COMMUNICATIONS LASER #17
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Author Topic: [Die NADIS Datenbank... ]  (Read 750 times)
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Textaris(txt*bot)
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« on: March 18, 2006, 06:26:47 PM »

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Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.

Anfang 2005 waren 1.003.959 (Anfang 2004: 985.300) personenbezogene Eintragungen im Informationssystem gespeichert, davon 567.636 Eintragungen (56,5 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogener Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS (03/2006)
« Last Edit: January 26, 2010, 03:25:40 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #1 on: January 11, 2010, 09:56:49 AM »

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[...] Berlin (dpa) - Beim Umgang des Verfassungsschutzes mit der Linkspartei gibt es in den Bundesländern deutliche Unterschiede. Einige Geheimdienste haben Linken-Politiker auch dann noch im Visier, wenn sie in den Bundestag gewählt wurden. Besonders rigide ist der Nachrichtendienst in Niedersachsen. Andere Verfassungsschützer sind weniger eifrig oder haben die Beobachtung wieder eingestellt.

Das geht aus einer am Sonntag bekanntgewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag zur «Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste» hervor.

Danach hat Hessen mitgeteilt, dass zwar zwei aktuelle Bundestags- Abgeordnete im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) gespeichert sind. Die Beobachtung sei aber eingestellt worden, als die Abgeordneten ihr Bundestagsmandat aufnahmen.

Eine Erfassung bei Nadis ist Voraussetzung für eine zielgerichtete Informationssammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Vier weitere Länder haben angegeben, wie viele Abgeordnete im Nadis gespeichert sind. Neun Länder gaben an, keine Abgeordneten erfasst zu haben. Bayern und Rheinland-Pfalz lehnten entsprechende Angaben ab.

Niedersachsen hat mit Abstand am meisten gespeichert: zwölf Abgeordnete, darunter wohl auch sechs aus anderen Ländern, die bei Veranstaltungen in Niedersachsen auffällig geworden waren, wie eine Sprecherin des Landes-Verfassungsschutzes sagte. Es seien aber nie gezielt einzelne Personen beobachtet worden. Nach Informationen des «Tagesspiegels am Sonntag» hat das Bundesamt für Verfassungsschutz knapp 30 der 76 Linken-Bundestagsabgeordneten im Nadis erfasst.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will die Partei in Zukunft stärker beobachten lassen. Es gebe immer mehr Hinweise gebe, dass die Linke mit Linksautonomen zusammenarbeite. «Die Zahlen belegen, dass wir Linksextremisten stärker beobachten müssen und dazu zählt auch die Linkspartei», sagte Schünemann.

Schünemann zeigte kein Verständnis für die Entscheidung mancher Bundesländer, die Linkspartei nicht oder nicht mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Zusammenarbeit von Vertretern der Linkspartei mit Linksautonomen sei ein Skandal.    Die Linkspartei reagierte empört. «Dass manche Länder überhaupt einen Geheimdienst auf eine Oppositionspartei ansetzen, ist ein Skandal», erklärte der Datenschutzbeauftragte der Bundestagsfraktion, Jan Korte. Seine Parteifreundin, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, kritisierte nach Angaben des «Tagesspiegels»: «Damit werden die Wähler verunsichert, weil sie nicht wissen, ob sie bei Kontakt mit Abgeordneten der Linken auch ins Visier der Behörde geraten.»


Aus: "Linke unterschiedlich im Geheimdienst-Visier " (10. Januar 2010)
Quelle: =70682&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=bd5e3179ff]http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=55&tx_ttnews[tt_news]=70682&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=bd5e3179ff
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« Reply #2 on: November 23, 2010, 08:26:23 PM »

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[...] Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern modernisieren zurzeit ihre Informationssysteme. Dabei wollen sie über eine Volltextsuche auch die Daten erschließen, die bisher nur in den Akten vorhanden sind, kritisieren die Datenschutzbeauftragten. In einer Entschließung zur 80. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sie jetzt gefordert, dies nur eingeschränkt innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen zuzulassen.

Die Datenschützer blicken dabei auf das Nachrichtendienstliche Informationssystem des Bundesverfassungsschutzes (NADIS), das in der zweiten Jahreshälfte 2011 mit einer Volltextsuche ausgestattet werden soll. Vorgesehen ist derzeit lediglich ein Filter, mit dem eine Verfassungsschutzbehörde festlegen kann, ob auch andere Verfassungsschutzbehörden die dort von ihr eingestellten Dateien einsehen können. Die Datenschutzbeauftragten gehen davon aus, dass NADIS als Vorbild für polizeiliche Informationssysteme dienen könnte.

In den Akten befinden sich auch Daten von unbescholtenen Bürgern, die unwissentlich Kontakt zu Zielpersonen hatten, beispielsweise Journalisten, Demonstranten oder zufällige Teilnehmer von Veranstaltungen, die Verfassungsschützer identifizieren und in ihren Berichten aufführen können. Der Vorsitzende der Konferenz, Jörg Klingbeil, erläuterte gegenüber heise online: "Hier gibt es eine Menge Beifang, auch über Personen, die nicht als Zielperson im Fokus der Nachrichtendienste stehen." Mit der Volltextsuche könnten weite Recherchiermöglichkeiten entstehen. Google dürfe aber nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von Polizei und Verfassungsschutz sein.

Bisher erlaubt das Bundesverfassungsschutzgesetz in § 6 nur Indexdateien, über die ausschließlich Zielpersonen gesucht werden können. Alle anderen erwähnten Personen werden von der Abfrage nicht erfasst. Zeigt das System einen Suchtreffer an, muss die nachfragende Behörde die Herausgabe der Akte bei der jeweiligen Behörde anfordern. Mit dem neuen NADIS würden hingegen Treffer zu allen in den Berichten erwähnten Personen angezeigt, auch stünde unter Umständen die Akte sofort zur Verfügung. Jene, die keine Zielpersonen sind, sollen nicht geschwärzt werden.

Eine umfassende Abruf- und Auswertungsmöglichkeit greife in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ein, meinen die Datenschützer, zumal die Daten ohne Wissen der Betroffenen erhoben und verarbeitet würden. Derartige Auswertungen könnten technisch lediglich vorübergehend erschwert werden, solche Hindernisse beseitigten "weder den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch den Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen einer Vorratsdatenverarbeitung". Angesichts des fortgeschrittenen Planungsstands vermutet Peter Diekmann, der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, gegenüber heise online: "Mag sein, dass die gesetzlichen Regeln der technischen Realisierung nachziehen."

Die Datenschutzrisiken seien bei den Sicherheitsbehörden "gravierend", insbesondere bei den Nachrichtendiensten, da diese auch Informationen zu legalem Verhalten und Erkenntnisse mit noch unklarer Relevanz sammeln dürfen. Eine systemweite Suche könnte auch für Unverdächtige möglicherweise schwere Konsequenzen haben.

Die Datenschutzbeauftragten fordern, die Risiken schon in den Konzepten der Weiterentwicklung von IT-Systemen auszuschließen. Aber obwohl die Datenschutzbeauftragten als Kontrolle für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder fungieren und einen Beratungsauftrag haben, sei ihr Wunsch, in dem Projekt mitarbeiten zu dürfen, sowohl vom Bundesinnenministerium wie auch von der Innenministerkonferenz "strikt abgelehnt" worden, erläuterte Diekmann. Der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz sei lediglich zweimal vom Bundesamt für Verfassungsschutz zusammenfassend unterrichtet worden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)

Quote
6. November 2010 21:56
Immer klarer: Datenschutz als Verbrecherschutz
Roland Mösl

Immer mehr demaskieren sich die sogenannten "Datenschützer".
Das wesentlichste Anliegen der "Datenschützer": der Schutz von
Verbrechern.


Quote
5. November 2010 11:20
Hieß das nicht früher mal Rasterfahndung?
Gotan (mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.00)

Sowohl das Resultat des Verfahrens (Auswahl in die Gruppe der
Verdächtigen aufgrund mehrerer ausgewählter Merkmale), als auch die
Problematik ("Beifang": Menschen werdaufgrung der Koinzidenz
harmloser Merkmale zu Verdächtigen) scheinen mir dieselben.


Quote
6. November 2010 01:27
Deutschland 2025
pinguin74 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.06)

"Sehr geehrter Hansi Kraus,

wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Volljährigkeit. Nach Analyse Ihres
Lebensweges seit Ihrer Geburt wurde entschieden, dass Ihnen eine
Lehrstelle als Bäckerlehrling zugeteilt wird. Finden Sie sich bitte
bei der Bäckerei Bröhrmeier am 16.08. um 8h ein. Desweiteren ergaben
Gesprächsanalysen, dass Sie einer systemkritischen Familie
entstammen. Wir möchten Sie daher bereits präventiv daraufhinweisen,
dass Sie sich als Staatsbürger entsprechend zu benehmen haben. Ihr
Verhaltensmuster lässt ebenso einen Führerschein ab Ihrer
Volljährigkeit nicht opportun erscheinen, Sie werden daher an Ihrem
25igsten Geburtstag erneut angeschrieben, wenn Sie einer Fahrschule
zugeteilt werden können. Diese Wartezeit dient Ihrer
Persönlichkeitsentwicklung. Sie werden mit separater Post Ihre
Keycard bekommen, mit der Sie nun fernsehen dürfen. Aufgrund Ihrer
Persönlichkeitsanalyse werden jedoch die Sender MüllTL und TittsLive
gesperrt sein. Dies dient Ihrer weiteren sittlichen Entwicklung. Die
beigelegte Kapsel dient der weiteren Begleitung Ihres Lebensweges von
Amtes wegen. Sie ist magensaft- und stuhlresistent und innerhalb 24
Stunden nach Erhalt dieses Schreibens einzunehmen. Die Kapsel ist bei
Diabetes geeignet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesverfassungsdienst
gez. der Innenminister E. von Klaeden

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift
gültig



Aus: "Datenschutzbeauftragte warnen vor Volltextsuche bei Verfassungsschutz und Polizei" (05.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html


"Googeln in Geheimdienstakten" (05.11.2010)
Die Papierakten des Verfassungsschutzes sollen eingescannt und zu voll recherchierbaren Dateien werden. Doch Datenschützer von Bund und Ländern sehen Gefahren. VON CHRISTIAN RATH
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/googeln-in-geheimdienstakten/

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