COMMUNICATIONS LASER #17
May 18, 2012, 06:28:55 AM *
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Author Topic: [Vorratsdatenspeicherung... ]  (Read 34059 times)
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« Reply #195 on: November 06, 2008, 12:08:10 PM »

Quote
[...] Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.

Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gruppe von Beschwerdeführern um den Berliner Anwalt Meinhard Starostik teilweise recht. (Az: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)

Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einen Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte Karlsruhe vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.

Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet, weil Karlsruhe noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet, der derzeit die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht überprüft. Insgesamt haben mehr als 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Auslöser der neuerlichen Eilentscheidung sind die neuen Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun auf gravierende Fälle beschränkt und, außer bei "Gefahr im Verzug", an die Zustimmung eines Richters geknüpft.

Grünen-Geschäftsführer Volker Beck forderte die Bundesregierung zur Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, teilte er in Berlin mit.

Nach den Worten des Ersten Senats drohten den Bürgern durch die im Gesetz vorgesehene Datennutzung "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht". Denn durch den Zugriff auf die Daten könnte die Polizei "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten der Betroffenen" wie auch über völlig unverdächtige Kontaktpersonen erhalten.

Kritik äußerten sich die Richter an den Zugriffsbefugnissen von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ihnen die Nutzung der Verbindungsdaten erlaubt sein soll, seien "unscharf und konkretisierungsbedürftig", heißt es in der Begründung. Für einen Datenzugriff könnte es bereits ausreichen, dass jemand an einer Veranstaltung einer nicht verbotenen, aber als extremistisch eingestuften Partei oder Gruppierung teilnehme oder nur einen "falschen Ort" aufsuche.

(dpa/AP/grc/akh/mri)

Quote

06.11.2008 11:46:05

derrath: Dumm geboren und nichts dazugelernt.

[...] Mein Eindruck ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur Ahnung von der Verfassung hat, sondern auch versucht, sich - im Gegensatz zu unseren Politikern - eine objektive und fundierte Meinung zu bilden. Das war auf jeden Fall mein Eindruck, wenn Prozessbebobachter einzelne Verhandlungen geschildert haben.

Ich frage mich, wann unsere Polit-Kasper endlich mal einsehen, dass die Bürger ihre Auftraggeber sind und nicht irgendwelche Interessensgruppen und paranoide Abgeordnete, die es mit der Wahrheit und den Koffern nicht allzu genau nehmen.


Quote

06.11.2008 11:38:11

derrath: Wer sind eigentlich die Verfassungsfeinde?

Da kassiert das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen, aber unsere Politeska ignoriert die Verfassung munter weiter.

Warum werden diese "Spitzen-" Politiker nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Sonst sind sie doch damit auch schnell dabei.


Quote

06.11.2008 11:29:53

elektrograph: Die Politik-Ignoranz geht weiter...

Leute, die gerade so den Knopf zum Versenden einer Mail finden, entscheiden über wässrig formulierte Überwachungsgesetze, ohne wirklich die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken. Darunter sind Leute wie Herr Schily, die geschäftliche Beziehungen zu Herstellern von Überwachungstechnik unterhalten.

Wie korrupt und krank wird dieses Land eigentlich wirklich - und keiner hat es gemerkt?

Es hagelt seit Monate Eilentscheide des BVG wegen verfassungsfeindlicher Gesetze, und den Medienmainstream interessiert das höchstens auf Seite 3.


Quote

06.11.2008 11:26:43

Compiler: Gesetzgeber und Gesetznehmer...

Man hat schon desöfteren mal den Eindruck hier wird ein Theater aufgeführt.

Es werden Gesetze geamcht, die wieder gekippt werden, und das Verfassungsgericht scheint zum Glück wenigstens mehr Ahnung von der Verfassung zu haben als die Politiker welche Gesetze beschliessen, die nicht Verfassungskonform sind. Ist denn die Ermittlung der Konformität mit den Grundrechten nicht zumindest schon in der Vorlaufphase der Gesetzgebung möglich ? Muss die Politik immerzu nur beweisen wie wenig Ahnung sie wirklich haben ? Warum werden diese Gesetze nicht mehreren unabhängigen Prüfstellen vorgelegt ? Schon die meisten Provinzanwälte haben bei allen gekippten Gesetzen bisher schon vorher gewusst, daß die Verfassungrichter da leicht anderer Meinung sein könnten. Das ganze ist eine sinnlose Zeit und Geldverschwendung ! Der Bürger kommt sich verar...t vor !



Aus: "Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt" (06.11.2008 )
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/computer/970/316850/text/

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« Reply #196 on: December 03, 2008, 02:37:22 PM »

Quote
[...] Auf die Daten, die durch die Vorratsspeicherung erhobenen werden, greifen staatliche Ermittler intensiv zu. Zwischen Mai bis Juni 2008 haben Richter in fast 2.200 Fällen die Zugriffe angeordnet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis.

"Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte Piltz der Zeitung. Sie hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aufheben wird.

Seit dem 01. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Das Gesetz wurde von CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken beschlossen. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert.

Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa)

Quote
Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....
Datum: 03.12.08 - 13:52
Autor: Der Erfasste

Da sieht man mal wieder wie glaubwürdig die Beteuerungen von Herrn Schäuble und Co wirklich sind:
Nur in seltenen Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Verbrechen, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und auch dann nur in eingeschränkter Weise darf überhaupt erst auf Vorratsdaten zugegriffen werden (ich gebe zu es ist etwas überspitzt).

2200 Fälle zwischen Mai und Juni!!!!2008 beweisen, dass der spezielle Sonderfall, wie es die Befürworter in Interviews immer betonen, die Regel ist!!!

Letztendlich baut man den Staat unter dem Vorwand des Terrorismus in einen Überwachungsstaat aus. Ist unser Staat dann noch besser wie jene Staaten die der Westen als "Schurkenstaaten" bezeichnet?
Können wir z.B. überhaupt noch die Überwachung in China anprangern?

Von den Technischen Maßnahmen sind wir von diesen Ländern nicht mehr weit entfernt, aber bei uns dient ja alles nur der Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung ;-)


Quote
2200 ist nicht viel im Vergleich...
Datum: 03.12.08 - 12:58
Autor: Crass Spektakel
2200 ist nicht viel im Vergleich zu rund 250.000 gewalttätigen und 700.000 insgesamten Straftaten pro Jahr:

[www.destatis.de]

Also bitte erstmal in Relation setzen bevor man rummeckert, mit 2200 Fällen sind ja nichtmal die Vergewaltigungen in Deutschland abgedeckt.


Quote
Ich versteh eure Politik nicht
Datum: 03.12.08 - 12:45
Autor: ihrname2353
Warum können die das mit euch einfach so machen, alle mundtot oder was?
Vermutlich ist es in unserem Land schon länger so, nur weiss niemand was davon. Aber ihr solltet euch doch längst mal auf die Hinterbeine stellen und rebellieren... :)

Ja anders gesehen... wer nichts zu verbergen hat und immer schön brav morgens zur Arbeit geht und seine Steuern bezahlt, dem kann das ja egal sein. Auch eine Onlinedurchsuchung ...


Quote
Bald haben wir knapp 62 Millionen Terroristen
Datum: 03.12.08 - 11:59
Autor: Datenkenner
in Deutschland, die den Politikern durch Wahlterror gefährlich werden könnten.


Aus: "Ermittler greifen massiv auf gespeicherte Vorratsdaten zu" (Networld / 03.12.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0812/63907.html


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« Reply #197 on: December 06, 2008, 02:27:56 PM »

Quote
[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung der Firmen für die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage, die FDP enthielt sich. Die Grünen lehnen die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab, und stimmten deswegen auch einer gesetzlichen Entschädigungsregelungen nicht zu. Auch die Linke schloss sich dieser Position an.

Branchenvertreter erklärten, die Investitionen für die entsprechende Überwachungstechnik betrügen 50 bis 75 Millionen Euro. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen ab Anfang 2009 verhängt werden.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Providerverbands Eco, widersprach den Berechnungen: "Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet - eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll."

Dies erfolge, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss sei, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand habe. Auch die Unionsfraktion räumte ein, dass in den Pauschalen, die als Entschädigung an die Telekommunikationsfirmen vorgesehen seien, die nötigen Investitionskosten für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur nicht enthalten sind. Über die Erstattung der Investitionskosten soll erst 2009 entschieden werden.

Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig, betonte der Eco. Da diese Unternehmen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bekämen, greife die neue Entschädigungsregelung kaum, "obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Rotert.

Anlass für die Debatte war die Weigerung der British Telecom, die Verbindungsdaten ihrer Geschäftskunden aufzubewahren, wenn die Kosten nicht ersetzt würden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Unternehmen Mitte November 2008 Recht gegeben und per einstweilige Anordnung die Vorratsdatenspeicherung für die Firma ausgesetzt. Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung.

Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) hatte zuvor schon bei dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erreicht. Dabei ging es um eine Beschwerde gegen die Auslandskopfüberwachung, eine ebenfalls nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgeschriebene Maßnahme, bei der aus dem Inland abgehende Verbindungen zu überwachten Anschlüssen im Ausland erfasst werden. Auch hier erklärte das Gericht, diese Festlegung sei "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig".

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft, aber erst ab 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa)


Quote
Bürger zahlen ihre eigene Stasi-Überwachung
Datum: 05.12.08 - 13:02
Autor: sl0w
Das ist echt der Gipfel der Frechheit!
Ich frage mich nur was die Herren Politiker mit der totalen Überwachung bezwecken wollen.

...




Aus: "Firmen bekommen Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung" (Wirtschaft / 05.12.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0812/63965.html

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« Reply #198 on: December 23, 2008, 12:08:15 PM »

Quote
[...] Vom Rest der Europäischen Union noch weitgehend unbemerkt, hat das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember ein möglicherweise weitreichendes Urteil erlassen. Dem Gericht zufolge ist die laut EU-Richtlinie (2006/24/EC) auch in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach der vom Innenministerium erlassenen Verordnung Nr. 40 verfassungswidrig, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangen. Die Regierung wird aufgefordert, verständliche und klar formulierte Begründungen für den Zugriff auf persönliche Daten und Regeln ihrer Speicherung zu liefern. Mit dem Urteil widerriefen die Richter die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts.

Die Bürgerrechtsorganisation Access to Information Programme (API) hatte im März eine Klage gegen das Gesetz mit der Begründung eingereicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die bulgarische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Gesetze verstoße. Die Verordnung hat den Sicherheitsbehörden in Artikel 5 praktisch unbegrenzten Zugriff auf alle bei den Providern gespeicherte Daten ohne richterliche Genehmigung erlaubt. Das Gericht rügte, dass keine klaren Begrenzungen des Zugriffs und keine Garantien für den Schutz der Privatsphäre sowie "Ehre, Würde und Ansehen" einer Person nach Artikel 32 der bulgarischen Verfassung vorgesehen seien

Weiter werde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, nach dem jede Person "das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz" hat. Ausnahmen dürfe es nur geben, "wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer". Dies sei im beanstandeten Artikel 5 der Verordnung nicht deutlich geregelt und begründet worden.

Alexander Kashumov, Rechtsvertreter der AIP in dem Gerichtsverfahren, sieht in dem Richterspruch einen Erfolg, dessen Bedeutung über Bulgarien hinausgeht: "Die Entscheidung schützt nicht nur die Privatsphäre der Bulgaren und vor allem auch die Arbeit investigativ recherchierender Journalisten, die am meisten von Überwachung und Abhörung bedroht sind. Sie kann auch für Bürger im übrigen Europa von Nutzen sein", erklärte Kashumov gegenüber Telepolis.

Quote
23. Dezember 2008 01:19
Die jungen Demokratien verteidigen die Menschenrechte
Anon admin against acronym abuse (54 Beiträge seit 01.08.02)

in den alten wiegt das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf die
Daily Soap schwerer.


Quote
23. Dezember 2008 06:53
Und sind diese Richter jetzt für Tote und KinderVergewaltigungen verantwortlich?
kabeluser_2008 (5 Beiträge seit 22.12.08)

Folgt man der Argumentation des BKA in D sind sie es.

Ob die Richter das aushalten?

;-)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien vorerst gestoppt" (23.12.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-in-Bulgarien-vorerst-gestoppt--/meldung/120860

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« Reply #199 on: January 10, 2009, 09:29:03 PM »

Quote
[...] In Großbritannien wächst der Widerstand gegen die Verpflichtung zur einjährigen Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet, die britische Zugangsanbieter von Mitte März an trifft. So laufen derzeit Provider, Bürgerrechtler, Forscher und die Opposition Sturm gegen die Auflagen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, die sich im Vereinten Königsreich derzeit allein auf Telefongesellschaften bezieht. So fürchtet laut BBC etwa der Earl of Northesk, Vertreter der Konservativen im Oberhaus des Parlaments, dass mit der zweiten Stufe der Protokollierung von Nutzerspuren jedermanns Bewegungen rund um die Uhr verfolgt werden könnten: "Die Menschen müssen sich Sorgen machen über das Ausmaß, prinzipiell wird ihr ganzes Leben über 500 öffentlichen Behörden preisgegeben." Dies sei nicht in Einklang zu bringen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtserklärung, der jedem Bürger ein Grundrecht auf Privatsphäre zusichere.

Richard Clayton, Sicherheitsforscher an der Universität Cambridge, ist der Ansicht, dass die von den Providern für die Datenvorhaltung aufzuwendenden Millionen besser in die Aufstockung von Online-Polizeistreifen und die Ausbildung qualifizierter Internet-Ermittler investiert wären. Künftig müssten die Verbindungsangaben jeder versandten E-Mail von den Providern ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das schließe selbst Spam-Nachrichten ein. Eine solche Form der Überwachung aller Bürger nur aufgrund der Möglichkeit, dass sie kriminell sein könnten, sei nicht effizient.

Malcolm Hutty vom Internetknotenpunkt London Internet Exchange (LINX) beklagt unterdessen, dass die Vorgaben für die Zugangsanbieter nicht klar seien. Auf dem Papier stehe, dass alle Provider zum Speichern verpflichtet seien. Informell habe das federführende britische Innenministerium aber Ausnahmen für kleine Anbieter gut geheißen. Was passiere nun, wenn ein derzeit nur wenige Kunden bedienender Provider wachse? Sähe er sich dann mit Sanktionen wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen konfrontiert? Das ist für Hutty nur eine der offenen Fragen. Für Verwirrung gesorgt habe die Regierung zudem mit ihren Ankündigungen, eine zentrale Datenbank für alle Vorratsdaten anlegen zu wollen. Spätestens dann müssten alle Zugangsanbieter dem Staat die Verbindungs- und Standortinformationen zumindest zuliefern und sie somit zunächst erfassen.

"Wovor wir uns vor allem fürchten müssen, sind die nächsten Schritte", konstatiert auch Shami Chakrabarti von der Bürgerrechtsbewegung Liberty. Prinzipiell könne man weder der Regierung noch anderen Organisationen vertrauen, dass sie die "sehr sensiblen Informationen über uns alle sicher verwahren". Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert.

Laut dem Innenministerium sind die Vorratsdaten dagegen ein wichtiges Werkzeug für die Aufklärung und Abwehr von Straftaten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie diene der inneren Sicherheit. Hierzulande ist die Pflicht zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung auch im Internetbereich Anfang des Jahres in Kraft getreten. Gegen die Gesamtregelung laufen diverse Verfassungsbeschwerden, unter anderem eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern. (Stefan Krempl) (odi/c't)


Quote
10. Januar 2009 14:51
"Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert."
HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)

Zum Glück ist das bei uns ja verboten und wir haben nichts zu
befürchten.

Horst


Quote
10. Januar 2009 15:15
Deutsche und Briten sind nicht so verschieden
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)


Glaubt jemand ernsthaft, dass eine Überwachung wie in GB hierzulande
kaum denkbar wäre? Man sollte meinen, insbesondere die Bürger aus der
ehemaligen DDR hätten wenig Heimweh nach StaSi-Feeling und würden
sich nach Kräften gegen einen Wiederaufbau solcher Strukturen wehren.
Statt Widerstand scheint es aber überwiegend Resignation zu geben.

Warum bei uns nicht längst alle Mautbrücken zur angeblichen
Terrorfahndung eingesetzt werden und alle Plätze videoüberwacht, alle
Wohnungen geheimdurchsucht und alle Datenspuren den Ermittlern für
jede beliebige Rasterfahndung offen stehen...? Die Ermittler wollen
es nicht laut aussprechen, aber sie könnten dringen deinen
spektakulären Anschlag als Argumentationshilfe gebrauchen.
So eine Bus- oder Weihnachtsmarkt-Bombe. Oder sonstwas. Aber man hat
nur eine nicht detonierte Campinggaspulle und zwei Idioten, was
selbst mit motiviertester Bild-Zeitungs-Hetze ziemlich kümmerlich
wirkt.

Kommt es zu Anschlägen, schalten die Leute das Hirn aus. Und unsere
Regierung die Bürgerrechte. Also nicht allein deswegen hoffe ich
inständig, dass es nicht zu Anschlägen kommt.


Quote
10. Januar 2009 18:38
Wen interessieren schon Proteste?
fixMBR (43 Beiträge seit 30.11.08)

30 Sekunden auf SKY-News und dann ist die Kiste abgehakt.

Bis auf ein paar hundert Menschen interessiert sich ohnehin niemand
dafür.

Die SUN zeigt lieber morgen ein paar Titten mehr!




Aus: "Zunehmende Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien" (10.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Zunehmende-Proteste-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-in-Grossbritannien--/meldung/121482

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« Reply #200 on: January 18, 2009, 02:32:10 PM »

Quote
[...]  An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge.

TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen. Die Firma verwies dabei auf einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte BT Deutschland im Oktober aufgrund der fehlenden Regelung zur staatlichen Kostenerstattung vom Speicherzwang vorerst befreit.

Datenschützer kritisieren seit Langem, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Über 34.000 Bürger haben sich einer "Massenklage" gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen. Zudem haben Vertreter von Oppositionsparteien und die Gewerkschaft ver.di Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf die Vorratsdaten bereits eingeschränkt und wird in diesem Jahr das Hauptverfahren vorantreiben. Wie aus einer umfangreichen Stellungnahme der Bundesregierung dazu hervorgeht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sich Berlin aber auf verfassungsrechtlich vollkommen sicheren Terrain. (Stefan Krempl) / (anw/c't) 


Quote
3. Januar 2009 09:30
Sicherheit statt Angst!
nonstop09, nonstop09@wir-sind-cool.org (1 Beitrag seit 03.01.09)

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges und richtiges Mittel im
Kampf gegen Kriminelle und Terroristen!
Deshalb ist es richtig und wichtig dass unsere Bundesregierung dieses
gute Gesetz verabschiedet hat, denn die Mehrheit der Bürger wünscht
sich Sicherheit in unserem Land, und die kann im Zeitalter des
internationalen Terrors einzig und alleine die
Vorratsdatenspeicherung liefern!
Auf die exotische Minderheitenmeinungen von einigen wenigen
verwirrten Berufsparanoikern und notorischen Gutmenschen kann zurecht
keine Rücksicht genommen werden. Dafür ist die Bedrohungslage zu
ernst!!!
Die Mehrheit steht ganz klar hinter der umsichtigen und effizienten
Sicherheitspolitik unsere Bundesregierung!
Allerdings kann die Vorratsdatenspeicherung nur ein erster wichtiger
Schritt zu mehr Sicherheit sein, weitere müssen folgen! Denn es gibt
leider auch in Deutschland noch viel zu viele Möglichkeiten anonym
und verschlüsselt über das Netz zu kommunizieren! Hier herrscht
dringend Handlungsbedarf! Wir brauchen einen Internetführerschein,
jedes IP-Packet muss eindeutig einer Person zuzuordnen sein, Schund
und Schmutz muss aus dem Netz gefiltert werden, alles andere führt zu
Anarchie und geistig-moralischer Verwahrlosung, und gefährdet damit
den Standort Deutschland!
Im Übrigen gilt wie immer die alte Weisheit: Wer nichts zu verbergen
hat, der hat auch nichts zu befürchten, folglich hat jeder der gegen
diese Sicherheitsgesetze ist auch etwas zu verbergen, und ist damit,
vollkommen zu Recht, auch verdächtig!

Quote
3. Januar 2009 10:13
Re: Sicherheit statt Angst!
A D P (581 Beiträge seit 14.11.06)

Bin ich völlig deiner Meinung.

Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen
dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich
Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum
terroristische Pläne schmieden können.

Quote
3. Januar 2009 12:43
Re: Sicherheit statt Angst!
knarr (324 Beiträge seit 14.05.07)

A D P schrieb am 3. Januar 2009 10:13

> Bin ich völlig deiner Meinung.
>
> Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen
> dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich
> Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum
> terroristische Pläne schmieden können.

Das klingt mir immer noch zu unsicher, kann man nicht vorher
ansetzen?
Menschen vor ihren eigenen Gedanken schützen und so?

Quote
3. Januar 2009 13:08
Re: Sicherheit statt Angst!
Alleswirdxxx (257 Beiträge seit 22.01.07)

knarr schrieb am 3. Januar 2009 12:43

...

Das LÄUFT schon, nennt sich Talkshows und kommt im TV.







Quote
2. Januar 2009 16:50
Immer wieder interessant...
Hexxogen (28 Beiträge seit 04.02.05)

...wofür unsere Regierung ihre Macht und unsere Steuern einsetzt - in
einem Staat mit etwa 1,7 Billionen € Schulden.


Quote
2. Januar 2009 16:53
Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation
nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte
Verbindungen laufen. Email dient dann ggf nur noch für
Statusmeldungen, etwa:
"Sie haben seit 13:20 -4- neue Nachrichten erhalten. Klicken Sie hier
um diese zu lesen."

Vor dem Hintergrund des breiten Verteilens persönlicher Daten - sei
es durch Dummheit, technische Unzulänglichkeiten, Korruption oder
politischen Willen - ist es doch nicht zuletzt für Firmen nunmehr
geboten, sich aus dem klassischen SMTP-Medium auszuklinken.


Quote
2. Januar 2009 23:29
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

t0rrence schrieb am 2. Januar 2009 17:32

...

> ... Und SSL Zertifikaten kann man auch nicht
> immer trauen. Wer sagt mir denn dass der ausländische Server nicht
> einfach ein gültiges Zertifikat gekauft hat und meine Daten munter
> and irgend eine Abhörschnittstelle durchspeichert?

Vielleicht weil ich ihn selbst aufgesetzt habe, oder eine Firma oder
Instanz, der ich vertraue?



Quote
2. Januar 2009 17:42
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
busta.X, black_buster69@hotmail.com (71 Beiträge seit 14.02.02)

BvdB schrieb am 2. Januar 2009 16:53

> Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation
> nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte
> Verbindungen laufen. [...]

Falsch!
Einzige Antwort auf diese Staatsrepressionen ist Widerstand der
Bevölkerung!
Geht auf die Straße, schreibt Protestbriefe, engagiert euch bei
entsprechenden Vereinen (AK Vorrat, HU etc.), verübt zivilen
Ungehorsam, wo es nur geht, aber vor allem: klärt die Menschen auf,
die sich dafür bisher nicht interessieren, denn das sind u.a. die
Menschen, die sagen: "ich habe doch nichts zu verbergen"!

Schade, dass Generalstreiks in D rechtswidrig sind, sind sie doch
irgendwie das einzige funktionierende Mittel, um Regierungen Grenzen
aufzuzeigen.
Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch
eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)


Quote
2. Januar 2009 18:01
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
MarcelChemnitz (972 Beiträge seit 07.03.06)

busta.X schrieb am 2. Januar 2009 17:42

> Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch
> eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)

Zu diesem Fall wird es nicht kommen. Eher lassen die alles
niederknüppeln oder auch schießen.

Außerdem ist es der Masse schlichtweg egal.


Quote
2. Januar 2009 18:37
Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)

und sich mit TOR, Proxies im Ausland, Verschlüsselung etc. selbst zu
beruhigen.

An der Situation selbst, der Überwachung der Gesellschaft ändert es
rein gar nichts.

rgds
nichtglauben

Quote
3. Januar 2009 00:38
Re: Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen
clearmind (197 Beiträge seit 21.05.08)

Richtig, es ist eine Bekämpfung der Symptome und nicht der Ursachen.
Das kann man nicht oft genug wiederholen.





Quote
2. Januar 2009 20:59
Die Werkzeuge eines Überwachungsstaates sind nun bereit
Aleister_Crowley (907 Beiträge seit 20.07.05)

Jede "selbstauferlegte Hürde", die Mittel der Macht "nicht voll" zu
nutzen, ist nichts als blanker Hohn. Es kommen neue Regierungen. Es
werden immer mehr Leute Zugang erlangen zu Vorratsdatenspeichern und
Remote-Forensic-Software(-Daten) (aka Bundestrojaner). Und auch die
jetzigen Machthaber sind nicht unbedingt für ihre Wahrhaftigkeit und
vertrauensvollen Umgang mit solchen Machtmitteln bekannt...

Siehe Österreich: nur 3 Monate nach Inkrafttreten des neuen
BKA-Gesetzes gingen bereits über 2.000 Identitätsfeststellungen bei
Providern ein - der eigentlich zur Prüfung vorgesehene Beamte war
angesichts dieser Zahl auch sehr erstaunt. Dabei wollte man doch nur
"verirrte Wanderer" besser ausfindig machen können - so die
Begründung für das Gesetz...

...


Quote
3. Januar 2009 19:15
Drei Prognosen ...
moe83 (16 Beiträge seit 01.06.02)

... falls die VDS nicht doch noch gekippt wird:

1) kaum ein nennenswertes Verbrechen wird durch VDS aufgeklärt
werden.

Ganz einfach deshalb nicht, weil die VDS so kindereinfach zu umgehen
ist (Proxies, Tunnels, TOR, Verlagerung von Servern ins Ausland,
...), sodass jeder, der etwas im Schilde führt, sich dieser Mittel
bedienen wird. Dies wird zur Folge haben, dass letztlich nur die
Daten von unbescholtenen Bürgern mitgeloggt werden, die sich um
solche Dinge wie Datenschutz ohnehin keine Gedanken machen.

Um die VDS dennoch rechtfertigen zu können, wird ab und an ein großer
Schlag gegen Kinderpornoterroristenraubkopiermörder den
sensationsgeilen Medien zum Fraß vorgeworfen, der sich, nachdem sich
der Presserummel gelegt hat, vielmehr als Schlag ins Wasser erweist.
Siehe zB http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26963/1.html

2) es wird zu einem Datenschutz-Supergau kommen

Man muss schon reichlich naiv sein, um zu glauben, dass die Daten bei
absolut jedem Provider 100 % zugriffssicher geschützt sind. Wer
kontrolliert die technische Umsetzung? Und wer, welche Mitarbeiter
auf die Daten Zugriff haben? Bei der Vielzahl der unterschiedlichen
zugrunde liegenden technischen Systeme und involvierten Personen mit
potentiellem Zugriff auf die Daten ist es ist vorprogrammiert, dass
es zu Datenlecks kommt.

3) es wird Missbrauch geben

Weil die Daten ohnehin vorhanden sind und wie in Punkt 1 beschrieben
die großen Fahndungserfolge ausbleiben, werden sie, nachdem die
Hemmschwelle erstmal schrittweise abgesenkt wird, nach und nach dazu
verwendet werden, um auch gegen Kleinkriminaliät zu ermitteln. Ohne
das an die große Glocke zu hängen, natürlich.

Was ich mich Frage: Was steckt wirklich hinter der politischen
Entscheidung, die VDS einzuführen? Ist es schiere Dummheit, Ignoranz,
Inkompetenz oder doch Kalkül?


Quote
4. Januar 2009 04:02
Speicherkarten per Post schicken
gedankenfurz (626 Beiträge seit 06.12.03)

Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken.

Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht.

Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder
wie ?

Quote
4. Januar 2009 07:19
Re: Speicherkarten per Post schicken
187^nemesis (716 Beiträge seit 17.05.02)

gedankenfurz schrieb am 4. Januar 2009 04:02

> Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken.
>
> Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht.
>
> Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder
> wie ?
>

Genau so wird es noch kommen. Denn im Prinzip ist schließlich nicht
das Internet das Problem. Das Problem ist, dass Menschen überhaupt
miteinander kommunizieren können und das sogar völlig unbeobachtet.
Das Internet erleichtert das mit der Kommunikation lediglich. Darauf
werden die Herrschaften sicher auch noch kommen.

<z>Ein Anschlag wie der vom WTC wäre ohne Kommunikation der
Terroristen unereinander wohl kaum möglich gewesen. Die meisten
Menschen reden eh nur sinnloses Zeugs. Was könnte also dagegen
sprechen, wenn Kommunikation nur noch unter staatlicher Aufsicht
gestattet ist? Willst Du den Opfern bzw. deren Angehörige der
nächsten Terroranschläge etwa sagen, dass Du eine Maßnahme behindert
hast, die derartige Anschläge unmöglich gemacht hätte? Wer nichts zu
verbergen hat...</z>

Letztendlich birgt jede Freiheit eine Gefahr, Gefahr macht Unsicher,
Unsicherheit macht Unfrei, also ist Freiheit eben doch irgenwie
Sklaverei. So oder so ähnlich muß es wohl im Kopf der
Überwachungsfans aussehen.



Quote
4. Januar 2009 11:39
Re: Speicherkarten per Post schicken
laui, martin - (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.02)

Briefe (Packete oder Päckchen) öffnen war in der DDR und sogar in der
Zeit bis 1945 in Deutschland üblich. Man nahm sich sogar die Zeit
heraus, bis zur sauberen Auswertung des Postinhaltes genügend Zeit zu
nehmen, es kam dann ein Poststempel auf die Sendung, der den langen
Zeitraum als Irrläufer erklärte.
Und bezüglich verschlüsselter Datenträger, kann ich mir durchaus
vorstellen, dass bei bestimmten offiziellen Stelle
Entschlüsselungsmöglichkeiten vorliegen - an Paranoia glaube ich in
diesem Falle auch nicht mehr.



Quote
4. Januar 2009 13:10
Speicheraufwand erheblich erhöhen, Dataminer verwirren mit RoboSurf (Editiert vom Verfasser am 04.01.09 um 13:16)
Manuel Schock, Manuel Schock (6 Beiträge seit 04.07.08)

Hallo!

Läuft bei mir ständig im Hintergrund.

Infos und Download

http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=145562

Gruss

M.


Quote
5. Januar 2009 13:26
Missbrauchswarscheinlichkeit der VDS
AlStadler (351 Beiträge seit 20.02.07)

Kleiner Rechenaufgabe vorneweg:

Wenn die Ausfallswarscheinlichkeit eines Webservers 0,001% pro Jahr
beträgt, wie lange darf dann der Webserver im Zeitraum ausser
Funktion sein?

Wenn mann nun dieselbe Missbrauchswarscheinlichkeit für die Daten der
VDS zugrunde legt und berücksichtigt, daß ca. 10000 Personen
(Administratoren, Techniker, Verwaltungsangestellte) bei sämtlichen
Providern zugriffsberechtigt sind, wie hoch ist dann die
Warscheinlichkeit eines Missbrauchs innerhalb der nächsten 2Jahre?




Aus: "Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar" (02.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089


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« Reply #201 on: January 21, 2009, 12:56:18 PM »

Quote
[...] Datenschützer und Internetnutzer protestieren gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". Durch den am 14. Januar von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf werde die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu von dem Arbeitskreis.

Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte.

Die Datenschutzaktivisten kritisieren, der Vorstoß würde die "unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren". Diese Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Der Arbeitskreis fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine Webseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.

Ähnliche Kritik äußerte zuvor bereits der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Ihn stört vor allem, dass das BSI "die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten" können soll. Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten.
(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

Quote
20. Januar 2009 11:23
Wem war das denn nicht klar,
Schnuffeltier, heise@level-10.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.03)

dass früher oder später die VDS um solche Hintertüren ergänzt wird!?
Nachdem das BVerG der VDS schon einen Riegel vorgeschoben hat, wird
nun über die Hintertür TKDG wesentlich weitergehende Regelungen
getroffen, die einen Freifahrtsschein für alle zukünftigen Datenlecks
darstellen.

[...] Zeit für VPNs in ganz großem Stil!


Quote
20. Januar 2009 11:24
Soso, da wären wir also ... (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 11:28)
abracadaboum (227 Beiträge seit 16.10.04)

Zitat:
"Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur
Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an
Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per
Telekommunikation begangenen Delikten."

Ich hab denen noch nie geglaubt, dass es nur um Terrorismus, Mord
etc. geht. Ich frage mich wann die endlich den Hals voll kriegen.

EDIT: Ich hätte nur gedacht, dass die sich noch ein bisschen Zeit
lassen und sich etwas mehr Mühe geben. So muss das doch so wirken,
als hätten sie das schon immer vor gehabt. Tststs.
Eklige Schleimer, Lügner und Bauernfänger sind das.


Quote
20. Januar 2009 11:58
Alle mal tieeeef durchatmen..
Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)

Jo, der AK Vorrat hat es mal wieder geschaft, eine PM rauszugeben,
die FUD vom feinsten ist... Alleine schön die Überschrift "Schäuble
plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet" ist
absoluter Unfug.

Aus dem Gesetzesentwurf:

| Artikel 3
|  Änderung des Telemediengesetzes
| Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I
| S. 179) wird folgender Absatz 9 angefügt:
| „(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten
| zum  Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner
| für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen
| erheben und verwenden. Absatz 8  Satz 2 und Satz 3 gilt
| entsprechend.“

Ich persönlich finde es toll, dass ich auf meinem Webserver ab jetzt
zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen Nutzungsdaten
protokollieren darf.

Meine Kritikpunkte am Gesetzesentwurf sind:

* Im BSI-Gesetz hat das nicht wirklich etwas zu suchen. Das
BSI-Gesetz wird als trojanisches Pferd gebraucht, um das TMG zu
ändern.
* Eine strike Begrenzung der Zeit, die die Daten gespeichert werden
dürfen fehlt.


Quote
20. Januar 2009 12:46
@AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
As time goes by (103 Beiträge seit 07.07.08)

Lieber AK Vorratsdatenspeicherung: So sehr ich auch mit Euch
sympathisiere, aber das war jetzt grober Unfug.

Schauen wir uns die geplanten Regelungen einmal an:

Was ein Diensteanbieter derzeit speichern darf, ergibt sich aus § 15
TMG. Danach darf der Anbieter einer Webseite derzeit Nutzungsdaten
speichern

- soweit sie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind,
- zu Marketingzwecken, soweit der Nutzer dem nicht widerspricht

Für Websiteanbieter bedeutet das: Serverlogs sind grundsätzlich
verboten, es sei denn, sie werden zur Abrechnung eines
kostenpflichtigen Angebots benötigt oder die Serverlogs werden zu
Marketingzwecken verwendet. Es ist hingegen illegal, in Serverlogs
nach Versuchen, den Webserver zu kompromittieren, zu suchen,
Serverlogs zur Analyse von DoS-Angriffen zu nutzen. Das unter
Mailserverbetreibern nach wie vor beliebte Greylisting ist illegal,
denn es erfordert eine Speicherung der IP-Adresse eines Nutzers, der
eine Mail beim Server einliefern will, denn der Betreiber eines MX
vermarktet seinen Server nicht und rechnet auch nichts ab.

Von einer unbeschränkten Speicherung kann auch nicht die Rede sein. §
15 Abs. 9 Satz 2 TMG nach diesem Entwurf verweist auf Abs. 8 Sätze 2
und 3. In Abs. 8 Satz 2 heißt es ausdrücklich: "Der Diensteanbieter
hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach
Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung
nicht mehr benötigt werden."

Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal. Ich
glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
gestatten, Logdateien zu führen. Die geplante Änderung wird mit genau
dieser Regelungslücke, die geschlossen werden soll, begründet.

Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf
Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver
wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass
ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe?

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert. Wie lange
gespeichert werden darf, lässt sich meiner Meinung nach ebenfalls aus
der Praxis eruieren, nämlich so lange, bis eine Logdatei
üblicherweise wegrotiert ist, es sei denn, die Daten werden weiter
benötigt, um einen Versuch, den Server zu kompromittieren, zu
analysieren.

Mit der geplanten Änderung soll also nur ein Stück Rechtssicherheit
geschaffen werden.

Quote
20. Januar 2009 14:17
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
Ralf Bendrath, Ralf Bendrath (40 Beiträge seit 13.03.02)

As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46

> Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
> Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
> gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
> Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
> das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal.

Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.

> Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
> Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
> hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
> Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
> gestatten, Logdateien zu führen.

Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von
Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern)
verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt
zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe
www.wir-speichern-nicht.de.

> Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf
> Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver
> wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass
> ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe?

Wenn du weisst, dass er Logs führt und die IP-Nummern nicht
anonymisiert, könntest du da, ja.

> Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
> gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert.

Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der
verdachtslosen Überwachung legalisiert."

Die Apache Foundation hat schon mal einen Big Brother Award bekommen,
weil die Default-Einstellungen ein Log vorsehen. Dass viele Admins
das Problem nicht sehen wollen und vielfach selber ihre Datenhalden
ansammeln, ist uns bekannt. Aus Datenschutzsicht ist das aber nicht
zu begrüßen.

Schöne Grüße, Ralf (AK Vorrat)

Quote
20. Januar 2009 15:34
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
As time goes by (116 Beiträge seit 07.07.08)

Ralf Bendrath schrieb am 20. Januar 2009 14:17

> As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46
>
> > Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
> > Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
> > gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
> > Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
> > das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal.
>
> Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.

Die gegenwärtige Praxis soll nicht nur legalisiert werden. Sie soll
vor allem auch begrenzt werden. Ich bin, ebenso wie der Verfasser des
Gesetzentwurfs, der Auffassung, dass hier eine Regelungslücke
besteht.

> > Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
> > Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
> > hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
> > Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
> > gestatten, Logdateien zu führen.
>
> Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von
> Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern)
> verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt
> zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe
> www.wir-speichern-nicht.de.

Das mag für viele Websites gelten. Das gilt aber nicht für alle. Von
einer Bank, die Online-Banking betreibt, erwarte ich beispielsweise,
dass sie allen Versuchen, den Webserver, über den ihre Kunden
Online-Banking machen, zu kompromittieren, so genau wie möglich
nachgeht. Und dazu gehört für mich auch, dass sie auswertet, über
welche IP-Adresse der Angriff gefahren wurde und sich unter
bestimmten Umständen mal den Rechner ansieht, von dem der Angriff
kam.

Einem SSH- oder Mailserveradmin kann man auch nicht ernsthaft
verwehren, dass er in seinen Maillogs die IP-Adressen mitschreiben
lässt, um ggf. Netzbereiche, von denen aus nur Mist gemacht wird, zu
sperren.

> > Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
> > gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert.
>
> Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der
> verdachtslosen Überwachung legalisiert."

Bei aller Sympathie, die ich sonst für Euch habe: Das Wort
Überwachung ist hier meiner Meinung nach verfehlt. Die
Datenaufzeichnung und -speicherung soll nach dem geplanten § 15 IX
TMG ausschließlich zu technischen Zwecken erfolgen, und das auch nur,
soweit sie für technische Zwecke erforderlich ist (was IMNSHO
objektiv zu verstehen ist). Das Gesetz schreibt also fest, dass 99,9
% aller erhobenen Daten nach maximal wenigen Tagen zu löschen sind.
Ziel der Aufzeichnung ist, was sich aus dem Wortlaut und aus der
Begründung des Entwurfs ergibt, nicht die Überwachung der Nutzer,
sondern die Sicherheit der Server und der Privatrechner vor
Kompromittierung.

In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich, dass "eine Lücke im
Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes [besteht],
denn auch die Telemedienanbieter brauchen eine entsprechende
Ermächtigung, beispielsweise um Angriffe (Denial of Service,
Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren
zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen
Webseiten und andere Telemedien ist die Erhebung und kurzfristige
Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich."

Das ist das Ziel der Änderung, nicht die Überwachung. Ich glaube
sogar, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung des Art. 3 dieses
Gesetzentwurfs nicht mal an die Möglichkeit der Überwachung gedacht
hat. Und ich bleibe dabei, dass ich es ausdrücklich begrüße, dass der
Gesetzgeber sich dieses Problems angenommen hat und klarstellen will,
dass Serverlogs, wenn überhaupt, nur kurzfristig aufbewahrt werden
dürfen.

Ich würde mir von Euch wünschen, dass Ihr bei der Lösung des
Logfile-Problems etwas konstruktiver wärt. Statt auf totalen
Anti-Kurs zu gehen, könntet Ihr einen Alternativvorschlag dazu
machen, wie die gesetzliche Regelung zu Serverlogs aus Eurer Sicht
aussehen sollte. Etwa dass grundsätzlich keine personenbezogenen
Daten geloggt werden dürfen, dass die Aufzeichnungen unverzüglich
auszuwerten und nicht benötigte Daten dabei unverzüglich zu löschen
sind, oder dass das Wort "kurzfristig" zur Klarstellung in den
Gesetzeswortlaut aufgenommen wird.

Es ist jedenfalls schlichtweg Unfug, wenn Ihr behauptet, dass der
Gesetzgeber beabsichtigt, die Diensteanbieter zur "unbegrenzten und
unbefristeten Speicherung" zu ermächtigen. Ihr übergeht dabei, dass
der neue § 15 Abs IX auch eine Verpflichtung zum Löschen enthält,
sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, und Ihr unterschlagt
völlig die Gesetzesbegründung, in der ausdrücklich nur von einer
kurzfristigen Speicherung die Rede ist.


Quote
20. Januar 2009 14:30
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
scip (93 Beiträge seit 21.12.00)

Ich bin Serverbetreiber und habe auch Logs, ich habe aber %h nicht im
Logformat mit drin, d.h. ich logge keine IP/Hostnamen. Mach ich jetzt
schon seit über einem Jahr und ich hab das bislang nicht als Manko
wahrgenommen. Im Gegenteil: ich brauche die Daten nicht. Und der
schöne Vorteil: wenn die mal jemand von mir haben wollte, werde ich
gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, jemand anders denunzieren
zu müssen: wo keine Daten sind, kann nichts passieren. Period.

Die Argumentation, dass das "übliche Praxis" sei, ist aus
juristischer Sicht ausserdem Nonsense. In der Bronx ist es auch
"übliche Praxis", nichtzahlende Drogendsüchtige zu erschiessen.
Deswegen bleibt es trotzdem Mord und sei es noch so "üblich".

Und um der Argumentation wegen Troubleshooting oder
Sicherheitsproblemen gleich vorwegzugreifen: wer nicht weiss, wie er
tcpdump zu bedienen hat, dem helfen Logs auch nichts.




Quote
20. Januar 2009 17:58
Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details inside. (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 17:59)
nefrod (196 Beiträge seit 12.10.02)

Vorgehen kann man gegen das Dauerfeuer von Überwachungsgesetzen
ohnehin nur auf verfassungsrechtlicher Ebene.

Dieser Entwurf ist ja ein relativ wilder Mix. Die altbekannte
Technik, besonders bedenkliche Punkte eines Gesetzes in der Änderung
eines anderen zu verstecken. Meist wird das dann später dadurch
ergänzt, dass der "harte Kern" über Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften durchgedrückt wird, denn diese sind am
schlechtesten angreifbar.

Aber zurück zum Entwurf:
Artikel 1 bezieht sich ausschließlich auf die
Telekommunikationsinfrastruktur des Bundes und seiner Behörden.
Vieles was man in der Berichterstattung liest (Weitergabe an Polizei,
BND und Verfassungsschutz), stammt aus diesem ersten Artikel und
bezieht sich damit, soweit ich sehen kann, eben nicht auf
Diensteanbieter allgemein, sondern auf die Telekominfrastruktur des
Bundes.

Die Änderung des Telemediengesetzes, der über den Gummibegriff der
Störungsbeseitigung usw. die Speichermöglichkeiten
privatwirschaftlicher Diensteanbieter erweitert ist der Art. 3 zur
Ergänzung des §15 TMG.

Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1
und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und
Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche
privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3
vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.

Man liest, dass dem so sei, aber wo ist dieser Sachverhalt im
Gesetzentwurf verankert? Ich habe keinen Passus gefunden, aus dem
hervorgeht, dass die Protokoll- und Nutzungsdaten, die private
Diensteanbieter aufgrund der Ergänzung speichern dürfen,
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen seien oder gar
anderen Privatunternehmen zur Wahrung ihrer Interessen überlassen
werden dürften (Musikindustriebeispiel).

Es wäre schön, wenn das so im Entwurf der Novelle stünde, denn dann
müsste man sich um die verfassungsrechtliche Haltbarkeit desselben
überhaupt keine Gedanken mehr machen. Ich sehe es aber nicht.
Verfassungwidrig ist die Novelle vermutlich trotzdem, aber nicht so
leicht angreifbar, wie es der Fall wäre, wenn ausdrücklich
festgehalten wäre, dass die Daten, die aufgrund der TMG-Ergänzung
erhoben werden dürfen, den behördlichen Zugriffsregeln der
Vorratsdatenspeicherung unterliegen.

Man muss jetzt ganz genau hinschauen, wo und wann versucht wird,
diesen "missing link" zu schaffen, denn dies wird sicherlich der
nächste Schritt sein, der wiederum in einer anderen Gesetzesergänzung
untergebracht werden wird.
Womit wir es hier zu tun haben, ist eine Technik, die neben dem
"Spiel über EU-Bande" zum politischen Standardrepertoire gehört. Ein
klar verfassungswidriges Gesetz wird aufgesplittet in ein gerade
grenzwertiges "Trägergesetz" und ein "Streufeuer" punktueller
Änderungen anderer Gesetze, um in der Summe, kombiniert mit
Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften die ursprünglich
gewünschte Wirkung zu erzielen.

Neben eher symbolischen Protestaktionen muss das gemeinsame Ziel
aller Initiativen sein, das ganze so aufzudröseln und mit ausreichend
Spendenmitteln soviel juristischen Sachverstand zu bündeln, dass die
nächste Klage in Karlsruhe nicht am Ziel vorbeigeht.

Quote
20. Januar 2009 19:15
Re: Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details insi (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 19:28)
As time goes by (122 Beiträge seit 07.07.08)

nefrod schrieb am 20. Januar 2009 17:58

> Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1
> und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und
> Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche
> privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3
> vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.

Eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt. Für Abrechnungsdaten ordnet §
15 Abs. 5 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 TMG an.

Eine analoge Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf Abs. 9 ist
höchst problematisch - es wird ja in Abs. 5 ausdrücklich nur von
Abrechnungsdaten gesprochen; der Begriff Abrechnungsdaten ist in § 15
Abs. 3 TMG definiert. Selbst wenn man § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf alle
Nutzungsdaten bezogen verstehen will, was aus grammatikalischen und
systematischen Gründen kaum möglich sein dürfte, würde das den
Sicherheitsbehörden auch nicht wirklich helfen, wenn die Daten vom
Diensteanbieter gar nicht erst erhoben werden (es gibt keine Pflicht
zur Speicherung von Nutzungsdaten) oder die Daten nach so kurzer Zeit
gelöscht werden, dass jede Anfrage zu spät kommt.

Hätte der Gesetzgeber eine Überwachung im Sinn gehabt, dann hätte er
eine Pflicht zur Datenspeicherung ins Gesetz geschrieben. Hat er aber
nicht. Er hätte auch eine längerfristige Datenspeicherung
vorgeschrieben oder zugelassen. Das hat er auch nicht. Vor allem
hätte er klargestellt, dass § 14 Abs. 2 TMG auch auf nach § 15 Abs. 9
TMG erhobene Daten entsprechend anzuwenden ist. Das hat er auch
nicht.

Deswegen habe ich an anderer Stelle schon geschrieben, dass der
Entwurfsverfasser wahrscheinlich gar nicht daran gedacht hat, diese
Daten zum Zweck der Überwachung zu nutzen.

Edit: Ich kann nur bedingt etwas dafür, wenn sich mein Beitrag
schai§e liest. Da, wo der Gesetzgeber früher einen kleinen Abschnitt
mit mehreren übersichtlichen Paragraphen gemacht hat, macht er heute
einen einzelnen Monsterparagraphen mit 10 oder mehr Absätzen*. Ich
kann auch nichts dafür, dass der Gesetzgeber, seit Zypries Ministerin
ist, immer mehr Verweisungen verwendet. Wenn ich das TMG analysiere,
dann muss ich die Monsterparagraphen und den Monsterverweisungen
auseinander nehmen.

---
*abschreckendes Beispiel: § 1 Kreditwesengesetz, siehe
http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
- wer wundert sich da noch über die Finanzkrise?






Aus: "Datenschützer protestieren gegen "Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung"" (20.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-protestieren-gegen-Ausweitung-der-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/122004

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« Reply #202 on: March 11, 2009, 12:17:14 PM »

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[...] Frankfurt am Main - Karlsruhe mischt sich zu sehr in die Arbeit des Gesetzgebers ein, kritisiert Innenminister Wolfgang Schäuble. Er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht", sagte der Bundesinnenminister in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Als Beispiel nannte der CDU-Politiker die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr, seit der Telefon- und Internetverbindungsdaten nur noch zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. "Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht", kritisierte Schäuble. "Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden", sagte der Minister in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer.

Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen", sagte Schäuble.

als/dpa



Aus: "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Schäuble legt sich mit Karlsruher Richtern an" (11.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612560,00.html

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« Reply #203 on: March 11, 2009, 01:31:14 PM »

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03.02.2009
Frage von Hannes Thiel
 

   Sehr geehrter Herr Lanfermann,

nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.

Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Thiel




Quote


10.03.2009 - Antwort von Heinz Lanfermann

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries darauf beruft, lediglich EU-Richtlinien umzusetzen, so ist dies noch lange kein Grund, die Verfassungskonformität von Gesetzen außen vor zu lassen.

Der erneute Versuch der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, die Vorratsdatenspeicherung weiter auszuweiten und Anbietern von Telemediendiensten zu erlauben, neben Verbindungsdaten sich auch Nutzungsdaten speichern und darüber hinaus analysieren zu dürfen, zeigt nur, dass man erst gar nicht hätte beginnen dürfen, die Bürgerrechte gegen andere Interessen abzuwägen. Mit den immer gleichen Argumenten der Terrorismusbekämpfung dringen die Befürworter des Generalverdachts mit ihren Gesetzen immer weiter in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger ein, ohne auch nur ansatzweise zu beweisen, dass diese freiheitsberaubenden Maßnahmen auch den erwünschten Effekt erzielen.

Ich werde mich daher in dieser und - im Falle meiner Wiederwahl - auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren Beschneidungen der Bürgerrechte kommt und in Deutschland wieder die Unschuldsvermutung größer geschrieben wird als der Generalverdacht.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lanfermann

Jahrgang 1950, Berufliche Qualifikation: Jurist, Richter am Landgericht a. D., Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz a.D.





Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_lanfermann-650-5572--f164820.html#frage164820

« Last Edit: March 11, 2009, 01:32:55 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #204 on: March 11, 2009, 01:39:35 PM »

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[...] Meinhard Starostik, Bevollmächtigter der über 34.000 Teilnehmer an der "Massenklage" gegen die hiesigen Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung, drängt auf einer erneute Prüfung der Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht. Dieses Mal soll der zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH) aber die Menschen- und Grundrechte ins Auge nehmen, nachdem er Anfang Februar allein die rein formale Basis der entsprechenden EU-Richtlinie bestätigt hatte. Starostik hat daher an das Bundesverfassungsgericht den Antrag (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf) gestellt, den Fall zum Abgleich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention dem EuGH vorzulegen.

Zur Stützung der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung das europäische Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre verletzt, verweist der Bevollmächtigte unter anderem auf ein Urteil des EuGH von Anfang Dezember. Darin hat dieser die "flächendeckende und unterschiedslose Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile" Verdächtiger als "unverhältnismäßigen Eingriff" bezeichnet. Im Vergleich dazu schneide die pauschale Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten quantitativ und qualitativ noch stärker in die Grundrechte ein.

Im Hauptsacheverfahren in Karlsruhe weist Starostik zudem die Behauptungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung zurück, wonach die Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. So spricht er etwa von einem "dreifach verschärften Grundrechtseingriff", da flächendeckend die gesamte Bevölkerung ohne Tatverdacht erfasst werde und aus den geforderten Daten "Informationen über unser tägliches Kommunikations-, Informations- und Bewegungsverhalten" hervorgehen würden. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung weisen der Erwiderung nach zudem weder eine erkennbar höhere Aufklärungs- noch eine niedrigere Kriminalitätsrate auf, als Staaten ohne anlasslose Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten.

...


Quote
24. Februar 2009 20:51
Ein besonders übles Geschmäckle entsteht ... (Editiert vom Verfasser am 24.02.09 um 20:52)
Bernhard Kuhn, Bernhard Kuhn (mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.00)

... wenn man daran denkt das diejenigen welche die VDS am
stärksten befürworten und verteidigen auch jene sind deren
Verbindungsdaten nicht erfasst werden dürfen!

Da fällt mir nur "Animal Farm" ein.

tschau

Bernhard


Quote
25. Februar 2009 13:28
Misstrauen der Macht gegenüber
Sekt fault (mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.04)

Das Misstrauen jeglicher Macht gegenüber gehört zu den
Konstruktionsprinzipien der Demokratie. Deswegen wird die Macht auf
drei Gewalten verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.

Die beschwichtigenden Sprüche der Grundrechtezertrümmerer kann ich
deswegen nicht mehr hören. Die Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG
anzugreifen kann man als Bürgerpflicht jedes Demokraten sehen. Das
Misstrauen der Macht gegenüber, was sich in der Demokratie als
Prinzip ausdrückt, wird hier gelebt. Wer nicht sieht, dass diese
Klage berechtigt ist, dass wir in einer Demokratie leben, *damit*
solche Klagen möglich sind, der hat Demokratie nicht verstanden.




Aus: "Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen" (Stefan Krempl) /  (pmz/c't, 24.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Europaeischer-Gerichtshof-soll-Vorratsdatenspeicherung-erneut-pruefen--/meldung/133472

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« Reply #205 on: March 11, 2009, 02:01:16 PM »

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[...] Der republikanische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, Lamar Smith, und sein Parteikollege Senator John Cornyn haben jeweils in ihre Parlamentskammer ein Gesetz eingebracht, durch das Internet Service Provider zur Vorhaltung von Verbindungsdaten für zwei Jahre verpflichtet werden sollen. Der Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today's Youth Act of 2009 oder kurz Safety Act soll Strafverfolgern helfen, Internetnutzer ausfindig zu machen, die kinderpornografisches Material ins Internet stellen oder dort betrachten, erläutert Smith in einer Mitteilung. Die Strafermittler seien in eine "digitale Sackgasse" geraten in ihrem Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, sagte Smith zur Präsentation der Gesetzesinitiative. Sie bräuchten dringend die Unterstützung der Provider.

Smith nimmt damit erneut einen Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie durchzusetzen. Er hatte den Safety Act bereits vor zwei Jahren ins Repräsentantenhaus eingebracht, doch das Gesetzesvorhaben stand still, nachdem mit Alberto Gonzalez im September 2007 ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von seinem Posten als US-Justizminster zurückgetreten war. Gonzalez hatte sich im Jahr 2006 öffentlich für die Einführung stark gemacht.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht neben der Datenspeicherung auch Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Hosting- und E-Mail-Provider vor, die den Verkauf, Vertrieb und den Erwerb von Kinderpornografie ermöglichen. Smith fordert auch, den Strafrahmen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern von 15 bis 30 Jahre auf 20 Jahre bis lebenslänglich zu erhöhen.

Im Gegensatz zu der Version von 2007 fehlt im aktuellen Entwurf eine Bestimmung, nach der Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Smith und Cornyn verzichteten auch nun auf die Androhung von Geldstrafen für Provider, die einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach dem früheren Gesetzesvorschlag verpflichtet gewesen wären. Dieser hatte die genauen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung dem US-Justizminister überlassen wollen, nun ist explizit von einer Speicherfrist von zwei Jahren für personengebundene Daten die Rede. (anw/c't)


Quote
20. Februar 2009 16:22
Fahrerflucht ist auch ein ernstes Vergehen.
SUVkopp (211 Beiträge seit 09.07.05)

...aber deshalb ist bislang noch niemand auf die Idee gekommen,
GPS-Empfänger samt passender GSM/UMTS-Sendeeinrichtung für alle
Kraftfahrzeuge vorzuschreiben, um damit Fahrzeugbewegungen zu
erfassen und auf Vorrat zu speichern.
Das wäre nämlich gröbst unverhältnismäßig. Genauso unverhältnismäßig
wie die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten...

Quote
20. Februar 2009 16:28
Pssst...
White Dwarf (259 Beiträge seit 10.07.08)

...bring die bloß nicht auf dumme Gedanken. Stichwort PKW-Maut.

WD




Aus: "US-Politiker legt erneut Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor" (20.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Politiker-legt-erneut-Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-vor--/meldung/133273

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« Reply #206 on: March 17, 2009, 12:46:39 PM »

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[...] Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Laut dem entsprechenden Beschluss von Ende Februar (Az. 6 K 1045/08.WI), den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag veröffentlicht hat, haben sich die Verwaltungsrichter selbst ihre Meinung bereits gebildet und kritisieren die EU-Vorgaben scharf. So sieht das Gericht in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig". Die umkämpfte Richtlinie bezeichnen die Richter als "ungültig", da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt werde.

In dem Fall geht es eigentlich um eine Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebs gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten der dahinter stehenden Gesellschafter auf einem Portal, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt. Auf der umstrittenen Webseite werden die Namen der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) frei über eine Suchfunktion zugänglich gemacht. Zudem speichert der Portalbetreiber nach eigenen Angaben bei jedem Zugriff auf den Server "zur Verbesserung des Internetdienstes" eine begrenzte Zeit lang die IP-Adresse der Nutzer.

Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun vorläufig ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe kniffliger Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Generell sehen die Richter die alleinige Veröffentlichung der Daten über die Fondsempfänger im Netz zur Information der Bürger als ungeeignet an und verweisen auf aufgeworfene Wertungswidersprüche zwischen einer zunehmenden Überwachung der Telekommunikation und dem halbherzigen Transparenzanliegen: "Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen." Da der Gerichtshof in die Lage kommen könne, dass er die Durchführungsverordnung zur Publikation der Beihilfebezieher nur bejahe, wenn die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung entfallen würden, sei auch die Gültigkeit der Richtlinie zur anlasslosen Aufzeichnung der Nutzerspuren zu prüfen. Dadurch werde der EuGH auch nicht bereits dadurch gehindert, dass er die in einem Urteil von Anfang Februar die formale Gültigkeit der Direktive auf Klage Irlands hin zunächst bestätigt habe.

Bei seiner Infragestellung der Vorratsdatenspeicherung verweist das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Schlussanträge im Rechtsstreit des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica wegen illegalen Filesharing-Aktivitäten. Vor allem die Generalanwältin Julian Kokott hatte hier ein starkes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", schreiben die Wiesbadener Richter. Man könne daran zweifeln, ob die Vorhaltung der Verbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht mit Grundrechten vereinbar sei. Prüfen solle der EuGH zugleich, ob die Praxis, die IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu speichern, mit dem allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei. Das Gericht selbst ist der Auffassung, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und somit besonders zu schützen sei.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung aus Wiesbaden. Er forderte SPD und Union zugleich auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Bürger werden gebeten, gegen diese weitere Form der Vorratsdatenspeicherung zu protestieren.

...

Quote
16. März 2009 14:23
in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig?
--bruno-- (224 Beiträge seit 02.12.07)

Ja sind wir das den? Eine Demokratie oder nicht?


Quote
16. März 2009 12:59
Seltsam.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Wieso kommen Richter an einem Gericht zu einem anderen Schluss als
die geballte Justizkompetenz der Brigitte Z.?

Und vor allem: Warum geschieht das immer wieder?


Quote
16. März 2009 13:05
Was für eine Moral
MAB2003 (mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.03)

Wenn ich wissen will, was mit meinem Steurgeldern gemacht wird und
wer die Mittel bekommt, soll dies dem Datenschutz unterliegen. Wenn
der Staat wissen will, wann wir mit wem wie lange worüber gesprochen
haben, ist dies zwingend notwendig, da wir alle Terroristen sind. Ich
frage mich, ob es nicht einfacher wäre, wenn nicht die Bürger eine
neue Regierung sondern sich die Regierung neue Bürger wählt.


Quote
16. März 2009 13:08
Das Wirken des Dr. W. Schäuble
Lena X (mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.07)

wird irgendwann nur noch ein kleines dunkles Kapitel in den
Geschichtsbüchern sein und man wird sich vermutlich Fragen
stellen....

Der Freiheitsdrang der Menschen war aber doch letztendlich immer
stärker als die Paranoia oder der Größenwahn einzelner machtgeiler
Politiker.

Leider ist der Mensch halt auch bequem, träge und lässt viel zu viel
mit sich machen bis das Fass dann überläuft.




Aus: "Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"" (Stefan Krempl, jk/c't, 16.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-bezeichnet-Vorratsdatenspeicherung-als-ungueltig--/meldung/134616

« Last Edit: March 17, 2009, 12:49:03 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #207 on: April 16, 2009, 08:06:45 AM »

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[...] EU klagt Österreich wegen Data-Retention

Nun droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtet die "Presse" (Donnerstag-Ausgabe).

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internet-Verbindungen aller Bürger sowie deren Handystandortdaten aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Das soll nach dem Willen der EU-Innenminister zur Bekämpfung schwerer Straftaten aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus dienen.

Österreich war von der Kommission wegen Nichtumsetzung der 2006 beschlossenen Richtlinie bereits zweimal gemahnt worden. Durch die Klage der EU lasse man sich auch jetzt nicht unter Druck setzen, hieß es auf Anfrage der "Presse" im Infrastrukturministerium. Die Vorratsdatenspeicherung mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sei viel zu sensibel, um eine Regelung übers Knie zu brechen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie könne daher erst im Jahr 2010 gerechnet werden, erklärte Ministerin Doris Bures (SPÖ). Derzeit erarbeitet das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte auf Auftrag der Ministerin einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung.

Bereits Bures' Vorgänger, der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), hatte mit der Umsetzung der Richtlinie gewartet, bis der Europäische Gerichtshof anlässlich einer Klage Irlands festgestellte, dass diese auf formal korrektem Weg zustande gekommen war. Eine inhaltliche Prüfung auf die Konformität der Richtlinie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hin fand in besagtem Verfahren aber nicht statt.

Eva Lichtenberger, EU-Abgeordnete der Grünen, empfahl kürzlich auf einer Pressekonferenz Österreich "als Notwehr", die Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, denn anlässlich der daraufhin folgenden Klage der Kommission könne eine Prüfung vor dem EuGH auch ergeben, dass die verdachtsunabhängige Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in der EU gegen die Grundrechte verstoße und mit dem Recht der Union somit nicht vereinbar sei. Aus Sicht der Gegner der Vorratsdatenspeicherung muss das routinemäßig eingeleitete Verfahren gegen Österreich also nicht unbedingt schlecht sein.


Quote
die einzig richtige antwort

elmartillo, vor 8 Stunden, 24 Minuten

wäre eine Gegenklage beim eugh wegen Verletzung der eu Menschenrechtskonvention!
aber ich fürchte dafür sind unsere arschkriecher Politiker wieder zu feige.


Quote
Endlich mal ein bischen Rückgrad!

pc104, vor 11 Stunden, 5 Minuten

Lasst es doch endlich mal drauf ankommen! Was soll passieren? Dass sie uns rauswerfen?

In der Data Retention Richtlinie sind mehr Löcher als in meinen Socken, aber sie riecht beiweitem nicht so gut. Die Chancen den Streit zu gewinnen sind so schlecht nicht. Mal gucken wieviel Spina dorsalis unsere Politiker haben werden wenn's hart auf hart kommt.

Naja, welchen Illusionen geb ich mich hin?





Aus: "EU klagt Österreich wegen Data-Retention" (15.04.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1602327/

#2 http://diepresse.com/home/techscience/internet/sicherheit/470440/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

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« Reply #208 on: May 02, 2009, 08:25:11 PM »

Quote
[...] Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/beschluss-bvg-22-04-09.pdf ) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute veröffentlicht hat.

Gegen die in Paragraph 113a des Telekommunikationsgesetzes geregelte und seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung liegt dem Gericht eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. In dem Beschluss (Az. 1 BvR 256/08) heißt es, die einstweilige Anordnung vom 11. März 2008, die am 1. September wiederholt und am 28. Oktober erweitert wurde, werde für sechs Monate, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde verlängert. Die Bundesregierung muss nun dem Gericht erneut über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherung und der einstweiligen Anordnung berichten.

Das Bundesverfassungsgericht war im März 2008 einem Eilantrag der Beschwerdeführer gefolgt. Es beschloss, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen, Sicherheitsbehörden darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen dürfen. Im Oktober beschränkte das Gericht die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste.

Inzwischen haben einige Telekommunikationsunternehmen wie Debitel, Mobilcom, BT Deutschland und QSC gerichtliche Beschlüsse erwirkt, nach denen sie bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gezwungen werden können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im vorigen Monat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.


(anw/c't) 





Aus: "Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung" (29.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/136986

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« Reply #209 on: May 28, 2009, 10:00:53 AM »

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[...] Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Schweden eingereicht. Hintergrund ist die bisher fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht.

Die Direktive wurde auf EU-Ebene im Jahr 2006 verabschiedet. Darin wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationale Gesetzgebung in einem Zeitrahmen von sechs Monaten bis zwei Jahren entsprechend anzupassen. In Schweden tat sich bis heute aber nichts.

Nach Angaben des 'Svenska Dagbladet' wurde bislang kein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, weil das zuständige Justizministerium mit anderen Aufgaben ausgelastet war. Hinter vorgehaltener Hand hieß es allerdings, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Justizministerin Beatrice Ask nicht gerade als zu priorisierendes Projekt angesehen wird.

Immerhin stießen schon andere Projekte dieser Art auf starken Widerstand in der Bevölkerung. So musste die Regierung eine Regelung, die der Polizei und den Geheimdiensten eine umfassende Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ermöglichte, wieder zurückgenommen werden. Die Umsetzung der IPRED-Richtlinie, mit der Medienkonzerne bei Providern leichter Zugriff auf Nutzerdaten bekommen, sorgte schließlich dafür, dass sich zahlreiche, vor allem junge Schweden der Piratenpartei anschlossen.

Allerdings wird sich Schweden der EU wohl beugen müssen. Man bat deshalb um eine Fristverlängerung um weitere sechs Monate. In diesem Zeitraum soll nun ein entsprechendes Gesetz eingeführt werden.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: EU verklagt Schweden" von Christian Kahle für WinFuture.de (Mittwoch, 27. Mai 2009)
Quelle: http://winfuture.de/news,47471.html


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