[...] Der grüne Nationalrat Peter Pilz wirft Innenminister Günther Platter [ÖVP] vor, mit Hilfe einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes den Behörden das Abhören von Telefongesprächen via Mobilfunk ohne richterliche Kontrolle ermöglichen zu wollen. Das Innenministerium weicht aus.
Pilz warf am Montag in Wien Platter vor, über eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] die richterliche Kontrolle bei der polizeilichen Überwachung von Mobilfunkgesprächen ausschalten zu wollen.
Konkret kritisiert Pilz den Vorschlag des Innenministeriums zur Neufassung von Paragraf 53 Abs. 3a SPG. Das Ministerium wolle es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, dass sie, wenn Gefahr im Verzug ist, die weltweit einmalige Kennziffer einer Mobilfunk-SIM-Karte [International Mobile Subscriber Identity, IMSI] und die Standortdaten eines "gefährdeten Menschen" vom Provider unverzüglich ermitteln und "technische Mittel zur Lokalisierung" dieser Personen in Stellung bringen können.
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf ging am 2. Oktober zu Ende. Im Lauf der kommenden Wochen soll der Vorschlag im Parlament zur Abstimmung kommen.
Laut Pilz geht es dem Innenministerium bei den im Vorschlag erwähnten "technischen Hilfsmitteln zur Lokalisierung" darum, den Sicherheitsbehörden den Einsatz von IMSI-Catchern zu ermöglichen, ohne dass sie vorher um eine richterliche Genehmigung ansuchen müssten.
IMSI-Catcher sind Abhörgeräte, die eine Mobilfunkstation simulieren und es ihrem Betreiber ermöglichen, innerhalb der von ihr simulierten Funkzelle den Mobilfunkverkehr mitschneiden zu können.
Pilz erachtet es auch als problematisch, dass die IMSI-Catcher im Einsatz die gesamte Kommunikation in der von ihnen simulierten Funkzelle erfassen würden und die Behörden damit auch Gespräche mithören könnten, die mit ihren Ermittlungen nichts zu tun hätten. Damit, so Pilz, werde auch gegen das in Paragraf 93 TKG 2003 festgeschriebene Kommunikationsgeheimnis verstoßen.
Die österreichischen Behörden verfügten, so Pilz, bereits über drei IMSI-Catcher; die Anschaffung eines vierten solchen Geräts im Wert von 600.000 Euro sei geplant. Im Vorblatt zur Gesetzesnovelle schreibt das Innenministerium, einen IMSI-Catcher zur Vollziehung des neuen Paragrafen 53 Abs. 3a zu benötigen. Genau hier setzt die Kritik von Pilz an. Ein solcher IMSI-Scanner sei überhaupt nicht dazu notwendig, vermisste Personen über das Mobilfunknetz ausfindig zu machen.
In den Anmerkungen des Ministeriums zur Gesetzesnovelle steht das Argument der Abwehr akuter Gefahren im Mittelpunkt. Damit soll der Einsatz der IMSI-Catcher gerechtfertigt werden. Genau hier sieht Pilz den Mechanismus, mit dem die Sicherheitsbehörden die richterliche Kontrolle aushebeln wollen. Darüber hinaus sei im vorliegenden Entwurf keine zeitliche Beschränkung des Einsatzes vorgesehen.
Pilz ist mit seinen Einschätzungen nicht allein. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts moniert in seiner Stellungnahme:
"Den Sicherheitsbehörden soll es künftig ohne irgendeine justizbehördliche Kontrolle möglich sein, Standortdatenermittlungen Betroffener ohne deren Zustimmung vorzunehmen, obwohl gar keine Straftat oder auch nur ein gefährlicher Angriff vorliegen. Es soll ausreichen, dass aufgrund bestimmter Tatsachen 'eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen' besteht. Welche Qualität Informationen haben müssen, damit die Sicherheitsbehörden eine gegenwärtige Gefahr im vorstehend genannten Sinne unterstellen können, bleibt unklar."
Auch die Stellungnahmen von Bundeswirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Datenschutzrat kommen zu dem Schluss, dass mit dem Vorschlag des Innenministeriums die Kontrollmechanismen der Strafprozessordnung außer Kraft gesetzt würden.
Pilz spricht sich ausdrücklich für den Einsatz technischer Hilfsmittel in der Terrorismusbekämpfung aus. Die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane müssten allerdings stets richterlicher Kontrolle unterliegen.
Auf Anfrage von ORF.at weist Michaela Huber, Sprecherin von Platter, die Vorwürfe von Pilz zurück. "Die Regelung zielt darauf ab, Personen, die in Not geraten sind und wo anzunehmen ist, dass eine gegenwärtige Gefahr für ihr Leben besteht, zu lokalisieren, wenn sie ein Handy bei sich tragen. Es geht niemals um Inhaltsdaten, sondern es geht um den jeweiligen Standort, um verschwundene Wanderer bzw. entführte Personen rasch auffinden zu können", schreibt Huber.
Die Kontrolle der Strafverfolger sei durch den Rechtsschutzbeauftragten gesichert. Das Ministerium habe auch schon auf die eingereichten Stellungnahmen reagiert: "Pilz geht vom Begutachtungsentwurf aus. In der Zwischenzeit hat es dazu auf Anregung des Datenschutzrates eine Runde aus Verfassungsexperten, Datenschützern, Praktikern aus der Exekutive und Vertretern der WK, AK, ISPA und Telekombetreibern unter dem Vorsitz des Innenministeriums gegeben."
Die neue Fassung des Vorschlags, die ORF.at nicht vorliegt, soll, so Huber, am Mittwoch im Ministerrat behandelt werden.
Die Angabe des Ministeriums, man brauche die IMSI, um verirrte Wanderer anzupeilen, sei "absoluter Unsinn", sagt Pilz auf Anfrage von ORF.at. "Sie brauchen die IMSI nicht, um Wanderer im Gebirge anzupeilen." Pilz: "Das Innenministerium soll aufhören, uns anzuschwindeln."
Der inhaltliche Kern des Vorschlags sei einfach, so Pilz: "Der Einsatz der IMSI-Catcher ist nur dann sinnvoll, wenn man ein Gespräch überwachen will." Die IMSI sei im Ernstfall auch sehr schnell und einfach über eine richterliche Genehmigung zu bekommen. Diese rechtsstaatliche Hürde wolle das Innenministerium aber durch die Novelle abschaffen.
[...] Im "Kleingedruckten" der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird der "IMSI-Catcher", ein GSM-Überwachungsgerät, das im Volleinsatz mehrere Funkzellen samt Notrufen gleichzeitig lahmlegen kann, als Peilgerät zur Rettung Vermisster dargestellt. Mobilfunker fürchten um die Integrität ihrer Netze.
So gut wie in jedem Novellierungsentwurf zu Gesetzen, in denen die Befugnisse der Polizei geregelt werden, war seit den späten 90er Jahren eine Passage enthalten, durch die bestehende Befugnisse der Polizei in Sachen Telefonüberwachung erweitert werden sollten.
Versteckt waren diese Versuche, die Polizei zu ermächtigen, auch ohne richterliche Genehmigung auf den Telefonverkehr zugreifen zu können, stets in der Umgebung von Verbrechensvorbeugung oder Opferschutz.
War es 1999 die "vorbeugende Gefahrenerforschung" in der Novelle zum Polizeibefugnisgesetz, so ist es 2007 die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes.
Genauer gesagt sind es die Erläuterungen dazu, denn der Gesetzestext suggeriert ziemlich anderes, als in den Erläuterungen dazu steht - wenn man das "Kleingedruckte", nämlich "Vorblatt und Erläuterungen", liest.
Die "IMSI-Catcher" genannten GSM-Überwachungsgeräte, die seit Jahren auch in Österreich in Verwendung sind, sollen auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.
Das geschieht, ohne das Gerät oder den Vorgang überhaupt beim Namen zu nennen, geschweige denn zu beschreiben, was dieses Gerät tatsächlich macht.
Es zieht den gesamten Handyverkehr in einer Funkzelle und darüber hinaus ab, fälscht Kennungen, beeinträchtigt auch die Telefonie nicht betroffener Anbieter und blockiert einkommende Anrufe, um nur einige "Features" zu nennen.
Notwendige Anmerkung:
Wir ersuchen höflich um Nachsicht, dass die relativ komplexen technischen Vorgänge auf die absolut relevanten Teile reduziert werden mussten.
Die "IMSI"
Im Gesetzesentwurf wird das Gerät als eine Art Peilanlage zur Rettung Abgängiger dargestellt.
Die SIM-Card jedes Handys enthält die International Mobile Subscriber Identity [IMSI], eine einmalige 15-stellige Zahl, die sich aus den Codes für Netzbetreiber und Länderkennung sowie der Handynummer selbst zusammensetzt.
Die Netzwerksicherheit
Um das elektronische Verfolgen eines Handys durch Unbefugte zu erschweren, wird diese Nummer so selten wie möglich über das Netz versandt.
Sobald sich ein Handy einbucht, erhält es daher eine temporäre Identität [TMSI], die erst in der Datenbank des Netzbetreibers mit der IMSI verknüpft wird.
Der Catcher, der gemeine Funkmast
Der IMSI-Catcher funktioniert ganz ähnlich wie die normalen Handy-Basisstation auf dem gemeinen Funkmast.
Er bringt alle Handys eines Netzbetreibers in einem relativ großen Umkreis dazu, sich bei ihm einzubuchen, indem er sich als sendestärkste Basisstation des Netzbetreibers ausweist.
Verschlüsselung abgeschaltet
Sodann erzwingt das Überwachungsgerät die eingebuchten Handys, ihre IMSI herauszugeben - daher der Name - und schaltet die GSM-Verschüsselung ab, womit die Gespräche abhörbar werden.
Gegenüber der Basisstation gibt sich der IMSI-Catcher als normales Handy aus, das mit dem anderen Teilnehmer des abgehörten Gesprächs telefoniert.
"Mitgeführte Endeinrichtung"
Im Entwurf zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes heißt es nun: In Hinkunft soll der polizeiliche Hinweis darauf, dass eine Person gefährdet ist, die Mobilfunkanbieter verpflichten, die Standortdaten eines Handys sowie die Mobilteilnehmerkennung [IMSI] "unverzüglich" herauszugeben. [Paragraf 53, Absatz 3a"].
Also: die Standortdaten "eines Handys" und nicht die Standortdaten "des Handys der gefährdeten Person".
Warum die Übermittlung der IMSI notwendig ist, wird in den Erläuterungen damit erklärt, dass "erforderlichenfalls technische Mittel zur Lokalisierung einer von einem Menschen mitgeführten Endeinrichtung zum Einsatz gebracht werden können".
Technischer Unfug samt Verpeilung
Als Beispiel wird in den Erläuterungen der "immer wieder vorkommende Fall des am Abend nicht zurückgekehrten Tourengehers oder Wanderers genannt, der zwar ein Mobiltelefon mitführt, aber infolge eines Unfalls selbst zu telefonieren nicht mehr imstande ist".
Technisch gesehen ist das glatter Unfug. Um einen Vermissten mit intaktem, eingeschaltetem Handy zu finden, braucht es weder eine IMSI noch Peilgeräte für die Polizei, sondern eine Kreuzpeilung, die nur der Netzbetreiber selbst durchführen kann.
Die Verortung
Je nach Dichte des Netzes kann von mehreren Masten aus das abgängige Handy geortet werden, in gut ausgebauten Teilen beträgt die Abweichung nur wenige Meter, auf dem Lande kann es entsprechend mehr sein.
Handelt es sich um ein Handy mit eingebautem GPS-Empfänger, stehen die Koordinaten ohnehin exakt fest.
Richter nicht gebraucht
Dagegen ist ein anderes Szenario anhand der vorliegenden Gesetzesnovelle sehr realistisch. Ein IMSI-Catcher ist zwar zur exakten Standortfeststellung eines Handys ungeeignet, weil nicht dafür konstruiert.
Ist aber die Funkzelle bekannt - etwa weil die Netzbetreiber "umgehend" Auskunft geben müssen -, in der ein bestimmtes Handy eingebucht ist, kann der IMSI-Catcher physisch vor Ort gebracht werden, um das Handy anhand der IMSI umgehend zu identifizieren und die Telefonate abzuhören.
Das soll nun ohne Prüfung durch einen unabhängigen Richter möglich sein, wenn "Gefahr im Verzug" ist.
Notrufe im schwarzen Loch
Dass ausgerechnet eine Notfallsituation dazu herangezogen wird, um den Einsatz eines IMSI-Catchers auch rechtlich abzusichern, befindet Klaus Steinmaurer, Chef der Rechtsabteilung von T-Mobile Österreich, für paradox.
"Der Catcher ist wie ein schwarzes Loch, das alle Gespräche aufsaugt", sagte Steinmaurer am Montag zu ORF.at. Sollten die Geräte mit voller Sendeleistung von bis zu 40 Watt gefahren werden, werde der Funkverkehr in den umliegenden Zellen zusammenbrechen, so Steinmaurer weiter, "das ist im Ernstfall eine ganze Region. Klarerweise sind auch alle Notrufnummern blockiert."
Die Funkzellen-Blockade
Eines kann das Überwachungsgerät nämlich außerdem nicht: in den jeweiligen Funkzellen eingehende Anrufe aus dem Netz von der Basistation an die Handys weiterleiten.
"De facto stört er die Funknetze", sagt Steinmaurer, und dass derlei Gerät, das für die Netzbetreiber selbst normalerweise unsichtbar ist, nun ohne richterliche Genehmigung eingesetzt werden soll, hält er schlicht für gemeingefährlich.
DieZahl der IMSI-Catcher
Während der Abgeordnete Peter Pilz [Grüne], der am Montag eine Pressekonferenz zum Thema hielt, von drei IMSI-Catchern ausgeht, die bei der Polizei momentan im Einsatz sind, liegen ORF.at andere Informationen vor.
Gewöhnlich gut informierte Quellen nennen eine mehrfach höhere Zahl an einschlägigen Geräten, die in Österreich eingesetzt werden.
Die Novelle soll bei nächster Gelegenheit im Ministerrat verabschiedet werden, heißt es.
1999 -8 Jahre her
0stoney0, vor 3 Minuten
In der ZWischenzeit gibt es schon andere Lösungen, sofern das als Lösung bezeichnet werden kann.
--
Bin schon gespannt ob mein Posting gelöscht wird G*
Also.. damit die Polizei, Interpol oder sonst wer mit den mobilen GSM Sniffer Relais keine Chance hat, ein einfacher Lösungsansatz
Der Imsi Catcher, ein wirklich netter Name, ich nenns ab sofort sniffer, muss relativ Nahe am abzhörenden installiert werden. Das kann ein Auto, Wohnung oder sonst was sein.
Die einfachste Lösung das zu umgehen ist eine externe Richtantenne zu nehmen. Diese direkt auf den Mobilfunksender ausrichten. Am besten die Richtantenne noch in den Himmel zeigen lassen, damit ja keine Funksignal vom Boden eempfangen werden.
Bye bye Imsi Catcher
--
Zweite Möglichkeit, zugegeben etwas aufwendiger aber dafür umso eindrucksvoller. Vor allem wenn der Mobilfunkanbieter damit konfrontiert wird.
Spektrum Analyzer ausborgen und ein paar Stunden durchlaufen lassen. Ist die Feldstärke weitaus höher, und das ist sie bei 40 Watt garantiert, dann steht der Sender direkt im Wohnzimmer, oder ein Imsi Catcher in der Nähe.
An flynn (von weiter unten):
tomtiger, vor 10 Minuten
Also 1.)
60km2? Für eine einzige Überwachung wird also 15% ganz Wiens (oder das gesamte Wiener Zentrum - je nachdem wo der abgehörte sitzt) vom Mobilfunk getrennt?
Troim waiter!
2.) Nein, es gibt kein Handover bei dem Catcher, aktive Gespräche werden nicht getrennt. Wäre dann sehr auffällig.
3.) Der Mobilfunker kann also nicht auf unverschlüsselte Kommunikation umstellen, der Catcher schon?
Troim waiter die 2.!
Es bleibt dabei, wenn die Mobilfunker nicht mitspielen und die Augen zumachen ist das geschilderte Horrorszenarium nicht realisierbar, reine Hypothese.
Angstmacherei, man könnte glauben, es gibt bald Neuwahlen. Erst die kosovarische Verbrecherfamilie, die als Opfer hochstilisiert wird, jetzt diese Gräuelpropaganda.
Würde mich nicht wundern, wenn noch dieses Jahr die Koalition auseinanderbricht, und nächstes Jahr Neuwahlen stattfinden, und die Grünen und die Roten jetzt schon in den Medien Wahlkampf betreiben.
Du solltest Dir mal den oben angeführten Artikel
flynn, vor 6 Minuten
über die Arbeitsweise des Gerätes durchlesen, den der hier so sorgfältig arbeitende Redakteur zur allgemeinen Erleuchtung beigefügt hat.
"die freie wirtschaft"
rse0, vor 6 Minuten
hat ja bekanntlich immer für frieden und menschenrechte gesorgt. weil das ja ihr höchstes gut ist. nicht profite nicht rendite, nicht die quartalszahlen - nein die bürgerrechte interessieren die wirtschaft seit neustem. eine wirklich interessante sache.
ich versteh Dich vom technischen Standpunkt aus
herb, vor 2 Minuten
Aber sonst kann ich Dir nicht folgen.
Es wird uns hier unter Vorgaukelung falscher Tatsachen (..zum Orten Vermisster notwendig) ein Gesetz unterjubelt, dass Kontrollmechanismen wegfallen lässt. Es ist nicht Aufgabe der Mobilfunk-Provider die Behörden zu kontrollieren.
Es wird immer wieder gepredigt, wer nix zu verbergen habe, brauche auch keine Kontrolle zu fürchten, also sollte auch die Polizei die richterliche Kontrollinstanz nicht zu fürchten brauchen.
Weißt Du, Tom,
flynn, vor 1 Minute
ich bin ja auch oft Bereit, vieles als Medienhype und Gräuelpropaganda zu sehen, und oft ist es das ja auch. Aber zufällig weiß ich über handyfunk ein bissel was, und zwar, seit es ihn überhaupt gibt, und die Catcher sind wirklich ziemlich harte Technik, die im Ursprung für electronic warfare vorgesehen waren, um gegnerische Kommunikation lahmzulegen. Das Abhören ist sozusagen ein Bonus, den man damit auch noch hinkriegt.
habt ihr etwas anderes gedacht?
hellraiser99, vor 12 Minuten
schaut euch an wie es vor jahren in der udssr und der ddr war, so wird es bei uns in kürzester zeit auch sein.
nur stacheldraht, den brauchen wir nicht, es gibt ja die küsten als natürliche hindernisse...
freundschaft, genossen!
wozu IMSI-Catcher?
sirviper, vor 23 Minuten
Es ist doch tausend mal praktischer die Schallwellen direkt am Mund des "Täters" abzuhören. Was ist mit der guten alten Wanze bzw. dem Richtmikrofon passiert? Warum nur der Aufwand?
Back to the roots!
und
agenius, vor 18 Minuten
wo krieg ich so einen Catcher her???? lmao
Schwarzmarkt
xxixx, vor 13 Minuten
Alte Polizeigeräte taucehn immer nach kurzer Zeit auf dem Schwarzmarkt auf. DEr IMSI Catcher bringt vermutlich sehr viel Geld, daher werden auch viele in den Schwarzmarkt diffundieren.
Bei Rhode & Schwartz
flynn, vor 12 Minuten
Einwurf von etwa 700.000 Euro vorausgesetzt, und ich wage mal zu zweifeln, daß die das an jeden verhökern ...
Rhode & Schwarz schreibt selbst,
xxixx, vor 9 Minuten
dass diese Geräte gar nicht (so) funktionieren. Daher kann sie jeder kaufen (nur betreiben ist verboten *fg*)
Müssen die Politiker
ernstanton, vor 41 Minuten
bei uns in der EU und weltweit eine Scheißangst vor ihren Völkern haben. Wem wunderts eigentlich, wenn ich Politiker von derzeitigem Format wäre, häte ich auch eine scheiß Angst