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« Reply #45 on: November 19, 2006, 07:38:04 PM » |
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[...] Wegen einer respektlosen Darstellung des irakischen Ministerpräsidenten Nuri al Maliki soll eine Zeitung im Norden des Iraks geschlossen werden.
Die von der Zeitung «Al Mudschtama al Madani» (Zivilgesellschaft) veröffentlichte Zeichnung zeigt den Regierungschef, der auf dem Schoß von US-Außenministerin Condoleezza Rice sitzt und von ihr gestillt wird.
Der Rat der Provinz Ninive hatte am Dienstag beschlossen, das Blatt dürfe wegen «Beleidigung eines Regierungsmitglieds» nicht mehr erscheinen.
Bezirksgouverneur Amer Dschihad will dem Befehl allerdings nicht Folge leisten. Dies wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, sagte er. Er sei dagegen, den Journalisten «einen Maulkorb zu verpassen».
Unter dem Regime von Ex-Präsident Saddam Hussein gab es keine Pressefreiheit. Seit der US-Invasion wurden im Irak Dutzende von Zeitungen gegründet.
Aus: "Zeitung im Irak droht Schließung wegen Satire" (15. Nov. 2006) Quelle: http://www.netzeitung.de/spezial/irak/453415.html
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« Reply #46 on: December 05, 2006, 10:26:16 AM » |
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[...] In einer Artikelserie im Februar und März 2004 hatte die traditionell regierungstreue Zeitung über interne Bedrohungsanalysen berichtet, aus denen hervorging, daß der dänische Geheimdienst amerikanische Angaben bezweifelte, denen zufolge der Irak im Besitz von Massenvernichtungswaffen sei und daß Saddam Husseins Regime mit der Terrorgruppe Al Qaida zusammenarbeite.
Demgegenüber hatte die Regierung von Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen vor dem Beschluß des dänischen Parlaments über eine Kriegsteilnahme immer wieder behauptet, man vermute nicht nur, daß der Irak Massenvernichtungswaffen besitze: „Das wissen wir.“ Durch die Artikel der „Berlingske Tidende“, die heute noch für die Kriegsbeteiligung eintritt, war zu erfahren, daß die dänische Regierung ihre Behauptungen gegen die Wertungen ihres eigenen Geheimdienstes aufgestellt hatte.
Der Ministerpräsident und seine Koalition überstanden die Vertrauenskrise nur mühsam und verwiesen darauf, daß die zweifelhaften Behauptungen bei der Begründung der Kriegsteilnahme nicht auftauchten. Gnadenlos suchte der Nachrichtendienst dann nach dem „Leck“. Schließlich bekannte sich der Mitarbeiter Frank Grevil dazu, die Journalisten der „Berlingske“ informiert zu haben. Für ihn forderte der Staatsanwalt ein Jahr Haft. Das Ausmaß der Wut der Regierenden über die „Verräter“ in der vermeintlich eigenen Presse zeigt sich auch darin, daß der damalige Verteidigungsminister eine Verschärfung der Strafen für publizistischen Landesverrat von zwei Jahren auf lebenslänglich forderte.
Nach der Verurteilung Grevils erhob der Staatsanwalt im Frühjahr 2006 Anklage gegen die Journalisten. Die Pointe an dem Verfahren war, daß die „Sicherheit des Reiches“ - so die Anklage - nicht im geringsten gefährdet war; auch das Leben der im Irak eingesetzten dänischen Soldaten war nie durch die Zeitungsberichte gefährdet.
Die Behauptung des Chefs des Geheimdienstes, ausländische Dienste könnten zögern, den Dänen Informationen zu geben, war schon deshalb wacklig, weil der Geheimdienst ja gar keine solchen Informationen der Amerikaner hatte und keine eigenen besaß. Es war kein Verrat, sondern nur die Enthüllung der eigenen Zweifel, über welche sich die Regierung hinwegsetzte. Es ging um nichts anderes als die Irreführung der Bürger durch die Regierung.
Aus: "Vom Geheimnisverrat freigesprochen" Von Siegfried Thielbeer, Kopenhagen (04.12.2006) Quelle: http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E95E41A0F655C4CE0B5B7EF4C468B2694~ATpl~Ecommon~Scontent.html-.- [...] Noch vor einer Woche sah es nicht sehr rosig aus für Michael Bjerre, Vesper Larsen und Niels Lunde von der dänischen konservativen Tageszeitung Berlingske Tidende. Gestern verließen jedoch drei freie, aber angespannt aussehende Journalisten das Stadtgericht von Kopenhagen. Ankläger Michael Jørgensen hatte bereits vier Monate Haft für jeden der drei Angeklagten gefordert.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Artikelserie aus dem Jahre 2004 "Ausdruck eines berechtigten allgemeinen Interesses" war, ungeachtet der Tatsache, dass die Quelle der Information ein Major des militärischen Nachrichtendienstes Forsvaret Efterretning war. Der Major hatte berichtet, dass der Nachrichtendienst keine Erkenntnisse über Saddam Husseins Massenvernichtungsmittel habe. Premierminister Anders Fogh Rasmussen begründete Dänemarks Teilnahme am Irakkrieg jedoch genau mit der Existenz derartiger Waffen.
Selbst der Ankläger der drei Journalisten gab gegenüber dänischen Medien zu, dass die Entscheidung des Gerichtes "eine gründliche juristische Arbeit" war.
Aus: "Freispruch für dänische Journalisten" Hannes Nagel (TP; 05.12.2006) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24136/1.html
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« Last Edit: December 05, 2006, 11:22:38 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #47 on: December 10, 2006, 01:41:20 PM » |
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[...] Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem Magazinbericht zufolge während der Regierungszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) etwa 20 Auslandskorrespondenten deutscher Medien als geheime geführte Informanten eingesetzt und bezahlt. Das Magazin beruft sich dabei auf interne BND-Akten.
Bei einem Großteil der angeworbenen Reporter handele sich um freiberufliche Journalisten, die mitunter für mehrere Zeitungen sowie TV- und Radioredaktionen arbeiteten, berichtete das Magazin "Focus". Es beruft sich auf Akten, ,die zur Vorbereitung des derzeit laufenden BND-Untersuchungsausschusses ausgewertet würden.
Aus: "BND soll in der Ära Schröder 20 Journalisten bezahlt haben" (Financial Times Deutschland; dpa, 09.12.2006) Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/139995.html
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« Reply #48 on: December 11, 2006, 02:55:37 PM » |
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[...] Die Zahl der inhaftierten Online-Journalisten steigt schneller als die jeder anderen Gruppe. Von 134 Journalisten, die in diesem Jahr ins Gefängnis gesteckt wurden, schrieben 49 für Online-Publikationen.
Das geht aus einem Bericht des Commitee to Protect Journalists (CPJ) hervor. China, Kuba, Eritrea und Äthiopien waren die Staaten, die am schnellsten dabei sind, wenn es um die Einkerkerung von Journalisten geht. Aber auch die USA haben zwei auf ihrer Liste.
Es handelt sich dabei um den AP-Fotografen Bilal Huseein, der nunmehr seit acht Monaten im Irak inhaftiert ist, ohne dass ein Verfahren anberaumt wäre. Der zweite ist Sami al-Haj, ein Kameramann des arabischen TV-Senders Al-Dschasira. Er wurde zu fünf Jahren verurteilt und darf jetzt in Guantanomo Bay durch die Gitter seines Käfigs sehen.
Führend im Journalisten-Wegstecken aber ist und bleibt China mit einer jährlichen Kopfzahl von 24. Bei ihrer Verhaftung halfen teilweise westliche Firmen. In Kuba sitzen 24 Redaktionsmitarbeiter im Gefängnis. Die meisten von ihnen wurden 2003 verhaftet, als der kubanische Staat massiv gegen Dissidenten vorging.
CPJ-Chef Joel Simon hat darüber nachgedacht, warum es zunehmend Online-Journalisten trifft:
"Es ist ein kritischer Zeitpunkt im Kampf um die Pressefreiheit, weil autoritäre Staaten im Internet eine wesentliche Frontlinie sehen bei ihren Bemühungen, Informationen zu kontrollieren. China greift die bestehende Auffassung an, dass es unmöglich ist, das Internet zu kontrollieren oder zu zensieren. Wenn es ihnen gelingt, dann wird das weit reichende Folgen haben. Nicht nur für dieses Medium, sondern für die Pressefreiheit in der ganzen Welt."
Aus: "Online-Journalisten landen öfter im Kerker" von Bernd Kling (de.theinquirer.net; 11 Dezember 2006; Iain Thomson/bk) Quelle: http://de.theinquirer.net/2006/12/11/onlinejournalisten_landen_oeft.html
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« Last Edit: January 18, 2007, 03:58:16 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #49 on: December 16, 2006, 06:11:52 PM » |
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[...] Zwar kann es zulässig sein, die Opfer von Verbrechen oder deren Anwälte abzuhören, etwa um Schutzgelderpressern auf die Spur zu kommen. Dann müssen aber die Personen, die als »Köder« dienen sollen, informiert werden. Anwalt Gnjidic wurde ohne sein Wissen überwacht – ebenso wie die Journalisten, die mit ihm telefonierten. Mit einem Federstrich wischte der Richter scheinbar eherne Prinzipien des Rechtsstaats beiseite: das Anwaltsgeheimnis als Voraussetzung eines fairen Verfahrens und das Redaktionsgeheimnis als Voraussetzung einer freien Presse.
Man muss etwas ausholen, um die Sprengkraft dieses Vorgehens zu erkennen. Vor zwei Jahren stand El-Masri in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Manfred Gnjidic und behauptete, von der CIA wochenlang in einem afghanischen Folterkeller misshandelt worden zu sein. Ein deutsch sprechender Beamter namens »Sam« sei in die Entführung verwickelt, behauptete der Deutschlibanese. Selbst Anwalt Gnjidic dachte, wieder so einen »Quengelmandanten« vor sich zu haben. Doch Stück für Stück stellte sich auch für die ermittelnden Staatsanwälte in München heraus, dass die Geschichte keine Erfindung war, sondern ein Beispiel dafür, wie der Anti-Terror-Krieg entgleiten kann. Einer fehlte besonders in dem Krimi: der Entführer Sam. War er gar ein deutscher Beamter?
Die Staatsanwaltschaft stand unter Aufklärungsdruck – und die Geheimdienste auf beiden Seiten des Atlantiks hüllen sich bis heute in Schweigen. Auch der damalige Innenminister Otto Schily (SPD), den der US-Botschafter später über die Entführung informiert hatte, wollte »kein Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft« sein, wie er sagte. Und so kamen die Staatsanwälte auf eine neue Idee. Der Entführer Sam, so die Hoffnung des Ermittlungsrichters, werde sich beim Opfer El-Masri noch einmal melden, etwa um ihm Schweigegeld anzubieten. Auf diese Weise wären die Täter vielleicht zu ermitteln. Mit anderen Worten: Der Anwalt sollte den Behörden als Fliegenfänger dienen – ohne davon vorab informiert zu werden. »Anstatt Politiker und Geheimdienstler einzuvernehmen, haben sie mich abgehört, das war der bequemste Weg«, sagt Gnjidic heute.
[...] Gerade Rechtsanwälte und Journalisten müssen ihren Mandanten und Informanten die Garantie bieten, sich ihnen frei von staatlichen Lauschern anvertrauen zu können. Geschützt werden diese rechtsstaatlichen Beichtstühle von der Strafprozessordnung: Vor Gerichten genießen Rechtsanwälte und Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht – so wie Seelsorger und Ärzte. Doch diese Schweigerechte werden ausgehöhlt. Der jüngste Exzess der Ermittlungsrichter fügt sich in eine Serie von Angriffen auf Berufsgeheimnisträger.
[...] Im September vergangenen Jahres durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Potsdam die Redaktionsräume des Magazins Cicero und die Wohnung des Journalisten Bruno Schirra, weil dieser in einem Beitrag aus Akten des Bundeskriminalamts berichtet hatte. In den als vertraulich eingestuften Dokumenten ging es um die Rolle des Terroristenführers al-Sarqawi im Irak. Die Polizisten kümmerten sich jedoch nicht nur um diesen Geheimnisverrat, sondern beschlagnahmten – da sie schon einmal den Fuß in der Redakteurstür hatten – gleich 15 Kisten Recherchematerial voller interessanter Informantenaussagen, für die dem Journalisten zumindest teilweise ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
In Chemnitz ließ die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 die Telefonverbindung eines Journalisten abfragen, weil dieser über eine als »streng vertraulich« eingestufte Hausdurchsuchung bei einem sächsischen Politiker berichtet hatte.
Da die Veröffentlichung von geheimen Unterlagen als solche in der Regel nicht strafbar ist und die Ermittler das »Leck« in den Behörden selbst nicht kennen, versuchen sie, über den Journalisten an den Informanten heranzukommen. Sie konstruieren den Vorwurf, der Reporter hätte seinen Informanten zum Geheimnisverrat angestiftet oder mindestens Beihilfe geleistet. In den meisten Fällen erweist sich ein solcher Verdacht im späteren Verfahren als substanzlos – doch der Schaden für die Pressefreiheit ist angerichtet.
Eine neue Online-Ausforschungsmethode der Polizei bekam sogar den Segen eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH), obwohl für sie überhaupt keine gesetzliche Ermächtigung besteht. Mithilfe von Hacker-Programmen können Ermittler die Festplatten von Computern durchleuchten. Dafür hat Innenminister Wolfgang Schäuble dem BKA kürzlich zusätzliches Geld versprochen. Dass es für diese heimliche Datenschau keine Gesetzesgrundlage gibt, fiel erst dem BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit auf, als er im November einen Antrag auf PC-Screening auf den Schreibtisch bekam. Anders als sein Kollege lehnte Hebenstreit das Ansinnen der Bundesanwaltschaft mit deutlichen Worten ab. »Eine Rechtsgrundlage für so schwerwiegende Eingriffe wie die heimliche Ausforschung eines Computers kann (…) nicht im Wege der entsprechenden Anwendung einer anderer Eingriffsnorm gerechtfertigt werden«, schreibt er in seinem Beschluss. »Dies käme einer Umgehung des Gesetzvorbehalts (…) gleich.« In einem Rechtsstaat, im Klartext, haben nicht die Strafverfolger selbst über ihre Machtfülle zu entscheiden. Das tut immer noch der Gesetzgeber.
In der Praxis indes betätigen sich die meisten Richter als bedenkenlose Abnicker staatsanwaltschaftlicher Fahndungsmethoden. Ende 2002 belegten Rechtssoziologen der Uni Bielefeld in einer Studie, dass von über 300 Anträgen der Staatsanwaltschaften auf Telefonüberwachung nur ein einziger von einem Richter abgelehnt worden war. »Erstaunlich ist«, schreiben die Bielefelder, »wie oft die Richter staatsanwaltschaftliche Anträge wortwörtlich übernehmen und sich zu eigen machen, auch wenn diese nur teilweise vollständig oder völlig unvollständig sind.«
Aus: "Angriff auf den Rechtsstaat: Polizisten hörten den Anwalt eines CIA-Opfers ab und belauschten dabei auch Journalisten" Von Jochen Bittner und Florian Klenk (DIE ZEIT, 14.12.2006 Nr. 51) Quelle: http://www.zeit.de/2006/51/Pressefreiheit?page=all
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« Reply #50 on: January 18, 2007, 01:27:45 PM » |
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[...] Der Fall hätte normalerweise kaum Aufsehen erregt. In China werden täglich Journalisten drangsaliert, unter Druck gesetzt oder im Auftrag von Behörden oder Firmen verprügelt. Doch in Lans Fall schlugen die Handlanger der örtlichen Kohleindustrie wohl etwas härter zu.
Lan Chengzhang wollte über die Situation in Chinas Kohleminen berichten. Am Dienstag vergangener Woche hatte der Journalist der China Handelsnachrichten mit Kollegen eine Mine nahe der nördlichen Industriestadt Datong besucht, wie chinesische Medien berichten. Offenbar auf Anweisung des Minenbesitzers wurden die Journalisten von den Arbeitern umstellt und anschließend brutal verprügelt.
Der Journalist sei am Abend des 9. Januar "in schlechter Verfassung" in das Volkskrankenhaus Nummer Drei in Datong eingeliefert worden, berichtet die Internetseite Tianya. Die Ärzte behielten Lan zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus. Am nächsten Morgen war er an den Folgen seiner inneren Blutungen gestorben, berichtet die Nanfang Dushi Bao, die trotz der Zensur häufig als erstes über kritische Themen berichtet.
Die Regierung von Datong reagierte, wie Behörden in China reagieren: Sie versuchte, den Fall zu vertuschen. Tagelang durften die Zeitungen in der Provinz Shanxi und Nordchina über das Verbrechen nicht berichten. Journalisten aus anderen Provinzen, die nach Datong gereist waren, wurde der Zugang zum Krankenhaus verwehrt. Schließlich versuchten die Behörden Lan zu diskreditieren. Weil er nicht fest angestellt war, sei Lan kein echter Journalist gewesen, erklärten die Beamten. Gerüchte wurden gestreut: Lan habe versucht, die Minenbesitzer um Geld zu erpressen.
Lan Chengzhang besaß keinen Journalistenausweis, weil er erst wenige Wochen zuvor im Shanxi-Büro der China Handelszeitung als Reporter angefangen hatte. Zuvor hatte der etwa 30-Jährige bereits für Zeitschriften gearbeitet.
Der Kohleabbau gehört zu den wichtigsten Industrien in Shanxi. Viele der unsicheren und teils illegalen Minen sind im Besitz der Landkreise und lokalen Behörden und zugleich deren einzige Einnahmequelle. Offiziellen Angaben zufolge starben vergangenes Jahr 4746 Kumpel bei Unfällen unter Tage. Die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher liegen.
Aus: "Tod bei der Recherche" Brutale Repression in China VON HARALD MAASS (17.01.2007) Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=fbe53e6e21e01314c75bbde23da29608&em_cnt=1053311
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« Reply #51 on: February 01, 2007, 12:26:01 PM » |
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[...] Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen drei Redakteure des stern eingeleitet. Wie das Hamburger Magazin selbst in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, richten sich die Ermittlungen gegen die stern-Journalisten Oliver Schröm, Hans-Martin Tillack und Uli Rauss. Die Strafverfolger ermitteln wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat, weil Schröm, Tillack und Rauss in einem stern-Artikel vom 21. September 2006 über den von der CIA entführten deutschen Staatsbürger Khalid al-Masri aus geheimen Unterlagen zitiert hatten. Ausgangspunkt der Ermittlungen ist nach stern-Informationen eine Bitte des BND-Untersuchungsausschusses an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert. Darin wurde Lammert gebeten, die Staatsanwaltschaft davon zu unterrichten, dass als geheim eingestufte Informationen des Ausschusses an die Öffentlichkeit ge-langt seien. Daraufhin wurden Ermittlungen eingeleitet. Lammert sagte dem stern, die Staatsanwaltschaft sei gezwungen, nach Bekanntwerden eines Geheimnisverrats Ermittlungen zu beginnen. Lammert: "Es erging unsererseits keine Anzeige gegen einzelne Medien oder Journalisten." Ermittlungen gegen Journalisten wegen angeblicher Beihilfe zum Geheimnisverrat sind umstritten. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisiert seit langem, dass immer wieder versucht werde, Journalisten zu belangen, um damit diejenigen zu ermitteln, die die Informationen herausgegeben haben. FDP und Grüne haben bereits Gesetzentwürfe eingebracht, um die Rechte von Journalisten zu stärken.
Aus: "stern: Staatsanwalt ermittelt gegen drei stern-Redakteure" (31.01.2007) Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=934280
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« Reply #52 on: February 01, 2007, 01:19:21 PM » |
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[...] Untersucht wird die Affäre auch von der Bundesanwaltschaft. Diese war durch einen am 8. Januar 2006 im «Sonntagsblick» veröffentlichten Artikel ausgelöst worden. Publik gemacht wurde ein vom Schweizer Nachrichtendienst abgefangenes Fax des ägyptischen Aussenministeriums, in dem erstmals eine staatliche Stelle die Existenz von CIA-Geheimgefängnissen in Europa bestätigt.
Aus: "Anklage in der CIA-Fax-Affäre" (Tages-Anzeiger Online; sbm/sda; 13.08.2006) Quelle: http://www.tages-anzeiger.com/dyn/news/schweiz/654512.html-.- [...] Die Schweizer Militärjustiz hat im Zuge der Affäre um die Veröffentlichung eines geheimen Faxes über CIA-Gefängnisse einen Mann verhaftet. Nach einer Woche Haft kam er am vergangenen Mittwoch wieder frei. Gegen ihn läuft nun eine Voruntersuchung. Der Schweizer sei am 24. Mai verhaftet worden, bestätigte Martin Immenhauser, Informationschef der Militärjustiz, am Samstag auf Anfrage eine Vorabmeldung des «SonntagsBlick». Nach einer Woche sei der Mann wieder freigelassen worden, da der Haftgrund weggefallen sei.
Der Mann, dessen Identität die Militärjustiz nicht bekanntgibt, war wegen Verdunklungsgefahr inhaftiert worden. Nun läuft laut Immenhauser eine Voruntersuchung gegen den Schweizer. Diese wird zeigen, ob es zu einer Anklage kommt. Die Verhaftung sei allein von der Militärjustiz angeordnet worden. Die Bundesanwaltschaft sei dabei nicht involviert gewesen und habe den Verhafteten auch nicht befragt, betonte Immenhauser. Es war die erste Verhaftung in diesem Fall.
Sowohl die Militärjustiz wie auch die Bundesanwaltschaft untersuchen in der Affäre, wie es zur Veröffentlichung eines vom Schweizer Nachrichtendienstes abgefangenen Faxes des ägyptischen Aussenministeriums im «SonntagsBlick» gekommen war. Dabei geht es um mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses. Zwei Journalisten des «SonntagsBlick» wie auch der Chefredaktor waren in der Sache von der Militärjustiz bereits verhört worden. Die zwei Journalisten hatten kürzlich ein Buch zu der Affäre verfasst. Dort schrieben sie, das ägyptische Geheimdienst-Dokument sei in einem Intercity-Zug gefunden worden. Ein Zugreisender soll es gefunden und dem «SonntagsBlick» übergeben haben.
Aus: " Verhaftung in CIA-FAX-Affäre" (Quelle: Sonntagsblick & Kleinreport; Posted on Tuesday 06 June 2006) Quelle: http://www.pressefreiheit.ch/portalcms/news.php?item.41.3-.- [...] Anfang 2006 veröffentlichte der SonntagsBlick einen ägyptischen Regierungsfax, den die Abhörstation Onyx des Schweizer Auslandnachrichtendienstes abgefangen hatte. Thema im Fax waren CIA-Gefängnisse in Osteuropa. Bedeutsame neue Informationen enthielt der Fax nicht.
Doch die Justiz von Militärminister Schmid fährt schweres Geschütz auf. Gegen die Journalisten des SonntagsBlick wird, wie Militärjustiz-Sprecher Martin Immenhauser sagt, demnächst Anklage erhoben: «Die Anklageschrift befindet sich in der Schlussredaktion.» Vorwurf: Veröffentlichung militärischer Geheimnisse.
Die angeblichen Informanten der Zeitung traf es noch härter. Wie Schwerverbrecher wurden der Sprecher des Auslandnachrichtendienstes und ein ehemaliger Infochef von Verteidigungsminister Samuel Schmid im Mai 2006 behandelt: In Handschellen abgeführt und eine Woche in Untersuchungshaft gesteckt der eine. Bei beiden wurden Privat- und Geschäftstelefone abgehört, Arbeitsplatz und Privatwohnung stundenlang durchsucht.
Beide sagen: «Wir warens nicht.» Was die Journalisten bestätigen. Tatsächlich deutet nichts darauf hin, dass die Militärjustiz schlüssige Beweise für ihre Anschuldigungen hat. Die Bundesanwaltschaft hat ein gleiches Verfahren bereits eingestellt.
Doch das für die Beschuldigten zermürbende Verfahren der Militärjustiz dauert an. Sprecher Immenhauser: «Es kann Wochen, aber auch Monate dauern, bis der Auditor entscheiden kann, ob Anklage erhoben wird.» Der Grund: Die Parteien könnten noch Ergänzungsanträge stellen. Schmids ehemaliger Infochef etwa bestreitet die Zulässigkeit der Telefonüberwachung, wie er gegenüber BLICK erklärt. Jetzt muss der Militärkassationshof entscheiden.
Schweres Geschütz in der Fax-Affäre. Geht es Bern darum, der von der Fax-Affäre «betroffenen» USA einen Sündenbock vorzuzeigen?
Auffällig tatenlos geht Bern dagegen mit dem US-Geheimdienst CIA um. Das Gesuch um gerichtliche Verfolgung des in Bern spionierenden CIA-Agenten Tom liegt seit Monaten bei Justizminister Christoph Blocher.
Aus: "Sucht Bern einen Sündenbock?" - BERN – Während die Schweizer Justiz mit Guantánamo-Folterern kungelt, gibt sie Vollgas gegen CIA-Kritiker in der Schweiz: In der Fax-Affäre will die Militärjustiz Anklage gegen SonntagsBlick-Journalisten erheben VON HENRY HABEGGER UND BEAT KRAUSHAAR (31.01.2007) Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel54881-.- [...] Der Auditor des Militärgerichts 6 hat Anklage gegen drei Mitarbeiter des SonntagsBlicks wegen Verletzung militärischer Geheimnisse erhoben. Am 8. Januar 2006 hatte die Zeitung ein klassifiziertes Dokument der Führungsunterstützungsbasis der Armee veröffentlicht. Dieses hatte angebliche Geheimgefängnisse sowie Verhörmethoden des amerikanischen Auslandnachrichtendienstes CIA zum Gegenstand. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im April in St. Gallen stattfinden, wie das Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bekannt gab. Mit Rücksicht auf die Geheimhaltung werden die Befragungen der Angeklagten zur Sache, die Einvernahme der Zeugen und die Parteivorträge voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Tat könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Aus: "Militärgericht erhebt Anklage in CIA-Fax-Affäre" (07 February 2007) Quelle: http://www.pressefreiheit.ch/portalcms/news.php-.- [...] Der ehemalige Chfredaktor des «SonntagsBlick» und zwei Journalisten des Blatts müssen sich vor Militärgericht 6 verantworten. Die Hauptverhandlung findet in St. Gallen statt, weil sie von Oberst Hans Rudolf Arta geleitet wird. Der Präsident des Militärgerichts 6, Arta, ist im Zivilleben Generalsekretär des St. Galler Justiz- und Polizeidepartements.
In der Anklageschrift wirft der Auditor des Militärgerichts 6, Major Beat Hirt, den drei Journalisten unter anderem vor, den Strategischen Nachrichtendienst geschwächt und damit die Sicherheit der Schweiz gefährdet zu haben.
Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der «SonntagsBlick» hatte am 8. Januar 2006 einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums veröffentlicht, den der Schweizer Nachrichtendienst abgefangen hatte. Das geheime Dokument wies auf die Existenz von illegalen CIA-Gefängnissen in Osteuropa hin.
Es sei journalistisch und politisch richtig gewesen, das Papier zu veröffentlichen, hatte der Angeklagte «SonntagsBlick»-Reporter Sandro Brotz auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA im Februar dieses Jahres gesagt. Er habe zwar damit rechnen müssen, deswegen belangt zu werden, das ganze Verfahren sei für ihn aber eine «Farce».
Nicht die Journalisten gehörten vor Gericht, sondern jene, die Menschenrechtsverletzungen begingen, sagte Brotz. Den Vorwurf der Anklage, den Nachrichtendienst und damit die Sicherheit der Schweiz geschwächt zu haben, liess er nicht gelten: «Wir stellen Menschenrechte immer noch über die Eigeninteressen eines Staates».
Die Militärjustiz wende nur das geltende Recht an. Über politische Konsequenzen müsse das Parlament entscheiden, sagte Martin Immenhauser, Sprecher der Militärjustiz.
Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 6 sei grundsätzlich öffentlich, heisst es in der Medienmittielung vom Dienstag. Das Gericht werde entscheiden, ob mit Rücksicht auf die Geheimhaltung Teile der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssten. Öffentlich seien in jedem Fall die Urteilseröffnung und die mündliche Urteilsbegrüdnung.
Strafanträge enthält die Anklageschrift nicht. In der Militärjustiz gelte das Unmittelbarkeits-Prinzip, sagte Immenhauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Beweisverfahren erfolgt unmittelbar vor Gericht. Erst danach stellt die Anklage die Anträge.
Noch hängig ist das militärische Verfahren gegen jene Person, die den Medien das geheime Dokument zuspielte. Bereits eingestellt wurde dagegen das zivile Verfahren gegen Roman Weissen, den Sprecher des Strategischen Nachrichtendienstes (SND). Gegen ihn hatte die Bundesanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt.
Aus: "CIA-Fax-Affäre: «SonntagsBlick»-Journalisten vor Militärgericht" - Die Hauptverhandlung gegen drei Journalisten der Zeitung «SonntagsBlick» wegen Verletzung militärischer Geheimnisse in der CIA-Fax-Affäre findet am 17. April in St. Gallen statt. (10.04.07) Quelle: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/27741156-.- [...] Viele der 56 Mitgliedstaaten der OSZE verfügen über moderne Gesetze zur Informationsfreiheit. Doch die Geheimhaltung werde grundsätzlich zu breit definiert, kritisiert eine am Mittwoch in Brüssel veröffentlichte OSZE-Studie. Die Definition von Staatsgeheimnissen sollte auf Informationen beschränkt werden, deren nicht erlaubte Veröffentlichung "identifizierbare und ernste Konsequenzen" hätten, empfiehlt der Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Vorfeld des Welttages der Pressefreiheit.
Kritisiert wird auch, dass Journalistinnen und Journalisten von der Strafverfolgung gleich behandelt würden wie die Geheimnisträger, welche diese weitergeben. Allerdings werde diese Praxis häufig von den Gerichten korrigiert, erklärte der OSZE-Experte Miklos Haraszti. Dies war auch der Fall bei der im Bericht erwähnten Anklage gegen drei "SonntagsBlick"-Journalisten im Zusammenhang mit der CIA-Fax-Affäre. Sie wurden Mitte April vom Militärgericht freigesprochen.
Handlungsbedarf orten die OSZE-Experten auch beim Schutz von Informationsquellen. Als gute Praxis wird auf das spezielle Quellenschutzgesetz in Belgien hingewiesen. Nur in rund 20 Staaten gibt es gemäs Haraszti einen umfassenden Schutz für Medienschaffende, der auch bei Gerichtsverfahren standhalte. Die Schweiz gehört nicht dazu.
Gute Noten verteilte die OSZE bei den gesetzlichen Regelungen zur Informationsfreiheit. Diese seien in den vergangenen Jahren in 70 bis 80 Prozent der Mitgliedstaaten eingeführt worden. (sda)
Aus: "Welttag der Pressefreiheit OSZE bemängelt Geheimhaltungspraxis Strafverfolgung von Journalisten kritisiert." (02.05.2007) Quelle: http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=67672-.- [...] CIA-Fax-Affäre: Verfahren eingestellt (zuletzt geändert am 20.06.2007) Bern, 20.06.2007 (OA) - Die verbleibenden Verfahren in der «CIA-Fax-Affäre» sind eingestellt. Den Beschuldigten wurde eine Genugtuung zugesprochen. Der Auditor des Militärgerichts 4 hat die beiden letzten Verfahren in der sog. «CIA-Fax-Affäre» eingestellt. Diese hatten die Umstände, wie ein klassifiziertes Dokument der Führungsunterstützungsbasis der Armee (sog. «CIA-Fax») zum «SonntagsBlick» gelangte, zum Gegenstand.
Der Auditor begründet die Verfahrenseinstellung mit dem Urteil des Militärgerichts 6 vom 17. April 2007. Dieses sprach die wegen der Veröffentlichung des erwähnten Dokuments angeklagten Journalisten vom Vorwurf der Verletzung militärischer Geheimnisse frei. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass das fragliche Dokument ein Geheimnis im Sinne von Art. 106 Abs. 1 des Militärstrafgesetzes darstelle. Der Auditor des Militärgerichts 4 teilt diese Auffassung, weshalb die noch laufenden Verfahren gegenstandslos geworden sind.
Den Beschuldigten wurde eine der Gerichtspraxis entsprechende Genugtuung zugesprochen.
Gegen die Einstellungsverfügungen können die Beschuldigten sowie der Oberauditor innerhalb von zwanzig Tagen Rekurs erheben.
Das Urteil des Militärgerichts 6 vom 17. April 2007 (Freispruch) sowie der Entscheid des Militärkassationsgerichts vom 24. Mai 2007 betreffend die Beschwerden der Beschuldigten gegen die in diesem Verfahren erhobenen Zwangsmassnahmen können im Internet unter www.oa.admin.ch heruntergeladen werden.
[...]
Aus: "CIA-Fax-Affäre: Verfahren eingestellt" (zuletzt geändert am 20.06.2007) Quelle: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/13164
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« Last Edit: August 26, 2008, 10:56:45 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #53 on: February 01, 2007, 01:22:27 PM » |
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[...] RAMALLAH (inn) - Die Zahl der palästinensischen Angriffe auf örtliche Medienvertreter ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Jetzt will der palästinensische Journalistenverband den Vorsitzenden der Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, um Hilfe bitten.
Der Verband repräsentiert Hunderte Medienvertreter aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen. "Immer mehr palästinensische Journalisten sind besorgt um ihre Sicherheit und fürchten um ihr Leben", sagte der Vorsitzende Naim Tubassi. Der Anstieg der Angriffe sei sehr besorgniserregend.
Aus: "Palästinenser bedrohen einheimische Journalisten" (Posted on Thursday 18 January 2007) Quelle: http://www.pressefreiheit.ch/portalcms/news.php
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« Reply #54 on: February 03, 2007, 12:24:51 PM » |
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[...] Wie selbständig berichten die Medien? Zu wenig, findet erneut eine Studie, welche die Leistungen von Lokalmedien in den Räumen Zürich und St. Gallen analysierte. «Was als Medienleistung erscheint, ist zu einem beträchtlichen Teil PR-Leistung», heisst es im Bericht...
[...] Die Studie zweifelt ferner daran, dass die Vervielfachung der Kanäle seit 1986 zu einer substanzielleren Berichterstattung geführt hat. Festgestellt wird eine beschleunigte Reproduktion des Immergleichen. Der Aktualitätsdruck schwäche letztlich die Position der Medien gegenüber den organisierten Interessen. Angesichts der Informationsflut orientierten sich die Medien zunehmend an einer Art «Mainstream-Themenagenda»....
Aus: "Oft bloss nachgeplappert" (2. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung) Quelle: http://www.nzz.ch/2007/02/02/em/articleEUB4B.html
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« Reply #55 on: February 04, 2007, 03:56:10 PM » |
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[...] Wegen Politikerschelte in einem Internetforum muss sich in Russland ein Journalist einer Provinzzeitung vor Gericht verantworten. Der von der Kritik betroffene Gouverneur des Gebietes Wladimir habe den Inlandsgeheimdienst FSB beauftragt, die Identität des Autors zu ermitteln und ihn vor Gericht zu bringen, berichtete die in Moskau erscheinende Regierungszeitung «Rossijskaja Gaseta» am Mittwoch.
Nach einem im Vorjahr verabschiedeten Gesetz kann öffentlich geäußerte Kritik an Amtsträgern unter Umständen als extremistische Tätigkeit geahndet werden. Im konkreten Fall hatte der Journalist Dmitri Taschlykow in einem Forum der Kleinstadt Kowrow die Amtsführung von Gouverneur Nikolaj Winogradow kritisiert.
Nach Ansicht der Ermittler seien dabei grobe Ausdrücke verwendet worden. Ein Gutachter war sich jedoch nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung handelte. Russische Menschenrechtler sehen den Fall als weiteren Beweis für die zunehmende Unterdrückung der Meinungsfreiheit in den Regionen.
«Viele Staatsbeamte träumen davon, den Informationsaustausch im Internet mit Hilfe des Strafgesetzbuches unter Kontrolle zu bringen», kommentierte die Zeitung «Rossijskaja Gaseta» das Geschehen.
Aus: "Russe wegen Politiker-Kritik im Netz angeklagt" (NZ; 31.01.2007) Quelle: http://www.netzeitung.de/medien/516367.html
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« Reply #56 on: February 06, 2007, 10:51:40 AM » |
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[...] Paris/Hamburg - Das Satiremagazin "Charlie Hebdo" hatte im Feburar 2006 die zwölf in der dänischen Zeitung "Jyllands Posten" erschienenen Karikaturen nachgedruckt und eigene Karikaturen hinzugefügt. Die Ausgabe wurde zu einem Verkaufshit: In wenigen Tagen verkaufte sich das Heft 400.000 Mal. Die Auflage liegt normalerweise bei 140.000 Exemplaren.
Der französische Islamrat und die Moschee von Paris hatten das Wochenblatt daraufhin wegen "öffentlicher Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion" verklagt. Der auf zwei Tage angesetzte Prozess beginnt am Mittwoch.
Im Vorfeld haben nun Politiker, Journalisten und Wissenschaftler in einer Petition vor einer "allgemeinen Selbstzensur" gewarnt. Wenn das Pariser Blatt verurteilt werde, komme dies einer schweren Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich, heißt es in dem am Montag in der Zeitung "Libération" veröffentlichten Schreiben von rund 50 Unterzeichnern. "Einige sagen uns heute, der geopolitische Zusammenhang solle zur Vorsicht oder gar zum Schweigen anhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Meinungsfreiheit und die Laizität müssen bestätigt werden. Die, die dem Fundamentalismus Widerstand leisten, haben nichts außer einer Feder und einem Stift, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen", heißt es in der Petition.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die aus Bangladesch stammende Schriftstellerin Taslima Nasreen, der Philosoph Bernard-Henri Lévy und die grüne Präsidentschaftskandidatin Dominique Voynet aus Frankreich sowie der Generalsekretär der dänischen Vereinigung demokratischer Muslime, Ibrahim Ramadan. Daneben unterstützen sie auch die französischen Anti-Rassismus-Organisationen SOS Racisme und LICRA, mehrere Laizismus-Vereinigungen und die Journalisten-Gewerkschaft SNJ.
Der französische Islamrat kritisiert vor allem drei Karikaturen: Eine Zeichnung, die Mohammed mit einer Bombe auf seinem Turban zeigt. Eine weitere, auf der Mohammed Selbstmordattentäter mit den Worten "Stop, wir haben keine Jungfrauen mehr auf Lager!" abhält. Und die dritte beanstandete Karikatur ist das Titelbild der "Charlie Hebdo"-Ausgabe: Der Prophet stützt den Kopf in seine Hände. Darunter die Zeile: "Schlimm, von Idioten verehrt zu werden."
"Die Meinungsfreiheit ist keine Provokation. Wir haben das Recht, die Religion zu kritisieren. Voltaire hat das getan und Goethe auch. Es ist Teil unserer Zivilisation, unseres Weltbilds, diese Kritik auch darzustellen." Mit diesen Worten bezog Phillipe Val, Chefredakteur von "Charlie Hebdo", bereits vor der Veröffentlichung der Karikaturen Stellung. "Alle französischen Zeitungen sollten diese Karikaturen veröffentlichen, um zu zeigen, dass sie das Recht dazu haben. Damit sollte die Diskussion beendet sein."
Aus: "KARIKATUREN-PROZESS IN FRANKREICH: Intellektuelle warnen vor Selbstzensur" (05. Februar 2007) Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,464444,00.html
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« Reply #57 on: February 08, 2007, 11:33:04 AM » |
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[...] Straßburg - Ein kritischer Artikel über die Nazigold-Verhandlungen der Schweiz hat am Mittwoch abermals den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigt. Die 17 Richter der Großen Kammer prüften eine Beschwerde des Züricher Journalisten Martin Stoll, der in der Schweiz wegen des fraglichen Berichts verurteilt worden war. Eine kleine Kammer hatte ihm im vergangenen April Recht gegeben und die Schweiz wegen Verstoßes gegen die Pressefreiheit verurteilt. Dagegen legte die Regierung in Bern Rechtsmittel ein. Das definitive Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Stoll hatte im Januar 1997 in einem Artikel für die Züricher "Sonntags-Zeitung" aus einem vertraulichen Dokument des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, zitiert. In dem Bericht, der dem Journalisten zugespielt worden war, ging es um die Verhandlungen Schweizer Banken mit dem Jüdischen Weltkongress über eine Entschädigung von Holocaust-Opfern, deren Guthaben konfisziert worden waren. Unter der Überschrift "Carlo Jagmetti beleidigt die Juden" veröffentlichte die Zeitung ganze Passagen aus dem Dokument.
Steht Diplomatenschutz über Pressefreiheit?
Der Journalist wurde daraufhin wegen der Veröffentlichung "geheimer amtlicher Debatten" zu einer Geldbuße von umgerechnet rund 500 Euro verurteilt. Wer ihm das Dokument zuspielte, ist nicht bekannt. Der Rechtsvertreter der Schweiz, Paul Seger, verteidigte das Urteil gegen den Journalisten. Die Außenpolitik brauche eine gewisse Vertraulichkeit, betonte er. Er verwies auf die Wiener Konvention, die Diplomaten unter Schutz stellt. Stoll wies dieses Argument zurück: Auch Diplomaten müssten in "gewissen Fällen" dulden, dass die Presse über ihre Aktivitäten berichte, sagte er. Der diplomatische Schutz dürfe nicht unter allen Umständen vor die Pressefreiheit gehen.
Ähnlich hatte der Gerichtshof in erster Instanz argumentiert. Die Verhandlungen über die Guthaben von Holocaust-Opfern und die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs seien in dem Land öffentlich und kontrovers diskutiert worden. Die Öffentlichkeit habe ein "berechtigtes Interesse" an Informationen über die mit diesem "heiklen Thema" befassten Diplomaten und deren Verhandlungstaktik gehabt. Die Verurteilung des Journalisten sei daher ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit gewesen.
Der Diplomat Jagmetti war ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, nachdem er erklärt hatte, die Juden führten einen "Krieg" gegen die Schweiz. Er musste Ende Januar 1997 von seinem Posten als Botschafter in den USA zurücktreten. Die so genannte Nazigold-Affäre hatte monatelang die Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA belastet. (dg)
Aus: "Menschenrechtsgericht verhandelt über Nazigold-Artikel" (07. Februar 2007) Quelle: http://www.net-tribune.de/article/070207-90.php
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« Reply #58 on: February 08, 2007, 03:03:46 PM » |
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[...] Medienberichte sind oft wesentlich geprägt durch das, was die Öffentlichkeitsarbeiter vorgekaut haben. Eine neue Studie veranschaulicht dies am Beispiel der Informationsarbeit zweier kantonaler Verwaltungen. Schlecht weg kommen vor allem die lokalen Radios und Fernsehen.
ras. Wie selbständig berichten die Medien? Zu wenig, findet erneut eine Studie, welche die Leistungen von Lokalmedien in den Räumen Zürich und St. Gallen analysierte. «Was als Medienleistung erscheint, ist zu einem beträchtlichen Teil PR-Leistung», heisst es im Bericht, welchen die Publicom dem Auftraggeber, dem Bundesamts für Kommunikation, vorlegte. René Grossenbacher, der Forschungsleiter, findet damit seine Untersuchungen bestätigt, die er vor zwanzig Jahren durchführte. Danach agieren die Medien oft am Gängelband der Öffentlichkeitsarbeiter.
Aus: "Oft bloss nachgeplappert" (2. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung) Quelle: http://www.nzz.ch/2007/02/02/em/articleEUB4B.html-.- [...] Die Kernaussagen der nebenstehend präsentierten Studie sind erschütternd: Die Medien arbeiten danach zu einem grossen Teil als blosse Transporteure von Botschaften aus den Werkstätten der Öffentlichkeitsarbeiter. Die Forscher sehen damit Untersuchungen (Barbara Bearns / René Grossenbacher) aus den achtziger Jahren bestätigt. Schon damals wurde errechnet, dass zwei Drittel aller von den Medien verbreiteten Meldungen aus Pressestellen und PR-Agenturen stammen. Überdies stellt es eine häufige journalistische Praxis dar, die Quellen, woher die Informationen stammen, zu verschweigen. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. So wurde vor zwei Jahren publik, dass Abteilungen der US-Regierung Hunderte von Fernsehbeiträgen produzierten, die ohne Quellenangaben von Lokalfernsehstationen weiterverbreitet wurden. Teilweise wurden die PR-Filme gar bewusst als Eigenbeiträge ausgegeben. Und ein bekannter amerikanischer Radio- und Zeitungskommentator nahm von der Regierung 240 000 Dollar an, damit er eine Bildungsinitiative unterstütze.
Die Medien betreiben somit in hohem Mass Etikettenschwindel. Das ist verwerflich. Dennoch muss man die genannten wissenschaftlichen Befunde relativieren. Eine wesentliche Aufgabe der Medien besteht darin, über Ereignisse und Entscheide in Politik und Wirtschaft zu berichten. Öfters handelt es sich um Informationen, die nicht kontrovers sind. Diese werden heute von den jeweiligen Kommunikationsabteilungen meist Medien-affin und professionell aufbereitet. Zudem sind Öffentlichkeitsarbeiter auf ein Vertrauensverhältnis mit den Medienschaffenden angewiesen. Durch Vermittlung gezinkter Informationen würden sie ihre Glaubwürdigkeit schädigen. Sie liefen Gefahr, den Zugang zu den Medienkanälen zu verlieren. Denn die Journalisten treffen die Auswahl unter den PR-Meldungen. Als Schleusenwärter nehmen sie eine Kontrollfunktion wahr. In diesem Sinne herrscht also kein universeller «Verblendungszusammenhang». Nicht alles, was aus PR-Werkstätten kommt, muss von vorneherein schlecht sein. Die Öffentlichkeit wird keineswegs durch mächtige Manipulatoren, die in den PR-Werkstätten sitzen, systematisch hinters Licht geführt.
Die nebenstehend referierte Studie untersucht insbesondere die Leistungen der elektronischen Medien. Wenn man die Presse einbezogen hätte, wären die Resultate wohl etwas positiver ausgefallen. Während Websites, Privatradios und Lokalsender immer noch als Durchlauferhitzer funktionieren (daran werden Subventionsgelder kaum etwas ändern), liefert das gedruckte Medium am ehesten noch Einordnungen und Analysen. Angesichts der ökonomischen Schwierigkeiten steht allerdings auch die Presse unter Druck. Der Sparzwang gefährdet das Reflexionspotenzial.
Aus: "Aufklärung als prekäres Projekt" (2. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung) Quelle: http://www.nzz.ch/2007/02/02/em/articleEVN9R.html
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« Reply #59 on: February 11, 2007, 08:48:20 PM » |
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[...] Lwiw (AFP) - Auf der Flucht vor angeblichen Einschüchterungsversuchen der Behörden seines Landes hat ein russischer Journalist in der Ukraine politisches Asyl beantragt. Alexander Koswintsew, Chefredakteur der in der westsibirischen Region Kemerowo erscheinenden Zeitung "Rossjiski Reporter", reichte am Dienstag in Lwiw im Westen der Ukraine seinen Asylantrag ein. Er sei wegen seiner Recherchen über kriminelle Aktivitäten des Gouverneurs von Kemerowo, Aman Tuleiew, von den Justizbehörden bedroht worden, erklärte Koswintsew. Diese hätten auch seine Familie in Kiew angerufen und damit gedroht, ihn auf "offiziellem oder inoffiziellem Weg" nach Russland zurückzubringen. Koswintsew arbeitete nach eigenen Angaben auch für die Oppositionszeitung Nowaja Gaseta. Deren Korrespondentin Anna Politkowskaja war am 7. Oktober vergangenen Jahres in Moskau erschossen wurden. Sie hatte unter anderem über die Korruption in Russland und über Menschenrechtsverstöße in Tschetschenien berichtet. Die regionalen Behörden von Lwiw sagten Koswintsew ihre Unterstützung zu. Er habe in seinen Artikeln deutlich gemacht, dass die russischen Behörden einen unabhängigen Journalisten bestrafen wollten, teilte ein Sprecher des Provinzparlaments mit. Lwiw gehört im Gegensatz zu den Industriestädten der Ost-Ukraine zu den Russland-kritischen Regionen.
Aus: "Russischer Journalist bittet in Ukraine um politisches Asyl - Reporter: Bei Recherchen von Behörden bedroht" (newsroom.de; 07.02.2007) Quelle: http://www.newsroom.de/news/display/index.cfm?id=380090
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