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« Reply #195 on: November 06, 2008, 12:08:10 PM » |
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[...] Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht. Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gruppe von Beschwerdeführern um den Berliner Anwalt Meinhard Starostik teilweise recht. (Az: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008) Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einen Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte Karlsruhe vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten. Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet, weil Karlsruhe noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet, der derzeit die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht überprüft. Insgesamt haben mehr als 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auslöser der neuerlichen Eilentscheidung sind die neuen Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun auf gravierende Fälle beschränkt und, außer bei "Gefahr im Verzug", an die Zustimmung eines Richters geknüpft. Grünen-Geschäftsführer Volker Beck forderte die Bundesregierung zur Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, teilte er in Berlin mit. Nach den Worten des Ersten Senats drohten den Bürgern durch die im Gesetz vorgesehene Datennutzung "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht". Denn durch den Zugriff auf die Daten könnte die Polizei "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten der Betroffenen" wie auch über völlig unverdächtige Kontaktpersonen erhalten. Kritik äußerten sich die Richter an den Zugriffsbefugnissen von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ihnen die Nutzung der Verbindungsdaten erlaubt sein soll, seien "unscharf und konkretisierungsbedürftig", heißt es in der Begründung. Für einen Datenzugriff könnte es bereits ausreichen, dass jemand an einer Veranstaltung einer nicht verbotenen, aber als extremistisch eingestuften Partei oder Gruppierung teilnehme oder nur einen "falschen Ort" aufsuche. (dpa/AP/grc/akh/mri) 06.11.2008 11:46:05
derrath: Dumm geboren und nichts dazugelernt.
[...] Mein Eindruck ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur Ahnung von der Verfassung hat, sondern auch versucht, sich - im Gegensatz zu unseren Politikern - eine objektive und fundierte Meinung zu bilden. Das war auf jeden Fall mein Eindruck, wenn Prozessbebobachter einzelne Verhandlungen geschildert haben.
Ich frage mich, wann unsere Polit-Kasper endlich mal einsehen, dass die Bürger ihre Auftraggeber sind und nicht irgendwelche Interessensgruppen und paranoide Abgeordnete, die es mit der Wahrheit und den Koffern nicht allzu genau nehmen.
06.11.2008 11:38:11
derrath: Wer sind eigentlich die Verfassungsfeinde?
Da kassiert das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen, aber unsere Politeska ignoriert die Verfassung munter weiter.
Warum werden diese "Spitzen-" Politiker nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Sonst sind sie doch damit auch schnell dabei.
06.11.2008 11:29:53
elektrograph: Die Politik-Ignoranz geht weiter...
Leute, die gerade so den Knopf zum Versenden einer Mail finden, entscheiden über wässrig formulierte Überwachungsgesetze, ohne wirklich die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken. Darunter sind Leute wie Herr Schily, die geschäftliche Beziehungen zu Herstellern von Überwachungstechnik unterhalten.
Wie korrupt und krank wird dieses Land eigentlich wirklich - und keiner hat es gemerkt?
Es hagelt seit Monate Eilentscheide des BVG wegen verfassungsfeindlicher Gesetze, und den Medienmainstream interessiert das höchstens auf Seite 3.
06.11.2008 11:26:43
Compiler: Gesetzgeber und Gesetznehmer...
Man hat schon desöfteren mal den Eindruck hier wird ein Theater aufgeführt.
Es werden Gesetze geamcht, die wieder gekippt werden, und das Verfassungsgericht scheint zum Glück wenigstens mehr Ahnung von der Verfassung zu haben als die Politiker welche Gesetze beschliessen, die nicht Verfassungskonform sind. Ist denn die Ermittlung der Konformität mit den Grundrechten nicht zumindest schon in der Vorlaufphase der Gesetzgebung möglich ? Muss die Politik immerzu nur beweisen wie wenig Ahnung sie wirklich haben ? Warum werden diese Gesetze nicht mehreren unabhängigen Prüfstellen vorgelegt ? Schon die meisten Provinzanwälte haben bei allen gekippten Gesetzen bisher schon vorher gewusst, daß die Verfassungrichter da leicht anderer Meinung sein könnten. Das ganze ist eine sinnlose Zeit und Geldverschwendung ! Der Bürger kommt sich verar...t vor !
Aus: "Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt" (06.11.2008 ) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/computer/970/316850/text/
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« Reply #196 on: December 03, 2008, 02:37:22 PM » |
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[...] Auf die Daten, die durch die Vorratsspeicherung erhobenen werden, greifen staatliche Ermittler intensiv zu. Zwischen Mai bis Juni 2008 haben Richter in fast 2.200 Fällen die Zugriffe angeordnet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis. "Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte Piltz der Zeitung. Sie hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aufheben wird. Seit dem 01. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Das Gesetz wurde von CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken beschlossen. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa) Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle.... Datum: 03.12.08 - 13:52 Autor: Der Erfasste
Da sieht man mal wieder wie glaubwürdig die Beteuerungen von Herrn Schäuble und Co wirklich sind: Nur in seltenen Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Verbrechen, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und auch dann nur in eingeschränkter Weise darf überhaupt erst auf Vorratsdaten zugegriffen werden (ich gebe zu es ist etwas überspitzt).
2200 Fälle zwischen Mai und Juni!!!!2008 beweisen, dass der spezielle Sonderfall, wie es die Befürworter in Interviews immer betonen, die Regel ist!!!
Letztendlich baut man den Staat unter dem Vorwand des Terrorismus in einen Überwachungsstaat aus. Ist unser Staat dann noch besser wie jene Staaten die der Westen als "Schurkenstaaten" bezeichnet? Können wir z.B. überhaupt noch die Überwachung in China anprangern?
Von den Technischen Maßnahmen sind wir von diesen Ländern nicht mehr weit entfernt, aber bei uns dient ja alles nur der Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung ;-)
2200 ist nicht viel im Vergleich... Datum: 03.12.08 - 12:58 Autor: Crass Spektakel 2200 ist nicht viel im Vergleich zu rund 250.000 gewalttätigen und 700.000 insgesamten Straftaten pro Jahr:
[www.destatis.de]
Also bitte erstmal in Relation setzen bevor man rummeckert, mit 2200 Fällen sind ja nichtmal die Vergewaltigungen in Deutschland abgedeckt.
Ich versteh eure Politik nicht Datum: 03.12.08 - 12:45 Autor: ihrname2353 Warum können die das mit euch einfach so machen, alle mundtot oder was? Vermutlich ist es in unserem Land schon länger so, nur weiss niemand was davon. Aber ihr solltet euch doch längst mal auf die Hinterbeine stellen und rebellieren... :)
Ja anders gesehen... wer nichts zu verbergen hat und immer schön brav morgens zur Arbeit geht und seine Steuern bezahlt, dem kann das ja egal sein. Auch eine Onlinedurchsuchung ...
Bald haben wir knapp 62 Millionen Terroristen Datum: 03.12.08 - 11:59 Autor: Datenkenner in Deutschland, die den Politikern durch Wahlterror gefährlich werden könnten. Aus: "Ermittler greifen massiv auf gespeicherte Vorratsdaten zu" (Networld / 03.12.2008) Quelle: http://www.golem.de/0812/63907.html
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« Reply #197 on: December 06, 2008, 02:27:56 PM » |
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[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung der Firmen für die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage, die FDP enthielt sich. Die Grünen lehnen die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab, und stimmten deswegen auch einer gesetzlichen Entschädigungsregelungen nicht zu. Auch die Linke schloss sich dieser Position an. Branchenvertreter erklärten, die Investitionen für die entsprechende Überwachungstechnik betrügen 50 bis 75 Millionen Euro. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen ab Anfang 2009 verhängt werden. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Providerverbands Eco, widersprach den Berechnungen: "Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet - eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll." Dies erfolge, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss sei, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand habe. Auch die Unionsfraktion räumte ein, dass in den Pauschalen, die als Entschädigung an die Telekommunikationsfirmen vorgesehen seien, die nötigen Investitionskosten für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur nicht enthalten sind. Über die Erstattung der Investitionskosten soll erst 2009 entschieden werden. Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig, betonte der Eco. Da diese Unternehmen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bekämen, greife die neue Entschädigungsregelung kaum, "obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Rotert. Anlass für die Debatte war die Weigerung der British Telecom, die Verbindungsdaten ihrer Geschäftskunden aufzubewahren, wenn die Kosten nicht ersetzt würden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Unternehmen Mitte November 2008 Recht gegeben und per einstweilige Anordnung die Vorratsdatenspeicherung für die Firma ausgesetzt. Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung. Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) hatte zuvor schon bei dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erreicht. Dabei ging es um eine Beschwerde gegen die Auslandskopfüberwachung, eine ebenfalls nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgeschriebene Maßnahme, bei der aus dem Inland abgehende Verbindungen zu überwachten Anschlüssen im Ausland erfasst werden. Auch hier erklärte das Gericht, diese Festlegung sei "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig". Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft, aber erst ab 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa) Bürger zahlen ihre eigene Stasi-Überwachung Datum: 05.12.08 - 13:02 Autor: sl0w Das ist echt der Gipfel der Frechheit! Ich frage mich nur was die Herren Politiker mit der totalen Überwachung bezwecken wollen.
...
Aus: "Firmen bekommen Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung" (Wirtschaft / 05.12.2008) Quelle: http://www.golem.de/0812/63965.html
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« Reply #198 on: December 23, 2008, 12:08:15 PM » |
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[...] Vom Rest der Europäischen Union noch weitgehend unbemerkt, hat das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember ein möglicherweise weitreichendes Urteil erlassen. Dem Gericht zufolge ist die laut EU-Richtlinie (2006/24/EC) auch in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach der vom Innenministerium erlassenen Verordnung Nr. 40 verfassungswidrig, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangen. Die Regierung wird aufgefordert, verständliche und klar formulierte Begründungen für den Zugriff auf persönliche Daten und Regeln ihrer Speicherung zu liefern. Mit dem Urteil widerriefen die Richter die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts. Die Bürgerrechtsorganisation Access to Information Programme (API) hatte im März eine Klage gegen das Gesetz mit der Begründung eingereicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die bulgarische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Gesetze verstoße. Die Verordnung hat den Sicherheitsbehörden in Artikel 5 praktisch unbegrenzten Zugriff auf alle bei den Providern gespeicherte Daten ohne richterliche Genehmigung erlaubt. Das Gericht rügte, dass keine klaren Begrenzungen des Zugriffs und keine Garantien für den Schutz der Privatsphäre sowie "Ehre, Würde und Ansehen" einer Person nach Artikel 32 der bulgarischen Verfassung vorgesehen seien Weiter werde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, nach dem jede Person "das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz" hat. Ausnahmen dürfe es nur geben, "wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer". Dies sei im beanstandeten Artikel 5 der Verordnung nicht deutlich geregelt und begründet worden. Alexander Kashumov, Rechtsvertreter der AIP in dem Gerichtsverfahren, sieht in dem Richterspruch einen Erfolg, dessen Bedeutung über Bulgarien hinausgeht: "Die Entscheidung schützt nicht nur die Privatsphäre der Bulgaren und vor allem auch die Arbeit investigativ recherchierender Journalisten, die am meisten von Überwachung und Abhörung bedroht sind. Sie kann auch für Bürger im übrigen Europa von Nutzen sein", erklärte Kashumov gegenüber Telepolis. 23. Dezember 2008 01:19 Die jungen Demokratien verteidigen die Menschenrechte Anon admin against acronym abuse (54 Beiträge seit 01.08.02)
in den alten wiegt das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf die Daily Soap schwerer.
23. Dezember 2008 06:53 Und sind diese Richter jetzt für Tote und KinderVergewaltigungen verantwortlich? kabeluser_2008 (5 Beiträge seit 22.12.08)
Folgt man der Argumentation des BKA in D sind sie es.
Ob die Richter das aushalten?
;-)
Aus: "Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien vorerst gestoppt" (23.12.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-in-Bulgarien-vorerst-gestoppt--/meldung/120860
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« Reply #199 on: January 10, 2009, 09:29:03 PM » |
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[...] In Großbritannien wächst der Widerstand gegen die Verpflichtung zur einjährigen Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet, die britische Zugangsanbieter von Mitte März an trifft. So laufen derzeit Provider, Bürgerrechtler, Forscher und die Opposition Sturm gegen die Auflagen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, die sich im Vereinten Königsreich derzeit allein auf Telefongesellschaften bezieht. So fürchtet laut BBC etwa der Earl of Northesk, Vertreter der Konservativen im Oberhaus des Parlaments, dass mit der zweiten Stufe der Protokollierung von Nutzerspuren jedermanns Bewegungen rund um die Uhr verfolgt werden könnten: "Die Menschen müssen sich Sorgen machen über das Ausmaß, prinzipiell wird ihr ganzes Leben über 500 öffentlichen Behörden preisgegeben." Dies sei nicht in Einklang zu bringen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtserklärung, der jedem Bürger ein Grundrecht auf Privatsphäre zusichere. Richard Clayton, Sicherheitsforscher an der Universität Cambridge, ist der Ansicht, dass die von den Providern für die Datenvorhaltung aufzuwendenden Millionen besser in die Aufstockung von Online-Polizeistreifen und die Ausbildung qualifizierter Internet-Ermittler investiert wären. Künftig müssten die Verbindungsangaben jeder versandten E-Mail von den Providern ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das schließe selbst Spam-Nachrichten ein. Eine solche Form der Überwachung aller Bürger nur aufgrund der Möglichkeit, dass sie kriminell sein könnten, sei nicht effizient. Malcolm Hutty vom Internetknotenpunkt London Internet Exchange (LINX) beklagt unterdessen, dass die Vorgaben für die Zugangsanbieter nicht klar seien. Auf dem Papier stehe, dass alle Provider zum Speichern verpflichtet seien. Informell habe das federführende britische Innenministerium aber Ausnahmen für kleine Anbieter gut geheißen. Was passiere nun, wenn ein derzeit nur wenige Kunden bedienender Provider wachse? Sähe er sich dann mit Sanktionen wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen konfrontiert? Das ist für Hutty nur eine der offenen Fragen. Für Verwirrung gesorgt habe die Regierung zudem mit ihren Ankündigungen, eine zentrale Datenbank für alle Vorratsdaten anlegen zu wollen. Spätestens dann müssten alle Zugangsanbieter dem Staat die Verbindungs- und Standortinformationen zumindest zuliefern und sie somit zunächst erfassen. "Wovor wir uns vor allem fürchten müssen, sind die nächsten Schritte", konstatiert auch Shami Chakrabarti von der Bürgerrechtsbewegung Liberty. Prinzipiell könne man weder der Regierung noch anderen Organisationen vertrauen, dass sie die "sehr sensiblen Informationen über uns alle sicher verwahren". Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert. Laut dem Innenministerium sind die Vorratsdaten dagegen ein wichtiges Werkzeug für die Aufklärung und Abwehr von Straftaten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie diene der inneren Sicherheit. Hierzulande ist die Pflicht zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung auch im Internetbereich Anfang des Jahres in Kraft getreten. Gegen die Gesamtregelung laufen diverse Verfassungsbeschwerden, unter anderem eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern. (Stefan Krempl) (odi/c't) 10. Januar 2009 14:51 "Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert." HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)
Zum Glück ist das bei uns ja verboten und wir haben nichts zu befürchten.
Horst
10. Januar 2009 15:15 Deutsche und Briten sind nicht so verschieden evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)
Glaubt jemand ernsthaft, dass eine Überwachung wie in GB hierzulande kaum denkbar wäre? Man sollte meinen, insbesondere die Bürger aus der ehemaligen DDR hätten wenig Heimweh nach StaSi-Feeling und würden sich nach Kräften gegen einen Wiederaufbau solcher Strukturen wehren. Statt Widerstand scheint es aber überwiegend Resignation zu geben.
Warum bei uns nicht längst alle Mautbrücken zur angeblichen Terrorfahndung eingesetzt werden und alle Plätze videoüberwacht, alle Wohnungen geheimdurchsucht und alle Datenspuren den Ermittlern für jede beliebige Rasterfahndung offen stehen...? Die Ermittler wollen es nicht laut aussprechen, aber sie könnten dringen deinen spektakulären Anschlag als Argumentationshilfe gebrauchen. So eine Bus- oder Weihnachtsmarkt-Bombe. Oder sonstwas. Aber man hat nur eine nicht detonierte Campinggaspulle und zwei Idioten, was selbst mit motiviertester Bild-Zeitungs-Hetze ziemlich kümmerlich wirkt.
Kommt es zu Anschlägen, schalten die Leute das Hirn aus. Und unsere Regierung die Bürgerrechte. Also nicht allein deswegen hoffe ich inständig, dass es nicht zu Anschlägen kommt.
10. Januar 2009 18:38 Wen interessieren schon Proteste? fixMBR (43 Beiträge seit 30.11.08)
30 Sekunden auf SKY-News und dann ist die Kiste abgehakt.
Bis auf ein paar hundert Menschen interessiert sich ohnehin niemand dafür.
Die SUN zeigt lieber morgen ein paar Titten mehr!
Aus: "Zunehmende Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien" (10.01.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Zunehmende-Proteste-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-in-Grossbritannien--/meldung/121482
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« Reply #200 on: January 18, 2009, 02:32:10 PM » |
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[...] An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge. TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen. Die Firma verwies dabei auf einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte BT Deutschland im Oktober aufgrund der fehlenden Regelung zur staatlichen Kostenerstattung vom Speicherzwang vorerst befreit. Datenschützer kritisieren seit Langem, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Über 34.000 Bürger haben sich einer "Massenklage" gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen. Zudem haben Vertreter von Oppositionsparteien und die Gewerkschaft ver.di Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf die Vorratsdaten bereits eingeschränkt und wird in diesem Jahr das Hauptverfahren vorantreiben. Wie aus einer umfangreichen Stellungnahme der Bundesregierung dazu hervorgeht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sich Berlin aber auf verfassungsrechtlich vollkommen sicheren Terrain. (Stefan Krempl) / (anw/c't) 3. Januar 2009 09:30 Sicherheit statt Angst! nonstop09, nonstop09@wir-sind-cool.org (1 Beitrag seit 03.01.09) Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges und richtiges Mittel im Kampf gegen Kriminelle und Terroristen! Deshalb ist es richtig und wichtig dass unsere Bundesregierung dieses gute Gesetz verabschiedet hat, denn die Mehrheit der Bürger wünscht sich Sicherheit in unserem Land, und die kann im Zeitalter des internationalen Terrors einzig und alleine die Vorratsdatenspeicherung liefern! Auf die exotische Minderheitenmeinungen von einigen wenigen verwirrten Berufsparanoikern und notorischen Gutmenschen kann zurecht keine Rücksicht genommen werden. Dafür ist die Bedrohungslage zu ernst!!! Die Mehrheit steht ganz klar hinter der umsichtigen und effizienten Sicherheitspolitik unsere Bundesregierung! Allerdings kann die Vorratsdatenspeicherung nur ein erster wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit sein, weitere müssen folgen! Denn es gibt leider auch in Deutschland noch viel zu viele Möglichkeiten anonym und verschlüsselt über das Netz zu kommunizieren! Hier herrscht dringend Handlungsbedarf! Wir brauchen einen Internetführerschein, jedes IP-Packet muss eindeutig einer Person zuzuordnen sein, Schund und Schmutz muss aus dem Netz gefiltert werden, alles andere führt zu Anarchie und geistig-moralischer Verwahrlosung, und gefährdet damit den Standort Deutschland! Im Übrigen gilt wie immer die alte Weisheit: Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten, folglich hat jeder der gegen diese Sicherheitsgesetze ist auch etwas zu verbergen, und ist damit, vollkommen zu Recht, auch verdächtig! 3. Januar 2009 10:13 Re: Sicherheit statt Angst! A D P (581 Beiträge seit 14.11.06) Bin ich völlig deiner Meinung. Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum terroristische Pläne schmieden können. 3. Januar 2009 12:43 Re: Sicherheit statt Angst! knarr (324 Beiträge seit 14.05.07) A D P schrieb am 3. Januar 2009 10:13 > Bin ich völlig deiner Meinung. > > Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen > dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich > Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum > terroristische Pläne schmieden können. Das klingt mir immer noch zu unsicher, kann man nicht vorher ansetzen? Menschen vor ihren eigenen Gedanken schützen und so? 3. Januar 2009 13:08 Re: Sicherheit statt Angst! Alleswirdxxx (257 Beiträge seit 22.01.07)
knarr schrieb am 3. Januar 2009 12:43
...
Das LÄUFT schon, nennt sich Talkshows und kommt im TV.
2. Januar 2009 16:50 Immer wieder interessant... Hexxogen (28 Beiträge seit 04.02.05)
...wofür unsere Regierung ihre Macht und unsere Steuern einsetzt - in einem Staat mit etwa 1,7 Billionen € Schulden.
2. Januar 2009 16:53 Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02) Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte Verbindungen laufen. Email dient dann ggf nur noch für Statusmeldungen, etwa: "Sie haben seit 13:20 -4- neue Nachrichten erhalten. Klicken Sie hier um diese zu lesen." Vor dem Hintergrund des breiten Verteilens persönlicher Daten - sei es durch Dummheit, technische Unzulänglichkeiten, Korruption oder politischen Willen - ist es doch nicht zuletzt für Firmen nunmehr geboten, sich aus dem klassischen SMTP-Medium auszuklinken. 2. Januar 2009 23:29 Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)
t0rrence schrieb am 2. Januar 2009 17:32
...
> ... Und SSL Zertifikaten kann man auch nicht > immer trauen. Wer sagt mir denn dass der ausländische Server nicht > einfach ein gültiges Zertifikat gekauft hat und meine Daten munter > and irgend eine Abhörschnittstelle durchspeichert?
Vielleicht weil ich ihn selbst aufgesetzt habe, oder eine Firma oder Instanz, der ich vertraue?
2. Januar 2009 17:42 Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland busta.X, black_buster69@hotmail.com (71 Beiträge seit 14.02.02)
BvdB schrieb am 2. Januar 2009 16:53
> Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation > nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte > Verbindungen laufen. [...]
Falsch! Einzige Antwort auf diese Staatsrepressionen ist Widerstand der Bevölkerung! Geht auf die Straße, schreibt Protestbriefe, engagiert euch bei entsprechenden Vereinen (AK Vorrat, HU etc.), verübt zivilen Ungehorsam, wo es nur geht, aber vor allem: klärt die Menschen auf, die sich dafür bisher nicht interessieren, denn das sind u.a. die Menschen, die sagen: "ich habe doch nichts zu verbergen"!
Schade, dass Generalstreiks in D rechtswidrig sind, sind sie doch irgendwie das einzige funktionierende Mittel, um Regierungen Grenzen aufzuzeigen. Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)
2. Januar 2009 18:01 Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland MarcelChemnitz (972 Beiträge seit 07.03.06)
busta.X schrieb am 2. Januar 2009 17:42
> Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch > eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)
Zu diesem Fall wird es nicht kommen. Eher lassen die alles niederknüppeln oder auch schießen.
Außerdem ist es der Masse schlichtweg egal.
2. Januar 2009 18:37 Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01) und sich mit TOR, Proxies im Ausland, Verschlüsselung etc. selbst zu beruhigen. An der Situation selbst, der Überwachung der Gesellschaft ändert es rein gar nichts. rgds nichtglauben 3. Januar 2009 00:38 Re: Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen clearmind (197 Beiträge seit 21.05.08)
Richtig, es ist eine Bekämpfung der Symptome und nicht der Ursachen. Das kann man nicht oft genug wiederholen.
2. Januar 2009 20:59 Die Werkzeuge eines Überwachungsstaates sind nun bereit Aleister_Crowley (907 Beiträge seit 20.07.05)
Jede "selbstauferlegte Hürde", die Mittel der Macht "nicht voll" zu nutzen, ist nichts als blanker Hohn. Es kommen neue Regierungen. Es werden immer mehr Leute Zugang erlangen zu Vorratsdatenspeichern und Remote-Forensic-Software(-Daten) (aka Bundestrojaner). Und auch die jetzigen Machthaber sind nicht unbedingt für ihre Wahrhaftigkeit und vertrauensvollen Umgang mit solchen Machtmitteln bekannt...
Siehe Österreich: nur 3 Monate nach Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes gingen bereits über 2.000 Identitätsfeststellungen bei Providern ein - der eigentlich zur Prüfung vorgesehene Beamte war angesichts dieser Zahl auch sehr erstaunt. Dabei wollte man doch nur "verirrte Wanderer" besser ausfindig machen können - so die Begründung für das Gesetz...
...
3. Januar 2009 19:15 Drei Prognosen ... moe83 (16 Beiträge seit 01.06.02)
... falls die VDS nicht doch noch gekippt wird:
1) kaum ein nennenswertes Verbrechen wird durch VDS aufgeklärt werden.
Ganz einfach deshalb nicht, weil die VDS so kindereinfach zu umgehen ist (Proxies, Tunnels, TOR, Verlagerung von Servern ins Ausland, ...), sodass jeder, der etwas im Schilde führt, sich dieser Mittel bedienen wird. Dies wird zur Folge haben, dass letztlich nur die Daten von unbescholtenen Bürgern mitgeloggt werden, die sich um solche Dinge wie Datenschutz ohnehin keine Gedanken machen.
Um die VDS dennoch rechtfertigen zu können, wird ab und an ein großer Schlag gegen Kinderpornoterroristenraubkopiermörder den sensationsgeilen Medien zum Fraß vorgeworfen, der sich, nachdem sich der Presserummel gelegt hat, vielmehr als Schlag ins Wasser erweist. Siehe zB http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26963/1.html
2) es wird zu einem Datenschutz-Supergau kommen
Man muss schon reichlich naiv sein, um zu glauben, dass die Daten bei absolut jedem Provider 100 % zugriffssicher geschützt sind. Wer kontrolliert die technische Umsetzung? Und wer, welche Mitarbeiter auf die Daten Zugriff haben? Bei der Vielzahl der unterschiedlichen zugrunde liegenden technischen Systeme und involvierten Personen mit potentiellem Zugriff auf die Daten ist es ist vorprogrammiert, dass es zu Datenlecks kommt.
3) es wird Missbrauch geben
Weil die Daten ohnehin vorhanden sind und wie in Punkt 1 beschrieben die großen Fahndungserfolge ausbleiben, werden sie, nachdem die Hemmschwelle erstmal schrittweise abgesenkt wird, nach und nach dazu verwendet werden, um auch gegen Kleinkriminaliät zu ermitteln. Ohne das an die große Glocke zu hängen, natürlich.
Was ich mich Frage: Was steckt wirklich hinter der politischen Entscheidung, die VDS einzuführen? Ist es schiere Dummheit, Ignoranz, Inkompetenz oder doch Kalkül?
4. Januar 2009 04:02 Speicherkarten per Post schicken gedankenfurz (626 Beiträge seit 06.12.03) Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken. Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht. Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder wie ? 4. Januar 2009 07:19 Re: Speicherkarten per Post schicken 187^nemesis (716 Beiträge seit 17.05.02)
gedankenfurz schrieb am 4. Januar 2009 04:02
> Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken. > > Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht. > > Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder > wie ? >
Genau so wird es noch kommen. Denn im Prinzip ist schließlich nicht das Internet das Problem. Das Problem ist, dass Menschen überhaupt miteinander kommunizieren können und das sogar völlig unbeobachtet. Das Internet erleichtert das mit der Kommunikation lediglich. Darauf werden die Herrschaften sicher auch noch kommen.
<z>Ein Anschlag wie der vom WTC wäre ohne Kommunikation der Terroristen unereinander wohl kaum möglich gewesen. Die meisten Menschen reden eh nur sinnloses Zeugs. Was könnte also dagegen sprechen, wenn Kommunikation nur noch unter staatlicher Aufsicht gestattet ist? Willst Du den Opfern bzw. deren Angehörige der nächsten Terroranschläge etwa sagen, dass Du eine Maßnahme behindert hast, die derartige Anschläge unmöglich gemacht hätte? Wer nichts zu verbergen hat...</z>
Letztendlich birgt jede Freiheit eine Gefahr, Gefahr macht Unsicher, Unsicherheit macht Unfrei, also ist Freiheit eben doch irgenwie Sklaverei. So oder so ähnlich muß es wohl im Kopf der Überwachungsfans aussehen.
4. Januar 2009 11:39 Re: Speicherkarten per Post schicken laui, martin - (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.02)
Briefe (Packete oder Päckchen) öffnen war in der DDR und sogar in der Zeit bis 1945 in Deutschland üblich. Man nahm sich sogar die Zeit heraus, bis zur sauberen Auswertung des Postinhaltes genügend Zeit zu nehmen, es kam dann ein Poststempel auf die Sendung, der den langen Zeitraum als Irrläufer erklärte. Und bezüglich verschlüsselter Datenträger, kann ich mir durchaus vorstellen, dass bei bestimmten offiziellen Stelle Entschlüsselungsmöglichkeiten vorliegen - an Paranoia glaube ich in diesem Falle auch nicht mehr.
4. Januar 2009 13:10 Speicheraufwand erheblich erhöhen, Dataminer verwirren mit RoboSurf (Editiert vom Verfasser am 04.01.09 um 13:16) Manuel Schock, Manuel Schock (6 Beiträge seit 04.07.08) Hallo! Läuft bei mir ständig im Hintergrund. Infos und Download http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=145562Gruss M. 5. Januar 2009 13:26 Missbrauchswarscheinlichkeit der VDS AlStadler (351 Beiträge seit 20.02.07)
Kleiner Rechenaufgabe vorneweg:
Wenn die Ausfallswarscheinlichkeit eines Webservers 0,001% pro Jahr beträgt, wie lange darf dann der Webserver im Zeitraum ausser Funktion sein?
Wenn mann nun dieselbe Missbrauchswarscheinlichkeit für die Daten der VDS zugrunde legt und berücksichtigt, daß ca. 10000 Personen (Administratoren, Techniker, Verwaltungsangestellte) bei sämtlichen Providern zugriffsberechtigt sind, wie hoch ist dann die Warscheinlichkeit eines Missbrauchs innerhalb der nächsten 2Jahre?
Aus: "Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar" (02.01.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089
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« Reply #201 on: January 21, 2009, 12:56:18 PM » |
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[...] Datenschützer und Internetnutzer protestieren gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". Durch den am 14. Januar von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf werde die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu von dem Arbeitskreis. Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte. Die Datenschutzaktivisten kritisieren, der Vorstoß würde die "unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren". Diese Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen. Der Arbeitskreis fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine Webseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden. Ähnliche Kritik äußerte zuvor bereits der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Ihn stört vor allem, dass das BSI "die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten" können soll. Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten.(Stefan Krempl) / (jk/c't) 20. Januar 2009 11:23 Wem war das denn nicht klar, Schnuffeltier, heise@level-10.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.03)
dass früher oder später die VDS um solche Hintertüren ergänzt wird!? Nachdem das BVerG der VDS schon einen Riegel vorgeschoben hat, wird nun über die Hintertür TKDG wesentlich weitergehende Regelungen getroffen, die einen Freifahrtsschein für alle zukünftigen Datenlecks darstellen.
[...] Zeit für VPNs in ganz großem Stil!
20. Januar 2009 11:24 Soso, da wären wir also ... (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 11:28) abracadaboum (227 Beiträge seit 16.10.04)
Zitat: "Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten."
Ich hab denen noch nie geglaubt, dass es nur um Terrorismus, Mord etc. geht. Ich frage mich wann die endlich den Hals voll kriegen.
EDIT: Ich hätte nur gedacht, dass die sich noch ein bisschen Zeit lassen und sich etwas mehr Mühe geben. So muss das doch so wirken, als hätten sie das schon immer vor gehabt. Tststs. Eklige Schleimer, Lügner und Bauernfänger sind das.
20. Januar 2009 11:58 Alle mal tieeeef durchatmen.. Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)
Jo, der AK Vorrat hat es mal wieder geschaft, eine PM rauszugeben, die FUD vom feinsten ist... Alleine schön die Überschrift "Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet" ist absoluter Unfug.
Aus dem Gesetzesentwurf:
| Artikel 3 | Änderung des Telemediengesetzes | Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I | S. 179) wird folgender Absatz 9 angefügt: | „(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten | zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner | für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen | erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt | entsprechend.“
Ich persönlich finde es toll, dass ich auf meinem Webserver ab jetzt zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen Nutzungsdaten protokollieren darf.
Meine Kritikpunkte am Gesetzesentwurf sind:
* Im BSI-Gesetz hat das nicht wirklich etwas zu suchen. Das BSI-Gesetz wird als trojanisches Pferd gebraucht, um das TMG zu ändern. * Eine strike Begrenzung der Zeit, die die Daten gespeichert werden dürfen fehlt.
20. Januar 2009 12:46 @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug As time goes by (103 Beiträge seit 07.07.08) Lieber AK Vorratsdatenspeicherung: So sehr ich auch mit Euch sympathisiere, aber das war jetzt grober Unfug. Schauen wir uns die geplanten Regelungen einmal an: Was ein Diensteanbieter derzeit speichern darf, ergibt sich aus § 15 TMG. Danach darf der Anbieter einer Webseite derzeit Nutzungsdaten speichern - soweit sie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, - zu Marketingzwecken, soweit der Nutzer dem nicht widerspricht Für Websiteanbieter bedeutet das: Serverlogs sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie werden zur Abrechnung eines kostenpflichtigen Angebots benötigt oder die Serverlogs werden zu Marketingzwecken verwendet. Es ist hingegen illegal, in Serverlogs nach Versuchen, den Webserver zu kompromittieren, zu suchen, Serverlogs zur Analyse von DoS-Angriffen zu nutzen. Das unter Mailserverbetreibern nach wie vor beliebte Greylisting ist illegal, denn es erfordert eine Speicherung der IP-Adresse eines Nutzers, der eine Mail beim Server einliefern will, denn der Betreiber eines MX vermarktet seinen Server nicht und rechnet auch nichts ab. Von einer unbeschränkten Speicherung kann auch nicht die Rede sein. § 15 Abs. 9 Satz 2 TMG nach diesem Entwurf verweist auf Abs. 8 Sätze 2 und 3. In Abs. 8 Satz 2 heißt es ausdrücklich: "Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden." Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal. Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde. Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1 gestatten, Logdateien zu führen. Die geplante Änderung wird mit genau dieser Regelungslücke, die geschlossen werden soll, begründet. Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe? Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert. Wie lange gespeichert werden darf, lässt sich meiner Meinung nach ebenfalls aus der Praxis eruieren, nämlich so lange, bis eine Logdatei üblicherweise wegrotiert ist, es sei denn, die Daten werden weiter benötigt, um einen Versuch, den Server zu kompromittieren, zu analysieren. Mit der geplanten Änderung soll also nur ein Stück Rechtssicherheit geschaffen werden. 20. Januar 2009 14:17 Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug Ralf Bendrath, Ralf Bendrath (40 Beiträge seit 13.03.02) As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46 > Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von > Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht > gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede > Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man > das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal. Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern. > Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde. > Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass > hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche > Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1 > gestatten, Logdateien zu führen. Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern) verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe www.wir-speichern-nicht.de. > Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf > Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver > wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass > ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe? Wenn du weisst, dass er Logs führt und die IP-Nummern nicht anonymisiert, könntest du da, ja. > Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein > gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert. Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der verdachtslosen Überwachung legalisiert." Die Apache Foundation hat schon mal einen Big Brother Award bekommen, weil die Default-Einstellungen ein Log vorsehen. Dass viele Admins das Problem nicht sehen wollen und vielfach selber ihre Datenhalden ansammeln, ist uns bekannt. Aus Datenschutzsicht ist das aber nicht zu begrüßen. Schöne Grüße, Ralf (AK Vorrat) 20. Januar 2009 15:34 Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug As time goes by (116 Beiträge seit 07.07.08)
Ralf Bendrath schrieb am 20. Januar 2009 14:17
> As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46 > > > Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von > > Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht > > gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede > > Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man > > das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal. > > Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.
Die gegenwärtige Praxis soll nicht nur legalisiert werden. Sie soll vor allem auch begrenzt werden. Ich bin, ebenso wie der Verfasser des Gesetzentwurfs, der Auffassung, dass hier eine Regelungslücke besteht.
> > Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde. > > Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass > > hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche > > Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1 > > gestatten, Logdateien zu führen. > > Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von > Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern) > verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt > zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe > www.wir-speichern-nicht.de.
Das mag für viele Websites gelten. Das gilt aber nicht für alle. Von einer Bank, die Online-Banking betreibt, erwarte ich beispielsweise, dass sie allen Versuchen, den Webserver, über den ihre Kunden Online-Banking machen, zu kompromittieren, so genau wie möglich nachgeht. Und dazu gehört für mich auch, dass sie auswertet, über welche IP-Adresse der Angriff gefahren wurde und sich unter bestimmten Umständen mal den Rechner ansieht, von dem der Angriff kam.
Einem SSH- oder Mailserveradmin kann man auch nicht ernsthaft verwehren, dass er in seinen Maillogs die IP-Adressen mitschreiben lässt, um ggf. Netzbereiche, von denen aus nur Mist gemacht wird, zu sperren.
> > Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein > > gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert. > > Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der > verdachtslosen Überwachung legalisiert."
Bei aller Sympathie, die ich sonst für Euch habe: Das Wort Überwachung ist hier meiner Meinung nach verfehlt. Die Datenaufzeichnung und -speicherung soll nach dem geplanten § 15 IX TMG ausschließlich zu technischen Zwecken erfolgen, und das auch nur, soweit sie für technische Zwecke erforderlich ist (was IMNSHO objektiv zu verstehen ist). Das Gesetz schreibt also fest, dass 99,9 % aller erhobenen Daten nach maximal wenigen Tagen zu löschen sind. Ziel der Aufzeichnung ist, was sich aus dem Wortlaut und aus der Begründung des Entwurfs ergibt, nicht die Überwachung der Nutzer, sondern die Sicherheit der Server und der Privatrechner vor Kompromittierung.
In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich, dass "eine Lücke im Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes [besteht], denn auch die Telemedienanbieter brauchen eine entsprechende Ermächtigung, beispielsweise um Angriffe (Denial of Service, Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen Webseiten und andere Telemedien ist die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich."
Das ist das Ziel der Änderung, nicht die Überwachung. Ich glaube sogar, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung des Art. 3 dieses Gesetzentwurfs nicht mal an die Möglichkeit der Überwachung gedacht hat. Und ich bleibe dabei, dass ich es ausdrücklich begrüße, dass der Gesetzgeber sich dieses Problems angenommen hat und klarstellen will, dass Serverlogs, wenn überhaupt, nur kurzfristig aufbewahrt werden dürfen.
Ich würde mir von Euch wünschen, dass Ihr bei der Lösung des Logfile-Problems etwas konstruktiver wärt. Statt auf totalen Anti-Kurs zu gehen, könntet Ihr einen Alternativvorschlag dazu machen, wie die gesetzliche Regelung zu Serverlogs aus Eurer Sicht aussehen sollte. Etwa dass grundsätzlich keine personenbezogenen Daten geloggt werden dürfen, dass die Aufzeichnungen unverzüglich auszuwerten und nicht benötigte Daten dabei unverzüglich zu löschen sind, oder dass das Wort "kurzfristig" zur Klarstellung in den Gesetzeswortlaut aufgenommen wird.
Es ist jedenfalls schlichtweg Unfug, wenn Ihr behauptet, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die Diensteanbieter zur "unbegrenzten und unbefristeten Speicherung" zu ermächtigen. Ihr übergeht dabei, dass der neue § 15 Abs IX auch eine Verpflichtung zum Löschen enthält, sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, und Ihr unterschlagt völlig die Gesetzesbegründung, in der ausdrücklich nur von einer kurzfristigen Speicherung die Rede ist.
20. Januar 2009 14:30 Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug scip (93 Beiträge seit 21.12.00)
Ich bin Serverbetreiber und habe auch Logs, ich habe aber %h nicht im Logformat mit drin, d.h. ich logge keine IP/Hostnamen. Mach ich jetzt schon seit über einem Jahr und ich hab das bislang nicht als Manko wahrgenommen. Im Gegenteil: ich brauche die Daten nicht. Und der schöne Vorteil: wenn die mal jemand von mir haben wollte, werde ich gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, jemand anders denunzieren zu müssen: wo keine Daten sind, kann nichts passieren. Period.
Die Argumentation, dass das "übliche Praxis" sei, ist aus juristischer Sicht ausserdem Nonsense. In der Bronx ist es auch "übliche Praxis", nichtzahlende Drogendsüchtige zu erschiessen. Deswegen bleibt es trotzdem Mord und sei es noch so "üblich".
Und um der Argumentation wegen Troubleshooting oder Sicherheitsproblemen gleich vorwegzugreifen: wer nicht weiss, wie er tcpdump zu bedienen hat, dem helfen Logs auch nichts.
20. Januar 2009 17:58 Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details inside. (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 17:59) nefrod (196 Beiträge seit 12.10.02) Vorgehen kann man gegen das Dauerfeuer von Überwachungsgesetzen ohnehin nur auf verfassungsrechtlicher Ebene. Dieser Entwurf ist ja ein relativ wilder Mix. Die altbekannte Technik, besonders bedenkliche Punkte eines Gesetzes in der Änderung eines anderen zu verstecken. Meist wird das dann später dadurch ergänzt, dass der "harte Kern" über Verordnungen und Verwaltungsvorschriften durchgedrückt wird, denn diese sind am schlechtesten angreifbar. Aber zurück zum Entwurf: Artikel 1 bezieht sich ausschließlich auf die Telekommunikationsinfrastruktur des Bundes und seiner Behörden. Vieles was man in der Berichterstattung liest (Weitergabe an Polizei, BND und Verfassungsschutz), stammt aus diesem ersten Artikel und bezieht sich damit, soweit ich sehen kann, eben nicht auf Diensteanbieter allgemein, sondern auf die Telekominfrastruktur des Bundes. Die Änderung des Telemediengesetzes, der über den Gummibegriff der Störungsbeseitigung usw. die Speichermöglichkeiten privatwirschaftlicher Diensteanbieter erweitert ist der Art. 3 zur Ergänzung des §15 TMG. Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1 und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3 vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen. Man liest, dass dem so sei, aber wo ist dieser Sachverhalt im Gesetzentwurf verankert? Ich habe keinen Passus gefunden, aus dem hervorgeht, dass die Protokoll- und Nutzungsdaten, die private Diensteanbieter aufgrund der Ergänzung speichern dürfen, Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen seien oder gar anderen Privatunternehmen zur Wahrung ihrer Interessen überlassen werden dürften (Musikindustriebeispiel). Es wäre schön, wenn das so im Entwurf der Novelle stünde, denn dann müsste man sich um die verfassungsrechtliche Haltbarkeit desselben überhaupt keine Gedanken mehr machen. Ich sehe es aber nicht. Verfassungwidrig ist die Novelle vermutlich trotzdem, aber nicht so leicht angreifbar, wie es der Fall wäre, wenn ausdrücklich festgehalten wäre, dass die Daten, die aufgrund der TMG-Ergänzung erhoben werden dürfen, den behördlichen Zugriffsregeln der Vorratsdatenspeicherung unterliegen. Man muss jetzt ganz genau hinschauen, wo und wann versucht wird, diesen "missing link" zu schaffen, denn dies wird sicherlich der nächste Schritt sein, der wiederum in einer anderen Gesetzesergänzung untergebracht werden wird. Womit wir es hier zu tun haben, ist eine Technik, die neben dem "Spiel über EU-Bande" zum politischen Standardrepertoire gehört. Ein klar verfassungswidriges Gesetz wird aufgesplittet in ein gerade grenzwertiges "Trägergesetz" und ein "Streufeuer" punktueller Änderungen anderer Gesetze, um in der Summe, kombiniert mit Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften die ursprünglich gewünschte Wirkung zu erzielen. Neben eher symbolischen Protestaktionen muss das gemeinsame Ziel aller Initiativen sein, das ganze so aufzudröseln und mit ausreichend Spendenmitteln soviel juristischen Sachverstand zu bündeln, dass die nächste Klage in Karlsruhe nicht am Ziel vorbeigeht. 20. Januar 2009 19:15 Re: Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details insi (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 19:28) As time goes by (122 Beiträge seit 07.07.08)
nefrod schrieb am 20. Januar 2009 17:58
> Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1 > und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und > Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche > privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3 > vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.
Eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt. Für Abrechnungsdaten ordnet § 15 Abs. 5 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 TMG an.
Eine analoge Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf Abs. 9 ist höchst problematisch - es wird ja in Abs. 5 ausdrücklich nur von Abrechnungsdaten gesprochen; der Begriff Abrechnungsdaten ist in § 15 Abs. 3 TMG definiert. Selbst wenn man § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf alle Nutzungsdaten bezogen verstehen will, was aus grammatikalischen und systematischen Gründen kaum möglich sein dürfte, würde das den Sicherheitsbehörden auch nicht wirklich helfen, wenn die Daten vom Diensteanbieter gar nicht erst erhoben werden (es gibt keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten) oder die Daten nach so kurzer Zeit gelöscht werden, dass jede Anfrage zu spät kommt.
Hätte der Gesetzgeber eine Überwachung im Sinn gehabt, dann hätte er eine Pflicht zur Datenspeicherung ins Gesetz geschrieben. Hat er aber nicht. Er hätte auch eine längerfristige Datenspeicherung vorgeschrieben oder zugelassen. Das hat er auch nicht. Vor allem hätte er klargestellt, dass § 14 Abs. 2 TMG auch auf nach § 15 Abs. 9 TMG erhobene Daten entsprechend anzuwenden ist. Das hat er auch nicht.
Deswegen habe ich an anderer Stelle schon geschrieben, dass der Entwurfsverfasser wahrscheinlich gar nicht daran gedacht hat, diese Daten zum Zweck der Überwachung zu nutzen.
Edit: Ich kann nur bedingt etwas dafür, wenn sich mein Beitrag schai§e liest. Da, wo der Gesetzgeber früher einen kleinen Abschnitt mit mehreren übersichtlichen Paragraphen gemacht hat, macht er heute einen einzelnen Monsterparagraphen mit 10 oder mehr Absätzen*. Ich kann auch nichts dafür, dass der Gesetzgeber, seit Zypries Ministerin ist, immer mehr Verweisungen verwendet. Wenn ich das TMG analysiere, dann muss ich die Monsterparagraphen und den Monsterverweisungen auseinander nehmen.
--- *abschreckendes Beispiel: § 1 Kreditwesengesetz, siehe http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html - wer wundert sich da noch über die Finanzkrise?
Aus: "Datenschützer protestieren gegen "Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung"" (20.01.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-protestieren-gegen-Ausweitung-der-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/122004
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« Reply #202 on: March 11, 2009, 12:17:14 PM » |
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[...] Frankfurt am Main - Karlsruhe mischt sich zu sehr in die Arbeit des Gesetzgebers ein, kritisiert Innenminister Wolfgang Schäuble. Er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht", sagte der Bundesinnenminister in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Als Beispiel nannte der CDU-Politiker die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr, seit der Telefon- und Internetverbindungsdaten nur noch zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. "Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht", kritisierte Schäuble. "Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden", sagte der Minister in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer.
Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen", sagte Schäuble.
als/dpa
Aus: "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Schäuble legt sich mit Karlsruher Richtern an" (11.03.2009) Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612560,00.html
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« Reply #203 on: March 11, 2009, 01:31:14 PM » |
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03.02.2009 Frage von Hannes Thiel
Sehr geehrter Herr Lanfermann,
nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.
Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.
Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.
Mit freundlichen Grüßen, Hannes Thiel
10.03.2009 - Antwort von Heinz Lanfermann
Sehr geehrter Herr Thiel,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries darauf beruft, lediglich EU-Richtlinien umzusetzen, so ist dies noch lange kein Grund, die Verfassungskonformität von Gesetzen außen vor zu lassen.
Der erneute Versuch der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, die Vorratsdatenspeicherung weiter auszuweiten und Anbietern von Telemediendiensten zu erlauben, neben Verbindungsdaten sich auch Nutzungsdaten speichern und darüber hinaus analysieren zu dürfen, zeigt nur, dass man erst gar nicht hätte beginnen dürfen, die Bürgerrechte gegen andere Interessen abzuwägen. Mit den immer gleichen Argumenten der Terrorismusbekämpfung dringen die Befürworter des Generalverdachts mit ihren Gesetzen immer weiter in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger ein, ohne auch nur ansatzweise zu beweisen, dass diese freiheitsberaubenden Maßnahmen auch den erwünschten Effekt erzielen.
Ich werde mich daher in dieser und - im Falle meiner Wiederwahl - auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren Beschneidungen der Bürgerrechte kommt und in Deutschland wieder die Unschuldsvermutung größer geschrieben wird als der Generalverdacht.
Mit freundlichen Grüßen Heinz Lanfermann
Jahrgang 1950, Berufliche Qualifikation: Jurist, Richter am Landgericht a. D., Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz a.D.
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_lanfermann-650-5572--f164820.html#frage164820
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« Reply #204 on: March 11, 2009, 01:39:35 PM » |
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[...] Meinhard Starostik, Bevollmächtigter der über 34.000 Teilnehmer an der "Massenklage" gegen die hiesigen Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung, drängt auf einer erneute Prüfung der Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht. Dieses Mal soll der zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH) aber die Menschen- und Grundrechte ins Auge nehmen, nachdem er Anfang Februar allein die rein formale Basis der entsprechenden EU-Richtlinie bestätigt hatte. Starostik hat daher an das Bundesverfassungsgericht den Antrag (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf) gestellt, den Fall zum Abgleich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention dem EuGH vorzulegen. Zur Stützung der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung das europäische Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre verletzt, verweist der Bevollmächtigte unter anderem auf ein Urteil des EuGH von Anfang Dezember. Darin hat dieser die "flächendeckende und unterschiedslose Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile" Verdächtiger als "unverhältnismäßigen Eingriff" bezeichnet. Im Vergleich dazu schneide die pauschale Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten quantitativ und qualitativ noch stärker in die Grundrechte ein. Im Hauptsacheverfahren in Karlsruhe weist Starostik zudem die Behauptungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung zurück, wonach die Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. So spricht er etwa von einem "dreifach verschärften Grundrechtseingriff", da flächendeckend die gesamte Bevölkerung ohne Tatverdacht erfasst werde und aus den geforderten Daten "Informationen über unser tägliches Kommunikations-, Informations- und Bewegungsverhalten" hervorgehen würden. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung weisen der Erwiderung nach zudem weder eine erkennbar höhere Aufklärungs- noch eine niedrigere Kriminalitätsrate auf, als Staaten ohne anlasslose Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten. ... 24. Februar 2009 20:51 Ein besonders übles Geschmäckle entsteht ... (Editiert vom Verfasser am 24.02.09 um 20:52) Bernhard Kuhn, Bernhard Kuhn (mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.00)
... wenn man daran denkt das diejenigen welche die VDS am stärksten befürworten und verteidigen auch jene sind deren Verbindungsdaten nicht erfasst werden dürfen!
Da fällt mir nur "Animal Farm" ein.
tschau
Bernhard
25. Februar 2009 13:28 Misstrauen der Macht gegenüber Sekt fault (mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.04)
Das Misstrauen jeglicher Macht gegenüber gehört zu den Konstruktionsprinzipien der Demokratie. Deswegen wird die Macht auf drei Gewalten verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.
Die beschwichtigenden Sprüche der Grundrechtezertrümmerer kann ich deswegen nicht mehr hören. Die Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG anzugreifen kann man als Bürgerpflicht jedes Demokraten sehen. Das Misstrauen der Macht gegenüber, was sich in der Demokratie als Prinzip ausdrückt, wird hier gelebt. Wer nicht sieht, dass diese Klage berechtigt ist, dass wir in einer Demokratie leben, *damit* solche Klagen möglich sind, der hat Demokratie nicht verstanden.
Aus: "Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen" (Stefan Krempl) / (pmz/c't, 24.02.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Europaeischer-Gerichtshof-soll-Vorratsdatenspeicherung-erneut-pruefen--/meldung/133472
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« Reply #205 on: March 11, 2009, 02:01:16 PM » |
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[...] Der republikanische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, Lamar Smith, und sein Parteikollege Senator John Cornyn haben jeweils in ihre Parlamentskammer ein Gesetz eingebracht, durch das Internet Service Provider zur Vorhaltung von Verbindungsdaten für zwei Jahre verpflichtet werden sollen. Der Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today's Youth Act of 2009 oder kurz Safety Act soll Strafverfolgern helfen, Internetnutzer ausfindig zu machen, die kinderpornografisches Material ins Internet stellen oder dort betrachten, erläutert Smith in einer Mitteilung. Die Strafermittler seien in eine "digitale Sackgasse" geraten in ihrem Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, sagte Smith zur Präsentation der Gesetzesinitiative. Sie bräuchten dringend die Unterstützung der Provider. Smith nimmt damit erneut einen Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie durchzusetzen. Er hatte den Safety Act bereits vor zwei Jahren ins Repräsentantenhaus eingebracht, doch das Gesetzesvorhaben stand still, nachdem mit Alberto Gonzalez im September 2007 ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von seinem Posten als US-Justizminster zurückgetreten war. Gonzalez hatte sich im Jahr 2006 öffentlich für die Einführung stark gemacht. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht neben der Datenspeicherung auch Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Hosting- und E-Mail-Provider vor, die den Verkauf, Vertrieb und den Erwerb von Kinderpornografie ermöglichen. Smith fordert auch, den Strafrahmen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern von 15 bis 30 Jahre auf 20 Jahre bis lebenslänglich zu erhöhen. Im Gegensatz zu der Version von 2007 fehlt im aktuellen Entwurf eine Bestimmung, nach der Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Smith und Cornyn verzichteten auch nun auf die Androhung von Geldstrafen für Provider, die einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach dem früheren Gesetzesvorschlag verpflichtet gewesen wären. Dieser hatte die genauen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung dem US-Justizminister überlassen wollen, nun ist explizit von einer Speicherfrist von zwei Jahren für personengebundene Daten die Rede. (anw/c't) 20. Februar 2009 16:22 Fahrerflucht ist auch ein ernstes Vergehen. SUVkopp (211 Beiträge seit 09.07.05) ...aber deshalb ist bislang noch niemand auf die Idee gekommen, GPS-Empfänger samt passender GSM/UMTS-Sendeeinrichtung für alle Kraftfahrzeuge vorzuschreiben, um damit Fahrzeugbewegungen zu erfassen und auf Vorrat zu speichern. Das wäre nämlich gröbst unverhältnismäßig. Genauso unverhältnismäßig wie die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten... 20. Februar 2009 16:28 Pssst... White Dwarf (259 Beiträge seit 10.07.08)
...bring die bloß nicht auf dumme Gedanken. Stichwort PKW-Maut.
WD
Aus: "US-Politiker legt erneut Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor" (20.02.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Politiker-legt-erneut-Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-vor--/meldung/133273
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« Reply #206 on: March 17, 2009, 12:46:39 PM » |
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[...] Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Laut dem entsprechenden Beschluss von Ende Februar (Az. 6 K 1045/08.WI), den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag veröffentlicht hat, haben sich die Verwaltungsrichter selbst ihre Meinung bereits gebildet und kritisieren die EU-Vorgaben scharf. So sieht das Gericht in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig". Die umkämpfte Richtlinie bezeichnen die Richter als "ungültig", da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt werde. In dem Fall geht es eigentlich um eine Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebs gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten der dahinter stehenden Gesellschafter auf einem Portal, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt. Auf der umstrittenen Webseite werden die Namen der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) frei über eine Suchfunktion zugänglich gemacht. Zudem speichert der Portalbetreiber nach eigenen Angaben bei jedem Zugriff auf den Server "zur Verbesserung des Internetdienstes" eine begrenzte Zeit lang die IP-Adresse der Nutzer. Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun vorläufig ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe kniffliger Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Generell sehen die Richter die alleinige Veröffentlichung der Daten über die Fondsempfänger im Netz zur Information der Bürger als ungeeignet an und verweisen auf aufgeworfene Wertungswidersprüche zwischen einer zunehmenden Überwachung der Telekommunikation und dem halbherzigen Transparenzanliegen: "Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen." Da der Gerichtshof in die Lage kommen könne, dass er die Durchführungsverordnung zur Publikation der Beihilfebezieher nur bejahe, wenn die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung entfallen würden, sei auch die Gültigkeit der Richtlinie zur anlasslosen Aufzeichnung der Nutzerspuren zu prüfen. Dadurch werde der EuGH auch nicht bereits dadurch gehindert, dass er die in einem Urteil von Anfang Februar die formale Gültigkeit der Direktive auf Klage Irlands hin zunächst bestätigt habe. Bei seiner Infragestellung der Vorratsdatenspeicherung verweist das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Schlussanträge im Rechtsstreit des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica wegen illegalen Filesharing-Aktivitäten. Vor allem die Generalanwältin Julian Kokott hatte hier ein starkes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", schreiben die Wiesbadener Richter. Man könne daran zweifeln, ob die Vorhaltung der Verbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht mit Grundrechten vereinbar sei. Prüfen solle der EuGH zugleich, ob die Praxis, die IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu speichern, mit dem allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei. Das Gericht selbst ist der Auffassung, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und somit besonders zu schützen sei. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung aus Wiesbaden. Er forderte SPD und Union zugleich auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Bürger werden gebeten, gegen diese weitere Form der Vorratsdatenspeicherung zu protestieren. ... 16. März 2009 14:23 in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig? --bruno-- (224 Beiträge seit 02.12.07)
Ja sind wir das den? Eine Demokratie oder nicht?
16. März 2009 12:59 Seltsam. FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)
Wieso kommen Richter an einem Gericht zu einem anderen Schluss als die geballte Justizkompetenz der Brigitte Z.?
Und vor allem: Warum geschieht das immer wieder?
16. März 2009 13:05 Was für eine Moral MAB2003 (mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.03)
Wenn ich wissen will, was mit meinem Steurgeldern gemacht wird und wer die Mittel bekommt, soll dies dem Datenschutz unterliegen. Wenn der Staat wissen will, wann wir mit wem wie lange worüber gesprochen haben, ist dies zwingend notwendig, da wir alle Terroristen sind. Ich frage mich, ob es nicht einfacher wäre, wenn nicht die Bürger eine neue Regierung sondern sich die Regierung neue Bürger wählt.
16. März 2009 13:08 Das Wirken des Dr. W. Schäuble Lena X (mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.07)
wird irgendwann nur noch ein kleines dunkles Kapitel in den Geschichtsbüchern sein und man wird sich vermutlich Fragen stellen....
Der Freiheitsdrang der Menschen war aber doch letztendlich immer stärker als die Paranoia oder der Größenwahn einzelner machtgeiler Politiker.
Leider ist der Mensch halt auch bequem, träge und lässt viel zu viel mit sich machen bis das Fass dann überläuft.
Aus: "Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"" (Stefan Krempl, jk/c't, 16.03.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-bezeichnet-Vorratsdatenspeicherung-als-ungueltig--/meldung/134616
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« Last Edit: March 17, 2009, 12:49:03 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #207 on: April 16, 2009, 08:06:45 AM » |
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[...] EU klagt Österreich wegen Data-Retention Nun droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtet die "Presse" (Donnerstag-Ausgabe). Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internet-Verbindungen aller Bürger sowie deren Handystandortdaten aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Das soll nach dem Willen der EU-Innenminister zur Bekämpfung schwerer Straftaten aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus dienen. Österreich war von der Kommission wegen Nichtumsetzung der 2006 beschlossenen Richtlinie bereits zweimal gemahnt worden. Durch die Klage der EU lasse man sich auch jetzt nicht unter Druck setzen, hieß es auf Anfrage der "Presse" im Infrastrukturministerium. Die Vorratsdatenspeicherung mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sei viel zu sensibel, um eine Regelung übers Knie zu brechen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie könne daher erst im Jahr 2010 gerechnet werden, erklärte Ministerin Doris Bures (SPÖ). Derzeit erarbeitet das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte auf Auftrag der Ministerin einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung. Bereits Bures' Vorgänger, der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), hatte mit der Umsetzung der Richtlinie gewartet, bis der Europäische Gerichtshof anlässlich einer Klage Irlands festgestellte, dass diese auf formal korrektem Weg zustande gekommen war. Eine inhaltliche Prüfung auf die Konformität der Richtlinie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hin fand in besagtem Verfahren aber nicht statt. Eva Lichtenberger, EU-Abgeordnete der Grünen, empfahl kürzlich auf einer Pressekonferenz Österreich "als Notwehr", die Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, denn anlässlich der daraufhin folgenden Klage der Kommission könne eine Prüfung vor dem EuGH auch ergeben, dass die verdachtsunabhängige Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in der EU gegen die Grundrechte verstoße und mit dem Recht der Union somit nicht vereinbar sei. Aus Sicht der Gegner der Vorratsdatenspeicherung muss das routinemäßig eingeleitete Verfahren gegen Österreich also nicht unbedingt schlecht sein. die einzig richtige antwort
elmartillo, vor 8 Stunden, 24 Minuten
wäre eine Gegenklage beim eugh wegen Verletzung der eu Menschenrechtskonvention! aber ich fürchte dafür sind unsere arschkriecher Politiker wieder zu feige.
Endlich mal ein bischen Rückgrad!
pc104, vor 11 Stunden, 5 Minuten
Lasst es doch endlich mal drauf ankommen! Was soll passieren? Dass sie uns rauswerfen?
In der Data Retention Richtlinie sind mehr Löcher als in meinen Socken, aber sie riecht beiweitem nicht so gut. Die Chancen den Streit zu gewinnen sind so schlecht nicht. Mal gucken wieviel Spina dorsalis unsere Politiker haben werden wenn's hart auf hart kommt.
Naja, welchen Illusionen geb ich mich hin?
Aus: "EU klagt Österreich wegen Data-Retention" (15.04.2009) Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1602327/#2 http://diepresse.com/home/techscience/internet/sicherheit/470440/index.do?_vl_backlink=/home/index.do
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« Reply #208 on: May 02, 2009, 08:25:11 PM » |
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[...] Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/beschluss-bvg-22-04-09.pdf ) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute veröffentlicht hat.
Gegen die in Paragraph 113a des Telekommunikationsgesetzes geregelte und seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung liegt dem Gericht eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. In dem Beschluss (Az. 1 BvR 256/08) heißt es, die einstweilige Anordnung vom 11. März 2008, die am 1. September wiederholt und am 28. Oktober erweitert wurde, werde für sechs Monate, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde verlängert. Die Bundesregierung muss nun dem Gericht erneut über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherung und der einstweiligen Anordnung berichten.
Das Bundesverfassungsgericht war im März 2008 einem Eilantrag der Beschwerdeführer gefolgt. Es beschloss, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen, Sicherheitsbehörden darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen dürfen. Im Oktober beschränkte das Gericht die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste.
Inzwischen haben einige Telekommunikationsunternehmen wie Debitel, Mobilcom, BT Deutschland und QSC gerichtliche Beschlüsse erwirkt, nach denen sie bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gezwungen werden können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im vorigen Monat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.
(anw/c't)
Aus: "Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung" (29.04.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/136986
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« Reply #209 on: May 28, 2009, 10:00:53 AM » |
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[...] Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Schweden eingereicht. Hintergrund ist die bisher fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht.
Die Direktive wurde auf EU-Ebene im Jahr 2006 verabschiedet. Darin wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationale Gesetzgebung in einem Zeitrahmen von sechs Monaten bis zwei Jahren entsprechend anzupassen. In Schweden tat sich bis heute aber nichts.
Nach Angaben des 'Svenska Dagbladet' wurde bislang kein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, weil das zuständige Justizministerium mit anderen Aufgaben ausgelastet war. Hinter vorgehaltener Hand hieß es allerdings, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Justizministerin Beatrice Ask nicht gerade als zu priorisierendes Projekt angesehen wird.
Immerhin stießen schon andere Projekte dieser Art auf starken Widerstand in der Bevölkerung. So musste die Regierung eine Regelung, die der Polizei und den Geheimdiensten eine umfassende Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ermöglichte, wieder zurückgenommen werden. Die Umsetzung der IPRED-Richtlinie, mit der Medienkonzerne bei Providern leichter Zugriff auf Nutzerdaten bekommen, sorgte schließlich dafür, dass sich zahlreiche, vor allem junge Schweden der Piratenpartei anschlossen.
Allerdings wird sich Schweden der EU wohl beugen müssen. Man bat deshalb um eine Fristverlängerung um weitere sechs Monate. In diesem Zeitraum soll nun ein entsprechendes Gesetz eingeführt werden.
Aus: "Vorratsdatenspeicherung: EU verklagt Schweden" von Christian Kahle für WinFuture.de (Mittwoch, 27. Mai 2009) Quelle: http://winfuture.de/news,47471.html
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