neues aus dem Uhlenbusch Stiefelwutz
Ach nein, nur eine Wiederholung. Mutet wie eine Endlosschleife an.
Bleib standhaft, Sabine ;o)
SW
16. November 2011 21:44 Dem Einen sin Uhl REPNZ
dem Demokratie-Verächter sin Nachtigal...
16. November 2011 22:07 Düstere Parallwelt jtsn
DER SPIEGEL 8/2011
> Acht Türken und ein Grieche wurden mit derselben Tatwaffe erschossen. Es gibt > Hinweise, dass eine Allianz türkischer Nationalisten, Gangster und > Geheimdienstler dahinter stehen könnte.
> Nichts, überhaupt gar nichts. "Man hat", sagt die Nürnberger > Kriminalhauptkommissarin Elke Schönwald, "noch nicht einmal das Schwarze unter > dem Fingernagel." Keine gute Nachricht nach zehn Jahren Ermittlungsarbeit. Es > gab neun Tote, sieben Sonderkommissionen, 3500 Spuren, 11 000 überprüfte > Personen, Millionen Datensätze von Handys und Kreditkarten. Und nicht den Hauch > eines Ergebnisses.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77108510.html
Da hilft natürlich eine Vorratsdatenspeicherung total...
16. November 2011 22:11 Großer Lauschangriff gegen Akne (Editiert vom Verfasser am 16.11.11 um 22:11) CoolAllo
Internetzensur gegen das Welthungerproblem Strengere Copyrightgesetze gegen Obdachlosigkeit
Ich glaube ich habe das Schema verstanden.
16. November 2011 22:35 Vorratsdatenspeicherung für USB-Sticks? Marsupilami72
Die vermeintliche Todesliste der rechten Serienkiller hat die Polizei auf einem USB-Stick gefunden - da is nix mit Vorratsdatenspeicherung. Man sollte Fanatismus nicht mit Dummheit gleichsetzen.
...
16. November 2011 22:36 Vorratsdatenspeicherung gegen Kampfhunde HardNor
und gegen Autobahnstau zur ferienzeit, sowie gegen starke Schneefälle!!
aber im Ernst, ich hab mir noch gestern gedacht, wo bleiben die Überwacher und Terrorbeschwörer, bei so viel Nazi-Terror? - Siehe da, kommen sie aus ihren Löchern.
...
16. November 2011 23:25 Vorbild für "Verfassungsschutz" - der Geheimdienst des Joseph Fouché. starship trooper
Vergesst doch endlich mal die "NSU" Story - denn morgen wird eine neue RAF aufgedeckt - oder wieder mal irgendeine Religionsgemeinschaft beschuldigt!
Seit Napoleons Zeiten, gibt es NUR EINEN EINZIGEN Grund für Inlandsgeheimdienste:
"Geschichte der Geheimdienste: von den Pharaonen bis zur CIA von Wolfgang Krieger", S. 99 ff.
Nur "selbstgeschaffene Bedrohungen" kann man kontrollieren und für eigene Interessen nutzen und zum richtigen Zeitpunkt aufdecken.
Sonst ist man Amboss - und nicht Hammer.
17. November 2011 00:37 Interessant: Uhl steht scheinbar auf angeblicher Todesliste BoMbY (mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.00) Hier fordert der CSU-Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegen Nazis, und da steht die Nazis hätten ihn angeblich im Visier gehabt: > http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798121,00.html Abgesehen vom üblichen Bullshit, scheint da möglicherweise mehr im Busch zu sein? Warum sollten (wie fefe schon richtig schreibt) auch irgendwelche Nazis beabsichtigen einen Rechtsaußen-Politiker zu killen? 17. November 2011 04:09 Re: Interessant: Uhl steht scheinbar auf angeblicher Todesliste Gallus (18 Beiträge seit 01.10.04)
Uhl war es, der "Mehmet" abgeschoben hat - und steht deswegen wohl auf der USB-Stick-"Todesliste" ja von wem wohl? Denn er schien wirklich Schiß zu haben und fragte sich öffentlich etwas ratlos "Warum ich ...?" - Haben sich andere auch schon gefragt. - Wer so etwas zum Anlass nimmt, erneut seinem Überwachungs- und Kontroll-Wahn auszubauen, der zeigt, dass er/sie weder aus der Vergangenheit gelernt hat, noch willens und offenbar komplett unfähig ist, das Land in eine freie und demokratische Zukunft zu führen. Die "Piraten" werden übrigens gerade demontiert für die Schubladen der Geschichte der Kleinkarierten wohl auf deren passende Größe gebracht. - Schon beim "Staatstrojaner" wurde ja gelogen und das Eisen schnell aus der Esse (Presse) genommen. Und der Herr Datenschutzbeauftragte, der keinerlei Weisungsbefugnis oder politische Macht hat, "prüft"... und "prüft" ... und pffft ... - ist die Luft raus und niemand fragt mehr und niemand denkt mehr dran ... - Vergeben und Vergessen?
17. November 2011 07:59 Jetzt sind es also wieder die Nazis... 64kByte
*seufz*
Wird denen das nicht zu peinlich, mit ihren unendlich klischeehaften "Argumentationskeulen"?
Erst sind es Neonazis, dann islamistische "Hassprediger", dann KiPo... wobei man sagen muss, dass sogar diese Hansel recht lange gezögert haben auf das Niveau herabzusinken, dokumentierten Kindesmissbrauch als "Argument" für ihre Polizeistaatspläne zu missbrauchen. Aber als sie erstmal ihre Skrupel abgeschüttelt hatten, legten sie dafür um so ungehemmter los.
Und jetzt sind es wie gesagt wieder die Nazis. Damit ist alles zu rechtfertigen, denn wer wagt es, Nazis (Islamisten, Kinderschänder ...) in Schutz zu nehmen? Irgendetwas muss es doch geben, mit dem man die verdammten Bürgerrechter mundtot machen kann!
Aus: "CSU-Politiker für Vorratsdatenspeicherung gegen Neonazis" (16.11.2011) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-Politiker-fuer-Vorratsdatenspeicherung-gegen-Neonazis-1380400.html
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« Reply #293 on: November 24, 2011, 12:35:11 PM » |
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[...] Wenn wir sie doch nur noch hätten, die deutschen Telefon- und Internetdaten des vergangenen Halbjahres. Dann ließe sich jetzt das mögliche Umfeld der Zwickauer Terroristengruppe ziemlich rasch einkreisen. Wir haben die Daten aber nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 die verdachtslose Speicherung aus Sicherheitsbedenken für illegal erklärt und alle bestehenden Daten löschen lassen. Die Richter ermunterten zugleich den Bundestag, ein neues Gesetz mit besseren Sicherheitsgarantien zu beschließen. Die Neufassung kommt freilich nicht zustande, weil die Bundesjustizministerin und die CDU/CSU sich über den Weg streiten. Die Ministerin wehrt sich gegen jede Art der verdachtslosen bundesweiten Datenspeicherung. Die Terrorgruppe aus Zwickau ist ein Beispiel dafür, dass solches Vorratsspeichern auch ohne konkreten Tatverdacht eben doch sinnvoll ist. Die Täter und einige ihrer möglichen Helfer waren strafrechtlich nicht unbescholten, aber es gab nicht den leisesten Mordverdacht gegen sie. Nun plötzlich gibt es ihn, in einer besonders schauderhaften Form. Man wüsste jetzt lieber heute als morgen, mit wem die Täter in den vergangenen Monaten und Jahren kommunizierten und wer ihnen bei ihrem Tun half. Ein auf Vorrat gespeichertes Datenprofil hätte dabei großen Nutzen haben können – nicht zuletzt auch im Interesse möglicher Opfer von weiteren solcher Täter, die vielleicht mit der Bande in Verbindung standen. Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert – einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen. Die Befürworter einer solchen Speicherung sind keine Nazis, sondern wollen ihnen das Handwerk legen. Das sollten die Kritiker abwägen, bevor sie den Strafverfolgern eine wirkungsvolle Aufklärungsmethode aus der Hand schlagen. Doublette vor 2 Tagen Mit Vorratsdatenspeicherung könnte wir auch mehr wissen über: - Islamisten - Autonome - illegal Eingewanderte - Schleuser - Asylbetrüger - Scheinehen Das wäre doch eine tolle Sache. Sofort!
M Voegele vor 2 Tagen Antwort auf Doublette wer ist "WIR"? Mit Vorratsdatenspeicherung könntet "IHR" auch mehr wissen über all die kleinen Dinge des Lebens die "Euch" einen fechten Staub angehen. Es wäre doch toll für "Euch" wenn man der Freundin/Exfreundin hinterschnüffeln kann? Oder mal nachschauen was der Nachbar so im Internet treibt? Usw. Usw.
Dr.Mabuse vor 2 Tagen >>Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel<<
Und mit Vorratsdaten haben die Braunen leichtes Spiel. Was las ich gerade? Eine Polizistin, die der ultrsa-rechten Szene zumindest nahe stand? Na super, Freunde...
KW vor 2 Tagen Antwort auf Dr.Mabuse Wir hatten doch über 3 Jahre die Vorratsdatenspeicherung. Warum wurde das Killer-Trio in dieser Zeit nicht gefasst? Das alles ist doch wieder nur ein Vorwand, um einen Überwachungsstaat zu errichten. Aus der deutschen Geschichte hat man leider nichts gelernt!
Claudi vor 2 Tagen Antwort auf Dr.Mabuse >>Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel<<
Das hat sich die Stasi auch gedacht....
marionette vor 2 Tagen Antwort auf Claudi .....und der CIA, der FSB, der Mossad, und die ASSAD- Scherge, und ... und..... und........
Gast Einklappen vor 2 Tagen Antwort auf Doublette Mit Vorratsdatenspeicherung gehen wir noch einen Schritt weiter in die Sklaverei, noch einen Schritt weiter dem Ende der menschlichen Freiheit entgegen. Sie armer tun mir Leid, denn von einem objektiven Standpunkt aus gesehen tun sie nichts anderes als die Regierung danach anzuflehen Sie in Ketten zu legen, nur Sie merken es nicht.
Die einzigen die im Nebel herumstochern sind jene die Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung , CCTV und dergleichen befürworten. Ihre Sicht ist eingeengt, Sie sehen die Konsequenzen nicht. Viele Menschen begreifen gar nicht was für einen hohen Preis Sie dafür bezahlen dass Kriminalität mit derartigen Sicherheitsmaßnahmen bekämpft, man merke, BEKÄMPFT, nicht gelöst wird. Sie sehen nur das kurzfristige Ergebnis, dass all das was Sie da oben aufzählen eingedämmt wird. Dass diejenigen die die Vorratsdatenspeicherung ausführen, kontrollieren und auswerten keine Engel sind, das scheint Ihnen ebensowenig bewusst zu sein. Jedenfalls haben all die normalen und unschuldigen Bürger keine Garantie dafür nicht ausgespäht und ausspioniert zu werden. Denken Sie doch mal nach, Sie schreien nach einer neuen Form der Stasi!!! Es ist die pure Ironie, dass es heutzutage Menschen gibt die sowas gutheißen.
Claudi Einklappen vor 2 Tagen Antwort auf Doublette Jaja, die DDR wollte auch nur über "Verdächtige" mehr wissen.
Aus: "Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel" Torsten Krauel (21.11.2011) Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13728235/Ohne-Vorratsdaten-stochern-wir-im-braunen-Nebel.html?wtmc=Newsletter.NL_Weltbewegt
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« Reply #294 on: December 07, 2011, 09:38:10 AM » |
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[...] Nach einigem Hin und Her hat die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Berlin mit knapper Mehrheit einen Antrag (PDF-Datei: http://spd-netzpolitik.de/wp-content/uploads/2011/12/vds-fassung-antragskommission-spd-bpt11.pdf) zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren beschlossen. Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich zwar um einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer, hält das Papier fest. Jedoch sei das als Alternative gehandelte Quick-Freeze-Verfahren unnütz, gewährleiste keine effektive Strafverfolgung und verletze ferner rechtsstaatliche Grundsätze. Bei dem vor allem von der FDP hochgehaltenen Quick Freeze sollen Provider Verbindungs- und Standortdaten bei einem konkreten Verdacht "einfrieren". Die SPD-Bundestagsfraktion wird in dem Antrag aufgefordert, soll nun anhand der festgelegten Eckpunkte "ein Gesetzgebungsvorhaben zu erarbeiten. Die Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung auf, einen Zeitplan zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren vorzulegen. Dabei müssten die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts und vor allem die Datenschutz-Standards aus Karlsruhe beachtet werden. Die bei den Providern vorgehaltenen Informationen dürften etwa nur abgerufen werden bei einem Verdacht auf schwerste Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung. Ein Zugriff für zivilrechtliche Zwecke etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen müsse "rechtssicher" ausgeschlossen werden. Zudem dürften die Vorratsdaten nicht für das Erstellen von Bewegungsprofilen herangezogen werden. Einsetzen will sich die SPD für eine Revision der entsprechenden EU-Richtlinie, um die Speicherfristen deutlich unter die derzeitige Mindestdauer von sechs Monaten zu drücken. Eine Aufbewahrungszeit der Telefon- und Internetdaten von drei Monaten sei in der Regel ausreichend. Dies habe die Ermittlungspraxis ergeben. Ferner seien Speicherdauer und Zugriffsbedingungen anhand der vorgehaltenen Datenarten hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität unterschiedlich festzulegen. Ein Dorn im Auge ist den Sozialdemokraten die Tatsache, dass einzelne Provider die sensiblen Informationen schon jetzt bis zu 180 Tage für technische Zwecke oder zur Abrechnung aufbewahren. Auch dafür müsse ein klarer Rahmen gesetzt werden. Generell sollen ein "qualifizierter Richtervorbehalt" und eine "revisionssichere Protokollierung" von Datenabrufen Missbrauch verhindern. Betroffenen sei über einen Zugriff auf ihre Informationen im Nachhinein Auskunft zu erteilen, heißt es in dem Beschluss weiter. Für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten müsse ein absolutes Verwertungsverbot gelten. Grob fahrlässige Verstöße gegen die Regeln sollen strenge Sanktionen nach sich ziehen. Die Initiative zur Vorratsdatenspeicherung war bis zum Schluss heftig umkämpft. Vor allem Vertreter der Jusos argumentierten in der mehrfach verschobenen Debatte, dass die SPD für Freiheitswerte stehe und diese auch im Internet erhalten müsse. Für die Bekämpfung von Kriminalität im Netz müssten die Strafverfolgungsbehörden besser ausgerüstet werden. Eine verdachtsunabhängige Überwachung könne dagegen die Meinungsfreiheit einschränken. Auch Bundestagsabgeordnete wie Ulrich Kelber sprachen sich gegen das Vorhaben aus, das er mit Passkontrollen mit anschließender Datenspeicherung in Fußgängerzonen verglich. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, meinte zwar, dass auch die Sozialdemokraten für die Freiheit des Netzes kämpfen müssten und dieses Thema nicht den Piraten überlassen dürften. Grenzenlos dürfe die Freiheit aber nicht sein, sodass drei Monate Speicherung einen guten Kompromiss darstellten. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger und der Innenpolitiker Gerold Reichenbach hielten teils flammende Plädoyers für die Datenerfassung. Die Nutzer würden ihre Informationen bei Facebook, Google und Twitter eh schon preisgeben. Eine gesonderte Webseite aus dem Parteiumfeld hat derweil die Anträge der Gegner zusammengefasst [ http://sozis-gegen-vds.de/]. Sie interpretiert den gefassten Beschluss so, dass Standortdaten nicht verwertet werden dürften. Ein netzpolitischer SPD-Gesprächskreis [http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Netzpolitiker-stecken-Linie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-1334236.html] hatte sich zuvor dafür stark gemacht, dass derlei im Mobilfunk anfallende Informationen gar nicht zu speichern seien. (Stefan Krempl) / (jk) 6. Dezember 2011 15:29 Daten die erstmal erhoben wurden... enigma ... werden auch genutzt, fuer den einen oder den anderen Zweck. Die Begehrlichkeiten wachsen und dann kommt wieder das Argument, dass es doch nur "richtig und wichtig sei" die Daten auch fuer etwas voellig andere zu Nutzen. Denn wer waere denn nicht gegen <Beliebige Ordnungswiedrigkeit oder kleiner Straftat hier einsetzen>. 6. Dezember 2011 17:11 Re: vgl. Tk-Daten in Sachsen MarkWolf
6. Dezember 2011 15:34 Jaja die Partei des kleinen Mannes dylpes
soviel dazu.
Mal gespannt ob Gabriel sich dann auch bei den zu unrecht ausspionierten Personen persönlich entschuldigt. ;)
6. Dezember 2011 15:39 Ich verstehe es nicht ganz: MajorNelson > Jedoch sei das als Alternative gehandelte Quick-Freeze-Verfahren unnütz, > gewährleiste keine effektive Strafverfolgung und verletze ferner > rechtsstaatliche Grundsätze. Wenn schon das Quick-Freeze-Verfahren rechtsstaatliche Grundsätze verletzt, wie kann dann die weitreichendere VDS diese Grundsätze nicht verletzen? 6. Dezember 2011 16:06 Weil Pro¡ektor (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.00)
is so. Nu hör auf zu fragen.
6. Dezember 2011 17:19 Klingt halt gut CREON
genau. Wenn man nicht ganz genau zuhört und überlegt, was überhaupt gesagt wurde, klingt das halt einfach gut wie es da steht. Und wer hört heute schon zu? ...
6. Dezember 2011 15:52 Selbstbestimmung KampfKeksKommando (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.07)
> Die Nutzer würden ihre Informationen bei Facebook, Google und Twitter > eh schon preisgeben.
Jeder, der einmal etwas öffentlich gesagt hat, darf ab diesem Zeitpunkt auch privat bespitzelt werden.
Eine seltsame Argumentation haben die Genossen von der Arbeiterpartei da.
kkk
6. Dezember 2011 15:56 Das verdammte Facebook-Argument Lehnsherr von Bravenleut Wie kann man als Politiker so dreist und unverschämt sein, Bürgern mit Gespür und Sensibilität für den Wert und die Bedeutung ihrer Daten als Gegenargument die Dummheit derer um die Ohren zu hauen, die sich keine Gedanken um Spätwirkungen ihrer Unachtsamkeit machen? Wenden die beiden Herren diese Logik auch in der Eurokrise an? Ist verantwortungsbewusstes Haushalten jetzt auch hinfällig, da diverse Euroländer verantwortungslose Finanzpolitik betrieben haben? Mich kotzt diese Unverfrorenheit gewaltig an. 6. Dezember 2011 16:03 Re: Das verdammte Facebook-Argument Shred
Vor allem: Ob ich bei Facebook nun einen Daten-Striptease hinlege oder nicht, ist immerhin noch meine ganz private Entscheidung.
Der VDS kann ich mich allerdings nicht entziehen, ohne gänzlich auf Kommunikationsmittel verzichten zu müssen.
6. Dezember 2011 16:30 Verwertungs (!) - Verbot bei Berufsgeheimnisträgern cooregan (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)
Für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten müsse ein absolutes Verwertungsverbot gelten.
Abgesehen von den vielen anderen Punkten, die schon völlig zu Recht angesprochen wurden, ist dies ein weiteres Schmankerl.
Wenn wir nämlich demnächst mit unserem Anwalt, der Telefonseelsorge, der AIDS-Beratung oder als Whistleblower mit einem Journalisten telefonieren oder mailen, dann will die SPD, dass das gespeichert wird.
Ein Verwertungsverbot schützt die Betroffenen genau gar nicht vor dem Risiko, dass die Daten durch Versehen, Missbrauch durch Binnentäter oder unrechtmäßigen Zugriff des Verfassungsschutzes etc. in falsche Hände geraten. Der Schaden für den investigativen Journalismus, notleidende Menschen und an vielen, vielen anderen Stellen ist allein durch diesen Punkt enorm. Von all den anderen Aspekten - wie bereits gesagt - mal ganz abgesehen.
Daran, dass die SPD das den Menschen antun will, sollte man sich an der Wahlurne erinnern.
gruß cooregan
6. Dezember 2011 16:40 Mein Gott, ist das alles verlogen CosmoMan
..und diese Clique habe ich fast 30 Jahre lang, zumindest seit Willy Brandt, gewählt und unterstützt.
Mir muss jemand ins Hirn geschissen haben, anders nicht zu erklären.
6. Dezember 2011 23:03 Nicht nur die SPD Kleingedruckte
Die SED würde dem auch zustimmen.
7. Dezember 2011 08:08 sowas nennt man übrigns Oppositionspolitik torgum
... ich könnt gleich wieder meine Cornflakes ausspein...
Aus: "SPD bleibt beim Ja zur Vorratsdatenspeicherung" (06.12.2011) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-bleibt-beim-Ja-zur-Vorratsdatenspeicherung-1391001.html
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« Reply #295 on: December 10, 2011, 02:31:06 PM » |
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[...] Bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden fühlten sich die Teilnehmer an die Zeit der großen Koalition erinnert: Weitgehend einmütig tagten Innenminister mit SPD-Parteibuch mit ihren Amtskollegen, die CDU und CSU angehören. In vielen Dingen kam man auf einen Nenner, zum Beispiel beim Streitthema Vorratsdatenspeicherung. Demonstrativ lobte die Union hinterher die SPD für ihre Zustimmung beim Speichern von Bürger-Daten zur Terrorabwehr - und setzte damit den Koalitionspartner FDP unter Druck, genauer: die Bundesjustizministerin.
Der Tenor lautete: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möge angesichts der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgeben.
Doch die stellvertretende FDP-Vorsitzende bleibt bei ihrem Nein, wie sie sueddeutsche.de erklärte. "Zwölf Jahre haben die Sicherheitsbehörden bei der Fahndung nach den NSU-Mitgliedern versagt - das kann mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgearbeitet werden", sagte die Ministerin am Rande der Klausur der FDP-Landesgruppe im oberbayerischen Hohenkammer. Leutheusser-Schnarrenberger warnte davor, den Eindruck zu erwecken, die Vorratsdatenspeicherung sei ein "Allheilmittel".
...
Aus: "FDP stemmt sich gegen schwarz-roten Druck" Von Oliver Das Gupta (10.12.2011) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-fdp-stemmt-sich-gegen-schwarz-roten-druck-1.1231418
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« Reply #296 on: December 14, 2011, 09:23:59 AM » |
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[...] In einem Positionspapier (PDF-Datei: https://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/111213_csunet_positionspapier.pdf) umreißt der virtuelle Ortsverband CSUnet am Dienstag die seiner Meinung nach sinnvollen Maßnahmen für eine Vorratsdatenspeicherung. In dem Papier "Freiheit statt VDS – Gegen die Vorratsdatenspeicherung" betonen die Autoren, Standort- und E-Mail-Daten sollten nicht gespeichert werden. Es handele sich dabei um "ein Überwachungsausmaß, das die Grenze zur Verhältnismäßigkeit in nicht hinnehmbarer Weise übersteigt". In der Frage der Speicherung von IP-Adressen bleibt das Papier ungenau. Zwar wird ihre Notwendigkeit für Strafverfolgung nicht in Frage gestellt, ein "Missbrauchspotenzial (zum Beispiel durch die Abmahnindustrie)" sei jedoch gegeben.
Grundsatzkritik üben die Verfasser um die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär an der derzeitig gültigen EU-Richtlinie. Diese sei zu weitgehend und in der Bevölkerung nicht ausreichend diskutiert. Bevor eine neue Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll, fordern die Netzchristsozialen eine Befragung in Bundes- und Landeskriminalämtern – anonym, damit Beamte frei ihre Meinung zum tatsächlichen Bedarf äußern könnten.
Damit mehren sich auch in Reihen der Union die Stimmen, die die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form kritisch betrachten. Derzeit verhandeln das FDP-geführte Bundesjustizministerium und das CSU-geführte Innenministerium über eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Vor einer Woche hatte sich die SPD auf einem Bundesparteitag mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, auch bei ihr sollte es jedoch kleinere Abstriche gegenüber der bisherigen Version geben.
[Update 17:00: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte gegenüber heise online den Debattenanstoß innerhalb der CSU: "Dass die CSU jetzt kritisch und intensiv ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, ist ein wichtiger Beitrag in der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung insgesamt." Offenbar kam dieses verfrühte Weihnachtspräsent aus Reihen der CSU auch für die Ministerin überraschend.] (Falk Lüke) / (jh)
Aus: "Virtueller CSU-Verband will ein bisschen weniger Vorratsdatenspeicherung" (13.12.2011) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtueller-CSU-Verband-will-ein-bisschen-weniger-Vorratsdatenspeicherung-1394481.html
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« Reply #297 on: December 28, 2011, 09:59:20 PM » |
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[...] Schünemann betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei dringend notwendig, wie die Praxis beweise. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf die Ermittlungen gegen die rechtsterroristische »Nationalsozialistische Union«. Wären Telefon- und Internetdaten der Straftäter mehrere Monate lang gespeichert worden, hätten Erkenntnisse über das Umfeld der kriminellen Gruppe und über ein eventuelles Netzwerk jener Nazis gewonnen werden können. Aber Deutschland habe ja eine Justizministerin, die so etwas verhindere.
... Herbe Kritik an Leutheusser-Schnarrenberger formulierte auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, wie Schünemann ein Hardliner in Sicherheitsfragen. Gegenüber dem »Handelsblatt« sagte er, die Bundesjustizministerin »verzockt deutsche Steuergelder aus rein ideologischen Gründen«. Das Quick-Freeze-Verfahren sei völlig ungeeignet, um die Verbindungen und Strukturen von Schwerstkriminalität festzustellen und Bekämpfungsstrategien zu erarbeiten. »Sie verhindert seit Monaten, dass schwerste Straftaten aufgeklärt werden und behauptet tatsächlich, der Freiheit zu dienen«, zitiert das Blatt den Gewerkschaftschef.
...
Aus: "Justizministerin unter Zugzwang" Von Hagen Jung (30.12.2011) Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/214367.justizministerin-unter-zugzwang.html-.- [...] In der schwarz-gelben Bundesregierung knirscht es wegen der Vorratsdaten: Unions-Innenexperte Bosbach greift Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger persönlich an, weil sie sich beharrlich weigert, die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung umzusetzen. Lob erhält die standfeste FDP-Politikerin allerdings auch - von der Piratenpartei.
Seit Monaten zanken Union und FDP über die dieses Thema, nun verschärft die CDU den Ton: Nach Ablauf einer Frist zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung spitzt sich der Streit in der Koalition zu. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, auf Zeit zu spielen. "Es gibt keinen Zweifel daran, dass wir europarechtlich verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen", sagte Bosbach der Passauer Neuen Presse. Der Christdemokrat warnte vor einem "echten Konflikt in der Koalition".
... Bosbach betonte: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts." Wenn diese Spuren in kürzester Frist gelöscht würden, griffen die Strafverfolgungsbehörden ins Leere. Auch der Fall der Zwickauer Rechtsterroristen zeige, wie wichtig und unverzichtbar die Vorratsdatenspeicherung sei, so der CDU-Politiker.
... Druck auf die freidemokratische Bundesjustizministerin kam auch aus der oppositionellen SPD, die mit Union bei der Vorratsdatenspeicherung auf einer Linie ist. Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten erst bei konkretem Ermittlungsanlass für einen eventuellen späteren Abruf, das Quick Freeze-Verfahren, "ist kein zureichendes Mittel", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, der Mitteldeutschen Zeitung (Mittwoch) aus Halle. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte im Radiosender Bayern 2: "Das Konzept des Bundesjustizministeriums ist ganz eindeutig nicht im Einklang mit der EU und bleibt auch deutlich hinter dem zurück, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für zulässig erklärt hat".
... Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte gestern noch einmal ihre Haltung bekräftigt. Es sei "vollkommen indiskutabel", monatelang Internetadressen und Verbindungsdaten vorzuhalten, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk. Die Liberale betonte zugleich ihren Vorschlag, wonach Kommunikationsdaten nur dann gespeichert werden sollen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine schwere Straftat gibt. Dies sei "sehr viel grundrechtsschonender", als sechs Monate lang die Verbindungsdaten aller Bürger zu speichern.
Die Piratenpartei lobte die Haltung der Justizministerin. "Wir begrüßen, dass die Justizministerin der Europäischen Union die kalte Schulter bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Bei dem Thema ist die Piratenpartei voll auf der Seite von Frau Leutheusser-Schnarrenberger", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Piraten, Bernd Schlömer, dem Hamburger Abendblatt. Das blinde Sammeln von Daten führe erwiesenermaßen nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern, so Schlömer.
Gleichzeitig kündigte er an, im kommenden Jahr gemeinsam mit Gruppen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Initiative auf europäischer Ebene zu starten, mit der die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung gekippt werden solle. "Um diese Initiative auf den Weg zu bringen, benötigen wir eine Million Unterschriften in ganz Europa", ergänzte Schlömer. Nach mehreren Mahnungen ist die EU-Kommission nicht mehr bereit, Deutschland noch mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zu geben. Sie droht nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In letzter Konsequenz kann das Gericht millionenschwere Zwangsgelder verhängen.
...
-.- [...] Wer Sicherheit wirklich "mit allen Mitteln" will, der darf sich mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht begnügen. Da gibt es doch noch viel mehr Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten. Reicht es, wenn die Ermittlungsbehörden künftig jederzeit feststellen können, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat und wo er sich dabei aufgehalten hat? Reicht es, wenn festgestellt werden kann, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat? Wäre es nicht besser, wenn auch gleich die Inhalte sämtlicher Telefonate aufgezeichnet würden?
Überhaupt: Die alte Kriminalisten-Idee, Daten schon im Kreißsaal zu erheben, wäre sicherlich ein großer Sprung für die innere Sicherheit. Wenn man jedem Baby den genetischen Fingerabdruck abnimmt, wäre das schon einmal eine gute Basis für mehr Sicherheit; sobald das Kind dann telefonieren und im Internet surfen kann, kommen neue nützliche Daten hinzu.
So sieht der schöne neue Präventionsstaat aus: Er will wissen, was die Menschen reden und denken, mit wem sie verkehren, wo sie sich aufhalten, wie sie aussehen - ganz grundsätzlich, wer sie sind und welche Anlagen sie haben. Der Staat, den sich das Grundgesetz vorstellt, ist das aber nicht. Die Verfassung, das Verfassungsgericht, die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze ziehen Grenzen. Die Gesetze im Rechtsstaat sind Begrenzungsgesetze für die Sicherheitsorgane: Die dürfen nicht alles tun, was sie könnten; und sie dürfen auch nicht alles speichern, was irgendwie einmal nützlich sein könnte. Die entscheidende Frage ist: Wo ist die Grenze? Welche Linie darf nicht überschritten werden, auch nicht zur Bekämpfung von islamistischer oder brauner Gewalt?
Um diese Grenzlinie geht es im Streit um die Vorratsdatenspeicherung, diese Linie ist Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten, seit den Gesetzen gegen die RAF, einen ständigen Grenzverschiebungs-Prozess erlebt, der aber vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Karlsruhe hat die Grenzlinien enger gezogen, als sie von der EU gezogen werden. Es gibt eine Grauzone zwischen Karlsruhe und Brüssel/Luxemburg, in die die Vorratsdatenspeicherung fällt.
Die EU ist aber, was ihre rechtsstaatlichen Konturen betrifft, noch im Stadium des Suchens und Findens. Sie hat selber im vergangenen April zugegeben, die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung seien miserabel. Trotzdem drängt die EU die Bundesrepublik, sich dieser Miserabilität anzuschließen. Das ist unsinnig; das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen. In Sachen Vorratsdatenspeicherung kann sich Deutschland ruhigen Gewissens einem Vertragsverletzungsverfahren beim EU-Gericht in Luxemburg stellen. Dessen Ergebnis wird sein: Nicht deutsche Standards werden aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt.
Aus: "Streit um Vorratsdatenspeicherung: Warum Deutschland ein EU-Verfahren nicht fürchten muss" Ein Kommentar von Heribert Prantl (28.12.2011) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-warum-deutschland-ein-eu-verfahren-nicht-fuerchten-muss-1.1245819
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[...] Die EU-Kommission fühlt sich in Sachen Vorratsdatenpeicherung von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend unterstützt. Brüssel beklagt in einem Bericht, dass nur elf von 27 EU-Ländern Daten geliefert hätten, die einen Mehrwert der umstrittenen Maßnahme nahelegten. Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen, dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe. Das nach Konsultationen mit betroffenen Interessengruppen gezogene Zwischenfazit (PDF-Datei: http://quintessenz.at/doqs/000100011699/2011_12_15,Eu_Commission_data_retention_reform.pdf) hatte die österreichische Bürgerrechtsorganisation Quintessenz veröffentlicht. Rechtliche Unsicherheiten, die bei der Abfassung der Richtlinie noch in Kauf genommen worden waren, stellen die Kommission laut dem Papier nun vor Probleme. So bewahren Diensteanbieter auch Informationen etwa zu Chats, Instant Messaging oder Filesharing auf, obwohl diese größtenteils nicht zu den von der Direktive erfassten "Verkehrsdaten" zählen. Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es ferner beim Mailverkehr, wo es sowohl die klassische E-Mail als auch webbasierte Services gibt. Hier zeigt sich, dass Inhalts- und Verbindungsdaten nicht klar zu trennen sind. Trotz zahlreicher Bemühungen der Standardisierungs-Organisation (ETSI) gibt es zudem nach wie vor keinen einheitlichen Zugang zu den Vorratsdaten gewährleisten. Vielen Beobachtern ist zudem nach wie vor unklar, ob die begehrten Verbindungs- und Standortdaten von vielen Telcos nicht auch ohne die EU-Vorgaben aufbewahrt werden. Für die Bürger ist darüber hinaus schwer nachvollziehbar, dass die von der Kommission erwarteten Vorteile der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich bestehen. Für eventuelle Datenschutzpannen besteht keine Meldepflicht, was das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahme nicht stärkt. Es rächt sich auch, dass Brüssel den Zugriff auf die Datenhalden auf "schwere Straftaten" beschränkt hat, da dieser Begriff im EU-Recht nicht definiert ist. "Mittels Telekommunikation" begangene Delikte und "Hacking-Straftaten" ließen sich so nicht fassen, meint die Kommission. Zugleich weiß sie von andauernden Forderungen von Rechteinhaber, die Vorratsdaten auch zur Verfolgung von Copyright-Verstößen freizugeben. Andererseits sitzen Brüssel die Datenschutzbeauftragten im Rücken, die schon jetzt eine "schleichende Ausweitung" der Richtlinie fürchten. Strafverfolger wiederum monieren, dass Vorratsdaten nur schwierig grenzüberschreitend ausgetauscht werden können. Nicht zuletzt beklagen die betroffenen Unternehmen Unklarheiten bei den vorzuhaltenden Daten. Einige Mitgliedsstaaten setzen die Maximalvorgaben der Richtlinie als Mindestanforderung um. Ein großes Minus aus Wirtschaftssicht bleibt, dass die Richtlinie keine Vorgaben zur Kostenerstattung macht. Business-to-Business-Anbieter und mittelständische Provider haben ferner fast keine Anfragen von Sicherheitsbehörden, aber fast die gleichen Kosten wie größere Konkurrenten. Der Bericht fügt sich an die im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Evaluierung der EU-Vorgaben an. Sie hatte ergeben, dass die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten chaotisch und willkürlich erfolgt. Die Kommission, die trotz der Misere auf die Implementierung der Richtlinie in Ländern ohne derzeitige Vorratsdatenspeicherung wie der Bundesrepublik drängt, möchte bis zum Mai nun weitere Studien auch über weniger in die Grundrechte einschneidende Alternativen durchführen und im Juli einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. (Stefan Krempl) / (vbr) 5. Januar 2012 22:39 "Die Bevölkerung"... Mr. B.B.C. (mehr als 1000 Beiträge seit 10.09.00) wenn man das Volk direkt abstimmen lassen würde, würden sie überall Kameras installieren lassen und umfassende Vorratsdatenspeicherung absegnen; am besten ne praktische iPhone-App für jeden Polizisten dass er jeden jederzeit orten und alle Telefonate abhören kann. Denn HIER hat sich schon lange die "Erkenntnis" durchgesetzt: Datenschutz ist Täterschutz. Alle halten die Justizministerin für dämlich und inkompetent, soweit sie überhaupt irgendwie was von "Vorratsdatenspeicherung" mitkriegen. Stefan Krempl/Volker Briegleb sollten berücksichtigen, dass "die Bevölkerung" praktisch nicht mal den Unterschied zwischen Internet und Internet Explorer kennt. Die Bevölkerung meldet seine Daten hirnlos bei jedem "Gewinnspiel", lässt sich von Google und Fressebuch hemmungslos tracken und benutzt Bonuskarten im Supermarkt. Der "Gläserne Mensch" ist eine Dystopie für Intelektuelle; die Plebejer juckt es kein bisschen, Big Brother ist sogar geil. Der Widerstand kommt von einer Minderheit so groß wie die Zahl der Piratenparteiwähler. Es ist zwar ein relativ lautstarker Widerstand, aber wenn nicht zufällig gerade die Leutheusser-Schnarrenberger Sabine Bundesjustizminister wäre, hätten wir schon längst britische Verhältnisse. Noch nicht mal anderen FDP-Politikern ist Datenschutz so wichtig. Deswegen liefern unsere Doktoren der Jura so Schnellschüsse, die vom Bundesverfassungsgericht gleich gestrichen werden. 6. Januar 2012 10:53 Re: "Die Bevölkerung"... Admiral Zweiflix (214 Beiträge seit 19.04.11)
robowarp schrieb am 6. Januar 2012 10:16
> Bloedsinn du unterschaetzt deine Mitbuerger > Die Bevoelkerung mag wenig gebildet und bei Freibier "ja" schreien > aber das kann auch sehr schnell umschlagen, so dumm sind die Leute > nicht,
Da widerspreche ich Dir. Sie sind so dumm. Aber nicht dumm in dem Sinne, sondern dumm im Sinne von uninformiert und unwillens, sich zu informieren. Sie sind überwiegend so dumm, den Phrasen der Politiker glauben zu schenken. Wenn der Innenminister im Morgenmagazin mit traurigen Augen in die Kamera blickt und dabei beklagt, daß man die bösen Terroristen, die hierzulande ja an jeder Ecke lauern, nur deshalb nicht fangen könne, weil die Vorratsdatenspeicherung fehle, dann glauben das die Leute! Traurig, aber wahr!
Und wenn man keine Terroristen zur Hand sind, dann macht man eben welche. Siehe die Sache mit der "Zwickauer Terrorzelle". Für mich waren das schlichweg kriminelle Nazis, aber Terrorismus definiere ich anders.
AZ
6. Januar 2012 12:04 Re: "Die Bevölkerung"... Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)
Ich steige mal hier bei dir ein.
Das Thema "uninformiert" zieht sich schon lange durch die Gesellschaft. Woran das liegt, kann ich nicht beurteilen. Das Argument "man ist mit sich und seinem Überleben beschäftigt", will ich nicht nennen.
Ich finde, der Film "Staatsfeind Nr. 1" zeigt sehr gut, was möglich ist. Satelliten, deren Kameras sogar Autokennzeichen erfassen können? Gibt es schon! Löschen einer Identität in diversen Computern? Geht auch schon. Eine Existenz vernichten? Kein Problem!
... Meiner Meinung nach sollten solche Filme zum Pflichtprogramm in den Mittelstufen unserer Schulen werden, um Kinder und Jugendliche dafür zu sensibilisieren, mit ihren Daten nicht hausieren zu gehen und um sie zu kritischen Menschen auszubilden.
6. Januar 2012 11:54 Re: "Die Bevölkerung"... Crystal (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.00)
Mr. B.B.C. schrieb am 5. Januar 2012 22:39
> wenn man das Volk direkt abstimmen lassen würde, würden sie überall > Kameras installieren lassen und umfassende Vorratsdatenspeicherung > absegnen; am besten ne praktische iPhone-App für jeden Polizisten > dass er jeden jederzeit orten und alle Telefonate abhören kann.
Schlimmer noch, der Polizei wäre die "Rettungsfolter" erlaubt; und die Todesstrafe z.B. für Kinderschänder....
-- Crystal
5. Januar 2012 21:38 Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen... 64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)
... dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe.
[Loriot] Ach!? [/Loriot]
Aus: "Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung in Erklärungsnot" (05.01.2012) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bruessel-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Erklaerungsnot-1404439.html-.- [...] Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde. Der Bericht gibt die Ergebnisse von Gesprächen der Kommission mit den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, Strafverfolgungs- und Justizbehörden, Datenschützern, der Industrie sowie Vertretern der Zivilgesellschaft wieder. Eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission soll diese Ergebnisse berücksichtigen, wenn sie in den kommenden Monaten ihre Vorschläge zur Reform der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erarbeitet. Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für "ein Dokument des Scheiterns". "Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht." Tatsächlich beginnt der Bericht mit dem Eingeständnis der EU-Kommission, dass Strafverfolgungs- und Justizbehörden vor allem "starke Meinungen" zur Wichtigkeit der Daten geäußert hätten. Lediglich elf der 27 Mitgliedsstaaten hätten aber "starke qualitative Beweise" übermittelt, die den Wert gespeicherter Kommunikationsdaten im Kampf gegen bestimmte Formen des Terrorismus, schwere Verbrechen sowie Straftaten, die mithilfe des Internets oder Telefons verübt werden, belegten. Letztere werden in der entsprechenden EU-Richtlinie 2006/24/EG allerdings nicht erwähnt. Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, "dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt", heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren. Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen. Aus dem nun veröffentlichten Bericht geht trotz solcher schwerwiegenden Bedenken hervor, dass manchen die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht weit genug geht. So steht auf Seite 4 des Berichts, dass Hacking zwar keine schwere Straftat sei, aber nur mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärt werden könne. Außerdem gebe es "einige Rufe nach Ausweitung auf Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Dateien". Strafverfolgungsbehörden hätten zudem den Wunsch geäußert, weitere Kommunikationskanäle in die Richtlinie aufzunehmen. So seien etwa Instant Messenger und Chatfunktionen vergleichbar mit E-Mails, aber noch nicht in der Richtlinie berücksichtigt. Datenschützer beklagen laut dem Bericht, dass es keinerlei Vorgaben zur Meldung von Datenmissbrauch oder -diebstahl gebe. Bürger, deren Daten abgerufen wurden, erfahren davon meistens nichts. Außerdem sei die Trennung von Daten, die sowieso aus betrieblichen Gründen von den Providern gespeichert werden, und denen, die auf Grundlage der EU-Richtlinie gespeichert werden müssen, unscharf. Übersetzt bedeutet das: Möglicherweise bräuchte es die Richtlinie gar nicht, weil die Telekommunikationsanbieter sowieso genug Daten vorhalten. Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann. Im Juli 2012 will die Kommission einen Reformvorschlag für die Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Malte Spitz fordert dagegen ein Umdenken: "Statt die Nicht-Umsetzung der Richtlinie zu verfolgen, muss sie klar und deutlich für ein Ende der Vorratsdatenspeicherung in Europa eintreten." Spitz fordert die Bundesregierung auf, sich für die Abschaffung der Richtlinie einzusetzen: "Statt Formelkompromisse vorzubereiten, die einzig und allein dem Koalitionsfrieden dienen, sollte sie in Europa die Speerspitze für ein Ende des Speicherwahnsinns und dieses grenzenlosen Grundrechtseingriffes sein." Ähnlich klingt das auch bei Frank Herrmann vom AK Vorrat: "Der Kommission gelingt es auch sechs Jahre nach Einführung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht, deren Notwendigkeit zu belegen. Stattdessen soll nun nach beliebigen Beispielen für die Vorteile von Vorratsdaten gesucht werden. Das Eingeständnis des Scheiterns der Richtlinie wäre jetzt ein mutiger und richtiger Schritt." Union und FDP sind sich weiterhin nicht darüber einig, wie sie die Richtlinie in Deutschland umsetzen wollen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP plädiert für eine nur zweiwöchige Speicherfrist – aber nur im Falle eines berechtigten Verdachts. Das unionsgeführte Innenministerium dagegen sieht eine "Schutzlücke" in Deutschland und verweist auf Fallbeispiele, die zeigen sollen, dass die Datenspeicherung nötig sei. Den geleakten Bericht der EU-Kommission will man im Ministerium derzeit nicht kommentieren. Ein Sprecher verweist aber darauf, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abgelaufen und Deutschland verpflichtet sei, "eine Neuregelung für die Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen zu treffen". mr_murdock 06.01.2012 um 17:25 Uhr
Die Bresche in der Mauer
Ist doch völlig normal, dass die VDS auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll, die mit der ursprünglichen Begründung es sei eine reine Antiterror-Maßnahme nichts mehr zu tun haben. Das wäre auch bei den Netzsperren gegen Kinderpornographie nicht anders gewesen. Schnell wären Stimmen laut geworden, die Sperren auch gegen andere unliebsame Seiten anzuwenden.
Es ist doch so, sobald eine kleine Bresche in die Mauer geschlagen ist, dauert es nicht mehr lang bis die ganze Festung fällt. ...
gelegendlicher_leser 06.01.2012 um 17:48 Uhr
In der Tat eine sehr bedenkliche Entwicklung. nicht nur, dass es diese auf Vorrat gespeicherte Daten geben soll (an sich schon ein Zumutung), nun melden sich bereits diverse Interessenvertreter, um diese Daten zu missbrauchen. ein Polizeistaat im Namen der Urheberrechtseigentümer? geht es denn noch?
würd mich nicht wundern, wenn die Bundesregierung irgend-wann mal auf den Gedanken kommt, diese Daten an die Werbeindustrie zu verkaufen, um die Haushaltslücken zu stopfen und weitere Steuergeschenke an die FDP-Klientel zu finanzieren....
Aus: "EU kann Notwendigkeit von Vorratsdaten nicht belegen" Von Patrick Beuth (06.01.2012) Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-eu-zwischenbericht
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[...] Hatting: Können Sie uns ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennen, wo das massenhafte Abhören von Telefonaten und Überwachung von Internetprotokollen wirklich zu einem Erfolg geführt hat bei der Polizei?
Witthaut: Ja, es gibt ja viele Beispiele. Unter anderem kann ich ein Beispiel aus meiner Heimatstadt sagen. Dort ist es also gelungen, einen Mittäter aufgrund dieser Daten nach einem Bankraub festzustellen.
Hatting: Das Gegenbeispiel stammt aus Berlin: Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hat die Funkzellenüberwachung wegen der Autobrandstifter erwähnt und gesagt, dass das eben gar nicht dazu geführt hat, dass man jetzt die Täter fassen konnte.
Witthaut: Ja gut, okay, man muss ja jetzt auch in dieser Situation eindeutig nachvollziehen, wann und wo ist dieses Instrument machbar und wann wird es eingesetzt. Aber es gibt natürlich schreckliche, schlimme Beispiele, wenn man das in diesem Fall jetzt so sieht, auch in Dresden, im letzten Jahr, wo ja auch Millionen von Demonstrationsteilnehmern mehr oder weniger durch eine Funkzellenabfrage festgestellt wurden. Das finde ich auch, das muss man überprüfen. Aber auf der anderen Seite, es gibt uns als Ermittler die Chance. Und ich finde, Straftaten zu verhindern oder Straftaten aufzuklären, das sind ja die Instrumente, die wir … Oder das ist ja der Teil, den wir als Polizei und auch als Sicherheitsbehörden für die Sicherheit in unserem Lande als Aufgabe haben.
Und wenn man uns in dieser Form diese Chance nicht gibt, dann ist das etwas, was eine Verantwortung auch der Bundesjustizministerin … Das Bundesverfassungsgericht hat ja 2010 im März entschieden, so unter den damaligen Regularien nicht zulässig … Aber Bundesregierung schafft eine Regel und das ist ja etwas, was diese Bundesregierung bisher nicht gemacht hat. Das ist ja eigentlich der Skandal.
...
Aus: ""Wir wollen ja auch keinen Polizeistaat" - Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft fordert Vorratsdatenspeicherung von mindestens vier Monaten" Bernhard Witthaut im Gespräch mit André Hatting" (28.01.2012) Quelle: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1663233/-.- [...] Ein Gutachten entzweit das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium im Streit über die Vorratsdatenspeicherung. Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Auftrag gegebene Schriftstück des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeige, „dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP).
Eigene Erhebungen des Bundeskriminalamtes (BKA), in denen es den Nachweis erbringen wollte, dass zahlreiche Fälle von Kinderpornographie, islamistischer Terrorvorbereitung und Internetkriminalität nicht aufgeklärt werden konnten, weil Verbindungsdaten von Computern oder Handy fehlten, wurden als nicht relevant bezeichnet.
Der Sprecher des Innenministerium reagierte am Freitag in der Bundespressekonferenz in Berlin mit Zahlen aus Polizei-Statistiken auf die Feststellung der FDP, die Vorratsdatenspeicherung sei „zwecklos“ und habe, wo sie betrieben werde, „keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote“. Hierzu „ergänzte“ der Sprecher des Justizministeriums, das Gutachten halte fest, dass die BKA-Zahlen „nicht geeignet“ seien und wiederholte die Feststellung, es gebe lediglich „einen gefühlten Bedarf“. Das Gutachten sei eine „Bestätigung für den Vorschlag der Bundesjustizministerin, eben nur anlassbezogen vorhandene Daten einzufrieren.“
Der Sprechers des Innenministeriums äußerte während dieses Schlagabtauschs mit seinem Koalitionskollegen vor der Bundespressekonferenz, die Zahlen des BKA zeigten, „die hohe Relevanz, die das Instrument der Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungsbehörden hat.“
Der Sprecher des Justizministeriums hielt dem wiederum entgegen, auf Seite 76 des Gutachtens des Max-Planck-Instituts stehe, die Zahlen des BKA seien „nicht geeignet für die Einschätzung“. Der Sprecher des Innenministerium widersprach: „Die Gutachter führen selbst aus, dass ihre Untersuchung dadurch gekennzeichnet ist, dass es nur eine sehr unsichere statistische Datengrundlage gebe und sie auf die Durchführung systematischer empirischer Untersuchungen – wie das BKA sie durchgeführt hat – verzichtet hätten.“
Das Justizministerium hatte am Donnerstag durch frühzeitige Presseinformationen dafür gesorgt, dass politische Einschätzungen zum dem Gutachten des Max-Planck-Instituts vor dessen Veröffentlichung verbreitet wurden. Dem Innenministerium war das Gutachten nach Auskunft seines Sprechers hingegen erst am Freitagvormittag übersandt worden. Die Studie war bereits vor Monaten einmal fertig gewesen, dann aber auf Verlangen des Justizministeriums nachgearbeitet worden, nunmehr offenbar zu dessen Zufriedenheit.
Das Innenministerium liegt seit anderthalb Jahren mit dem Justizministerium im Streit über eine Neufassung des im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Form verworfenen sechsmonatigen Vorratdatenspeicherung. Die Justizministerin ist zu einer Neufassung aufgerufen, nicht zuletzt dadurch, dass wegen der fortdauernden Nichtumsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein Verfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik in Vorbereitung ist.
Regierungssprecher Seibert sagte in Zusammenfassung der Streitpunkte zwischen Innen- und Justizministerium, die Vorratsdatenspeicherung sei „eines der schwierigsten rechtspolitischen Probleme, die sich derzeit stellen“. Eine Annäherung sei „mit durchaus unterschiedlichen Blickpunkten möglich“. Aus Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gebe es allerdings „eine Notwendigkeit zur Neureglung wegen der Vorgaben der Europäischen Union. Einen Zeitpunkt kann ich Ihnen nicht nennen“, sagte Seibert.
Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Disput zwischen den Ministerien " Von Peter Carstens, Berlin (27.01.2012) Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-disput-zwischen-den-ministerien-11627230.html-.- [...] Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden. Der CCC publiziert das 271-seitige Dokument, um endlich eine faktenbezogene Diskussion um die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen." Das Gutachten vom Juli 2011 betrachtet detailliert Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten. Weiterhin verglichen die MPI-Forscher die Situation und Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und zogen auch die Daten aus der auf EU-Ebene durchgeführten, äußerst unzureichenden "Evaluation" heran. Zudem wurden Ermittler, Staatsanwälte und Richter befragt. Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ist keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar. Die Studie bemängelt weiterhin das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen zu den Auswirkungen der anlaßlosen Massenerfassung. Auch in Zukunft sind solche wissenschaftlichen Evaluationen aus Kostengründen nicht einmal geplant. Entsprechend werden von den Befürwortern der anlaßlosen Massenspeicherung lediglich Einzelfälle herangezogen, um die Notwendigkeit der Datenhalden herbeizureden. "Der hartnäckige Unwille, technische Ermittlungsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen, einer regelmäßigen neutralen Evaluierung zu unterwerfen, setzt sich hier fort", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger. "Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren." Laut dem MPI-Gutachten halten solche in der öffentlichen Debatte gern verwendeten Fallbeschreibungen einer nüchternen wissenschaftlichen Überprüfung oftmals nicht stand. Selbst beim Lieblingsthema der Sicherheitspolitiker, dem islamistischen Terror, liegen keinerlei Hinweise dafür vor, daß auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten, wie die MPI-Untersuchung feststellt. Das Gutachten betrachtet nüchtern die kriminologischen Effekte der Vorratsdatenspeicherung und kommt zu dem eindeutigen Schluß, daß die behauptete Schutzlücke nicht besteht. Nicht erst aufgrund dieser Erkenntnis fordert der CCC daher erneut, auf eine massenhafte verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten. Links: Gutachten des MPI: "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten" http://vds.brauchts.net/MPI_VDS_Studie.pdfAus: "Wissenschaftliches Gutachten belegt: keine "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung" erdgeist (2012-01-27) http://www.ccc.de/de/updates/2012/mythos-schutzluecke
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